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Das Schweizer Bundesgericht gibt einem Kind Recht, das sein Geschlecht gegen den Willen der Eltern ändern will.
In Zürich kann die Bevölkerung bald darüber abstimmen, ob in offiziellen Dokumenten eine geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen verboten werden soll. Das Resultat könnte Symbolkraft haben.