Österreich: Künftig Strafe für Eltern und Ärzte, die von Trans-OPs abraten?

Während Österreichs Öffentlichkeit noch immer mit der Aufarbeitung des furchtbaren Amoklaufs in Graz beschäftigt ist, während Österreichs Wirtschaft schrumpft wie in keinem anderen europäischen Land, während die weltpolitische Lage unsicher ist wie noch nie in den vergangenen Jahren, da beschäftigt sich die schwarz-rot-pinke Regierung in Wien mit einem anscheinend für sie wichtigeren Problem: Transgender. Genauer gesagt: Der Kampf gegen jene, die vor einer übereilten und irreversiblen Geschlechtsumwandlung warnen.
SPÖ und NEOS wollen einen entsprechenden Gesetzesentwurf demnächst ins Parlament bringen. Wie Corrigenda erfahren hat, wollen sich die Roten und Linksliberalen in den kommenden zehn Tagen mit der ÖVP einigen. Überschrieben ist ein Entwurf, über den ServusTV zuerst berichtet hatte, mit dem Titel „Bundesgesetz zum Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken (Konversionsmaßnahmen-Verbots-Gesetz – KonvVerbG)“.
Mit der geplanten Norm sollen Behandlungen von Konversionsmaßnahmen, „die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtsausdrucks gerichtet ist“, unter Strafe gestellt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind Behandlungen, „die darauf gerichtet sind, die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zum Ausdruck bringen und auf deren Verlangen durchgeführt werden“.
Die treibenden Kräfte hinter dem Gesetzesvorhaben sind der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Mario Lindner, der auch Vorsitzender der “Sozialdemokratischen LGBTIQ-Organisation in Österreich” (SoHo) ist, und der Fraktionsvorsitzende der NEOS im Nationalrat, Yannick Shetty.
Geschlechtsumwandlungen erlaubt – das in Frage stellen nicht
Die Anzahl der Geschlechtsumwandlungen in Österreich ist in den vergangenen 15 Jahren laut einer Studie der Europäischen Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit um mehrere Tausend Prozent gestiegen. Wie die Österreichische Sozialversicherung letztmals 2019 mitteilte, gab es im Berichtszeitraum 2017 309 geschlechtsangleichende Operationen bei 172 Personen.
Gleichzeitig häufen sich die Fälle von Personen, die ihre Geschlechtsumwandlung bereuen und offen darüber sprechen.
Der neue Gesetzesentwurf von SPÖ und NEOS sieht vor, dass Eltern und Ärzte, die die Jugendlichen von einer Geschlechtsumwandlung abzuhalten versuchen, mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 30.000 Euro oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht werden. Hormonbehandlungen und Operationen, also „geschlechtsangleichende“ Praktiken gelten als die einzig erlaubte Therapie. Eine Geschlechtsdysphorie, also das Gefühl, im falschen Körper zu leben, gilt laut Entwurf nicht als Störung, sondern als eine ganz normale Eigenschaft.

Die Unterbindung von Maßnahmen zu einer Geschlechtsumwandlung, im Gesetzentwurf als „Konversionsmaßnahmen“ beschrieben, wird laut dem Papier verboten. Gleiches gilt für „konversiv-reparative Praktiken“, also Maßnahmen, die das biologische Geschlecht bewahren oder wiederherstellen.
Das Ringen um die Interpretation des Koalitionsvertrags
Mit der ÖVP war dieser Gesetzesentwurf jedoch keineswegs abgesprochen. Das stellt Iris Brüggler, Sprecherin des ÖVP-Parlamentsklubs, gegenüber Corrigenda klar:
„Der einseitige SPÖ-Gesetzesentwurf, der kursiert, wurde nicht mit der ÖVP akkordiert oder besprochen. Wir stehen klar zu den im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen, für darüberhinausgehende Maßnahmen oder gesetzliche Regelungen stehen wir nicht zur Verfügung.“
Im Koalitionsvertrag von ÖVP, SPÖ und NEOS steht:
„Verbot von Konversionstherapien aufgrund der sexuellen Orientierung. Einseitige pseudowissenschaftliche Umerziehungen, die auf die Geschlechtsinkongruenz (ICD-11) abzielen, werden untersagt.“
Wie Corrigenda erfuhr, wird unter den Regierungsparteien nun über die Interpretation der Passage gerungen. Relevant ist der Begriff „einseitig“. Denn einseitig könnte sich nicht nur auf „einseitig nicht-affirmativ“ beziehen, sondern auch auf „einseitig affirmativ“, also einseitig zustimmend zu einer Geschlechtsumwandlung. Einige Christdemokraten spielen mit dem Gedanken, in der Diskussion den Fokus bewusst auf den Begriff „einseitig” zu legen und den Spieß umzudrehen, weil dadurch auch die alleinige Einflussnahme hin zu einer Geschlechtsumwandlung laut des geplanten Gesetzes unter Strafe gestellt wäre. Damit würde das Gesetz der Transgenderaktivisten im Nationalrat gegen ihre eigene Klientel gewendet.
In der ÖVP, vor allem beim konservativen Flügel, sorgt das Thema für Furore. Die ehemalige Generalsekretärin der ÖVP und bis vor wenigen Tagen Mitglied des Wiener Landtags, Laura Sachslehner, warnte gegenüber Corrigenda:
„Sollten SPÖ und NEOS so etwas tatsächlich planen, dann wäre das ein Schlag ins Gesicht aller Familien. Hier handelt es sich nicht um einfache Entscheidungen, sondern um lebensverändernde Eingriffe – hier dürfen wir Kinder und Jugendliche keinesfalls ihrem Schicksal überlassen.“
Trans-OPs – die falsche Lösung für psychische Probleme
Dass Kinder und Jugendliche mit einer Geschlechtsdysphorie ihrem Schicksal überlassen werden, ohne dass ihnen konkrete Lösungen angeboten werden, zeigen Beispiele von Personen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben und es später bereuen. Denn es häufen sich auch die Fälle von Detransitionen, also dem Rückgängigmachen von Geschlechtsumwandlungen.
Beispiele wie jenes von der Tochter von Laila Mirzo zeigen, dass die Lösung zum Problem der Geschlechtsidentität ganz woanders begründet sein kann, als angenommen.
Bettina Reiter, Psychiaterin in Wien, ist sich sicher: In den meisten Fällen, in denen operiert wird, liegt eine Fehldiagnose vor. Wie sie in der ServusTV-Sendung „Blickwechsel” sagte, lägen bei einer gestörten Geschlechtsidentität auffallend häufig auch psychiatrische Diagnosen vor, wie etwa Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder ADHS. Auch Mobbingerfahrungen spielten eine Rolle.
Doch wie sollen Hormone und Operationen psychische Probleme beheben, die ihren Ursprung ganz woanders haben, als in einem scheinbar falschen Geschlecht?
Mit dem neuen Gesetzesentwurf dürften Ärzte und Psychologen aber gar nicht mehr entscheiden, was ihren Patienten eigentlich hilft und würden sich bei einem Anraten von Alternativen zu Hormonbehandlungen und Operationen strafbar machen. Das Gleiche gilt für die Eltern.
Andere Länder haben bereits einen Rückzieher gemacht
Andere Länder, wie z.B. Großbritannien oder einige skandinavische Staaten, sind von einer rein-affirmativen Herangehensweise an Geschlechtsumwandlungen wieder abgewichen.
Das NICE (National Institute for Health and Care Excellence) wurde von NHS England (National Health Service England) beauftragt, eine systematische Evidenzprüfung zur Bewertung von Behandlungen für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen, da die Studienlage nicht verlässlich war. 2024 gab der NHS England daher eine Studie unter der Leitung der Medizinerin Hilary Cass in Auftrag.
Der „Cass Review“ identifizierte dabei Probleme innerhalb des bis dahin bestehenden Umgangs mit Geschlechtsdysphorien, wie beispielsweise unzureichende klinische Bewertungen, unzureichende Daten zu Langzeiteffekten und erhebliche Bedenken hinsichtlich der rasch zunehmenden Überweisungen in Kliniken von jungen Menschen mit Problemen, die die geschlechtliche Identität betreffen.
Insgesamt wurde eine erhebliche Lücke zwischen den verfügbaren Belegen und den klinischen Begründungen für medizinische Eingriffe bei Geschlechtsdysphorie bei jungen Menschen festgestellt. Zudem wurde die Notwendigkeit umfassender psychologischer Unterstützung und gründlicher, individueller Bewertungen betont.
Hormongabe nur noch mit strengsten Kriterien
Als Reaktion auf den „Cass-Review“ hat der NHS 2024 seine Richtlinien grundlegend geändert. Pubertätsblocker werden nicht mehr routinemäßig verabreicht, da es keine ausreichenden Beweise für ihre langfristige Sicherheit und Wirksamkeit gibt. Stattdessen werden sie nur noch innerhalb einer klinischen Forschungsstudie, die derzeit konzipiert wird, zugänglich sein.
Vermännlichende oder verweiblichende Hormone stehen jungen Menschen erst im Alter von etwa 16 Jahren zur Verfügung und das nur mit strengen Zulassungskriterien.
Wie erst kürzlich berichtet, wurden im vergangenen Jahr keinem Jugendlichen „geschlechtsangleichende“ Hormone verschrieben. Der NHS England teilte kürzlich mit, dass seit der Veröffentlichung des „Cass-Reviews“ kein Minderjähriger gemäß der aktualisierten Richtlinie für die Verschreibung von solchen Hormonen in Frage gekommen ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint der neue Gesetzesentwurf aus Sicht der Kritiker besonders fragwürdig. Warum sollte Österreich einen falschen Weg einschlagen, von dem Andere nach leidvollen Erfahrungen wieder abgekehrt sind?
Kommentare
Was soll man zur ÖVP in diesem Zusammenhang sagen? Sie scheint mir nicht willens oder nicht in der Lage zu sein, sich diesem unseligen Zeitgeist entgegenzustellen. Ich habe einige Jahre aus beruflichen Gründen in Wien gelebt und war ausgesprochen befremdet, wie sich da die Bürger besonders im Juni (angebl. ‚Pride Month‘) durch eine von der Stadt verantwortete, ubiquitäre Propaganda belästigen lassen mussten. Ich denke da nur an überlebensgroße Abbildungen auf der Tram (ja, ja, ich weiß, eigentlich heißt’s „Bim“), bei denen jede Grenze des guten Geschmacks überschritten war.
Ich habe damals einem ÖVP-Abgeordneten mein Befremden mitgeteilt und um eine Stellungnahme gebeten. Keine Antwort, keine wahrnehmbare Positionierung, nichts…
Auch bei diesem Thema gibt es sprachliche Verwirrungen, die zu falschen Vorstellungen führen. So hat sich leider die Unterscheidung von biologischem und psychologischem Geschlecht sehr weitgehend durchgesetzt. Sogar in alternativen Medien wird teilweise schon von "biologischen Männern" usw. gesprochen. Das ist aber falsch. Man ist ganz Mann oder ganz Frau, da gibt es keine Spaltung.
Mit dem biologisch festgelegten Geschlecht ist auch eine psychologische Komponente gegeben, ein geschlechtlicher Grundcharakterzug. Natürlich kann es hier aus verschiedensten Gründen Abweichungen geben (Fehlschläge bei der Ausbildung des genetischen Programms, psychologische Konditionierungen). Dadurch entsteht aber kein neues oder anderes Geschlecht. Vielmehr handelt es sich um Defekte am ursprünglichen, klar als männlich oder weiblich identifizierbaren Geschlecht.
Für betroffene Personen, die dafür natürlich nichts können, kann das sicher ein extrem schwerwiegendes Problem sein. Durch einen Gewaltakt kann man aber nichts lösen. Da hat man dann am Ende eine verstümmelte Frau oder einen verstümmelten Mann und das Problem ist noch viel schlimmer. Es gibt ja auch Selbstmordfälle nach Geschlechts-OPs, da die Betroffenen merken, dass sie sich in eine noch schlimmere Lage manövriert haben, nur können sie es dann nicht mehr rückgängig machen. Leider gibt es mittlerweile regelrechte "Verschwörungen", wo das ganze soziale Umfeld zu solchen "Geschlechtsumwandlungen" (die es in Wahrheit gar nicht gibt) drängt. Deshalb sind Christen und alle Menschen guten Willens dazu aufgerufen, frei von jeder Zweideutigkeit die Dualität der Geschlechter zu bekennen. Dadurch kann vielen Menschen Leid erspart werden.
An sich wurde diese Passage im Koalitionsvertrag auf ein anderes Problem ausgerichtet nämlich auf die sog Konversionstherapien, die in bestimmten christlichen Kreisen praktiziert werden um Homosexuelle zu heilen es geht um den Schutz von Jugendlichen die von ihren Eltern zu so einer pseudo Therapie gedrängt oder gar gezwungen werden
dier SPÖ sollte es unterlassen hier da noch etwas anderes reinstopfen zu wollen
Man wird auch in dieser Sache einen guten Mittelweg finden wie es diese Regierung immer wieder schafft