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Stetter-Karp: Keine kirchlichen Laienämter für AfD-Mitglieder

Wählbar ist jeder Katholik

Erstmals sind in Deutschland gewählte Politiker der AfD in Spitzenämtern vereidigt worden. In der sachsen-anhaltinischen Gemeinde Raguhn-Jeßnitz (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) wurde am gestrigen Mittwoch Hannes Loth in sein Amt als hauptamtlicher Bürgermeister eingeführt. Einsprüche gegen das Wahlergebnis von Anfang Juli hatte es nicht gegeben, der Vereidigung stand somit nichts entgegen. Der studierte Agraringenieur machte zuvor sieben Jahre Kommunalpolitik im Stadtrat seiner Gemeinde, zuletzt als Vize-Vorsitzender. 2016 wurde er in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt, 2021 gelang auch die Wiederwahl.

Im südthüringischen Landkreis Sonneberg wiederum legte der AfD-Kommunalpolitiker Robert Sesselmann den Amtseid als Landrat im Kreistag ab. Der Jurist schwor mit der vorgelegten Eidesformel, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats sowie alle geltenden Gesetze zu wahren. Weil Sesselmann als Landrat Beamter ist und entsprechend der Thüringer Kommunalordnung bereits seit Anfang Juli amtiert, überprüfte das Thüringer Landesverwaltungsamt dessen Verfassungstreue von Amts wegen. Dabei wurde nichts Beanstandenswertes gefunden. Zuvor war Sesselmann für seine Partei Abgeordneter des Thüringer Landtags.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus

Am kommenden Sonntag schon könnte ein weiterer Bewerber der AfD zum Bürgermeister gewählt werden, und zwar in der brandenburgischen Kreisstadt Seelow. Bei mindestens 40 anstehenden Wahlvorgängen in den östlichen Bundesländern haben Kandidaten der AfD gute Chancen, künftig den Bürgermeister oder Landrat zu stellen.

Kein Wunder: Die Alternative für Deutschland hat Anfang Juni in den Umfragen mit der Kanzlerpartei SPD gleichgezogen und liegt seither konstant zwischen 19 und 21 Prozent. Wären jetzt Bundestagswahlen, würde etwa ein Fünftel der Bundesbürger für die erst zehn Jahre alte Partei stimmen.

Festzustellen, dass das überkommene Vierparteiensystem der alten Bundesrepublik nicht mehr existiert, hieße, Eulen nach Athen zu tragen. Sollten Sarah Wagenknecht von der Partei Die Linke ihre Ankündigung einer Parteineugründung wahrmachen und die SED-Nachfolger sich zerlegen, wird es auch im linken Parteienspektrum bald noch einmal Bewegung geben. Ja, und? Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, und diese wird vom Volke unter anderem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt, und die Stimmzettel halten heute mehr kantige Gegensätze bereit als noch vor 20 Jahren.

Engagement in Parteien stark zurückgegangen

Es wäre nur erwartbar, wenn sich eine gewandelte gesellschaftliche Wirklichkeit hinsichtlich Gestimmtheiten und Überzeugungen über kurz oder lang auch in den kirchlichen Laiengremien abbildet. Dass Pfarrgemeinderäte, Kirchgemeinderäte, Gemeindekirchenräte, Ältestenkreise oder wie die gewählten Laiengremien in den verschiedenen Konfessionen heißen, von Mitgliedern politischer Parteien überrannt werden könnten, steht aber nicht zu befürchten, da die Bereitschaft, sich in Parteien zu engagieren, ohnehin stark zurückgegangen ist.

Wurden die im ersten gesamtdeutschen Bundestag 1990 vertretenen Parteien noch von 2,3 Millionen Mitgliedern getragen, sank deren Zahl bis Ende 2016 auf nicht einmal mehr 1,2 Millionen. Im vergangenen Jahr verloren die Bundestagsparteien noch einmal 30.000 Mitglieder. Die Parteibindungen nehmen also ebenso ab wie die Kirchenbindung oder der Wille, sich etwa in Freiwilliger Feuerwehr, als Schöffe oder Mitglied eines Pfarrgemeinderats ehrenamtlich für das Gemeinwesen zu engagieren.

„Bekenntnis gezielt abprüfen“

Dessen ungeachtet will die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken e. V. (ZdK), Irme Stetter-Karp, Mitglieder der AfD aus katholischen Laiengremien ausgegrenzt sehen, und das ohne jede rechtliche Grundlage. Im Münsteraner Portal „Kirche und Leben“ erklärte sie AfD-Mitgliedschaft und Übernahme eines kirchlichen Amtes für unvereinbar. Und: „Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums“, die AfD kennzeichne ein „Programm der Zerstörung“. Es müsse deshalb „geprüft“ werden, ob eine Kandidatur abgelehnt werden könne. „Es ist das absolute Minimum, ein Bekenntnis zu christlichen Werten und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gezielt abzuprüfen.“

Ferner wetterte Stetter-Karp gegen „Rechtskatholik:innen“ (sic!) und „restaurative Positionen“, die in der Kirche „lauter und schriller geworden“ seien. Das „Ausmaß an plumper Vereinfachung, die Zementierung des Althergebrachten, die Verweigerung, sich Fragen der Zeit ernsthaft zu stellen“, hätten zugenommen. Anders ausgedrückt: Offenbar kommen mehr und mehr Bürger in „Fragen der Zeit“, in Glaubensdingen und Politik zu anderen Auffassungen, als es der Zentralkomitee-Funktionärin genehm ist; auch womöglich zu solchen, die näher am Lehramt der Kirche sind als Stetter-Karp. 

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp: Ohne kirchenrechtliche Grundlage

Da ihr pauschales Ausgrenzungsbegehren auf wackligen Beinen steht, räumte Stetter-Karp ein: „Rechtlich entscheidend sind hier allerdings die jeweiligen Satzungen und Wahlordnungen.Corrigenda hat sich stichprobenartig Satzungen und Wahlordnungen für Pfarrgemeinderäte der deutschen Bistümer angesehen. In keiner fanden sich Beschränkungen für Mitglieder politischer Parteien und auch kein Passus, nachdem etwa die Verfassungstreue eines Kandidaten zu überprüfen wäre.

Die Bundes-AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet, was im März 2021 bekanntwurde. Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Aber kirchliche Laiengremien sind keine Behörden oder staatliche Schulen, deren Beamte einer besonderen Treuepflicht zur Verfassung zu unterliegen haben.

Für Pfarrgemeinderäte gilt durchweg: Wählbar ist jeder Katholik, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der betreffenden Pfarrgemeinde seine Hauptwohnung hat und selbst nicht infolge Gerichtsentscheids das Wahlrecht nach dem Landeswahlgesetz verloren hat. Manchmal, so im Erzbistum Berlin, ist für die Wählbarkeit noch Voraussetzung, dass man am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnimmt. Ist der Gedanke so abwegig, dass genau von diesem Leben der Pfarrgemeinde ein zivilisierender Einfluss auf mögliche Problemkandidaten ausgehen könnte, der allzu überschießende Vorstellungen schon dämpfen wird?

Keine Beschlüsse gegen die Glaubens- und Sittenlehre

Die Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising hält in Paragraph 3 Abs. 3 als Bedingung für die Wählbarkeit fest, dass derjenige in der Ausübung seiner „allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte“ nicht behindert ist. Klarer drückt das die gleiche Satzung der Erzdiözese Hamburg aus (Paragraph 4, Abs. 3): „Nicht wahlberechtigt ist, wer 1. Nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat, 2. Gemäß kirchenbehördlicher Feststellung von den Sakramenten ausgeschlossen ist.“ Hier ist etwa zu denken an Personen, die hartnäckig im fortgesetzten Ehebruch verharren („wiederverheiratete Geschiedene“).

Die Satzungen enthalten durchweg auch den Passus, dass Pfarrgemeinderäte keine Beschlüsse fassen können, „die der verbindlichen Glaubens- und Sittenlehre oder dem allgemeinen oder diözesanen Kirchenrecht widersprechen“. Pikant: Stetter-Karp hatte als exponierte Akteurin auf dem innerkirchlichen Gesprächsprozess „Synodaler Weg“ laufend für Beschlüsse geworben, die der unveränderlichen kirchlichen Lehre krass widersprechen.

Der vom ZdK maßgeblich mitgetragene Synodale Weg operiert überdies ohne jede kirchenrechtliche Grundlage („Warum wurde ein Synodaler Weg beschlossen und keine Synode?“), sondern ist ein Format „eigener Art“. Auch wenn die teilnehmenden Bischöfe zu 80 Prozent mit ja gestimmt haben: Für Katholiken verbindlich ist der Weltkatechismus und sonst nichts.

„Gibt dann zwei Gruppen von Laienamt-Trägern“

Die „Christen in der AfD“ wollen zu den jüngsten Äußerungen Stetter-Karps nichts weiter Großes machen. „Der Konflikt ist an den Haaren herbeigezogen“, befand der Bundesvorsitzende der innerparteilichen Gruppierung, Joachim Kuhs, gegenüber Corrigenda. „Nach jetzigem Stand gibt es überhaupt keine rechtliche Handhabe für ein solches Ansinnen.“

Der ZdK-Präsidentin warf der Beamte im Ruhestand vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten. „Für uns ist das ZdK eine Laienorganisation, die so nichts zu sagen hat, weil sie außerhalb der Kirche steht.“ Kandidaten für kirchliche Laiengremien, die AfD-Mitglieder sind, zu überprüfen, sieht Kuhs grundsätzlich problematisch: „Die Konsequenz wäre, dass es zwei Gruppen von Laienamt-Trägern gäbe – bei den einen wäre dann die Verfassungstreue geprüft, bei den anderen nicht.“

Die Grünen und ihre Haltung zur Abtreibung

Die katholischen Laien in Deutschland sind parteipolitisch genauso plural aufgestellt wie der Rest der Bevölkerung. Wie will das ZdK und seine Präsidentin die Laien repräsentieren, wenn sie einen Teil von ihnen gezielt unter Verdacht stellt? Solle vor jeder Pfarrgemeinderatswahl nach eventuellen Parteimitgliedschaften zwingend gefragt werden? Wenn das Abprüfen einer bestimmten Gesinnung das „absolute Minimum“ sein soll, was kommt noch darüber hinaus? Welche rechtliche Grundlage soll dieses Prüfen haben?

Diese Fragen richtete Corrigenda schriftlich an das ZdK. Die Antwort der Pressestelle überging die Fragen und fiel lapidar aus:

„Die AfD ist vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Präsidentin sagt im Interview u.a.: ‘… es ist eindeutig, dass antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben.’ Der Position der Präsidentin, AfD-Mitgliedschaft und Wahrnehmung eines Laien-Amtes in der katholischen Kirche gingen nicht überein, ist von daher nichts hinzuzufügen.“

Auch auf den folgenden Sachverhalt erhielt Corrigenda keine Antwort vom ZdK:

Das aktuelle Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen definiert Schwangerschaftsabbrüche entgegen den Bestimmungen des StGB als ein Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung und erhebt die Forderung, selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche hätten nichts im Strafgesetzbuch verloren, und deren Kosten müssten grundsätzlich übernommen werden.

Daran anschließend die Frage: Wenn nun ein Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen für ein kirchliches Laiengremium kandidiert, soll dann nach Frau Stetter-Karp auch als Minimum ein Bekenntnis zu christlichen Werten und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gezielt abgeprüft werden? Der Begriff Schwangerschaftsabbruch verhüllt, dass dabei ein Mensch wissentlich, willentlich, absichtsvoll getötet wird.

Grüne im Pfarrgemeinderat Potsdam

In der Propsteigemeinde St. Peter und Paul im brandenburgischen Potsdam war es 2020 zu genau so einem Fall gekommen. Mit Karin Pfundstein kandidierte ein Gemeindemitglied für den Pfarrgemeinderat, die in ihrem bürgerlichen Leben der Partei Bündnis 90/Die Grünen angehört. Ein anderer Kandidat arbeitete als Referent bei der Grünen-Landtagsfraktion. Dieser Umstand löste in der Gemeinde keinen Prüfvorgang aus, deren Kandidatur wurde nicht abgelehnt, sondern ging geräuschlos durch, ungeachtet der fragwürdigen Positionen der Partei hinsichtlich Lebensschutz und Geschlechterordnung.

2022 kandidierte Pfundstein abermals und wurde gewählt. 2020 stellte sich mit Alexander Teibrich ein bekennender Homosexueller zur Wahl für das Gremium, ohne dass das zu kritischen Nachfragen seitens der Gemeinde geführt hätte. Teibrich engagiert sich heute bei OutInChurch, einer Initiative „queerer“ Personen in der katholischen Kirche, die vom ZdK unterstützt wird.

Gemeinderat aufgelöst wegen AfD

Ganz anders indessen sprangen Pfarrer und tonangebende Platzhirsche der Gemeinde mit Hans-Cornelius Weber um, der sich im November 2019 als ehrenamtlicher Organist und Vorsänger erfolgreich zur Wahl gestellt hatte. Wie aufgeschreckte Hühner flatterte das Juste Milieu der Gemeinde umher, als diesem kurz vor der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderats auffiel, dass Weber in seiner Freizeit als Schatzmeister der AfD-Jugend Junge Alternative Brandenburg amtierte und der Mutterpartei angehörte. Propst Arnd Franke ging sofort an die Presse und setzte Weber unbarmherzig unter Druck: Amtsniederlegung oder Neuwahlen. Dazu gab dem Pfarrer die Satzung indes kein Recht, auch wenn die AfD-Jugend Brandenburg seit 2019 vom Verfassungsschutz des Landes Brandenburg als Verdachtsfall eingestuft wurde.

Da Weber nicht klein beigab, beantragte der Pfarrer im März 2020 die Auflösung des Gremiums, ohne auch nur zu versuchen, ob eine „gedeihliche Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat“ (Paragraph 17, Abs. 2 Satzung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin) nicht doch möglich wäre. In Teilen der Gemeinde kursierte das böse Wort von „Unterwanderung“, der Pfarrer sprach von Vertrauensbruch und argumentierte, Kandidaten hätten bei der Vorstellung in der Gemeinde nicht offengelegt, welche Ehrenämter sie innehätten.

Bloß: Weder die Satzung noch die Wahlordnung enthält irgendwelche Bestimmungen über dasjenige, was ein Kandidat über sich auszusagen hat und was nicht. Fragegelegenheit gab es jederzeit, und Weber war als Konvertit eifriger Kirchgänger. Die Hatz gegen Weber gipfelte in dem Vorwurf, es sei nicht ersichtlich gewesen, dass seine Frau ebenfalls kandidiere: Diese trug damals noch ihren Mädchennamen.

In dem schon angeführten Interview warf Stetter-Karp dem Vatikan vor, „demokratische Kernprinzipien für die Klärung innerkirchlicher Fragen nicht gelten“ zu lassen und „mittelbar die Demokratie“ abzuwerten. Und besagte, nicht näher charakterisierte „Rechtskatholik:innen“ würden Demokratie und Gewaltenteilung abwehren.

Nun ist die Kirche zum Glück die Kirche und keine Republik, und in ihr wird zuallererst nicht Macht, sondern Vollmacht ausgeübt. Was verrät Stetter-Karp über ihre eigene demokratische Gesinnung, wenn sie Kandidaten von vornherein und entgegen der Rechtslage pauschal von demokratischen Gremienwahlen ausschließen will? Dass Pfarrgemeinden ihr Klein-Klein in demokratischer Wahl selbst regeln können und einer Funktionärsaufsicht nicht bedürfen, scheint ihr nicht recht zu schmecken.

 

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Piet Grawe
Vor 11 Monate

Das aktuell beschlossene transideologische Selbstbestimmungsgesetz müsste demnach eigentlich zur Folge haben, dass das ZdK dessen Protagonisten ebenfalls von Kirchenämtern ausschließt, es widerspricht doch dem christlichen Menschenbild.

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Klaus Joachim Holz
Vor 10 Monate 4 Wochen

Auch AfD-Mitglieder haben Anspruch auf Seelsorge! Die in Deutschland herrschende Epidemie heißt "Ausschließeritis".

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H.u.P.Dornfeld
Vor 10 Monate 4 Wochen

Das hat uns veranlasst, mal bei Wikipedia nachzuschlagen, wer so alles in letzter Zeit dieser "Ausschließeritis" zum Opfer gefallen ist. Die attackierten Prominentesten gingen von selbst:
Palmer (Grü), Clement (SPD), Marcel Luthe (FDP), Lafontaine (Linke), Meuthen (AfD)

Mit Ausschlussverfahren "wurden gegangen":
Thilo Sarrazin (SPD), Max Otte (CDU), Wolf Gedeon und Andreas Kalbitz (AfD).
Und an Hans-Georg Maaßen ist die CDU gescheitert!!

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Harald Sittart
Vor 10 Monate 4 Wochen

Es wäre doch interessant, zu prüfen, ob die Aussage von Frau Stetter-Karp nicht sogar verfassungsfeindlich ist, weil sie ohne rechtliche Grundlage Menschen ausgrenzt, nur weil sie einer bestimmten, ihr nicht sympathischen Gruppe (mehr ist es im Moment nicht) zugehören. Genau das ist es, was sie vorgibt zu bekämpfen, aber selber tut: undemokratisches Agieren, Meinungsfreiheit missachten, ausgrenzen und diskriminieren. Alles Schlagwörter, die auf dem Synodalen Weg ständig anders Denkenden um die Ohren geschlagen wurden.
Wölfe im Schafspelz. Aber auch das ist ja heute ok, denn auch ein Wolf darf ein Schaf sein, wenn er sich nur für ein solches hält und somit gar nicht merkt, was er da tut … Uuups, was hab ich da gerade geschrieben? Muss ich mal weiter drüber nachdenken - solange dies noch erlaubt ist … ;-)

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Klaus Joachim Holz
Vor 10 Monate 4 Wochen

Auch AfD-Mitglieder haben Anspruch auf Seelsorge! Die in Deutschland herrschende Epidemie heißt "Ausschließeritis".

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Norbert Schlüter
Vor 5 Monate 1 Woche

Ja haben sie und in unserer Kirche ist auch jeder willkommen. Wer aber mitarbeiten möchte muss sich aber an das Gebot der Nächstenliebe halten und unser Nächster ist eben nicht nur der "gute Deutsche Nachbar" sondern auch der Fremde vergleiche Lk 10,25-37 da erzählt Jesus explizit von einem Ausländer. Im Programm der AfD lese ich viele menschenfeindliche Sätze und das gehört eben nicht zum Christentum. Hier geht es um Gottes- und Nächstenliebe sowie die Bewahrung der Schöpfung.

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Veritas
Vor 11 Monate

Danke sehr, geschätzter Herr Rudolf, Sie haben die richtigen Fragen gestellt. Es ist nur allzu bezeichnend, wie die Genossen vom Zentralkomitee antworten bzw. nicht antworten.

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Piet Grawe
Vor 11 Monate

Das aktuell beschlossene transideologische Selbstbestimmungsgesetz müsste demnach eigentlich zur Folge haben, dass das ZdK dessen Protagonisten ebenfalls von Kirchenämtern ausschließt, es widerspricht doch dem christlichen Menschenbild.

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Dr. Markus Wit…
Vor 11 Monate

Inhalt ok. Bitte aber die Probsteigemeinde in eine Propsteigemeinde ändern. Danke!

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Vor 11 Monate

Danke sehr für den Hinweis, haben wir korrigiert.