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Kolumne „Der Schweizer Blick“

Die Tränen der Auswanderer

Die sozialen Medien sind voll davon. Selbst auf der Jugendplattform TikTok weinen sich Menschen aus. Da wollten sie von ihrer zunehmend maroden Heimat hoffnungsfroh in das Land ziehen, in dem Milch und Honig fließen – und wenig später kehren sie ernüchtert zurück dorthin, wo sie hergekommen sind.

Die Rede ist von Deutschen, die ihr Glück in der Schweiz suchen. Auf allen Kanälen beklagen derzeit Deutsche, wie sie in der Schweiz nicht das fanden, was sie erhofft hatten. In einem Anflug von Selbstgeißelung berichten Schweizer Medien besonders gerne über diese Fälle, beispielsweise hier.

Im konkreten Fall zog eine Frau von Rheinland-Pfalz in die Schweiz, wurde schwanger und bemerkte danach, dass sie 2.500 Schweizer Franken für einen Kinderbetreuungsplatz bezahlen müsste. Das empfindet sie, Zitat, als „fu**ing Frechheit“. Denn dort, wo sie herkommt, seien Kindertagesstätten kostenlos, nur gerade fürs Mittagessen müsste man etwas berappen. Deshalb geht sie nun nach Deutschland zurück.

Wie: Fremdbetreuung der Kinder ist nicht kostenlos?

Dieser Erfahrungsbericht deckt sich mit unzähligen anderen. Der Kritikpunkt ist fast immer derselbe: Man verdient in der Schweiz zwar wesentlich mehr, aber die Lebenshaltungskosten sind auch höher. Vor allem: Die Kinderbetreuung ist nicht einfach kostenlos.

Das ist wahr. So unglaublich es klingen mag, aber man muss in der Schweiz Geld bezahlen, um den Nachwuchs dem Staat zur Betreuung zu überlassen, während man selbst arbeiten geht. Man kann also nicht einfach am Morgen auf dem Weg zur Arbeit das Baby an einer Türschwelle ablegen und seines Weges gehen und warten, bis der Staat die Rechnung begleicht oder selbst eine eher symbolische Rechnung begleichen.

Dass in der Schweiz fast alles teurer ist, weil auch die Personalkosten höher sind: Das sollte man nicht weiter erklären müssen. Die Frage, die sich aber wirklich stellt: Wandern solche Leute eigentlich aus ohne eine Sekunde Recherche? Ist ihnen nicht bewusst, dass ein Umzug in einen anderen Staat neben einem im Idealfall höheren Gehalt auch ein paar Nachteile mit sich bringen kann?

Warum auch sollte der Staat für eine private Entscheidung aufkommen?

Es ist in der Tat so: Die Schweiz betrachtet die Fremdbetreuung der Kinder durch private Anbieter als das, was sie ist: eine private Angelegenheit. Wollen beide Elternteile arbeiten, um mehr Geld zu scheffeln, dürfen sie das gern tun. Aber da man Kleinkinder schlecht allein zu Hause herumliegen lassen kann, liegt es auch in ihrer Verantwortung, was mit diesen geschieht. Weshalb soll der Staat für diese freiwillige Entscheidung aufkommen? Woher kommt dieser scheinbar selbstverständliche Anspruch?

Einrichtungen zur Betreuung von Kindern gibt es in der Schweiz durchaus und ziemlich flächendeckend. Aber das sind private Firmen, sie müssen auch Geld verdienen, und ihre Angestellten – Überraschung! – erhalten Gehälter, wie sie in der Schweiz üblich sind. Das hat seinen Preis. Es kann deshalb durchaus passieren, dass man als Familie einer Kindertagesstätte mehr Geld abliefert, als eines der Elternteile im Beruf verdient.

Dann heißt es ganz einfach Prioritäten zu setzen. Will man diese Mehrausgaben in Kauf nehmen und sie investieren, damit Vater und Mutter im Erwerbsleben aktiv bleiben können? Oder möchte doch lieber allenfalls ein Elternteil die Kinder selbst betreuen? Die Frage hat sich früher gar nicht gestellt, heute muss man mit ihr fertigwerden, so schmerzhaft es sein mag.

Eigenverantwortung wird großgeschrieben

Was da beschrieben wird, nennt sich Eigenverantwortung, und die wird in der Schweiz nach wie vor großgeschrieben. Es gibt Länder wie Frankreich, wo man die Kinder nach dem Durchtrennen der Nabelschnur in staatliche Obhut geben kann und sie dann erstmals wieder bei der Feier zum 18. Geburtstag sieht. Zugegeben, das ist leicht überspitzt formuliert, aber es geht in diese Richtung. Auch Deutschland bewegt sich dorthin. Es gilt das Motto: Wenn die Rechnung nicht aufgeht, gibt es ja immer noch Väterchen Staat, der nach dem Rechten sehen kann.

Davon hat man in der Schweiz eine andere Auffassung, und Auswanderer, die sich in den sozialen Medien darüber beschweren, haben offenbar ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie denken ernsthaft: „Die Schweiz ist das Land, in dem man viel mehr verdient, aber der Staat bietet mir exakt so viel wie in meiner alten Heimat.“ Wie genau soll diese Rechnung aufgehen? Man bekommt in der Schweiz eben deshalb mehr für die geleistete Arbeit, weil sich der Staat aus privaten Angelegenheiten so weit wie möglich heraushält und die Unternehmen frei wirken lässt.

Es gibt Länder, in denen man nach der Geburt eines Kindes zunächst mal ein Jahr lang oder auch zwei nicht mehr arbeiten muss, und das Gehalt fließt dennoch. Das kann man machen, die Konsequenz zeigt sich dann einfach in der Steuerbelastung. „There’s no such thing as a free lunch“, sagt der Englischsprachige. Irgendjemand muss einfach bezahlen.

Bevor du auswanderst, ziehe Erkundigungen ein!

Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz beträgt bescheidene 14 Wochen. Man kann das unmenschlich finden, aber es ist die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Dieser ermöglicht die hohen Gehälter, von denen sich deutsche Zuwanderer angezogen fühlen wie die Motten vom Licht. Die Rechnung ist einfach: Eine Firma, die 52 oder 104 Wochen lang ein Gehalt ausrichtet für jemanden, der gar nicht da ist, hat weniger freie Mittel für alle anderen zur Verfügung – und erst recht keine zur Schaffung neuer Stellen.

Welches System dem Einzelnen besser behagt, ist gar nicht die Frage. Entscheidend ist, dass man sich bewusst ist, worauf man sich einlässt. Wer ernsthaft glaubt, von Deutschland in die Schweiz ziehen zu können und für dieselbe Arbeit doppelt zu verdienen, ohne irgendwo Einbußen zu kassieren, leidet unter Wahrnehmungsstörungen. Das Geld wächst auch hier nicht auf den Bäumen. Einer muss die Zeche bezahlen. Und immerhin schrammt die Schweiz im Gegensatz zum Staate Deutschland nicht an der Zahlungsunfähigkeit.

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Dänu
Vor 5 Monate 1 Woche

Wie man Dich kennt, überspitzt, aber sachlich richtig.
Weiter so!

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Isis Alina Klinken
Vor 5 Monate 1 Woche

Ist richtig, aber es ist kein "Mutterschaftsurlaub", das ist wertvolle Arbeit,ein Kind zu erziehen

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Isis Alina Klinken
Vor 5 Monate 1 Woche

Ist richtig, aber es ist kein "Mutterschaftsurlaub", das ist wertvolle Arbeit,ein Kind zu erziehen

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Gab
Vor 5 Monate

Urlaub von der Arbeitsstelle um die Mutterschaft wahrzunehmen = Mutterschaftsurlaub
Alles andere ist Teilzeitmutter

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Dänu
Vor 5 Monate 1 Woche

Wie man Dich kennt, überspitzt, aber sachlich richtig.
Weiter so!