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Pläne für neues Bundestagswahlrecht

Auch diese Spaltung ist politisch gewollt

Man kann es schon fast nicht mehr hören: „Soziale Spaltung eskaliert“, „Diese drei Themen spalten Deutschland“ oder „Wie gespalten ist unsere Gesellschaft?“ – nur einige Schlagzeilen, wie sie seit Jahren auf Titelseiten oder Displays erscheinen. Spaltung, Spaltung, Spaltung. Spätestens seit den großen Migrationswellen 2015 und 2016 gingen Risse nicht mehr nur durch gegnerische politische Lager, sondern auch durch Familien.

In der Corona-Krise haben sich Ausgrenzungsmechanismen in einer Schnelligkeit und in einem Ausmaß manifestiert, wie sich das zuvor wohl niemand hätte vorstellen können. Diese Entwicklungen haben gemeinsam, dass sie von Politikern verursacht, um nicht zu sagen: gewollt waren.

Und auch die nächste tiefer werdende Spaltung ist politisch gewollt: nämlich die zwischen Repräsentanten und Repräsentierten. Grund dafür ist die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung, für die eine einfach Mehrheit im Parlament ausreicht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben und der Bundestag immer seine Normgröße von 598 Abgeordneten einhalten wird.

Eine Partei erhält dann Überhangmandate, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Weil dadurch andere Parteien gemessen am Zweitstimmenresultat benachteiligt werden, erhalten diese seit der Bundestagswahl 2013 Ausgleichsmandate.

Der Bundestag platzt aus allen Nähten und verursacht immense Kosten

Der komplizierte Mechanismus hat dazu geführt, dass die Zahl der Mandate auf das derzeitige Rekordhoch von 736 geschossen ist –  kein anderes demokratisches Parlament der Welt hat mehr Abgeordnete.

Weil der Bundestag und alles, was daran gekoppelt ist, aus allen Nähten platzt und immense Kosten verursacht (2020 überstiegen die Kosten des Parlaments laut Steuerzahlerbund erstmals die Marke von einer Milliarde Euro), ist eine Reform dringend notwendig.

Doch Wahlrechtsfragen sind auch Machtfragen. Diese alte Politikerweisheit erklärt auch, warum die Ampel einen relativ drastischen Weg einschlägt und die Union mit noch drastischerer Wortwahl dagegen protestiert.

Der direkte Wählerwille und die CSU wären die großen Verlierer

Wäre der Ampel-Plan schon bei der Bundestagswahl 2021 in Kraft gewesen, hätte die CSU trotz ihrer Erststimmen-Siege in München, Nürnberg und Augsburg diese direktgewählten Abgeordneten nicht ins Parlament entsenden können. Die harsche Kritik aus den Unionsreihen ist indes wohlfeil, sie hatte vor 2021 vier Legislaturperioden lang die Mehrheit und die Chance, das Wahlrecht zu ändern.

Die Zahl der Wahlkreise will die rot-grün-gelbe Regierung nicht antasten, sie soll bei 299 bleiben. Auch will sie die Grundmandatsklausel belassen. Laut ihr zieht eine Partei, auch wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt, trotzdem gemäß ihres Zweitstimmenergebnisses ins Parlament ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Von diesem Mechanismus profitierte 2021 die Linkspartei. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Mit der Ampel-Reform erhielten die Landeslisten, die von den Parteien wahlweise ausgekungelt oder ausgefochten werden, einen enormen Bedeutungszuwachs, während der direkte Wählerwille in den Wahlkreisen geschwächt würde.

Die „Berliner Blase“ gewönne an Macht – und das entspricht durchaus dem Willen einiger Politiker, die am liebsten vom Wahlvolk ungestört ihre Ideologien – man denke an die Klimapolitik – in die Tat umsetzen würden.

Die Kluft zwischen „denen da oben“ und „uns da unten“

„Wie ‘repräsentativ’ aber kann die repräsentative Demokratie sein, wenn sich die Volksvertreter von jenen entfernen, die sie vertreten sollen? Denn auch die karrieredienliche Fixierung auf die programmatische Linie der eigenen Partei führt dazu, dass die nächste Aufstellung als Kandidat eher mit Anpassung an die Logik des eigenen Establishments zu bewerkstelligen ist, als mit dem Eintragen der Unzufriedenheit der Menschen draußen“, schrieb der Politikexperte Ralf Schuler vor kurzem an dieser Stelle.

Mit den Ampel-Plänen würde die regionale Rückkopplung des Bundestags dramatisch geschliffen. Für einen Flächenstaat wie Deutschland wäre das fatal.

Zumal das Vertrauen in die Institutionen, allen voran in die des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, zuletzt erneut stark gesunken ist. Das Gefühl einer großen Kluft zwischen „denen da oben“ und „uns da unten“ in der Bevölkerung verstärkte sich durch das Vorhaben abermals.

Es gibt Alternativen

Welche Alternativen gäbe es? Zum einen könnte die Zahl der Wahlkreise reduziert werden, womit auch Überhangmandate unwahrscheinlicher würden. Doch auch dann würde die regionale Verankerung leiden, weil einige ländliche Wahlkreise schon jetzt sehr groß sind.

Bliebe also noch, das personalisierte Verhältniswahlrecht aufzugeben und ganz oder teilweise auf ein Mehrheitswahlrecht zu wechseln, wie es in unterschiedlichen Ausprägungen in Großbritannien oder Frankreich praktiziert wird. Doch das käme im konsensdemokratisch geprägten Deutschland einem Paradigmenwechsel gleich.

Dies würde den Ampel-Parteien vor allem in ländlichen Gebieten zuwiderlaufen, weshalb das nicht passieren wird. Denn sie wissen ihre Macht auszunutzen.

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Kommentare

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Josef Alt
Vor 1 Jahr 3 Monate

Toller Kommentar, vollkommen richtig. Wenigstens schreibt mal einer, dass es politisch gewollt ist.

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Heimerich
Vor 1 Jahr 3 Monate

Was geschähe eigentlich, wenn eine Partei unter der 5%-Hürde zu liegen käme, nominell jedoch drei Direktmandate erzielte, aber zumindest eines dieser Direktmandate wegen zu geringen Stimmenvorsprungs nicht besetzt werden kann (wie im Vorschlage der Ampelregierung angedeutet)? Käme die Partei dann trotzdem mit ihrem Zweitstimmenanteil ins Parlament oder doch nicht? Übersehe ich da etwas?

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Florian
Vor 1 Jahr 3 Monate

Es fällt mir sehr schwer einzuschätzen, WIE eine Wahlrechtsreform (wirklich Parteien unabhängig) gerecht umzusetzen wäre. Aber das Parlament grundsätzlich zu verkleinern klingt für mich sehr richtig!

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Heimerich
Vor 1 Jahr 3 Monate

Was geschähe eigentlich, wenn eine Partei unter der 5%-Hürde zu liegen käme, nominell jedoch drei Direktmandate erzielte, aber zumindest eines dieser Direktmandate wegen zu geringen Stimmenvorsprungs nicht besetzt werden kann (wie im Vorschlage der Ampelregierung angedeutet)? Käme die Partei dann trotzdem mit ihrem Zweitstimmenanteil ins Parlament oder doch nicht? Übersehe ich da etwas?

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Test 2
Vor 1 Jahr 3 Monate

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Josef Alt
Vor 1 Jahr 3 Monate

Toller Kommentar, vollkommen richtig. Wenigstens schreibt mal einer, dass es politisch gewollt ist.

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Vor 1 Jahr 3 Monate

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