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Geschlechtsumwandlungen

Österreich: Künftig Strafe für Eltern und Ärzte, die von Trans-OPs abraten?

Während Österreichs Öffentlichkeit noch immer mit der Aufarbeitung des furchtbaren Amoklaufs in Graz beschäftigt ist, während Österreichs Wirtschaft schrumpft wie in keinem anderen europäischen Land, während die weltpolitische Lage unsicher ist wie noch nie in den vergangenen Jahren, da beschäftigt sich die schwarz-rot-pinke Regierung in Wien mit einem anscheinend für sie wichtigeren Problem: Transgender. Genauer gesagt: Der Kampf gegen jene, die vor einer übereilten und irreversiblen Geschlechtsumwandlung warnen. 

SPÖ und NEOS wollen einen entsprechenden Gesetzesentwurf demnächst ins Parlament bringen. Wie Corrigenda erfahren hat, wollen sich die Roten und Linksliberalen in den kommenden zehn Tagen mit der ÖVP einigen. Überschrieben ist ein Entwurf, über den ServusTV zuerst berichtet hatte, mit dem Titel „Bundesgesetz zum Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken (Konversionsmaßnahmen-Verbots-Gesetz – KonvVerbG)“. 

Mit der geplanten Norm sollen Behandlungen von Konversionsmaßnahmen, „die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtsausdrucks gerichtet ist“, unter Strafe gestellt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind Behandlungen, „die darauf gerichtet sind, die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zum Ausdruck bringen und auf deren Verlangen durchgeführt werden“.

Die treibenden Kräfte hinter dem Gesetzesvorhaben sind der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Mario Lindner, der auch Vorsitzender der “Sozialdemokratischen LGBTIQ-Organisation in Österreich” (SoHo) ist, und der Fraktionsvorsitzende der NEOS im Nationalrat, Yannick Shetty.

Geschlechtsumwandlungen erlaubt – das in Frage stellen nicht

Die Anzahl der Geschlechtsumwandlungen in Österreich ist in den vergangenen 15 Jahren laut einer Studie der Europäischen Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit um mehrere Tausend Prozent gestiegen. Wie die Österreichische Sozialversicherung letztmals 2019 mitteilte, gab es im Berichtszeitraum 2017 309 geschlechtsangleichende Operationen bei 172 Personen.

Gleichzeitig häufen sich die Fälle von Personen, die ihre Geschlechtsumwandlung bereuen und offen darüber sprechen.

Der neue Gesetzesentwurf von SPÖ und NEOS sieht vor, dass Eltern und Ärzte, die die Jugendlichen von einer Geschlechtsumwandlung abzuhalten versuchen, mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 30.000 Euro oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht werden. Hormonbehandlungen und Operationen, also „geschlechtsangleichende“ Praktiken gelten als die einzig erlaubte Therapie. Eine Geschlechtsdysphorie, also das Gefühl, im falschen Körper zu leben, gilt laut Entwurf nicht als Störung, sondern als eine ganz normale Eigenschaft.

Auszüge aus dem geplanten Transgender-Gesetz von SPÖ und NEOS

Die Unterbindung von Maßnahmen zu einer Geschlechtsumwandlung, im Gesetzentwurf als „Konversionsmaßnahmen“ beschrieben, wird laut dem Papier verboten. Gleiches gilt für „konversiv-reparative Praktiken“, also Maßnahmen, die das biologische Geschlecht bewahren oder wiederherstellen.

Das Ringen um die Interpretation des Koalitionsvertrags

Mit der ÖVP war dieser Gesetzesentwurf jedoch keineswegs abgesprochen. Das stellt Iris Brüggler, Sprecherin des ÖVP-Parlamentsklubs, gegenüber Corrigenda klar:

 „Der einseitige SPÖ-Gesetzesentwurf, der kursiert, wurde nicht mit der ÖVP akkordiert oder besprochen. Wir stehen klar zu den im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen, für darüberhinausgehende Maßnahmen oder gesetzliche Regelungen stehen wir nicht zur Verfügung.“ 

 Im Koalitionsvertrag von ÖVP, SPÖ und NEOS steht:

 „Verbot von Konversionstherapien aufgrund der sexuellen Orientierung. Einseitige pseudowissenschaftliche Umerziehungen, die auf die Geschlechtsinkongruenz (ICD-11) abzielen, werden untersagt.“

Wie Corrigenda erfuhr, wird unter den Regierungsparteien nun über die Interpretation der Passage gerungen. Relevant ist der Begriff „einseitig“. Denn einseitig könnte sich nicht nur auf „einseitig nicht-affirmativ“ beziehen, sondern auch auf „einseitig affirmativ“, also einseitig zustimmend zu einer Geschlechtsumwandlung. Einige Christdemokraten spielen mit dem Gedanken, in der Diskussion den Fokus bewusst auf den Begriff „einseitig” zu legen und den Spieß umzudrehen, weil dadurch auch die alleinige Einflussnahme hin zu einer Geschlechtsumwandlung laut des geplanten Gesetzes unter Strafe gestellt wäre. Damit würde das Gesetz der Transgenderaktivisten im Nationalrat gegen ihre eigene Klientel gewendet.  

In der ÖVP, vor allem beim konservativen Flügel, sorgt das Thema für Furore. Die ehemalige Generalsekretärin der ÖVP und bis vor wenigen Tagen Mitglied des Wiener Landtags, Laura Sachslehner, warnte gegenüber Corrigenda:

 „Sollten SPÖ und NEOS so etwas tatsächlich planen, dann wäre das ein Schlag ins Gesicht aller Familien. Hier handelt es sich nicht um einfache Entscheidungen, sondern um lebensverändernde Eingriffe – hier dürfen wir Kinder und Jugendliche keinesfalls ihrem Schicksal überlassen.“

Trans-OPs – die falsche Lösung für psychische Probleme

Dass Kinder und Jugendliche mit einer Geschlechtsdysphorie ihrem Schicksal überlassen werden, ohne dass ihnen konkrete Lösungen angeboten werden, zeigen Beispiele von Personen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben und es später bereuen. Denn es häufen sich auch die Fälle von Detransitionen, also dem Rückgängigmachen von Geschlechtsumwandlungen.

Beispiele wie jenes von der Tochter von Laila Mirzo zeigen, dass die Lösung zum Problem der Geschlechtsidentität ganz woanders begründet sein kann, als angenommen.

Bettina Reiter, Psychiaterin in Wien, ist sich sicher: In den meisten Fällen, in denen operiert wird, liegt eine Fehldiagnose vor. Wie sie in der ServusTV-Sendung „Blickwechsel” sagte, lägen bei einer gestörten Geschlechtsidentität auffallend häufig auch psychiatrische Diagnosen vor, wie etwa Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder ADHS. Auch Mobbingerfahrungen spielten eine Rolle.

Doch wie sollen Hormone und Operationen psychische Probleme beheben, die ihren Ursprung ganz woanders haben, als in einem scheinbar falschen Geschlecht? 

Mit dem neuen Gesetzesentwurf dürften Ärzte und Psychologen aber gar nicht mehr entscheiden, was ihren Patienten eigentlich hilft und würden sich bei einem Anraten von Alternativen zu Hormonbehandlungen und Operationen strafbar machen. Das Gleiche gilt für die Eltern.

Andere Länder haben bereits einen Rückzieher gemacht

Andere Länder, wie z.B. Großbritannien oder einige skandinavische Staaten, sind von einer rein-affirmativen Herangehensweise an Geschlechtsumwandlungen wieder abgewichen. 

Das NICE (National Institute for Health and Care Excellence) wurde von NHS England (National Health Service England) beauftragt, eine systematische Evidenzprüfung zur Bewertung von Behandlungen für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen, da die Studienlage nicht verlässlich war. 2024 gab der NHS England daher eine Studie unter der Leitung der Medizinerin Hilary Cass in Auftrag.

Der „Cass Review“ identifizierte dabei Probleme innerhalb des bis dahin bestehenden Umgangs mit Geschlechtsdysphorien, wie beispielsweise unzureichende klinische Bewertungen, unzureichende Daten zu Langzeiteffekten und erhebliche Bedenken hinsichtlich der rasch zunehmenden Überweisungen in Kliniken von jungen Menschen mit Problemen, die die geschlechtliche Identität betreffen.

Insgesamt wurde eine erhebliche Lücke zwischen den verfügbaren Belegen und den klinischen Begründungen für medizinische Eingriffe bei Geschlechtsdysphorie bei jungen Menschen festgestellt. Zudem wurde die Notwendigkeit umfassender psychologischer Unterstützung und gründlicher, individueller Bewertungen betont.

Hormongabe nur noch mit strengsten Kriterien

Als Reaktion auf den „Cass-Review“ hat der NHS 2024 seine Richtlinien grundlegend geändert. Pubertätsblocker werden nicht mehr routinemäßig verabreicht, da es keine ausreichenden Beweise für ihre langfristige Sicherheit und Wirksamkeit gibt. Stattdessen werden sie nur noch innerhalb einer klinischen Forschungsstudie, die derzeit konzipiert wird, zugänglich sein.

Vermännlichende oder verweiblichende Hormone stehen jungen Menschen erst im Alter von etwa 16 Jahren zur Verfügung und das nur mit strengen Zulassungskriterien.

Wie erst kürzlich berichtet, wurden im vergangenen Jahr keinem Jugendlichen „geschlechtsangleichende“ Hormone verschrieben. Der NHS England teilte kürzlich mit, dass seit der Veröffentlichung des „Cass-Reviews“ kein Minderjähriger gemäß der aktualisierten Richtlinie für die Verschreibung von solchen Hormonen in Frage gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint der neue Gesetzesentwurf aus Sicht der Kritiker besonders fragwürdig. Warum sollte Österreich einen falschen Weg einschlagen, von dem Andere nach leidvollen Erfahrungen wieder abgekehrt sind? 

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