Die Pille, die nicht nur verhütet
Eine junge Frau sitzt an einem Montagmorgen in Wien in der U-Bahn. Es sind noch einige Stationen bis zu ihrem Ziel: Sie will bei der Herrengasse aussteigen. Normalerweise schaut sie während ihrer Fahrt nicht auf die großen Monitore, die ja sowieso fast nur langweilige Werbung zeigen, sondern auf ihr Handy.
Doch heute ist es anders, denn ein Werbespot zieht ihre Aufmerksamkeit auf sich. Es ist kein gewöhnlicher Werbespot für irgendwelche Mobilfunkverträge oder Waschmittel, nein. Ein Infoscreen bewirbt großformatig das Präparat ellaOne, die „Pille danach“, als eine unkomplizierte „Notfallverhütung“.
Es ist nicht das erste Mal, dass es für ellaOne eine großangelegte Werbekampagne gibt. 2017 sorgte eine Werbekampagne in Toiletten von Schweizer Nachtclubs für Aufsehen. Die Kampagne lief ein Jahr, nachdem ellaOne als einziges Notfallkontrazeptivum ohne Rezept in der Schweiz zugelassen wurde. EU-weit wurde die Rezeptpflicht für ellaOne 2015 abgeschafft. Die offizielle Bezeichnung von ellaOne als Notfallkontrazeptivum ist jedoch nicht unproblematisch. Warum?
Eine simple Lösung bei einer „Verhütungspanne“?
In der aktuellen Werbung wird auf eine lockere, flapsige Art suggeriert, dass eine Schwangerschaft bei einer „Verhütungspanne“ mit ellaOne ganz einfach verhindert wird. Dementsprechend lauten die Werbetexte: „Hilft, eine ungeplante Schwangerschaft zu verhindern, bevor sie entsteht.“ In einem im Werbespot gezeigten Austausch von Textnachrichten zwischen zwei Personen, vermutlich Freundinnen, lautet die Antwort auf „Kondom gerissen“ simpel: „Stress dich nicht – frag nach ellaOne.“ Das klingt sehr einfach. Doch problematisch daran ist, dass ellaOne nicht nur eine empfängnisverhütende Wirkung hat.
Im Zyklus der Frau beginnt nach dem Eisprung die sogenannte Lutealphase, sofern keine Befruchtung der Eizelle erfolgt. Diese Phase dauert ungefähr 14 Tage und endet unmittelbar vor der nächsten Menstruation. In der Lutealphase schließt sich der Follikel, das Bläschen, das die Eizelle nach dem Eisprung freigegeben hat, wieder und bildet den sogenannten Gelbkörper, der zunehmend mehr Progesteron erzeugt.
Das Progesteron, das vom Gelbkörper erzeugt wird, bereitet die Gebärmutter für den Fall vor, dass sich eine befruchtete Eizelle einnistet. Zusätzlich führt es dazu, dass sich die Gebärmutterschleimhaut verdickt und mit Nährstoffen und Flüssigkeiten füllt, um einen potenziellen Embryo zu ernähren.
Das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) und das Ärzteforum für das Leben Ostösterreich halten die Werbung für bedenklich, weil der Wirkstoff des Präparats ellaOne, Ulipristalacetat, je nach Zeitpunkt der Einnahme im Zyklus der Frau nicht nur den Eisprung verhindert, sondern auch die Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut.
Der Wirkstoff von ellaOne wirkt potenziell frühabtreibend
Dies ist aus ethischer Sicht ein wesentlicher Unterschied, da es sich bei der Verhinderung der Einnistung eines Embryos nicht um eine empfängnisverhütende Wirkung handelt, sondern um eine Frühabtreibung. Der Embryo stirbt ab, weil er durch die Gebärmutterschleimhaut der Mutter nicht versorgt wird.
IMABE gibt zu bedenken, dass das Wissen um diesen moralischen Unterschied bei der Entscheidung für oder gegen das Präparat für viele Frauen eine Rolle spielen wird. Für eine „informierte und eigenverantwortliche“ Entscheidung der Frau sei eine klare Kommunikation der Wirkmechanismen unerlässlich:
„Die Patienteninformation von ellaOne® sollte in verständlicher Weise über die pharmakologische Wirkweise und deren mögliche frühabtreibenden Konsequenzen aufklären. Transparenz über Wirkmechanismen ist keine ideologische Frage, sondern eine Voraussetzung für medizinische Redlichkeit und selbstbestimmte Entscheidungen.“
Corrigenda hat den ellaOne-Hersteller Perrigo, den weltweit größten Produzenten rezeptfreier Arzneimittel, zu den Vorwürfen befragt, dass ellaOne die Nidation, also die Einnistung, verhindern kann und damit potenziell frühabtreibend wirkt.
Arzneimittelhersteller: „ellaOne® unterbindet nicht die Einnistung eines Embryos“ …
Perrigo äußert sich folgendermaßen:
„Der Wirkmechanismus von ellaOne® beruht auf der Hemmung bzw. Verzögerung des Eisprungs. Ulipristalacetat ist ein selektiver Progesteronrezeptormodulator, der die Wirkung des Hormons Progesteron am Progesteronrezeptor moduliert. Dadurch kann der Eisprung auch dann verzögert werden, wenn der LH-Spiegel (das den Eisprung auslösende Hormon) bereits anzusteigen beginnt und die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung am höchsten ist.“
Der Arzneimittelhersteller betont somit ausschließlich die den Eisprung unterdrückende Wirkung von ellaOne. Dass ellaOne mit einer Einzeldosis von 30 mg Ulipristalacetat bei einer Einnahme nach dem Eisprung auch auf das Endometrium, die Gebärmutterschleimhaut, einwirken kann, wird verneint. Ebenso wie eine nidationshemmende Wirkung, das Unterbinden der Einnistung eines Embryos:
„Zur Aussage möglicher Effekte auf das Endometrium oder einer möglichen Verhinderung der Implantation/Nidation zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass ellaOne® nicht über eine solche Wirkung verfügt. Studien wie jene von Stratton et al. (2010) zeigen, dass eine Einzeldosis Ulipristalacetat (30 mg) in der frühen Lutealphase keine verzögerte Reifung des Endometriums verursacht. Weitere Untersuchungen (Berger et al., 2015) kommen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ellaOne® als Notfallkontrazeptivum nicht über endometriale Effekte wirkt.“
Perrigo erwähnt als Beleg der Aussagen unter anderem die Studie Stratton et al. (2010). Doch kommt diese Studie tatsächlich zu diesen Ergebnissen?
… doch mehrere Studien kommen zu einem anderen Ergebnis
Bereits der Titel der Studie von Stratton et al. (2010) lässt vermuten, dass der Wirkstoff Ulipristalacetat, CDB-2914 ist eine andere Bezeichnung für diesen Wirkstoff, durchaus einen Effekt auf das Endometrium hat: „Untersuchung potenzieller empfängnisverhütender Wirkmechanismen des selektiven P-Rezeptor-Modulators CDB-2914 in der frühen Lutealphase“. Die Studie kommt nicht zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. So steht in der Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie:
„CDB-2914 führte zu einer signifikanten dosisabhängigen Abnahme der Endometriumdicke (...).“
Eine kontrazeptive Wirkung sei möglich:
„Die Veränderung der Endometriumdicke (...) ohne Veränderungen der Hormonspiegel und der Zykluslänge deutet darauf hin, dass CDB-2914 möglicherweise kontrazeptive Eigenschaften besitzt.“
Die hier als „potenziell empfängnisverhütend“ bezeichnete, aber frühabtreibende Wirkung wird konkret mit der Dicke der Gebärmutterschleimhaut in Verbindung gebracht. Schon dies zeigt, dass aus der Studie keineswegs ausschließlich der Wirkmechanismus einer Unterdrückung des Eisprungs durch Ulipristalacetat hervorgeht.
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Doch wie hoch muss die Dosis sein, so dass Ulipristalacetat überhaupt eine Auswirkung auf die Reifung der Gebärmutterschleimhaut hat? Aus der Studie von Stratton et al. (2010) geht hervor, dass nicht nur hohe Dosen eine verzögerte Reifung der Gebärmutterschleimhaut zur Folge haben:
„Bei einer einmaligen Dosis in der späten Follikelphase war die Endometriumreifung in der Lutealphase bei 70 Prozent der Biopsieproben bei jeder Dosis von CDB-2914 (10, 50 und 100 mg) verzögert, verglichen mit 17 Prozent in der Placebogruppe.“
Das Präparat ellaOne enthält 30 mg des Wirkstoffes Ulipristalacetat, also in einer höheren Dosis als die in der Studie erwähnte (10 mg). Stratton et al. (2010) ist nicht die einzige Studie, die darauf hinweist, dass Ulipristalacetat nicht nur über die Unterdrückung des Eisprungs wirkt.
Brache et al. (2013) zeigten, dass bei Gabe von Ulipristalacetat im LH-Peak, der höchsten Konzentration des den Eisprung auslösenden luteinisierenden Hormons, in 91,7 Prozent der Fälle dennoch eine Follikelruptur eintrat, d. h., es wurde eine Eizelle durch den Follikel freigesetzt. Bei einer Einnahme von Ulipristalacetat vor dem LH-Anstieg kam es in null bis vier Prozent zu einer Follikelruptur. Der ovulationshemmende Effekt ist also nur in einem sehr engen Zeitrahmen gegeben, hört mit dem LH-Peak auf und ist auch in diesem Zeitrahmen nicht hundertprozentig zuverlässig.
Ein Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft?
Das Ärzteforum für das Leben Ostösterreich hat Konsequenzen aus dieser Situation gezogen und eine Beschwerde beim Österreichischen Werberat eingereicht. Die Vorwürfe und Argumente sind folgende: Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, das Irreführungsverbot, der Schutz vulnerabler Gruppen und die Anforderungen für Arzneimittelwerbung.
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Das Ärzteforum für das Leben Ostösterreich verweist auf den Ethikkodex (PDF) der Österreichischen Werbewirtschaft. Laut diesem darf Werbung keine Aussagen enthalten, die beim Publikum falsche Vorstellungen wecken können. Der Slogan „Hilft, eine ungeplante Schwangerschaft zu verhindern, bevor sie entsteht“ sei jedoch irreführend, weil er ausschließlich die empfängnisverhütende Wirkung suggeriere. Eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung würde damit unterbunden.
Zudem verpflichte der Ethik-Kodex Werbetreibende zu besonderer Sorgfalt beim Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören junge Mädchen und Frauen, die ohne medizinische Vorkenntnisse diese Werbebotschaft lesen und ohne ärztliche Beratung eine Entscheidung treffen werden. Denn Werbung in U-Bahn-Stationen richte sich „an ein heterogenes Massenpublikum“.
Weniger Information – höherer Umsatz?
Biologisch schwanger ist eine Frau auch dann schon, bevor sich der Embryo in der Gebärmutter eingenistet hat. Wird die Einnistung unterbunden, dann stirbt er ab. An diesem Fakt ändert auch nichts, dass die Schwangerschaft in Österreich nach der gesetzlichen Definition erst ab der Einnistung beginnt. Diese – rein gesetzliche – Definition wurde bewusst gewählt, um Notfallkontrazeptiva, Mittel zur Notfallverhütung, nicht als Frühabortiva, frühabtreibende Mittel, einstufen zu müssen. So sei es im gynäkologischen Standardwerk „Die Geburtshilfe“ von Schneider, Husslein und Schneider nachzulesen.
Die Unkenntnis vieler Anwenderinnen über die biologischen Zusammenhänge könne durchaus ausgenutzt werden, um eine Ablehnung des Präparats aus ethischen Gründen zu vermeiden und den Umsatz im Verkauf zu steigern, bemerkt das Ärzteforum für das Leben Ostösterreich.
Eine Werbung für Arzneimittel habe besonders hohen Anforderungen an sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu genügen, und eine Werbung, die über den wissenschaftlich nicht gesicherten Ausschluss eines wesentlichen Wirkmechanismus schweigt, entspreche diesen Anforderungen nicht. Irreführende Geschäftspraktiken seien durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 2 UWG, untersagt.
Das gelte auch dann, wenn ein „aufklärender Hinweis nicht die gleiche Auffälligkeit wie die dominante Werbebotschaft aufweist“. Der kleiner gedruckte Beipackzettel-Verweis erfüllt diese Anforderung nicht“, erläutert das Ärzteforum für das Leben Ostösterreich in seiner Stellungnahme gegenüber dem Österreichischen Werberat.
Gesundheitliche Risiken des Wirkstoffs Ulipristalacetat
Auch was die Aufklärung über gesundheitliche Risiken von ellaOne angeht, hat das Ärzteforum für das Leben Ostösterreich Bedenken. Bei Ulipristalacetat handele es sich um einen Wirkstoff, der auch zur Behandlung von Gebärmuttermyomen eingesetzt wird. Dabei seien jedoch schwere Leberschäden beobachtet worden, die 2020 dazu führten, dass das Präparat Esmya®, 5 mg UPA vorübergehend und 2025 endgültig vom Markt genommen wurde. Bei der Einnahme von ellaOne sei die Einzeldosis jedoch sechsfach höher.
Für eine Einmaldosis gebe es zwar keine Belege für gleichwertige Schäden, aber der Vergleich zeige, dass es sich um eine „pharmakologisch hochpotente Substanz“ handele. Es sei daher „nicht vertretbar“, ellaOne als „problemlose Alltagslösung“ darzustellen.
Prüfung der Beschwerde beim Österreichischen Werberat
Corrigenda wollte vom Österreichischen Werberat wissen, ob es bereits eine Entscheidung hinsichtlich einer notwendigen Änderung oder Beendigung des Werbespots gibt, und ob die Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft bereits geprüft wurde. Hier die Antwort des Werberats:
„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu laufenden Fällen können wir leider keine Stellungnahme abgeben. Der Fall wird aktuell geprüft. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen auf unserer Homepage veröffentlicht.“
Einen Monat nach dieser Rückmeldung war noch keine Entscheidung in der Beschwerdeliste des Österreichischen Werberats zu sehen. Eine Nachfrage, nochmals einen Monat später, blieb zunächst ohne Antwort. Ist der Prozess zu komplex? Das Thema zu heikel?
Einen Tag vor Veröffentlichung dieses Beitrags erhielt Corrigenda dann doch eine Antwort: Laut Artikel 2 der Verfahrensordnung fiele der Beschwerdefall „nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates“. Dieser sei lediglich für „klassische Werbung sowie die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung“ zuständig, nicht jedoch für „Irreführungen bzw. vermutete Rechtsverletzungen“.
Der Weg über den Österreichischen Werberat wird also nicht zu einer Absetzung der Werbekampagne führen. Corrigenda bleibt dran und überprüft, ob es andere Möglichkeiten gibt, einen Stopp herbeizuführen – denn schlussendlich ist diese Kampagne ein weiterer Baustein im Gebäude des Abtreibungskomplexes.
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