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Eine lebende Schweizer Journalistenlegende wird von ihren Kollegen diskreditiert – weil sie mit dem „Feind“ gesprochen hat. Ja, wie kann das auch sein, dass eine Journalistin einer Person des öffentlichen Interesses zuhört und sie porträtiert?
Der erst 2021 neu eingeführte Straftatbestand der Politiker-Beleidigung („Schwachkopf“-Affäre) ist verfassungswidrig und damit nichtig. Aber wie weit ist die real existierende Bundesrepublik noch entfernt von Stalins Artikel 58 des sowjetischen Strafgesetzbuchs?
Donald Trump ist noch nicht einmal im Amt und schon ändert sich alles. Bei Facebook und Co. soll es keine Zensur mehr geben. Was andere immer geleugnet haben, gibt CEO Zuckerberg nun offen zu: Die Faktenchecker agierten politisch voreingenommen.
Mit der Einrichtung von Meldestellen für unliebsame Inhalte im Internet durch die Bundesnetzagentur werden Datenschutz und hoheitliche Aufgaben der Polizeibehörden untergraben und die Gewaltenteilung aufgehoben. Wer „Hass und Hetze“ wittert, konnte schon immer zur Polizei gehen.