Nicht von Schneeflocken irremachen lassen
Das Wort „Urteilen“ hat für zarte moderne Gemüter einen harschen Klang: „Etwas beurteilen“ mag ja gerade noch angehen, aber „über etwas urteilen“ überschreitet schon eine Grenze, und ganz schlimm wird es beim „Verurteilen“: Urteile stören, weil sie dem Menschen einen Spiegel vorhalten und ihn in ein Verhältnis zu einem objektiven Standard setzen. Das Urteil wird als unangenehme Einmischung erlebt, als Hindernis der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Das Urteil ist nämlich gar nicht weit weg von so schlimmen Dingen wie dem Richten, der Strafe, der Buße, der Sünde, der Hölle oder gar – dem Vorurteil. Und wer bist du denn zu richten? „Richtet nicht!“ Sagt das nicht auch euer Herr Jesus, an den ihr glaubt, in eurem heiligen Buch? Also haltet euch daran! Hört auf zu verurteilen! Lasst jeden Menschen auf seine Art leben! Mischt euch nicht ein, das ist gemein!
Der Selbstwiderspruch von „Richtet nicht“
Die erste Finesse, die es hierbei zu bemerken gibt, ist der grundsätzliche Selbstwiderspruch, in den eine relativistische Position – wie hier das pauschale „Richtet nicht“ – immer gerät. Denn das Urteilen zu verurteilen… ist selbst ein Urteil. Aus diesem Selbstwiderspruch kommt man nur durch Rehabilitation des Urteils heraus: Das Urteilen kann offenbar nicht in Bausch und Bogen abgelehnt werden. Vielmehr können dem Gebrauch der Urteilskraft gute oder schlechte Urteile entspringen.
Es ist ein oft zu beobachtendes menschliches Verhalten, dass man aus dem Missbrauch einer Sache – hier der Tatsache, dass es ungerechte Urteile gibt – schließt, dass die Sache an sich ihrer Natur und Regel nach schlecht ist. Ein Irrtum, auf den schon die Römer mit dem Spruch abusus nun tollit usum hinwiesen: Der Missbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf.
Der Begriff des Urteils
Logiker und Philosophen wundern sich sowieso über diese Empfindlichkeiten, denn sie haben einen viel weiteren Begriff des Wortes Urteil. Für sie ist ein Urteil nur eine Feststellung (auch Proposition genannt), die den im Urteil verknüpften Gegenständen eine neue Information hinzufügt: „der Ball ist rot“. Dies ist die einfachste Form eines logischen Urteils, die Prädikation. Und auch hier ist schon das wesentliche Element des Urteils erkennbar, das Diskriminieren (Aussondern): von den verschiedenen Zuständen, die der Ball haben könnte, wird ein bestimmter als tatsächlich vorhanden behauptet, wodurch andere Zustände ausgeschlossen werden (etwa, dass der Ball grün oder gelb ist). Das Urteil liegt darin, dass gesagt wird: „so ist es (und nicht so)“.
Die Tugend der Klugheit
Ein Urteil ist also im Wesentlichen eine Feststellung. Um überhaupt handeln zu können, ist es unabdingbar, dass wir uns vorher ein Urteil über die Sache gebildet haben, zu der Handlungsbedarf besteht. Mit diesem einfachen Zusammenhang geraten wir nun mitten in die klassische Tugendlehre, wie sie schon in der griechischen Philosophie gelehrt und später vom hl. Thomas von Aquin präzisiert wurde. Die erste der vier Tugenden, die wegen ihrer besonderen Wichtigkeit auch Kardinaltugenden genannt werden, ist die Tugend der Klugheit (prudentia). Die Klugheit nimmt nun ihrerseits eine herausragenden Stellung als der Wagenlenker aller Tugenden (auriga virtutum) ein. Sie weist uns die richtigen Mittel, um unser Ziel sicher zu erreichen.
Thomas stellt fest, dass die Ausübung dieser Tugend immer einen Dreischritt beinhaltet: vom consilium (d. h. dem Sehen) schreitet man zum iudicium (d. h. dem Urteilen), das schließlich im imperium (dem zielvollen Handeln) vollendet wird. Um klug zu handeln, muss man sich also zunächst einen möglichst wirklichkeitsgemäßen Überblick über den Sachverhalt verschaffen. Je genauer und schärfer dieser Blick ist, umso besser wird das daraus resultierende Urteil, nämlich über die beste Handlungsoption. Schließlich wird die Angelegenheit im dritten Schritt, im imperium, an den Willen übergeben: Aus dem Urteil resultiert der Willensentschluss, auf eine bestimmte Weise zu handeln, und damit schließlich die Handlung selbst.
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Hierbei kann es verschiedene Missverhältnisse geben, die das kluge Handeln beeinträchtigen: man kann beispielsweise der Phase des Sehens ein Übermaß an Aufmerksamkeit geben, so dass man sich verzettelt. Man sieht sprichwörtlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und wird daran gehindert, ein Urteil zu fällen, indem man das Wesentliche übersieht. Man kann aber auch zu wenig Aufmerksamkeit auf das Sehen wenden, dann wird das Urteil vorschnell und kann somit falsch werden. Aus dem falschen Vorurteil erwachsen dann unkluge, schlechte Handlungen.
Falsche und berechtigte Vorurteile
Moment! Was heißt hier „falsches Vorurteil“? Ist das nicht ein Pleonasmus, ein weißer Schimmel? Gibt es denn so etwas wie berechtigte Vorurteile?
Wenn man den Begriff des Vorurteils einmal genauer aufschlüsselt, lautet die Antwort: ja! Ein Vorurteil ist ein Urteil, das man fällt, obwohl man den Sachverhalt nicht so genau studiert hat, wie es nötig wäre. Das kann manchmal aus Zeitgründen erforderlich sein, wenn zum Beispiel schnell gehandelt werden muss, oder wenn sehr viel Expertenwissen nötig wäre, um den Sachverhalt vollkommen zu erfassen. Man verlässt sich dann auf das Urteil einer vertrauenswürdigen Person oder eines Experten oder auf sein Bauchgefühl. Oder man schließt aus einer Stichprobe auf die Gesamtheit. In all diesen Fällen gelangt man zu einem Vorurteil – das berechtigt oder falsch sein kann.
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Ja, sogar falsche Vorurteile können manchmal lebensrettend sein. Beispielsweise kann man aus dem tatsächlich falschen Vorurteil „Pilze mit Lamellen sind giftig“ die Handlungsmaxime ableiten, nie Pilze mit Lamellen, sondern immer nur Röhrenpilze zu sammeln. Auf diese Weise bleibt man tatsächlich von einer Pilzvergiftung verschont, denn es gibt keine giftigen Röhrenpilze. Im Allgemeinen hofft man aber natürlich, mit seinem Vorurteil richtigzuliegen und nimmt das Risiko eines Fehlers in Kauf, um rechtzeitig zu einer Handlungsentscheidung zu kommen.
Wie ist Jesu Wort „Richtet nicht“ zu verstehen?
Wie ist es nun mit dem Gebot Jesu, dass wir nicht richten sollen? Was meint er? Wir haben schon gesehen, dass er unmöglich jede Art des Richtens gemeint haben kann. Dürfen Christen nicht den Beruf des Richters ergreifen? Sollen Christen sich dafür einsetzen, dass Gerichte abgeschafft werden? Sollen Christen nie ihren Nächsten tadeln? Das wären absurde Herleitungen. Was er meint, wird einfach aus dem Kontext ersichtlich. Die Stelle lautet (Mt 7,1-5):
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn mit welchem Gerichte ihr richtet, werdet ihr auch gerichtet werden; und mit welchem Maße ihr messet, wird euch wieder gemessen werden. Was aber siehest du den Splitter in dem Auge deines Bruders, und den Balken in deinem Auge siehest du nicht? Oder wie sprichst du zu deinem Bruder: Warte, ich will den Splitter aus deinem Auge ziehen; und siehe, ein Balken ist in deinem Auge? Heuchler! Ziehe zuerst den Balken aus deinem Auge, und darnach siehe, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehen kannst.
Es geht also nicht um das Richten im Allgemeinen, sondern um das ungerechte Richten, die Kritiksucht. An dieser wie an anderen Stellen verwendet Jesus das Stilmittel der hyperbolischen Rede: Er übertreibt seine Forderung, um das, was er sagen will, klarer hervortreten zu lassen.
Es ist nicht gemeint, dass wir etwa niemals unseren Bruder auf seine Fehler hinweisen sollten, sondern dass wir hierbei gerecht sein sollen – und der normale Sehfehler der Menschen ist nun einmal, dass sie an sich selbst keine Makel sehen, während ihnen bei ihren Mitmenschen schon die kleinsten Schwächen auffallen.
Jesu Gebot, den Nächsten zurechtzuweisen
Dass es um kein generelles Verbot des Urteilens geht, sieht man auch daran, dass Jesus seine Jünger auffordert, sich ihre Fehler zu sagen (siehe Mt 18,15-17):
Wenn aber dein Bruder wider dich gesündiget hat, so gehe hin, und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein. Wenn er auf dich hört, so hast du deinen Bruder gewonnen; wenn er aber nicht auf dich hört, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache auf der Aussage zweier oder dreier Zeugen feststehe. Wenn er auch auf diese nicht hört, so sage es der Kirche; wenn er aber auf die Kirche nicht hört, so sei er dir wie der Heide und der Zöllner.
Es wird also für den, der hartnäckig in der Sünde verharrt, der Ausschluss aus der Gemeinschaft der Christen, das heißt der Kirche gefordert: denn zur Gemeinschaft der Christen gehört konstitutiv, dass man Jesu Wort beachtet: „Wenn ihr mich liebt, werdet ihr meine Gebote halten“ (Joh 14,15). Der Ausschluss hat dabei auch eine erzieherische Absicht, „damit er in sich gehe“ (2. Thess 3,15).
Den Nächsten wegen eines Fehlverhaltens nicht zu tadeln, ist ein Zeichen von Gleichgültigkeit, ja Hartherzigkeit. Wenn man selbstverständlich seine Mitmenschen vor giftigen Speisen oder gefährlichen Wegen warnt, sich also um ihr irdisches Wohl sorgt, so ist dies erst recht geboten, wenn es um das ewige Heil geht. Für die Kirche ist es daher eines der sieben geistlichen Werke der Barmherzigkeit, den Sünder zurechtzuweisen – auch wenn man dabei natürlich den Blick zuerst auf sich selbst zu richten hat.
Urteilen ist notwendig
Wir lernen: das Urteilen an sich ist unerlässlich, denn wer nicht urteilt, kann auch nicht gut handeln. Auch der Mitmensch muss beurteilt werden, wie wir selbst, und zwar nach demselben Maßstab, sonst wäre es ungerecht. Das Urteilen kann unangenehm sein, weil es uns auf einen überpersönlichen Maßstab verweist, der unseren eigenen Vorlieben zuwiderläuft. Es ist auch unangenehm, weil es Konsequenzen erfordern kann, zum Beispiel die Sühne eines begangenen Unrechts. Aber manchmal können eben auch unangenehme Dinge geboten sein.
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Kommentare
Sehr erfrischend, biblische Aussagen mit Vernunft und Logik zu erklären. Ich denke, es ist heute die wichtigste Sache, die man in Bezug auf den Glauben tun kann: Sachlichkeit statt emotionaler Schwärmerei. Vielen Dank dafür.
Der Wahrheit entspricht es, dass etwas nicht unwahr ist, nur weil es missbraucht wurde. Und nota bene: Man kann nur das Gute missbrauchen, nicht das Schlechte.