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Abschaffung von Paragraf 218

„Das steht im eklatanten Gegensatz zu unserem Grundgesetz“

Eigentlich präsentiert die von der Ampelregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihre Ergebnisse erst kommenden Montag. Doch nun sind wichtige Passagen bereits durchgesickert. „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, zitiert der Spiegel aus dem Abschlussbericht des von Bundesfamilienministerin Paus (Grüne), Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Buschmann zusammengestellten Gremiums. Das heißt: Paragraf 218 Strafgesetzbuch würde gestrichen werden.

Doch die Kommission geht noch weiter. Der Gesetzgeber könne nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, solange der Fötus den Zeitpunkt der eigenständigen Lebensfähigkeit nicht erreicht hat. Dieser liegt den Experten zufolge angeblich rund um die 22. Schwangerschaftswoche. „Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist“, sollten auch Spätabtreibungen möglich sein. 

Das sei dann der Fall, wenn „das Leben der Schwangeren gefährdet oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit erheblich zu beeinträchtigen droht“. Dies ist auch nach jetziger Gesetzgebung ähnlich gelagert, doch die Zahlen bewegen sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Es steht zu befürchten, dass eine weitere Lockerung der Abtreibungsregelung auch Spätabtreibungen normalisieren würde.

„Sehr einseitig besetzt“

Corrigenda hatte sich die Akteure der Kommission bereits im vergangenen Jahr genauer angesehen. Mehrere Mitglieder des Gremiums gehören etwa dem linken Deutschen Juristinnenbund (DJB) an. Maria Wersig, die bis 2023 DJB-Präsidentin war und Mitglied des Gremiums ist, hatte sich in der Vergangenheit schon eindeutig pro Abtreibung geäußert. Ergebnisoffene Lösungsvorschläge, wie das die Ampel in Aussicht gestellt hatte, konnten bei dieser Besetzung nicht erwartet werden.

Im September hatten vier Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag ihre Kollegen in einem Brandbrief vor einer Aushöhlung des Schutzes ungeborenen menschlichen Lebens gewarnt. Einer von ihnen war der rechtspolitische Sprecher, Günter Krings (CDU). Der Jurist zeigt sich nach dem Bekanntwerden der Ergebnisse ernüchtert: „Die Bundesregierung hat ihre Expertenkommission sehr einseitig besetzt. Wäre es ihr um objektivere Ergebnisse gegangen, hätte sie beispielsweise den für solche Themen gegründeten Ethikrat befragen können. Vor diesem Hintergrund war das Ergebnis erwartbar und es verwundert nicht, dass die Kommission Schwangerschaftsabbrüche drastisch vereinfachen will“, sagte Krings auf Corrigenda-Nachfrage. Sollten die Empfehlungen angenommen werden, wäre das rechtswidrig.

„Mit der bisherigen Regelung des § 218 StGB hat der Gesetzgeber eine kluge und ausgewogene Regelung vorgenommen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes schützt. Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Die nun ins Spiel gebrachte Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche straffrei durchführen zu können, steht im eklatanten Gegensatz zu unserem Grundgesetz und zur Rechtsprechung aus Karlsruhe. Als Union können wir zu einer solchen Änderung, die das Lebensrecht des Kindes ganz zurücktreten lässt, unsere Hand nicht reichen.“ 

Union kündigt Klage an

Die Union kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die Ampel die Empfehlungen ihrer Kommission umsetzen. In diesem Fall „würden wir in Karlsruhe dagegen klagen”, sagte Thorsten Frei (CDU), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, gegenüber dem Spiegel. Frei hält es für „grundüberflüssig”, wenn sich die Ampel jetzt mit „so einem Thema beschäftigen würde”. 

Seine Kollegin Andrea Lindholz (CSU) pflichtet Frei bei. „Eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen würde dem Lebensrecht des Kindes entgegenstehen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuwiderlaufen”, kommentiert die Unionsabgeordnete gegenüber dem Magazin. Es sei nicht einfach, eine ausgewogene Lösung für schwierige Situationen zu finden, meint Lindholz. Sie finde es aber „unmöglich”, deshalb alles zu legalisieren. 

Sie kritisiert die Zusammensetzung der eingesetzten Kommission. Schließlich hätten die Mitglieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und lediglich die Ampelparteien hätten ihre Vorstellungen einbringen können. Daher bildeten die Vorschläge der Kommission nicht die gesellschaftliche Basis ab. „Nicht der gesellschaftliche Konsens ist das Ziel der Ampel, sondern die Durchsetzung ihrer ideologischen Vorstellungen und damit einer Minderheit in diesem Land.“

AfD: Recht der Mutter nicht über das Leben des Kindes setzen

Auch die AfD-Fraktion sieht die Empfehlungen der Ampel-Kommission kritisch. Sollten sie umgesetzt werden, bedeutete dies „eine Missachtung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde des ungeborenen Lebens und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Schutzpflicht“, betont der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Tobias Matthias Peterka, gegenüber Corrigenda

„Der bisherige Ansatz als Grundlage eines Kompromisses über Beratungspflichten und Straflosstellung trägt sowohl der rechtlichen als auch ethischen Bedeutsamkeit Rechnung. Der Fortschritt der Schwangerschaft darf nicht zu einem derart abschließenden Urteil über schützenswertes Leben, wie es die Kommission fordert, werden. Ein aus einem wie auch immer wahrgenommenem Zeitgeist heraus entwickeltes Recht der Mutter (ohne medizinische Indikation bspw.) über das Leben des Kindes zu setzen, lehnen wir ab.“

Tatsächlich muten die bisher bekannten Empfehlungen als nicht kohärent an. In dem Kommissionspapier heißt es laut Spiegel, der Gesetzgeber dürfe an der Beratungspflicht festhalten, selbst wenn Abtreibungen in den ersten Wochen legalisiert seien. Doch eben diese Beratung dient laut Schwangerschaftskonfliktgesetz „dem Schutz des ungeborenen Lebens“. Wenn einerseits der Schutz Ungeborener gewährt bleiben soll, warum will die Kommission dann die Abtreibungsregelung so drastisch auflockern? Auch weitere juristische Konflikte könnten einsetzen, sollte die Regierung die Empfehlungen ihrer Kommission in die Tat umsetzen. Denn laut Juristen kennt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung kein „Recht auf Abtreibung“.

Und als wäre das nicht genug, hat sich ein Teil der Kommission Gedanken über Eizellspende und Leihmutterschaft gemacht. Beides ist bislang in Deutschland verboten. Während die Kommission bei der Leihmutterschaft zurückhaltender ist, kommt sie zu dem Schluss, dass die Eizellenspende ethisch vertretbar ist. Diese war 1990 verboten worden, weil durch das Verfahren eine „gespaltene Mutterschaft“ hervorgerufen werde, weil soziale und genetische Mutter nicht dieselben Personen sind.

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Kommentare

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Thorsten Paprotny
Vor 7 Monate 4 Wochen

Danke für diesen Beitrag. Und danke allen Politikern, die - ob gelegen oder ungelegen - für den unbedingten Schutz des Lebens gemäß Art. 1 GG eintreten.

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Veritas
Vor 7 Monate 4 Wochen

Es ist gut, dass es Politiker gibt, die sich diesem unmenschlichen Vorhaben entgegenstellen. Und es ist gut, dass es Medien gibt, die die Politiker danach kritisch hinterfragen und sie damit konfrontieren.

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Andreas Graf
Vor 7 Monate 4 Wochen

Hier geht es nur um die Durchsetzung von egoistischen Avancen. Im Hinblick auf die gesunkene und weiter sinkende Geburtenrate in Deutschland ist das Vorhaben zur Legalisierung der Abtreibung sehr unklug und dumm. Die Deutsche Verfassung sieht hier aus wie ein Relikt aus der Vergangenheit, das nicht mehr zeitgemäß ist, die Schritt für Schritt beseitigt wird.

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Veritas
Vor 7 Monate 4 Wochen

Es ist gut, dass es Politiker gibt, die sich diesem unmenschlichen Vorhaben entgegenstellen. Und es ist gut, dass es Medien gibt, die die Politiker danach kritisch hinterfragen und sie damit konfrontieren.

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Andreas Graf
Vor 7 Monate 4 Wochen

Hier geht es nur um die Durchsetzung von egoistischen Avancen. Im Hinblick auf die gesunkene und weiter sinkende Geburtenrate in Deutschland ist das Vorhaben zur Legalisierung der Abtreibung sehr unklug und dumm. Die Deutsche Verfassung sieht hier aus wie ein Relikt aus der Vergangenheit, das nicht mehr zeitgemäß ist, die Schritt für Schritt beseitigt wird.

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Thorsten Paprotny
Vor 7 Monate 4 Wochen

Danke für diesen Beitrag. Und danke allen Politikern, die - ob gelegen oder ungelegen - für den unbedingten Schutz des Lebens gemäß Art. 1 GG eintreten.