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Ist Demokratie dasselbe wie Recht und Freiheit?

Wenn Demokratie zum Gesinnungsbegriff wird

Am vergangenen Samstag rief Angela Merkel bei einer Veranstaltung in Berlin dazu auf, wieder „richtig für diese Demokratie“ zu kämpfen. Man müsse mutig sein und sagen, sie sei „eine tolle Art zu leben“.

Gerade diese Formulierung ist bemerkenswert. Denn Demokratie erscheint hier nicht nur als Verfahren politischer Willensbildung, sondern als Lebensform, beinahe als inhaltliches Bekenntnis. Genau darin liegt ein Problem, das sich seit Jahren in unserer politischen Sprache zeigt.

Demokratie und Rechtsstaat werden heute gern in einem Atemzug genannt, als seien beide nahezu deckungsgleich – ein folgenreicher Fehler.

Demokratie beantwortet zunächst eine Verfahrensfrage: Wie wird Herrschaft legitimiert und politische Macht übertragen? Der Rechtsstaat setzt anders an: Was darf Herrschaft überhaupt? Wo liegen ihre Grenzen? Welche Rechte hat der Einzelne gegenüber Staat und Mehrheit?

Das klingt nach Staatsrechtsseminar. Für eine freie Gesellschaft ist die Unterscheidung jedoch elementar.

Mehrheit schafft noch kein Recht

Eine demokratische Mehrheit kann sehr wohl freiheitsfeindlich handeln. Sie kann Eigentum beschneiden, Meinungsfreiheit einschränken oder Opposition ausgrenzen. Eine Entscheidung wird nicht schon dadurch gerecht, dass 51 Prozent für sie stimmen.

Recht begann historisch nicht erst mit der modernen Demokratie. Auch Monarchien kannten Rechtsbindungen, Gerichte und geschützte Freiräume. Selbst Diktaturen haben Gesetze und Gerichte, ohne deshalb Rechtsstaaten zu sein. Mehrheiten machen also nicht automatisch frei, Gesetze nicht automatisch rechtmäßig.

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Die entscheidende Frage ist deshalb nicht zuerst, ob etwas „demokratisch“ ist, sondern ob es rechtmäßig ist und die Freiheit des anderen achtet.

Ein Bürger darf eine Meinung für falsch oder verwerflich halten. Er darf widersprechen, protestieren und argumentieren. Er schuldet seinem Mitbürger weder Zustimmung noch eine vorgeschriebene „demokratische Gesinnung“, sondern die Anerkennung seiner Rechte.

Genau an diesem Punkt hat sich unsere politische Sprache in den vergangenen Jahren merklich verschoben.

Wem gehört „unsere Demokratie“?

„Demokratie“ bezeichnet immer häufiger nicht mehr nur ein Verfahren politischer Willensbildung, sondern eine bestimmte Haltung. Genau deshalb ist Merkels Formulierung von der Demokratie als einer „tollen Art zu leben“ so aufschlussreich. Wer die „richtigen“ Positionen vertritt, gilt als „demokratisch“. Wer widerspricht, landet schnell außerhalb des „demokratischen Spektrums“.

Besonders deutlich wird das an der inzwischen fast allgegenwärtigen Formel von „unserer Demokratie“. Aber wem gehört eine Demokratie eigentlich? Regierung, Parteien, Medien, Verbänden? Natürlich niemandem. Sobald „Demokratie“ mit einem politischen Programm identifiziert wird, wird aus einem Verfahren ein Besitzanspruch.

„Demokratisch“ heißt dann nicht mehr vor allem: Wir akzeptieren offene politische Konkurrenz und gleiche Rechte. Es heißt zunehmend: Wir vertreten die „richtigen“ Positionen.

Da diese „richtigen“ Positionen heute häufig aus einem linksprogressiven Milieu definiert werden, bekommt das Wort eine neue Färbung. „Demokratie“ wird zur moralischen Selbstbeschreibung der eigenen Seite – bis hin zum freundlicheren Wort für die eigene Herrschaft.

Freiheit braucht keinen Gesinnungstest

Gerade das widerspricht dem freiheitlichen Gedanken. Eine Demokratie muss auch Menschen aushalten, die sie selbst nicht für die beste Staatsform halten. Monarchisten dürfen Monarchisten sein, Anarchisten den Staat ablehnen und Sozialisten Eigentumsverhältnisse grundsätzlich kritisieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Punkt 2011 bemerkenswert klar formuliert: Meinungen fallen unabhängig davon unter Artikel 5 GG, ob sie „begründet oder grundlos, emotional oder rational“ sind. Vor allem aber sei der Bürger nicht verpflichtet, „die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen“. Das Grundgesetz baut auf Werteloyalität, erzwingt sie aber nicht (BVerfG, 1 BvR 917/09, 28. November 2011).

Der Rechtsstaat hat Gesinnungen also nicht zu prüfen, sondern darauf zu achten, ob Rechte anderer verletzt werden.

Das gilt auch für die Polizei. Sie ist keine Agentur für Demokratiepädagogik. Sie soll Bürger weder erziehen noch politische Meinungen moderieren, sondern Recht durchsetzen und Freiheit schützen.

Der freiheitliche Maßstab lautet deshalb nicht: „Seid demokratisch und akzeptiert die richtige Haltung.“ Er lautet: „Ihr dürft widersprechen. Aber ihr dürft dem anderen seine Rechte nicht nehmen.“

Freiheit beginnt dort, wo der Staat aufhört, Gesinnungen zu bewerten, und Rechte schützt. Gerade deshalb sollten wir Demokratie und Rechtsstaat nicht länger gedankenlos vermengen.

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