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Zur EM: Skandalöses Flaggenverbot der Polizei

Warum das Flaggenverbot für die Polizei falsch ist

In wenigen Tagen beginnt die Fifa-Europameisterschaft in Deutschland. Eine Zusammenkunft verschiedenster Menschen und Teams, die in Deutschland um den Pokal spielen. Die deutsche Polizei wird wie immer zur Stelle sein und die Zivilgesellschaft, inklusive aller Fans sowie die Stadien schützen. Schichtpläne werden umgeschrieben und zum Teil Urlaubssperren verhängt.

Umso schockierender ist der aktuelle Erlass der Polizeiführung Berlins und der Bundespolizeiführung, welcher es Polizeibeamten und Beschäftigten untersagt, während der Fußball-Europameisterschaft die deutsche Flagge an Dienstfahrzeugen zu befestigen, aber auch andere Gegenstände mit oder in Flaggenfarbe Schwarz, Rot und Gold zu tragen. Das Verbot erstreckt sich auch auf Aufkleber, Patches oder dergleichen.

Der Verzicht auf deutsche Beflaggung während der EM 2024 an Dienstfahrzeugen soll angeblich aus Neutralitätsgründen zu rechtfertigen sein. „Insbesondere das Neutralitätsgebot und verkehrsrechtliche Regelungen […] stehen einer Beflaggung von Dienstfahrzeugen grundsätzlich entgegen“, erklärte laut einem Bericht der Bild-Zeitung das Bundesinnenministerium von Ministerin Nancy Faeser (SPD) auf eine Anfrage des Unions-Bundestagsabgeordneten Christoph de Vries. Die Flagge könnte auf Fans anderer Länder-Mannschaften eskalierend wirken.

Die Flagge ist fester Bestandteil Deutschlands, steht sogar im Grundgesetz!

Es soll hier dargelegt werden, wieso ich dies kritisch sehe und es für kontraproduktiv für die Entwicklung eines gesunden Nationalstolzes innerhalb des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland halte. Gleich vorweg: Seit wann ist eigentlich die – unterstellte – Meinung womöglich sogar alkoholisierter ausländischer Fußballfans für unser staatliches Handeln maßgeblich, für Verfügungen und Erlasse? Gäste aus dem Ausland haben sich zu benehmen und gut! Das wird von deutschen Fußballfans im Ausland mit vollem Recht auch verlangt.

Zuerst müssen wir festhalten, dass die Flagge fester Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist. Sie ist im Grundgesetz verankert. In Artikel 22 Abs. 2 GG ist zu lesen: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“

Wie könnte ihr Zeigen und Tragen von fehlender Neutralität zeugen? Schließlich gilt das Neutralitätsgebot der Beamten und so auch der Polizeibeamten selbstredend nicht gegenüber dem Staat, in dessen Dienst sie stehen. Die Neutralität steht für die Orientierung der – in unserem Fall – Polizisten allein am Gesetz (und nicht etwa an persönlichen Vorlieben oder Antipathien im Umgang mit dem Bürger) und findet dort eine Grenze, wo es um das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht; hier ist der Beamte natürlich nicht mehr neutral, sondern bekennt sich zu ihr.

Die Paulskirchenverfassung war Schwarz-Rot-Gold gerahmt

Schwarz-Rot-Gold steht nun für diese freiheitliche demokratische Grundordnung, steht für den demokratischen deutschen Nationalstaat, ja für Deutschland schlechthin. Unsere Flagge rührt her aus der nationalliberalen Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts, knüpft an die demokratische 1848er-Revolution an – die Paulskirchenverfassung war Schwarz-Rot-Gold gerahmt – und war schon die Flagge der Weimarer Republik. Es waren die braunen Willkürherrscher, die sie beseitigten!

Reichsgesetzblatt mit der Paulskirchenverfassung von 1849

Somit steht Schwarz-Rot-Gold heute auch für Freiheit, Toleranz und eine Nation, welche ihre dunkelsten Schatten überwunden hat! Ein in Freiheit geeintes Deutschland, in welchem jeder Bürger vor dem Gesetz gleich ist und jeder die gleichen Rechte und Pflichten hat.

Dass unsere Flagge im ganzen Volk landauf, landab Achtung genießt, zeigt sich auch daran, dass sie vom Bürger im privaten Umfeld, an Balkonen, in Laubenkolonien, Kleingartensparten, als Ärmelaufnäher und jetzt eben an Kraftfahrzeugen gern und vor allem freiwillig zur Schau gestellt wird.

Die Flagge wird staatlicherseits zur Selbstdarstellung nach außen genutzt. Das Bundesverfassungsgericht verweist sogar darauf, dass die Flagge ein „wichtiges Integrationsmittel“ ist (Az. 1 BvR 266/86 und 1 BvR 913/87). Sie wird zudem von Polizisten und Soldaten in Auslandsmissionen getragen und ist in der Regel fester Bestandteil der Uniform. Dazu kommt: Unsere Deutschlandflagge ist ebenso Länderflagge dreier deutscher Länder, welche die Flagge noch durch ein Wappen ergänzen (Saarland, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen).

Flagge und Ausübung des Dienstes trennen – wie denn?

Daher erscheint eine Trennung von Flagge und der Ausübung des Dienstes per se schon schwierig zu sein. Es gibt aber noch andere Länderflaggen deutscher Bundesländer und zudem festgeschriebene Uniformen. Dass der Dienstherr hier auch im Landesinnern an vielen noch keine Deutschlandflagge vorgesehen hat, ist ihm beziehungsweise dem jeweiligen Innenministerium anzukreiden. Als Positivbeispiel kann man hier das hessische Innenministerium nennen: Dieses teilte gegenüber der „Hessenschau“ mit, dass es in Hessen während der EM kein Verbot der Deutschlandfahne an Polizeifahrzeugen geben soll.

Das Neutralitätsprinzip gilt, wie schon gesagt, für jeden Berufsbeamten, und zwar auch unter oder gerade mit unserer Flagge. Bei den Polizeibeamten könnte man durchaus noch einen Schritt weitergehen, was die Identifizierung mit der Bundesrepublik Deutschland angeht: Die Polizeibeamten sind dazu bereit, ihre persönliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, um gegen jegliche Bedrohung und Gefahr vorzugehen, welche die Bürger dieses Landes und den Fortbestand der Nation bedrohen würden.

Hier wären alltägliche Gefahrensituationen bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt, große Einsätze wie der beim G20-Gipfel in Hamburg, die Eröffnung der EZB in Frankfurt, Ermittlungen im Rauschgiftmilieu aber auch Risiko-Fußballspiele und natürlich die Bekämpfung des Terrorismus zu nennen. Wie blitzschnell gefährlich auch scheinbare Routineeinsätze werden können, hat erst vergangene Woche der Messerangriff auf Michael Stürzenberger in Mannheim gezeigt. Polizeihauptkommissar Rouven L. überlebte die hinterrücks zugefügten Messerstiche eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers nicht.

Aber die Regenbogenfahne hängt vor Dienstgebäuden

Diese enge Verbundenheit mit der Bundesrepublik Deutschland sowie unserer Flagge, die aus den Farben Schwarz, Rot und Gold besteht, und der nachfolgend zitierte Eid sollten eigentlich jedem verdeutlichen, wie wichtig dieses Symbol ist.

Der Eid gemäß Paragraf 64 des Bundesbeamtengesetzes:

„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Wie soll man ein solches Beflaggungsverbot nun einem Bürger plausibel machen, welcher für sein Land und die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten will?

Polizeiwagen in Regenbogenfarben und Banner mit Aufschrift „Im Einsatz für Vielfalt“, aufgenommen am 17. Mai während der „Rainbow-Days“ in Flensburg: Weder gesetzlich normiert noch im Grundgesetz als Staatsflagge vorgesehen

Zumal an anderer Stelle vor Dienstgebäuden in Berlin die sogenannte „Regenbogenfahne“ (die keine ist, weil eine Farbe fehlt) gehisst wird, die angeblich für Vielfalt, Offenheit und Toleranz stehen soll. Sie ist weder gesetzlich normiert noch im Grundgesetz als Staatsflagge vorgesehen. Die einzige Flagge, die hierfür offiziell in Deutschland steht, ist eben die Deutschlandflagge.

Wie soll ich denn meinem Kind einen gesunden Nationalstolz vermitteln?

Etwas Persönliches: Vor kurzem bin ich Vater geworden. Wir haben einen wundervollen und gesunden Jungen geschenkt bekommen. Wie soll ich als Vater, Angehöriger dieser Nation und Staatsdiener, der einen Eid abgelegt hat, meinem Kind später einen gesunden Nationalstolz nahebringen, wenn es zuweilen deutschen Polizisten untersagt wird, ihre eigene Flagge zu zeigen? Ich frage mich ernsthaft, ob die Herausgeber solcher Anweisungen ihren eigenen Amtseid noch ernst nehmen und ob so manches nicht überdacht werden sollte.

Es fehlt an Beamten für die Verwaltungslaufbahn, es fehlen junge Polizisten, der Bundeswehr fehlen Soldaten, und neuerdings mangelt es auch an Kandidaten für die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Gemeinderäte. Es fehlen Menschen, welche für diesen deutschen Staat und diese deutsche Gesellschaft einstehen wollen. Mit einem solchen Akt der Selbstverleugnung auf Bundesebene und in der Bundeshauptstadt werden wir weder wehrfähig noch werden junge Menschen sich mit dem Staat und seinen Institutionen identifizieren.

Richtig wäre es, eine EM mit dem Motto „zu Gast bei deutschen Freunden“ auszurichten. Wir stehen als Deutsche nämlich auch für den europäischen Gedanken. Unsere Flagge jedenfalls steht für die Einheit in Freiheit. Eine Beflaggung aus Liebe zu unserem Land: Ja, bitte, auch und gerade am Peterwagen!

 

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Kommentare

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Kommentar
1
C.R.
Vor 1 Monat 3 Wochen

DANKE für diesen Kommentar!
Dem ist nichts hinzuzufügen und spricht wahrscheinlich aus der Seele aller Staatsbediensteten... und sicher nicht nur aus deren!

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K. J.
Vor 1 Monat 3 Wochen

Danke für diese klar geäußerte Sichtweise. Ich unterschreibe jedes Wort! Es wird Zeit, Zeichen zu setzen gegen die willkürliche Bevormundung durch eine Regierung, die das Deutschsein augenscheinlich zutiefst verachtet.

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Andreas Hotz
Vor 1 Monat 2 Wochen

Super geschrieben.
Da kann sagen wer will, ich bin stolzer Deutscher und werde meine Fahne, meine Farben wann immer ich will.

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Hannes
Vor 1 Monat 2 Wochen

Ich finde es bedenklich auf welche Art und Weise der Artikel geschrieben wurde. Fakt ist: das BMI unter Faeser hat eine Beflaggungsverbot für Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen erlassen. In der Vergangenheit (z.B. WM 2006) war dies kein Problem, weshalb es verständlich ist dass diese Entscheidung durchaus auf Unmut stößt. Der Autor schürt (meiner Meinung nach) mit seinem Schreibstil bewusst Wut bei den Lesenden, was sich hier in den Kommentaren eindeutig zeigt, und trägt damit weiter zur wachsenden politischen Spaltung in Deutschland bei. Das Feindbild ist wieder die Regenboggeflagge. Zugegeben, ich finde es genauso fragwürdig was diese auf Polizeifahrzeugen und an Dienstgebäuden etc. zu suchen hat, beißt sich das nicht ebenfalls mit dem Neutralitätsgebot? Das gilt es zukünftig zu klären, in der aktuellen Debatte ist es jedoch entscheidend dass die Regenbogenflagge kein bestimmtes Land, keine bestimmte Partei, keinen bestimmten Verein etc. repräsentiert und sich somit auf keine Seite stellt. Das heißt sie ist neutral.

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Bernd Schlössle
Vor 1 Monat 2 Wochen

Danke, dass jemand noch etwas in Frage stellt um die Werte zu schützen, wir sind Deutsche und die Flagge ist unser Symbol. Wenn nicht die Polizei, wer denn sonst soll dieses Zeichen symbolisieren.

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Andreas Graf
Vor 1 Monat 3 Wochen

Wieder ein Grund mehr, weshalb es an jungen Polizisten fehlt. Wer möchte einem Land dienen, das nur fremde Interessen vertritt?

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C.R.
Vor 1 Monat 3 Wochen

DANKE für diesen Kommentar!
Dem ist nichts hinzuzufügen und spricht wahrscheinlich aus der Seele aller Staatsbediensteten... und sicher nicht nur aus deren!

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K. J.
Vor 1 Monat 3 Wochen

Danke für diese klar geäußerte Sichtweise. Ich unterschreibe jedes Wort! Es wird Zeit, Zeichen zu setzen gegen die willkürliche Bevormundung durch eine Regierung, die das Deutschsein augenscheinlich zutiefst verachtet.