Liechtenstein darf nicht fallen
Am 10. Februar dieses Jahres erschien im Liechtensteiner Vaterland, der letzten klassischen Tageszeitung Liechtensteins, ein Interview mit dem Titel „Was wir praktizieren, ist heuchlerisch“. Im Wesentlichen erzählen zwei der Initiantinnen einer Gesetzesinitiative, Gabriella Alvarez-Hummel und Tatjana As'Ad darin, wie peinlich es für Liechtenstein sei, anno 2026 seinen Bürgern die Tötung von ungeborenen Babys zu verbieten. Von einem wichtigen, zeitgemäßen „Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper“ ist die Rede. Eine Selbstbestimmung, die laut den Interviewten aber hinter der Bauchdecke der Frau ihre Wirksamkeit und Legitimierung verliert.
„Auf den allerhintersten Plätzen in Europa“ sei man in Liechtenstein wieder einmal, wenn es um Frauenrechtsthemen geht, echauffiert sich Gabriella Alvarez-Hummel. Dabei scheint sie zu vergessen, dass es genau umgekehrt ist. Das über einen Zollvertrag verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eng mit der westlich und südlich angrenzenden Schweiz verbundene Liechtenstein schützt als eines von nur noch wenigen Ländern in Europa ungeborene Frauen. Nach Ansicht von As’Ad und Alvarez-Hummel muss das Menschsein irgendwann um die 12. Schwangerschaftswoche einsetzen, ist die Fristenlösung doch eine der zentralen Forderungen der Initiative.
Doch darüber kann man schon einmal hinwegsehen, schließlich bemängele „der Überwachungsausschuss der UN-Frauenrechtskonvention das Abtreibungsverbot in Liechtenstein bereits seit Jahren“. Ein Argument, das sich auf einen Ausschuss stützt, der im Zusammenhang mit Abtreibungen regelmäßig beschönigend von „reproduktiver Gesundheit“ spricht, dürfte für eine „faktenbasierte Debatte“, wie sie von den Initiantinnen immer wieder gefordert wird, nicht relevant sein.
Hospitalisierungsrate nach Abtreibung 2,5-mal so hoch wie nach Geburt
Und überhaupt scheinen den beiden Frauen Fakten ziemlich gleichgültig zu sein. Es werden Studien zitiert, ohne zu erwähnen, welche Studien explizit gemeint sind. So gebe es laut Alvarez-Hummel etwa Untersuchungen, „die zeigen, dass die meisten Frauen den Abbruch nicht bereuen“. Sicher, solche Studien mag es geben. Doch wenn man sich beispielsweise die Studie „Induced abortion and implications for long-term mental health: A cohort study of 1.2 million pregnancies“, ansieht, erscheint die Aussage sehr fragwürdig.
In der besagten Arbeit prüften Wissenschaftler aus dem kanadischen Québec, ob Frauen nach einer Abtreibung häufiger wegen schwerer psychiatrischer Erkrankungen in ein Krankenhaus eingewiesen wurden als Frauen, die ihr Kind zur Welt brachten. Grundlage der Untersuchung bildeten Daten von mehr als 1,2 Millionen Schwangerschaften, die in den Jahren 2006 bis 2022 in Québec erfasst wurden. Die Stichprobe umfasste 28.721 Abtreibungen sowie 1.228.807 Geburten inklusive Totgeburten. Mithilfe von Krankenhausdaten wurden die betroffenen Frauen bis zu 17 Jahre nach dem Ende ihrer Schwangerschaft weiterverfolgt. Die Ergebnisse, die im Journal of Psychiatric Research veröffentlich wurden, zeigen, dass die Hospitalisierungsrate nach einer Abtreibung 2,5-mal so hoch war wie nach einer Geburt.
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Immerhin legen Alvarez-Hummel und As’Ad auch echte Fakten dar, setzen diese aber nicht in das moralisch richtige Verhältnis. So beschreibt As’Ad beispielsweise den Umstand, dass die jährlichen Abtreibungszahlen in der Schweiz seit Einführung der Fristenlösung 2002 nicht eklatant gestiegen sind. Allerdings hat sich die Zahl der Geburten seitdem fast halbiert.
Dabei vergisst beziehungsweise ignoriert sie auch, dass es bei der Frage, ob Abtreibungen erlaubt oder verboten werden sollten, nicht um Fallzahlen, Befindlichkeiten, Drittpersonen oder gar die Eltern, sondern einzig und allein um das Kind geht. Ein Kind, dass das unveräußerliche Recht auf Leben hat, unabhängig des Entwicklungsstadiums, in dem es sich befindet.
Und von der Seite des biblischen Glaubens her: Da schreibt König David in Psalm 139,13 über Gottes Schöpfung des ungeborenen Kinds ehrfurchtsvoll: „Du bist es ja, der meine Nieren erschuf, mich webte im Leib meiner Mutter.“
Aber was ist mit Vergewaltigung?
Eine Tatsache scheint für Alvarez-Hummel auch zu sein, dass man „keine Frau zwingen“ könne, ihr Kind auszutragen. Dabei scheint sie zu vergessen, dass die allermeisten Schwangerschaften keine erzwungenen sind. Frauen und Männer, die jeweils über einen eigenen freien Willen verfügen, entscheiden sich dazu, Geschlechtsverkehr miteinander zu haben. Dazu zwingt sie niemand. Dumm nur, wenn der Genuss Folgen nach sich zieht: oftmals eine Schwangerschaft. Ab diesem Zeitpunkt wird dann das Geschrei nach Frauenrechten und Selbstbestimmung schnell sehr laut.
Das Weggli und den Fünfer wollen viele haben, würden wir hierzulande sagen, aber wer A sagt, muss auch B sagen. Rechte bringen auch Pflichten mit sich. Wer ein Kind zeugt, muss Verantwortung für dieses übernehmen – vor allem auch der Vater. Klar, es gibt viele, die in schwierigen Situationen schwanger werden, keine Frage.
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Nun kommt von den Kritikern: Aber was ist mit Vergewaltigung? Wenn es wirklich um dieses Anliegen ginge, dann sollte sich der Initiativtext auf genau dieses Anliegen fokussieren. Aber es spielt keine Rolle, wie ein Kind entstanden ist, seine unabdingbare Würde hat es trotzdem. Mord ist Mord, ungeachtet der Umstände. Und nein, das soll nicht heißen, dass es egal ist, wenn Frauen vergewaltigt werden, ganz und gar nicht. Vergewaltigung ist eines der schlimmsten Gräuel, die es gibt, aber ein Gräuel rechtfertigt kein anderes Gräuel. Vielmehr gilt es, das Verbrechen der Vergewaltigung zu trennen von der Entscheidung für das Kind.
Generell sollten Wege statt Sackgassen aufgezeigt werden, doch das lassen die Interviewten außen vor. Generell fällt auf: Die linken Abtreibungsbefürworter beharren auf Abtreibungen, aber über Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen diskutieren sie höchst selten.
Ein trügerisches „Solidaritätsprinzip“
Wie man es aus anderen Ländern kennt, geht es der Initiative aber nicht nur darum, dass Frauen straffrei abtreiben dürfen sollen. Zu den drei Pfeilern der Vorlage gehören auch eine Abschaffung des Informationsverbots und „die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wie bei Krankheit“. Klar, es ist naheliegend, dass den Treibern hinter der Todeskultur daran gelegen ist, dass man in Arztpraxen offen für das Morden werben darf. Alles andere wäre auch inkonsequent. Dass aber auch jene Menschen, die Abtreibung für ein Verbrechen an Gott und der Menschheit halten, dafür bezahlen sollen, hat nochmals eine andere Qualität.
Es ist ähnlich wie bei der Homo- oder Genderthematik: Es reicht den Betroffenen nicht, selbst tun und lassen zu können, was sie wollen, sondern alle anderen müssen sie dabei auch noch bestätigen, unterstützen und idealerweise beklatschen. Als könnten sie ihr Gewissen nur durch einen scheinbaren gesellschaftlichen Konsens beruhigen. Was für das ungeborene Kind gilt, gilt auch für die Gewissensbisse: „Aus den Augen, aus dem Sinn.“
Man erinnert sich hierbei an das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“, in dem das Volk so tun muss, als trüge der Monarch tatsächlich Kleider, obschon jedermann sehen kann, dass dem nicht so ist. Bezeichnend ist, dass es im besagten Märchen ausgerechnet ein Kind ist, das ausspricht, was alle sehen, aber sich nicht zu sagen trauen: „Der Kaiser ist ja nackt!“
Eine katholische Bastion in den Alpen
Apropos Kaiser: Auch Liechtenstein, eine konstitutionelle Monarchie, hat einen Monarchen. Formell regiert derzeit der amtierende Fürst Hans-Adam II., die Amtsgeschäfte führt aber weitgehend sein Sohn Erbprinz Alois als Stellvertreter.
Um die Abtreibungsthematik in Liechtenstein zu verstehen, kommt man nicht umhin, die Geschichte des Landes und den Fürsten mit in die Betrachtungen einzubeziehen. Das Fürstentum entstand 1719 durch ein kaiserliches Diplom, mit dem der Habsburger Karl VI. die Herrschaft Schellenberg und die Grafschaft Vaduz zu einem Fürstentum erhob, das er nach dem Adelshaus Liechtenstein benannte. Damit wurde Liechtenstein zu einem eigenständigen Reichsfürstentum innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Der Ursprung des Fürstentums im katholisch geprägten Alpenraum des 18. Jahrhunderts setzte eine römisch-katholische Tradition fort, die bis in die heutige Zeit hineinreicht. Nicht umsonst gilt Liechtenstein als sehr konservativ. Seit 1921 hat die römisch-katholische Kirche einen verfassungsrechtlichen Sonderstatus, der sie über alle anderen Kirchen des Landes erhebt.
Liechtenstein, ein sicherer Hafen?
Es liegt die Vermutung nahe, dass in einem katholischen Land, in dem der Staat die Kirche explizit unterstützt, keine Gefahr für ein ungeborenes Kind besteht. Diese Annahme trifft auf Liechtenstein seit dem auslaufenden 20. Jahrhundert nur noch bedingt zu. Bis 1987 waren Abtreibungen verboten, es gab weder eine Fristenregelung noch eine medizinische Indikation, also eine gesetzlich geregelte Rechtfertigung für eine Abtreibung bei einer physischen oder psychischen Gefahr für die Mutter.
Allenfalls konnte in Fällen akuter Lebensgefahr der Mutter der allgemeine strafrechtliche Notstand greifen – es konnte also über andere Gesetze eine Rechtfertigung konstruiert werden. 1987 begann dann aber auch im heute 40.000 Einwohner starken Fürstentum die sukzessive Entrechtung ungeborener Erdenbürger.
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In jenem schicksalhaften Jahr beschloss der Liechtensteiner Landtag, also das Parlament, ein neues Strafgesetzbuch, das 1989 in Kraft trat. Dadurch wurde das bis dahin geltende, stark am österreichischen Strafrecht des 19. Jahrhunderts orientierte System ersetzt. Abtreibungen blieben gemäß dem neuen Strafgesetzbuch zwar weiterhin grundsätzlich strafbar, doch mit der Reform wurden erstmals ausdrücklich gesetzliche Ausnahmen eingeführt. Diese erlaubten eine Abtreibung bei einer der folgenden Indikationen: bei einer Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die Gesundheit der Schwangeren oder bei einer Schwangerschaft bei Unmündigkeit oder infolge einer Straftat. Heißt im Klartext: Seit 1988 sind Ungeborene auch in Liechtenstein nicht mehr bedingungslos geschützt.
Erbprinz Alois kündigte Veto gegen Pro-Choice-Initiative an
Nachdem sich 2002 die Schweizer Stimmbevölkerung für die Fristenlösung ausgesprochen hatte, wurde das Thema auch in Liechtenstein wieder vermehrt diskutiert. Diese besorgniserregenden Entwicklungen in den frühen 2000ern führten dazu, dass 2005 eine Initiative der Pro-Life-Seite eingereicht wurde, die in der Verfassung verankert sehen wollte, dass die „oberste Aufgabe des Staates […] der Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod“ ist. Diese wurde aber von 80,9 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt. Stattdessen sprachen sich die Stimmberechtigten für einen offener formulierten Gegenvorschlag des Landtags aus.
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Doch auch dieser Gegenvorschlag konnte nicht verhindern, dass 2011 ein neuer und der bislang größte Versuch gemacht wurde, vorgeburtliche Kindstötung in Liechtenstein gesellschaftsfähig zu machen. Unter dem irreführenden Slogan „Hilfe statt Strafe“ warb die „Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte“, die sich bereits 2002 formiert hatte, für eine Fristenlösung bis zur 12. Schwangerschaftswoche sowie für die Legalisierung von Spätabtreibungen bei einer medizinischen oder eugenischen Indikation, also wenn erwartet wird, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein könnte.
Ziel war es zu „entkriminalisieren“. Glücklicherweise übernahm das Fürstenhaus in Person von Erbprinz Alois schon im Vorfeld der Abstimmung die Verantwortung, welche der Regent seinem Volk und vor allem Gott schuldig ist und kündigte an, im Falle einer Annahme der Liberalisierungsinitiative von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen. Der Hintergrund: In Liechtenstein benötigt jedes vom Landtag beschlossene sowie jedes vom Volk angenommene Gesetz die Sanktion des Landesfürsten, um in Kraft zu treten. Dabei handelt es sich um eines der stärksten monarchischen Vetorechte in Europa. Die Abstimmung selbst wurde dann vom Stimmvolk, wenn auch knapp, mit 52,3 Prozent abgelehnt.
Mit Wissen und Gewissen
Seit 2011 gab es nur noch eine Anpassung bei der Handhabung von Abtreibungen. Bis 2015 war es möglich, eine in Liechtenstein wohnhafte Frau auch dann zu bestrafen, wenn sie im Ausland eine Abtreibung vornehmen ließ. 2015 wurde diese extraterritoriale Strafbarkeit gestrichen. Der Erbprinz sagte dazu, es gehe nicht darum, Schwangerschaftsabbrüche ins Ausland zu exportieren, weil diese mit oder ohne Weltrechtsprinzip sowieso im Ausland stattfinden würden – vor allem auch aufgrund der Kleinheit des Landes. Vielmehr sei es aussichtslos, die für eine Strafverfolgung nötige Kooperation jener Staaten zu erhalten, in denen die Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Das Weltrechtsprinzip sei daher sozusagen totes Recht.
Nicht zu Unrecht ist man im Kleinstaat stolz auf das Fürstenhaus. Während die Regierungen anderer Länder reihenweise einem zerstörerischen Liberalismus zum Opfer fallen, hält der Regent hierzulande die katholische Fahne noch hoch. Konservative Bürger hoffen bei der 2026 eingereichten Initiative also auf den Erbprinzen, dass dieser sich erneut deutlich für das Leben positioniert. Folgerichtig fragte das Liechtensteiner Vaterland deshalb beim Fürstenhaus nach.
In der Antwort heißt es, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht nur für das Fürstenhaus, sondern auch für viele Liechtensteiner einen wichtigen ethischen Grundwert darstelle und dass der Erbprinz bereits 2011 geäußert hatte, diesen Schutz bei einer Fristenregelung nicht gewährleistet zu sehen. „An dieser grundsätzlichen Haltung hat sich nichts geändert“ bekräftigt das Haus Liechtenstein. Den Entscheid bezüglich eines allfälligen Vetos werde der Erbprinz zu gegebener Zeit treffen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidungsträger sich mit dem Wissen, dass es hier nicht um Frauenrechte, sondern um Leben oder Tod geht, dafür entscheiden, was das Gewissen schon lange weiß: Liechtenstein darf nicht fallen.
Kommentare
Abgesehen von der Situation in Liechtenstein hilft es Frauen (guten Willens) sehr, ihr Kind anzunehmen, wenn Männer (guten Willens) selbst einen Fuß auf den Boden bekommen, indem sie unter anderem einen anständigen und ordentlichen Beruf ausüben, der die Welt realiter zum Guten ausbaut und die nicht nur im "Virtuellen" rumgeistern und ständig die "Macht- und Systemfrage" stellen. Man erinnere den heiligen Josef, den Bräutigam der Gottesmutter und Nährvater des göttlichen Kindes, dessen schweigende und gleichzeitig tatkräftige Art so wohltuend ist. Bald ist der 19. März, eine Novene hilft, seiner zu gedenken.
Ein hervorragender Bericht! Verständlich für jeden, der das Leben auf Unversehrtheit als höchstes Gut sieht.
Exzellenter Artikel, echter Qualitäts-Journalismus – ein solcher ist in diesen Tagen leider allzu selten geworden. Hoffen & beten wir darum, dass Liechtenstein und unser Fürst im Land sich standhaft gegen das Unrecht stellen und der Gerechtigkeit, der unverblümten Wahrheit und den wirklichen Menschenrechten die Stange halten.
Sehr interessanter und umfassender Artikel. Gratuliere! Danke!