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Ein Professor leistet Widerstand

Wie ich mich gegen Gendersprech an meiner Universität zur Wehr setzte

Die von der Masse der deutschsprachigen Bevölkerung nicht angewendete, aber seitens etlicher Medien propagierte „Gendersprache“ wird in der Regel von Sprachwissenschaftlern diskutiert und – völlig zu Recht – kritisiert; denn sie ist ganz offenkundig mit grammatischen Fehlern behaftet, führt zu kaum aussprechbaren oder ermüdend redundant wirkenden Texten und wird daher selbst von etlichen derer, die ihr ein Lippenbekenntnis widmen, nicht konsequent, sondern eher camouflierend angewendet.

Ihre ideologische Komponente ist den Kritikern zwar bewusst, doch wird sie in der Regel nicht zum Gegenstand von Auseinandersetzungen. Aus der Sicht der Politologie, zu deren Arbeitsgebieten auch die Analyse von Ideologien zählt, kommt es jedoch gerade auf diese Komponente entscheidend an. An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entwickelte sich darüber ein jahrelanger Streit.

Es hatte ganz harmlos angefangen: Um das Jahr 2020 tauchten in einzelnen Präsentationen von Studenten in meinen Lehrveranstaltungen gendersprachliche Einsprengsel auf. Die betreffenden Teilnehmer machte ich in solchen Fällen darauf aufmerksam, dass an einer Universität eine solche Abweichung von der allgemein gebräuchlichen Hochsprache unangemessen sei. Nach zwei Semestern hielt ich es für ratsam, die Interessenten für meine Seminare von vornherein auf die dort geltenden wissenschaftssprachlichen Standards hinzuweisen. Um den Studenten eine reflektierte Entscheidung über ihre Teilnahme zu ermöglichen, schrieb ich in meiner Veranstaltungsankündigung im universitären Intranet („Stud.IP“):

„Texte, die inhaltlich oder sprachlich ideologisch geprägt sind, sind eo ipso unwissenschaftlich und entsprechen daher nicht den Leistungsanforderungen. Dies gilt für den Stil ebenso wie für den Inhalt. Dies gilt insbesondere auch für die ideologisch geprägte ‚‘Gendersprache’“.

Dieser Text veranlasste eine Beschwerde bei der „Präventionsstelle Diskriminierung und sexuelle Belästigung“ der Universität, woraufhin ich aus dem Dekanat der Philosophischen Fakultät I eine Abmahnung erhielt:

„Die Universität hat sich in ihrem Leitbild Gleichstellung zu einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen offiziellen Dokumenten verpflichtet und strebt an, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in der Lehre selbstverständlich wird“.

Auf das „Leitbild“ der Universität gestützt, erklärten Dekan und Prodekan:

„Ihre Meinung in vorliegender Form auf Stud.IP zu propagieren, steht allerdings eindeutig im Widerspruch zu den Werten unserer Universität. Nicht dulden können wir die von Ihnen angestrebte Diskriminierung jener Studierenden, die dem Aufruf und dem Leitbild der Universität folgen und eine geschlechtersensible Sprache in ihren Ausarbeitungen verwenden! Wir fordern Sie deshalb auf, die entsprechenden Einträge aus Stud.IP zu entfernen und den Studierenden mündlich in der Lehrveranstaltung mitzuteilen, dass sich die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache nicht nachteilig auf die Leistungsbewertung auswirken wird. Wir erwarten, dass Sie uns schriftlich zusichern, diese Forderungen zu erfüllen und künftig im Rahmen Ihrer Lehre an unserer Universität derartige Diskriminierungen zu unterlassen.“

Ich sollte eine Ideologie als Teil der Wissenschaft akzeptieren

Damit wurde von mir – 500 Jahre nach Martin Luthers Auftreten vor dem Reichstag zu Worms – eine Unterwerfung wider besseres Wissen verlangt: Ich sollte eine Ideologie als Teil der Wissenschaft akzeptieren und „Gerechtigkeit“ als objektive Größe ansehen. Beides ist aus politologischer Sicht indiskutabel. So weigerte ich mich und begründete meine Auffassung mit dem Hinweis, „dass jegliches inhaltliche Wollen einen Ausschließungsgrund für die Wahrheitsfähigkeit eines Satzes darstellt“.

Die mit der Verwendung der Gendersprache verfolgten gesellschaftsverändernden Absichten machten sie aus meiner Sicht für wissenschaftliche Zwecke ungeeignet. Doch ließen meine „Wahlpflichtveranstaltung“ den Besuch alternativ angebotener Seminare anderer Dozenten zu.

Zu meinem Kurs im folgenden Wintersemester gingen Schreiben der Gleichstellungsbeauftragten und des studentischen Fachschaftsrates ein, die ich argumentativ mit Hinweisen auf die politikwissenschaftliche Relevanz der Sprache und mit Literaturhinweisen (Jessica Ammer, Peter Eisenberg, Olav Hackstein u.a.) beantwortete. Weiterhin verwies ich auf die lateinische Sprache, in der (männliche) Seeleute, Bauern, Dichter und Schreiber mit Wörtern in femininem Genus (nauta, agricola, poeta, scriba) bezeichnet wurden.

Vorschau Jürgen Plöhn (m.)
Jürgen Plöhn (m.): Die mediale Genderfraktion blieb in der Bevölkerung ohne Resonanz

Die Gleichstellungsbeauftragte schwieg dazu. Die Studentenvertretung bestritt mir angesichts der „strukturellen Unterfinanzierung der MLU“ meinen Anspruch auf Lehrfreiheit, da unter den herrschenden Bedingungen die Studenten faktisch keine freie Auswahl ihrer Lehrveranstaltungen hätten. – Grundrechtsgeltung nach Haushaltslage! Der für die Lehre zuständige Prodekan meiner Fakultät schrieb Ende Januar 2022 hinter meinem Rücken meine Studenten mit der Frage an, ob ich „Konsequenzen angekündigt“ hätte und wie ich reagierte, falls mündlich oder schriftlich meinen sprachlichen Anforderungen nicht entsprochen werde „und ob Sie ansonsten etwas zu dem Thema berichten wollen“ – aus meiner Sicht eine Bespitzelung.

Kurz darauf wurde mir per E-Mail eines Lehrstuhlvertreters mitgeteilt, für einen erneuten Lehrauftrag stehe kein Geld zur Verfügung. Auf meinen Hinweis, angesichts meiner Lehrbefugnis benötigte ich keinen Lehrauftrag, entgegnete der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Politikwissenschaft apodiktisch: „Wir haben entschieden, dass Sie keine Lehre mehr an der MLU anbieten können“ und wies meinen Versuch zu einer gütlichen Beilegung des Konflikts brüsk zurück.

Er habe mir „als GD den Willen des Instituts mitgeteilt, dass Sie keine Lehre mehr an der MLU machen“. Daraufhin wandte ich mich am 8. Februar 2022 mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt, doch musste sich der Institutsdirektor nach Einholung juristischen Rates kurz darauf selbst korrigieren – allerdings ohne von seinem Ziel abzulassen:

„Sie haben Recht: Wir können Ihnen Ihr Recht auf Lehre nicht verwehren und ich muss insofern meine vorherigen Schreiben in dieser Sache korrigieren. Sehr wohl können wir aber als Institut die Rahmenbedingungen dafür festlegen, …:

1. Ihre Lehrveranstaltungen werden keine konkrete Modulanbindung haben, d.h. Sie sind in der Wahl des Angebotes frei, die Studierenden können ihrerseits die Leistungen aber in keinem Pflichtmodul anrechnen. ...

2. Das Institut kann keinerlei Ressourcen zur Unterstützung Ihrer Lehre zur Verfügung stellen, inkl. Kapazitäten des Sekretariat [sic!]. ...“

Diese aus meiner Sicht schikanöse Behandlung wurde mit der Bemerkung garniert: „Ich weiß nicht, sehr geehrter Herr Plöhn, ob Sie unter diesen Voraussetzungen noch Freude an der Lehre haben werden“.

Dann gelangte der Konflikt an die Öffentlichkeit

Mein Petitum an den Landtag erhielt ich nach diesem Wechsel vom Verbot zu einer Vergrämungstaktik aufrecht. Ich verlangte, meine Seminare „gegen Beeinflussungsversuche seitens der Universitätsleitung, Universitätsverwaltung oder Fakultäten“ zu sichern, die „Bespitzelung von Dozenten“ zu beenden sowie „die Ideologiefreiheit der Wissenschaftssprache“ sicherzustellen.

In einer am 23. August 2022 vom Petitionsausschuss zugesandten ersten Stellungnahme der Universität heißt es: Meine – zutreffende – Rechtsauffassung hinsichtlich meiner Lehrbefugnis sei „zunächst nicht richtig bewertet“, der Fehler aber zwischenzeitlich korrigiert worden, so dass die Universitätsverwaltung mein Begehren für erledigt hielt. Zur Gendersprach-Problematik in der akademischen Lehre hieß es:

„Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geht davon aus, dass im vorliegenden Fall die Nichtverwendung gendergerechter Sprache für die zu erbringende Leistung keine Bedeutung hat.“

Der sprachliche Ausdruck in der Politologie bedeutungslos? Eine absurde Ansicht! In meiner Erwiderung wies ich auf die von mir verlangte „unideologische, rein sachbezogene Sprache“ und die Bemerkung hin, das Seminar sei folglich für alle diejenigen ungeeignet, „die neben wissenschaftlicher Darstellung und Analyse auch gesellschaftsverändernde Absichten in die Universität hineintragen wollen“.

Den ideologischen Gehalt der „Gendersprache“ belegte ich erneut mit einer Reihe von Äußerungen. An einer Universität müsse die Beurteilung der Sprachpraxis durch Vertreter des betreffenden Faches erfolgen und nicht durch Personen, die weder für Lehrinhalte zuständig noch fachsprachlich qualifiziert seien.

Bei diesem Stand gelangte der Konflikt in die Öffentlichkeit. Die Reaktionen auf die publizierten Artikel waren eindeutig: Die mediale Genderfraktion blieb in der Bevölkerung ohne Resonanz. Einseitig gegen mich gerichtete Darstellungen sind jedoch nachfolgend von interessierter Seite aufgegriffen und als zutreffend angesehen worden.

Die absurde Argumentation der Martin-Luther-Universität

In ihrer erneuten Replik auf mein Vorbringen vertrat die Martin-Luther-Universität indes den Standpunkt, dass die Forderung des Dekanats, die wissenschaftssprachlichen Standards aus der Ankündigung meiner Veranstaltung im Intranet der Universität zu entfernen, „die Wissenschaftsfreiheit nicht berührt, geschweige denn verletzt“. Ich selbst könne zur Gendersprache jede beliebige Auffassung vertreten, müsse aber „als Bestandteil des gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurses dulden“, dass Repräsentanten meiner Fakultät hierzu „eine andere Haltung einnehmen“. Eine administrative Zwangsmaßnahme in dieser Weise als Element des Austausches von Argumenten zu bezeichnen, wirkt zumindest „originell“.

Die „lehrbezogene Infrastruktur der MLU“ stünde mir zur Verfügung, lediglich die Unterstützung durch das Sekretariat sei mir entzogen worden. Mangels allgemeingültiger Vorgaben sei insoweit jeweils eine „Absprache zwischen dem externen Lehrenden und dem betroffenen Institut“ erforderlich – womit der klare Wortlaut des Gesetzes zu außerplanmäßigen Professoren als Angehörigen der Universität ignoriert wurde.

Absurderweise wurde mir im Alter von 64 Jahren weiterhin ein erhöhtes „Risiko der Diskontinuität“ unterstellt, „weil die Verpflichtung zur Titellehre, z.B. durch einen Ruf auf eine Professur an einer anderen Hochschule, jederzeit enden kann“. Die fadenscheinige Einlassung berücksichtigte weder das bereits zwei Jahre zuvor erreichte Ende der Titellehre noch die befristeten Beschäftigungsverhältnisse junger Wissenschaftler.

Die Verwendung des Gendersprechs ist nicht widerspruchslos hinnehmbar

Eine im Januar 2023 von der Rektorin angesetzte Videokonferenz verlief angesichts der Unnachgiebigkeit der Gegenseite ergebnislos. Am 29. März 2023 wechselte die Universität sodann abrupt die Begründung für die ein Jahr zuvor allein mit einem Hinweis auf die Finanzlage vollzogene Beendigung meiner Lehrtätigkeit. Nun sollte ich selbst an den verhängten Maßnahmen schuld sein:

„Der Petent trägt sinngemäß vor, die Entscheidung sei durch keine Änderung der Sach- und Rechtslage gedeckt. Er übergeht dabei aber, dass er selbst den Anlass für die Entscheidung gesetzt hat. Der Petent hatte angekündigt, die Verwendung von sog. Gendersensibler Sprache in seinen Lehrveranstaltungen und damit notwendigerweise auch in den zugeordneten Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Pflichtmodule sind, nicht zu dulden. Dieses Verhalten hat das Institut dazu veranlasst, die Praxis zu überdenken und im Ergebnis der Abwägung die bekannte Entscheidung zu fällen. Die Erwägungen, die zu dieser Entscheidung führten, sind sachlich nachvollziehbar. Die mit der Entscheidung verbundene Abkehr von der zuvor geübten Praxis stellt keine Willkürentscheidung dar, da sie auf Umstände reagierte, die von dem Petenten selbst herbeigeführt worden waren“.

Die Beibehaltung der deutschen Hochsprache soll demnach eine Verhaltensänderung darstellen. Die mir als Orientierung angeratenen Sprachleitlinien der Medizinischen Fakultät (die in Halle nicht die Sprachwissenschaftler organisiert) von 2019 werden dagegen verschwiegen.

In meiner Erwiderung vom 4. April 2023 machte ich aus politikwissenschaftlicher Sicht die ideologischen Gehalte der Gendersprache explizit. Deren Verwendung insinuiert nämlich:

  • Die Gesellschaft in den deutschsprachigen Ländern sei – unabhängig von den politischen Systemen dieser Länder – geschlechtsbezogen ungerecht.
  • Sie müsse verändert werden. Diese Veränderung der gesellschaftlichen Realität sei untrennbar mit der sprachlichen Praxis verbunden.
  • Daher könne sie nicht unter Respektierung des Konsenses in der Sprachgemeinschaft erfolgen. Vielmehr sei zur Veränderung der Gesellschaft eine gezielte Veränderung der Sprache auch gegen den Willen der Mehrheit erforderlich.
  • Dabei seien die Anhänger der Gerechtigkeit durch die Verwendung der manipulierten Sprache erkennbar; die Verwender der kontinuierlich fortgebildeten Umgangssprache demaskierten sich als Vertreter einer unterdrückerischen gesellschaftlichen Praxis.

Aus sozialwissenschaftlicher Sicht sind diese Zielvorstellungen hinterfrag- und empirisch-analytisch überprüf-, aber nicht widerspruchslos hinnehmbar.

Diese Einlassung blieb universitärerseits ohne Antwort. Stattdessen setzte der Petitionsausschuss meine Eingabe für den 25. Mai 2023 auf seine Tagesordnung, so dass ich meine Argumente mündlich vortragen konnte, darunter den uralten Grundsatz „Volenti non fit iniuria!“, wonach den Studenten bei freiwilliger Teilnahme kein Unrecht geschehen könne. Da sich mein Verlangen auf die Wissenschaftssprache beziehe, sei es inhaltlich von meiner Lehrbefugnis gedeckt.

Die Berichterstatterin aus der Fraktion der Grünen hielt dagegen die Darlegungen der Universität für geeignet, um mein Begehren abzuweisen. Eine Abgeordnete der Linkspartei unterstellte mir, Studenten aus sprachlichen Gründen tatsächlich benachteiligt zu haben. Als „teilnehmender Beobachter“ hatte ich aufgrund der Fragen und Stellungnahmen den Eindruck einer 9-zu-4-Mehrheit für mein Begehren, doch entsprach diese Mehrheit nicht der Landtagskoalition.

Daher setzte die CDU eine weitere Ausschussberatung durch, in der ein Vertreter der Universität anwesend zu sein habe. Diese zweite Befassung fand am 22. Juni 2023 in veränderter Atmosphäre statt. Der neu ernannte Kanzler der Martin-Luther-Universität bekundete – ohne sich den Ausdruck „Bespitzelung“ zu eigen machen zu wollen – sein Bedauern über meine Betroffenheit von der Ausforschungsaktion des Prodekans.

Auch hielt er die Anwendbarkeit der Regeln des Rechtschreibrates auf Universitäten für diskutabel. Die in der ersten Ausschussberatung gefallene ehrenrührige Behauptung, ich hätte irgendjemanden benachteiligt, wies der Kanzler zurück: Dafür gebe es keinen einzigen aktenkundigen Vorgang. Zur Beilegung des Konflikts schlug der Kanzler ein weiteres Gespräch aller Beteiligten vor. Angesichts einer in Aussicht gestellten Einigungsperspektive willigte ich ein. Der Petitionsausschuss erlegte der Universität dazu eine Berichtspflicht auf.

Das Sprachdiktat ist abgewendet – ich kann wieder lehren

Zur Förderung einer Einigung fertigte ich vorab ein Papier an. Auf dessen Basis ließ sich sodann am 28. Juli 2023 mit Rektorin, Kanzler und Prodekan Einvernehmen über alle strittigen Punkte erzielen: Für die Bewertung von Studienleistungen sollten ausschließlich wissenschaftliche Maßstäbe gelten. Ohne sich mit meiner Auffassung zu identifizieren, nahm die Universität dabei zur Kenntnis, dass ich in Einklang mit Ausführungen von Sprachwissenschaftlern Äußerungen in „Gendersprache“ als „ideologisch geprägt“ und daher „außerwissenschaftliche Inhalte transportierend“ ansähe. Deren Ablehnung für meine Seminare diene somit gerade dem Schutze ihrer Wissenschaftlichkeit.

Angesichts dieser Einigungsformel wurden die Anbindung meiner Seminare an Module mit Wahlmöglichkeiten, die vorherige Bekanntgabe meiner Standards zur Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme und die Vergabe von Credit-Points (Leistungspunkten) an meine Studenten wieder zugestanden, ebenso die Mitwirkung des Sekretariats an Vorbereitung und Abwicklung der Seminare.

Der Status quo ante war wiederhergestellt. Nachdem das Lehrangebot am Institut für Politikwissenschaft durch die erfolgten Interventionen drei Semester lang reduziert worden war, hat das Sprachdiktat im Zusammenwirken mit Öffentlichkeit und Parlament letztlich doch abgewendet werden können. Ich kann wieder lehren.

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Kommentare

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Kommentar
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Prof. Dr. Diet…
Vor 7 Monate

Sehr geehrter Herr Kollege Plöhn, ich freue mich mit Ihnen, dass Sie sich nach vielen Mühen durchsetzen konnten. Es ist für einen evangelischen Theologen peinlich, dass sich ausgerechnet an der Martin Luther- Universität in Halle derartige Vorgänge abspielen. Wenn irgend jemand das Verhältnis von Sprache und Freiheit mit vollem existentiellen Risiko durchdekliniert hat, dann ist es wohl der Bibelübersetzer und große Schöpfer der deutschen Sprache, Martin Luther. Ich hoffe, dass sich mehr und mehr Menschen gegenüber den aktuellen sprachpädagogischen Anmaßungen der feministischen Standpunktphilosophie und ihren marxistischen Grundlagen verweigern.

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Veritas
Vor 7 Monate

Geschätzter Herr Prof. Dr. Plöhn, ich wünschte, es hätten mehr Menschen wie Sie den Mut und würden sich die Zeit nehmen, gegen diese Genderideologen an- und vorzugehen. Menschen wie Sie sind nicht in der Minderheit.
Vielen Dank!

Veritas

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Ulrich J.Heinz
Vor 4 Monate 3 Wochen

Sachgerecht muß Sprache sein statt steuernd. Auf Fachsprache dürfen & sollen Lehrende dringen; wenigstens auf ihren Erwerb. Auf Hochsprache weniger. Denn ihr gekonnter Gebrauch hängt vom jeweiligen Bildungsweg ab, etwa bei Zweitsprachlern oder Mundartstämmigen. Das sexualisierende "Gendern" freilich ist kaum in sich schlüssig durchzuhalten. Jeder sollte sich so ausdrücken, wie er verstanden werden will. Das wechselt von Fall zu Fall; auch in der Hochschule. Und jeder sollte sich in das Gemeinte hineinhören. So können Lehrfreiheit und studentisches Persönlichkeitsrecht sich vertragen. Näheres in meinem Aufsatz von 2022 'Geschlechtergerecht gleich -gerichtet reden & Rechte der Sprecher. Zum Verhältnis von Wortkunde & Norm im Bildungsgang.' Zu 22 Seiten zugänglich bei https://archiv.ub.uni-marburg.de/es/2023/0001.
Das Vorgehen des Fachbereiches ist ein Beleg für die Sach- & Freiheitsferne beim Tschändern.

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Anett Winter
Vor 5 Monate 1 Woche

Das alte Dekanat muss umgehend bei allen wissenschaftlichen Einrichtungen ein Beschäftigungsverbot erhalten.

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Kai Ruhsert
Vor 5 Monate 1 Woche

Beruhigend und ermutigend, dass Gegenwehr Erfolg haben kann!

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Konfuzius
Vor 5 Monate 1 Woche

Ich freue mich, dass Sie Ihre völlig nachvollziehbare Position verteidigen konnten. Die unsachliche Aggressivität, die man Ihnen entgegenbrachte, nur deshalb, weil Sie auf der Selbstverständlichkeit beharrten, in Texten die dt. Sprache zu verwenden, scheint mir einmal mehr zu belegen, dass die Sache sogar ziemlich stark ideologisch geprägt ist. Quod erat demonstrandum.

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Apollonia
Vor 5 Monate 1 Woche

"Weiterhin verwies ich auf die lateinische Sprache, in der (männliche) Seeleute, Bauern, Dichter und Schreiber mit Wörtern in femininem Genus (nauta, agricola, poeta, scriba) bezeichnet wurden."
Da halten die Lateinkenntnisse offenbar mit dem Pathos nicht mit. Alle diese Wörter sind Maskulina im a-Stamm, also schlicht und ergreifend mit einer Wurzel, die auf -a endet und auch auf -a dekliniert wird. Dazugehörige Adjektive bleiben maskulin.

Zu Sternchen mag man stehen, wie man mag (auffallend allerdings, dass sich "geschlechtergerechte Sprache" erst durchgesetzt wird, seit sich Männer jeglicher gefühlten Identität dafür ins Zeug legen). Ein Politikwissenschaftler sollte aber wissen, dass Schweizer Frauen bis 1971 das allgemeine Wahlrecht verwehrt blieb - einzig und allein deswegen, weil nach höchstrichterlicher Meinung mit "jeder Schweizer" im Wahlrecht eben Schweizerinnen nicht mitgemeint seien.

9
Joachim Schütte
Vor 5 Monate 1 Woche

Sehr geehrter Prof. Dr. Plöhn,
herzlichen Dank für Ihren Widerstand und Gratulation zu Ihrem Erfolg.
Ich bin entsetzt, was an der Martin-Luther-Universität möglich ist, das schäbige Verhalten von Prof. Varwick überrascht mich allerdings nicht.
Mögen Sie anderen ein Beispiel sein.

14
Albert Buchmeier
Vor 6 Monate 2 Wochen

Professor Plöhn hat allen Respekt verdient! Sein Fall zeigt exemplarisch, wie es mit den Befürwortern der Gendersprache wirklich bestellt ist - wissenschaftliche Fakten haben nicht mehr zu gelten, wenn es um die Durchsetzung einer "guten" Ideologie geht. Wenn derartiges Denken Schule macht, wird es zunehmend schwieriger werden, Wahrheit von Lüge zu unterscheiden, denn letztere wird ja durch die "gute Absicht" gerechtfertigt.
Die Martin-Luther-Universität ist mit ihrer ideologischen Sprachpolitik leider keine Ausnahme im deutschen Universitätsbetrieb. Bekanntermaßen sorgen eifrige Gendersprachvertreter an zahlreichen Fakultäten dafür, dass Studenten zum Gebrauch der akademischen Kunstsprache genötigt werden. Was mit kritischem Lehrpersonal geschieht, zeigt Professor Plöhns Fall überdeutlich.
Bleibt nur zu hoffen, dass die sexistische, undemokratische und wissenschaftlich nicht begründbare Gendersprache das bleibt, was sie ist: ein völlig unnötiger Irrweg, der von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.

Albert Buchmeier
(OStR Germ./Angl.)

3
Wolfy
Vor 6 Monate 3 Wochen

Welcome in wokistan

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Hjalmar Kunz
Vor 6 Monate 3 Wochen

Gendern ist der Hitlergruß des 21. Jahrhunderts.

3
Cornelius Herzfeld
Vor 6 Monate 3 Wochen

Ich gratuliere Ihnen !
Es gibt gegen den woken Furor noch kleine Erfolge.
Da die meisten Menschen aber solche Unabhängigkeit nicht haben, werden sie in eine DDR-artige Spaltung ihrer Sprache getrieben.