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Assistierter Suizid soll gesetzlich geregelt werden

Autonomes Sterben in Südtirol

Mehr als die Hälfte aller Europäer lebt in einem Land, in dem assistierter Suizid, die Beihilfe zur Selbsttötung eines Menschen, rechtlich erlaubt ist. Auch in Italien ist das so, seitdem der Verfassungsgerichtshof 2019 in einem aufsehenerregenden Urteil die Beihilfe zum Selbstmord unter bestimmten Voraussetzungen für verfassungskonform eingestuft hat.

Der Beschluss geht vor allem auf den früheren Politiker und radikalliberalen Aktivisten Marco Antonio Cappato zurück. Er hatte 2017 Fabiano Antoniani, besser bekannt als DJ Fabo, in die Schweiz gefahren, damit dieser sich dort unter Beihilfe das Leben nehmen konnte. Antoniani war nach einem Autounfall vom Hals abwärts gelähmt und blind.

Der Verfassungsgerichtshof entschied dann zwei Jahre später, dass Artikel 580 Strafgesetzbuch, der die Anstiftung und Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellt, nicht bei dem angewandt wird,

„wer die Umsetzung des eigenständig und frei gefassten Selbstmordvorhabens eines Patienten erleichtert, der durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird und an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die körperliche oder psychische Leiden verursacht, die er als unerträglich empfindet, der jedoch voll und ganz in der Lage ist, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen“.

Cappato kommentierte das Urteil: „Ab heute sind wir alle freier, auch diejenigen, die damit nicht einverstanden sind. Es ist ein Sieg des zivilen Ungehorsams, während die Parteien wegschauten.“ Noch 2019 wurde er von einem Mailänder Gericht freigesprochen.

Die Regionen zeigen sich zurückhaltend

Doch ganz zufrieden dürfte der heute 56-Jährige nicht sein. Denn obwohl der Verfassungsgerichtshof dem italienischen Parlament mit seinem Urteil den Auftrag gab, die Beihilfe zum Suizid unter den genannten Voraussetzungen rechtlich zu regeln, ist seitdem nichts geschehen. Aus gutem Grund: Es handelt sich um ein hochsensibles und ethisch komplexes Thema.

Und abschreckende Beispiele wie Kanada, Spanien und die Niederlande zeigen, wohin der einmal eingeschlagene Weg des Todes führen kann. Erst vor einigen Wochen sorgte der Fall Noelia für internationale Schlagzeilen und Debatten. Inzwischen kommt es in Ländern mit liberaler Sterbehilferegelung auch immer öfter vor, dass sich jüngere und körperlich gesunde Menschen das Leben nehmen – unterstützt vom Staat.

Zwei italienische Regionen (vergleichbar mit österreichischen oder deutschen Bundesländern) haben jedoch schon eigene Landesregelungen für den assistierten Suizid. Und nun soll mit Südtirol eine autonome Provinz dazukommen. Bereits im vergangenen Jahr stimmte der Südtiroler Landtag in Bozen zu dem Thema ab, verwarf jedoch die eingebrachten Vorstöße. Nun kommt ein Gesetzentwurf aus den Reihen der Regierung. Gesundheitslandesrat Hubert Messner (vergleichbar mit einem Landesgesundheitsminister), von der regierenden Südtiroler Volkspartei (SVP) und Bruder des bekannten Bergsteigers Reinhold Messner, hat eine entsprechende Vorlage in ein sogenanntes Omnibusgesetz eingebettet. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Gesetzespaket, in dem über eine Vielzahl von Gesetzesänderungen aus den verschiedenen Ressorts abgestimmt wird.

Was sieht der Südtiroler Gesetzentwurf vor?

Die beabsichtigte Änderung („Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“) würde es dem Land Südtirol erlauben, den ärztlich assistierten Suizid selbst zu organisieren, bis der italienische Staat ein eigenes Gesetz hierzu erlässt.

Ein Bürger Südtirols, der einen medizinisch assistierten Suizid in Erwägung zieht, muss dem Gesetz zufolge beim Südtiroler Sanitätsbetrieb einen diesbezüglichen Antrag stellen. Er kann dabei auch einen Arzt seines Vertrauens als Unterstützung im weiteren Verfahren benennen. Daraufhin tritt eine ständige medizinische Kommission zusammen, in der verschiedene Fachleute sitzen – darunter ein Palliativmediziner, ein Psychiater, ein Psychologe, ein Rechtsmediziner und ein jeweiliger Facharzt.

Gesundheitslandesrat Hubert Messner (SVP)

Die Kommission prüft, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt. Vorher muss sie ihn umfassend über die alternative Möglichkeit einer Palliativbehandlung aufklären und ihn darüber informieren, dass er jede Behandlung ablehnen oder abbrechen kann. Außerdem fragt sie das Landesethikkomitee nach seiner Einschätzung. Anschließend erstellt die Kommission ihren Abschlussbericht. Dann teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb dem Antragsteller das Prüfungsergebnis mit.

Fällt die Prüfung positiv aus, legt die Kommission fest, wie der Suizid ablaufen soll. Der Patient kann hierzu ein eigenes Ablaufprotokoll seines Vertrauensarztes einreichen oder ein solches gemeinsam mit der Kommission erarbeiten. Die Mitwirkung eines Arztes beim Suizid ist dabei in jedem Fall vorgesehen. Die Kosten für den medizinisch assistierten Suizid trägt das Land Südtirol, für den Patienten ist der Zugang kostenlos.

Ist die Tür erst einmal auf …

Zwar klingt der Gesetzesvorstoß im Vergleich zu anderen Regelungen relativ restriktiv. Doch die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt: Steht die Tür erst einmal einen Spalt weit offen, werden entsprechende Lobby- und Aktivistengruppen ein Stemmeisen hineinstecken und nach und nach die Tür zu einer Gesellschaft aufmachen, in der palliative Pflege verpönt und staatliche Beihilfe zum Selbstmord die Regel und das „sozial erwünschte Verhalten“ ist.

Bemerkenswerte Ergebnisse liefern wissenschaftliche Untersuchungen. Wissenschaftler befragten nach der Einführung des „Sterbeverfügungsgesetzes“ 2022 in Österreich rund 150 Pflegekräfte von Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Die Studie wurde vergangenes Jahr im International Journal of Environmental Research and Public Health veröffentlicht. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Suizidwunsch nicht wie häufig angenommen von den Schmerzen abhänge, sondern vielmehr von psychosozialen Faktoren wie Autonomie- und Würdeverlust (76,4 und 63,6 Prozent) sowie Angst und Unsicherheit (66,9 Prozent). Zudem ergab die Untersuchung, dass das Pflegepersonal ein großes Ausbildungsdefizit für Gespräche über das Lebensende habe. Auch erhielten sie keine systematische Schulung im Umgang mit Suizidwünschen.

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Eine bundesdeutsche Studie aus dem Jahr 2025 ergab, dass ein großer Teil der Pflegekräfte von Palliativeinrichtungen die Sorge habe, dass der assistierte Suizid als vermeintlich einfacher Ausweg angesehen werde. 39,2 Prozent stimmten dieser Befürchtung „eher zu“, 31,9 Prozent „voll und ganz“. Setze sich die Beihilfe zum Selbstmord als vermeintlich pragmatische Lösung durch, könnte die Hospizarbeit, also die Begleitung und Leidenslinderung bis zum Lebensende, in den Hintergrund geraten. Die im Fachjournal Healthcare publizierte Untersuchung kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es an Weiterbildungsmöglichkeiten, psychologischer Unterstützung sowie an Strategien im Umgang mit Suizidwünschen mangele.

Mediziner warnen: Frauen wären besonders betroffen

Auffällig ist zudem, dass besonders die Hemmschwelle von Frauen dafür sinkt, assistierten Suizid als Lösung in Betracht zu ziehen, wenn sie das Gefühl haben, anderen zur Last zu fallen. In Zahlen drückt sich das so aus: Während gewöhnliche Suizide zu rund 80 Prozent von Männern begangen werden, sind es bei assistierten Suiziden zu 60 Prozent Frauen. Das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) spricht daher in Bezug auf Frauen von einer „besonders vulnerablen, meist übersehenen Betroffenengruppe“.

In der „Ittinger Erklärung“ des länderübergreifenden Forums „Suizidprävention und assistierter Suizid“ heißt es zu Beginn:

„Der Mensch als soziales Wesen ist während seines ganzen Lebens auf andere bezogen, auf sie angewiesen und verwiesen. Angewiesenheit ist somit eine Grundverfasstheit des Menschen. In unterschiedlichen Lebensphasen wie auch im Rahmen von schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen kann diese vorübergehend oder dauerhaft stärker ausgeprägt sein. Menschsein ist darauf angelegt, füreinander da zu sein. Die Entwicklung des Selbst und damit die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist nur durch andere und mit anderen Menschen möglich.“

Was sagen die Politiker?

Corrigenda hat den Südtiroler Landesrat Messner mit diesen Informationen konfrontiert. Vorab ist dem SVP-Politiker wichtig zu sagen: „Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf wird kein neues Recht auf assistierten Suizid geschaffen. Dieses Recht besteht bereits aufgrund der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofs und muss unter den dort festgelegten Voraussetzungen gewährt werden.“

Für Mitarbeiter im Südtiroler Gesundheitswesen müsse rechtliche Absicherung bestehen. „Potenziell können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen bereits heute mit solchen Situationen konfrontiert werden.“ Der vorliegende Gesetzentwurf diene „nicht dazu, den assistierten Suizid einzuführen oder zu fördern“. Auf die oben genannten Argumente ging der Mediziner nicht ein. Ebenso wenig auf die Frage, warum er bei diesem ethisch relevanten Thema nicht einen eigenen Gesetzentwurf einbringe, statt den Vorstoß in einem Omnibusgesetz zu verpacken. In einem Sammelgesetz also, das den Abgeordneten in einem Atemzug mit dem assistierten Suizid beispielsweise die Genehmigungspflicht von Metallsuchgeräten, die Neuregelung der Jägerprüfung und eine Helmpflicht auf Ski- und Rodelpisten zur Abstimmung vorlegt.

Man hätte auch gern erfahren, warum der Vorstoß jetzt kommt. Auch darauf erhielt Corrigenda keine Antwort. Aus Bozen ist zu hören, dass die Südtiroler Landesregierung zeigen wolle, dass sie auch bei komplexen Fragestellungen autonom entscheiden kann. Und das als eine der ersten Provinzen.

Ploner über Messner: „Ausdruck einer Präpotenz“

Landtagsabgeordneter Franz Ploner (Team K)

Selbst jene, die grundsätzlich für die Legalisierung und rechtliche Regelung des assistierten Suizids sind, kritisieren das Vorgehen per Sammelgesetz. So wie Franz Ploner vom oppositionellen Team K. Auch er ist Mediziner und bezeichnet das Vorgehen Messners als „beschämend“. Der Abgeordnete wird noch deutlicher:

„Ein solches Gesetz, das die ethisch-moralischen Grundprinzipien der Gesellschaft betrifft, muss als eigenes Gesetz nach entsprechender Diskussion in den einzelnen Gremien und Gesetzgebungsausschüssen in den Landtag, wo es einer breiten Diskussion der Landtagsabgeordneten unterzogen wird. Ein Armutszeugnis dieser Landesregierung und des Landesrates Messner, der jede Achtung vor dem Landtag verloren hat – Ausdruck einer Präpotenz.“

Auch die Abgeordnete Brigitte Foppa, Mitglied der oppositionellen Grünen und ebenfalls für die Legalisierung, sagt auf Corrigenda-Nachfrage: „Der beste Weg wäre meines Erachtens ein Volksbegehren. Also: Unterschriftensammlung und breite öffentliche Debatte zu einem Gesetzestext, der dann aber im Landtag behandelt und abgestimmt wird.“ Ähnlich äußert sich Sandro Repetto vom oppositionellen sozialdemokratischen Partito Democratico Alto Adige. „Wir sprechen hier über Themen wie das Leben der Menschen, ihr Leiden, die Freiheit der Entscheidung sowie das Verhältnis zwischen Ethik, Medizin und Recht. Deshalb hätte ich mir eine eigenständige und vertiefte Debatte gewünscht, an der von Anfang an auch jene politischen Kräfte beteiligt worden wären, die sich bereits seit Jahren mit diesem Thema beschäftigen. Bei Fragen, die Grundrechte berühren, ist die Vielfalt der Perspektiven keine Hürde, sondern eine Bereicherung.“

Während sich mehrere SVP-Abgeordnete wegen Urlaub, Dienstreisen oder Fortbildungen entschuldigen ließen, sagte der frühere Landesrat Arnold Schuler gegenüber Corrigenda: „Der assistierte Suizid ist eine ethisch und gesellschaftlich äußerst sensible Frage, die grundlegende Werte und persönliche Überzeugungen berührt. Gerade deshalb halte ich es nicht für angemessen, diese Thematik auf ein einfaches ‘Dafür’ oder ‘Dagegen’ zu reduzieren. Ich bin der Überzeugung, dass Fragen dieser Tragweite einer freien Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten vorbehalten sein sollten und mit dem nötigen Respekt und der gebotenen Sorgfalt diskutiert werden müssen.“

Keine klare Meinung bei rechtskonservativer Opposition

Landtagsabgeordnete Sven Knoll (l.) und Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit)

Wie steht die rechtskonservative Opposition zu dem Regierungsvorstoß? Hannes Rabensteiner von der Süd-Tiroler Freiheit räumte ein, er sei dem Thema Sterbehilfe zunächst nicht ablehnend gegenübergestanden. „Inzwischen wurde ich mehrfach von Menschen mit persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema angesprochen und angeschrieben. Dadurch habe ich begonnen, meine damalige Haltung kritisch zu hinterfragen und zu überdenken. Mein größtes Bedenken bei einer Legalisierung besteht darin, dass sich pflegebedürftige oder schwer kranke Menschen künftig unter Druck gesetzt fühlen könnten, von einer solchen Möglichkeit Gebrauch zu machen.“

Das Thema erfordere eine „umfassende gesellschaftliche Diskussion“, bei der „die ethischen Grundsätze sorgfältig betrachtet werden“ müssten. Rabensteiner sagte auf Nachfrage, er habe noch nie so viele Zuschriften und Anrufe erhalten wie bei diesem Thema. Auch dies und der Austausch mit Menschen vom Fach hätten ein Umdenken bei ihm bewirkt.

Sein Fraktionskollege und Mediziner Sven Knoll sagte auf Corrigenda-Anfrage, er sei mit der Materie „leidlich vertraut“, da er sowohl die Pflege bis zum natürlichen Tod als auch den Gang in den Selbstmord in der Schweiz aus dem Familien- und Bekanntenkreis kenne. „Sowohl das Recht der Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben als auch die Achtung des Lebens sind für mich von größter moralischer und politischer Bedeutung.“ Er betonte, wenn jemand selbstbestimmt aus dem Leben scheiden wolle, müssten dies „absolute Ausnahmefälle“ bleiben:

„Keinesfalls darf eine allgemeine Legalisierung nämlich dazu führen, dass z. B. kranke, ältere oder pflegebedürftige Personen unter Druck geraten, therapeutische Maßnahmen abzulehnen bzw. gar einen assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, um Angehörige vor Pflegekosten zu bewahren oder ihnen nicht zur Last zu fallen. In diesem Sinne ist diese Thematik viel zu komplex, als dass sie nebenbei und auf die Schnelle in einem Sammelgesetz geregelt werden sollte. Es bedarf hierfür einer sachlichen und umfassenden moralischen, ethischen und gesellschaftspolitischen Diskussion.“

Auch Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) und Jürgen Wirth Anderlan betonen, das Thema dürfe nicht mit einem Sammelgesetz abgehandelt werden. Wirth Anderlan gab gegenüber Corrigenda an, er sei mehrfach von Bürgern in dieser Sache kontaktiert worden: „Sowohl solche, die aufgrund schwerer Erkrankungen einen assistierten Suizid befürworten, als auch Gegner des assistierten Suizids. Beide Seiten führen nachvollziehbare und gewichtige Argumente an.“ Seine Position laute daher: „Ein assistierter Suizid sollte in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich sein. Voraussetzung dafür müssen eine umfassende medizinische und psychologische Beratung sowie eine Begleitung über einen längeren Zeitraum sein, um sicherzustellen, dass die Entscheidung frei, wohlüberlegt und dauerhaft getroffen wurde.“

Landesrätin Ulli Mair (Freiheitliche)
Landtagsabgeordneter Jürgen Wirth Anderlan (Liste JWA)

Ulli Mair (Freiheitliche), Landesrätin für Wohnen und Sicherheit, sagte auf Corrigenda-Nachfrage, sie könne die Kritik an dem Vorgehen verstehen. Ihre Haltung zum assistierten Suizid sei „differenziert“. Für sie sei „das Selbstbestimmungsrecht schwerkranker und leidender Menschen ein hohes ethisches Gut“, weshalb es in „extremen Ausnahmesituationen“ möglich sein sollte, das Lebensende selbst zu bestimmen. Mair weiter:

„Andererseits sehe ich die Gefahr, dass sich kranke, ältere oder belastete Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Deshalb befürworte ich weder ein generelles Verbot noch einen uneingeschränkten Zugang, sondern klare gesetzliche Regeln, unabhängige Beratung und sorgfältige Prüfverfahren, die sowohl die Selbstbestimmung als auch den Schutz vulnerabler Personen gewährleisten.“

Nicht geantwortet haben bis zum Erscheinen dieses Artikels die Landesräte Marco Galateo (Fratelli d’Italia) und Christian Bianchi (Forza Italia – Uniti per l’Alto Adige).

Bischof: Auch Krankheit und Leid nehmen einem Menschen nicht seine Würde

Kritik an dem Gesetzesvorhaben kommt auch von der Kirche. Der katholische Bischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser, betonte in einer Stellungnahme:

„Die Kirche steht für die Würde des Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem Sterben ein. Auch Krankheit, Leid und Sterben nehmen einem Menschen nicht seine Würde. Die Bewältigung von Krankheit und Sterben gehört zu den großen Herausforderungen des Lebens. Wir erleben derzeit einen gesellschaftlichen Wandel, dass immer mehr Menschen Angst haben vor einem schmerzlichen Sterbeprozess oder vor Siechtum. Sie sehen einen Ausweg im medizinisch assistierten Suizid.“

Wie die Palliativpfleger und mehrere Ärztevereinigungen äußerte auch der Bischof die Sorge, „dass dies der erste Schritt einer gesellschaftlichen Entwicklung sein kann, dass wir Menschen in ihrer sehr verwundbaren Phase von Krankheit, Schmerz und Lebensende nicht mehr angemessen begleiten werden“. 

Wie es jetzt weitergeht

Der Katholische Verband der Werktätigen (KVW) warnte vor einem politischen Schnellschuss. „Wie kann betroffenen Menschen in existenziell schwierigen Lebenssituationen bei der Bewältigung von Krankheit, Leid und Sterben bestmöglich geholfen werden? Da scheinen uns derzeit zu viele Fragen noch offen zu sein.“ Es sei ein schwerer Fehler, die Neuregelung mittels eines Omnibusgesetzes durch den Landtag zu schleusen.

Mehrere christliche Gruppen sind nach Informationen von Corrigenda im Hintergrund aktiv, beten, mobilisieren, schreiben. Und die Zeit drängt. Der Südtiroler Landtag tagt das nächste Mal vom 30. Juni bis 3. Juli. Auf der Tagesordnung findet sich auch der Landesgesetzentwurf Nr. 71/26 – das erwähnte Sammelgesetz inklusive assistiertem Suizid. Am 30. Juni, vor Beginn der ersten Plenarsitzung, treffen sich zunächst die SVP-Fraktion und dann die SVP-Fraktion plus Mitglieder der Landesregierung und Abgeordnete der Regierungsfraktionen. Es handelt sich um die letzte Möglichkeit, den Suizid-Gesetzentwurf vor der Landtagssitzung eventuell noch von der Tagesordnung zu nehmen.

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