Die Troublemakerin
Der populäre Schlagersänger Udo Jürgens (1934-2014) landete mit dem launigen, doppelbödigen Song „Jeder so wie er mag“ über Lebenslust, Leichtigkeit und Liebe 1979 einen postmodernitätskompatiblen Hit. Die führende Gender-Theoretikerin, die US-amerikanische Philosophin und Literaturwissenschaftlerin Judith Butler (*1956), entwickelte 1990 und in der Folgezeit das, wenn man so will, genuin politisch wirksame Programm dazu.
Die Vordenkerin einer vermeintlich menschenfreundlichen Diversität publizierte 1990 ihr Hauptwerk „Gender Trouble. Feminism and the Subversion of Identity“, das im Deutschen den Titel „Das Unbehagen der Geschlechter“ erhielt. Die Troublemakerin erschuf ein geistiges Paralleluniversum, eine bizarre Villa Kunterbunt, frei nach Pippi Langstrumpfs Lebensmotto „Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“ – nur, anders als Astrid Lindgrens Kinderbuchheldin, gänzlich humorlos und mit wissenschaftlicher Verve vorgetragen.
Die „Ikone linker Dissidenz“, wie die FAZ sie zum 70. Geburtstag nannte, postuliert einen Bruch mit der abendländischen Kultur, fordert eine Revision des christlichen Menschenbildes und verkündet die Lehre der einzig wahren geschlechtlichen Vielfalt.
Ihr Credo der Gender-Pluralität verlangt absolute Konformität. Ostentativ weist die Philosophin jede Kritik an ihren Lehren als antidemokratisch und damit diskriminierend ab. Mit dem Begriff „nichtbinär“ soll die für das Menschsein konstitutive Polarität der Gegengeschlechtlichkeit aufgelöst werden.
Das Behagen am Inzest
Schon immer war ihrer Auffassung zufolge ein Mensch nicht Mann oder Frau, sondern eigentlich zuinnerst Mensch, dem es gestattet sein muss, die ihm gemäße geschlechtliche Orientierung, auch biologisch, frei zu wählen. Butler versteht ihre Philosophie als emanzipatorischen Befreiungskampf, als Ausbruch aus den Konventionen und dem „Gefängnis“ der kulturellen Vorgaben der bürgerlichen Gesellschaft.
Judith Butler, dem Werk Michel Foucaults und Louis Althussers eng verbunden, will rigoros mit Tabus brechen. Sie plädiert für eine Aufhebung des Inzestverbots. Butlers Absicht ist es, Verwirrung zu stiften, vielleicht auch einfach: intellektuelle Wirbelstürme auszulösen, um die bestehende Ordnung der Gesellschaft nachhaltig zu erschüttern. Darum ist ihr Gedankengut weder unkonventionell noch aufklärerisch, sondern gefährlich.
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Die zwar umstrittene, doch weltweit auch anerkannte Philosophin positioniert sich in ihrem erfolgreichsten Buch „Das Unbehagen der Geschlechter“ (Frankfurt/Main 1991, Originalausgabe 1990) eindeutig und bezeichnet das „Tabu gegen den Inzest“ als eine „repressive juridische Anordnung“ (S. 104). Der Inzest korreliere mit der Vorgabe des klassischen Familienbildes, das die sexuellen Freiheiten einengt, beschränkt und tabuiert. Die bürgerliche Gesellschaft ist für sie der Nährboden, in dem das „ursprüngliche Begehren auf die Mutter“ zugleich hervorgebracht und verboten würde. Wer aber Sex zwischen engsten Blutsverwandten gesetzlich verbietet, der wecke offenbar auch die Neugierde: „Anders formuliert: das Gesetz, das die sexuelle Vereinigung verbietet, ist genau dasselbe, das zugleich zu ihr einlädt, so daß sich die repressiven Formen des juridischen Inzesttabus nicht mehr von seiner produktiven Funktion trennen lassen.“ (ebd., S. 119/120)
„Zwangsheterosexualität“
Wer über gesunden Menschenverstand verfügt, hält inne und fragt sich: Ist das Inzesttabu nicht elementar bedeutend für den Schutz von Kindern? Sexuelle Kontakte unter Verwandten – ob Eltern gegenüber Kindern oder unter Geschwistern – werden weder an dieser Stelle noch an anderer als strafwürdige Verbrechen bezeichnet und kategorisch abgelehnt, sondern offensichtlich nur als höchstens problematische Varianten sexueller Begegnungen eingeordnet. Ebenso wenig wie das strafrechtlich bewehrte Verbot des Inzests, so mag man begründet gegen Butlers Mutmaßungen andenken, laden auch Strafgesetze gegen Diebstahl, Mord und andere Verbrechen nicht dazu ein, dieselben zu begehen.
Judith Butler aber verbindet in „Undoing Gender“ (2004, deutsche Übersetzung: „Die Macht der Geschlechternormen und die Grenzen des Menschlichen“. Frankfurt/Main 2023) das Inzestverbot mit einer „rassistischen“ Denkweise, die mit der kulturellen Selbstbehauptung des Abendlandes einhergehe. Butler behauptet, dass die politisch verordnete und gesellschaftlich geförderte „Zwangsheterosexualität“ zur Sicherung der nationalen Identität festgeschrieben werde, während das Inzesttabu als „ideologische Funktion für die kulturelle Einheit der Nation“ in Anbetracht der zunehmenden Migrationsbewegungen diene: „Das Inzesttabu geht so mit einem rassistischen Projekt zur Reproduktion der Kultur einher und im französischen Kontext mit einer Reproduktion der impliziten Identifikation der französischen Kultur mit Universalität“.
Es sei ein „‘Gesetz’ im Dienste des ‘Als-ob’ und sichert die Phantasie einer Nation, die schon unwiderruflich unter Belagerung steht“ (ebd., S. 199). Es solle davor bewahren, dass „neue Muster der Immigration“ entstehen und „gehäufte Fälle von Rassenmischung“ auftreten, die die „Reinheit der französischen Kultur“ gefährden.
Von Dramen, Zwickmühlen und Sexfixiertheit
Butler schreibt: „Das Inzesttabu wirkt – speziell im französischen Kontext – insofern mit dem Tabu der Rassenmischung zusammen, als die Verteidigung der Kultur, die darin besteht, gesetzlich vorzuschreiben, dass die Familie heterosexuell zu sein hat, gleichzeitig eine Erweiterung neuer Formen eines europäischen Rassismus ist.“ (ebd., S. 200) Leitend bei den Verteidigern des Inzesttabus sei einzig die „Sorge um die Identität einer dominanten europäischen weißen Rasse“ (ebd., S. 201).
Butler identifiziert die klassische Familie, geordnet gemäß dem Naturrecht als Vater, Mutter und Kind, als kulturprägende Bastion des christlichen Abendlandes. Wer für ein solches Familienbild einsteht und eintritt, sympathisiere mit der „rassistisch“ motivierten Ablehnung anderer Kulturen, in denen etwa vielleicht Polygamie praktiziert und Inzest nicht verboten ist. Doch Butler entwickelt nur eine abgründige Karikatur von bestehenden, geordneten und kulturverbindenden Liebesbeziehungen.
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Die Denkerin spricht über „Zwickmühlen des Inzestverbots“, das „Drama der sexuellen Normalisierung“ und das „Drama unvermeidlicher Abweichungen“ (ebd., S. 248). Normalisierung oder Normalität bedeutet für sie, dass „normative Verwandtschaftsarrangements“ entstehen, die eine „heterosexuelle Form“ (ebd., S. 247) annehmen müssen, ungeachtet der „inzestuösen Leidenschaften“ (ebd., S. 251), die für Butler untrennbar mit der erwachenden Sexualität des Kindes verbunden seien. Butler formuliert vorsichtig, betreibt aber radikal die Enttabuisierung des Inzests: „Nun, ich glaube tatsächlich, dass es möglicherweise Inzestformen gibt, die nicht notwendigerweise traumatisch sind oder ihren traumatischen Charakter aus dem Bewusstsein der sozialen Scham beziehen, die sie erzeugen.“ (ebd., S. 254)
Überall nur Machtverhältnisse, Normen und Kontrollwut
Der Begriff Inzest schließe zu viele Dinge ein, die für Butler bloß Abweichungen von sexueller Normalität seien: „Inzest wird als beschämend betrachtet, weshalb er unter anderem schwer zu artikulieren ist. Aber in welchem Ausmaß wird er als eine sexuelle Regelwidrigkeit stigmatisiert, die Furcht einflößend, abstoßend und auf eine Art undenkbar ist, wie es bei anderen Abweichungen von normativer exogamer Heterosexualität nicht der Fall ist? Die Verbote, die am Werk sind, nichtnormativen sexuellen Austausch zu unterbinden, bewirken auch die Einsetzung und Kontrolle von Normen angeblich heterosexueller Verwandtschaft.“ (ebd., S. 254)
Für sie ist also der Inzest kein Verbrechen, sondern eine „sexuelle Regelwidrigkeit“. Das Inzesttabu setze eine „Familienstruktur“ voraus: „Denn wie würde man das Verbot sexueller Beziehungen mit Mitgliedern der eigenen Familie ohne eine vorausgehende Familienvorstellung verstehen können?“ (ebd., S. 254 f.) Die Philosophin zielt direkt auf die Familie, die sie mit einer beliebigen kulturellen Norm identifiziert – und Familie ist für sie, wie Verwandtschaft, nicht mehr als eine „kontingente soziale Praxis“ (ebd., S. 255).
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Wer aber die Familie angreift und das klassische Familienbild dekonstruiert, relativiert auch die Schutzfunktion desselben und plädiert so subtil wie diabolisch für die Möglichkeit inzestuöser Beziehungen:
„Es ist darum vielleicht nötig, das Inzestverbot neu zu überdenken als das, was manchmal vor einer Verletzung schützt und manchmal genau das Werkzeug einer Verletzung wird. Was dem Inzesttabu entgegentritt, eckt nicht nur deshalb an, weil es oft die Ausbeutung derer mit sich bringt, deren Zustimmungsfähigkeit in Frage steht, sondern weil es die Abweichung innerhalb normativer Verwandtschaft zur Schau stellt, eine Abweichung, die vielleicht auch wesentlich gegen die Fesseln der Verwandtschaft eingesetzt werden kann, um eine Änderung und Ausdehnung genau dieser Konditionen zu erzwingen.“ (ebd., S. 258 f.)
Judith Butler plädiert damit zwar nicht explizit für die Freiheit zum Inzest, aber für die Garantie der erweiterten Möglichkeiten von Beziehungen, die auch – und das ist unzweideutig hier ausgesagt – anzeigen, dass die praktizierte inzestuöse Liebe eine bloße „Abweichung“ von den bürgerlich geprägten Vorstellungen von Normalität sein könnte.
Identität als freischwebendes Artefakt
Butler suggeriert, dass dem Straftatbestand eine Ambivalenz anhaftet, in der Folge, dass, wie in „Das Unbehagen der Geschlechter“ ausgeführt, die „heterosexuelle Matrix“ und die „Zwangsheterosexualität“ befestigt werden, damit ein Machtverhältnis gefördert wird, dass der „Produktion des binären Rahmens“ (ebd., S. 8) dient. Diese bestimmende, als kulturelle Prägung angenommene Form der Geschlechtsidentität will Butler auflösen. Fortan trennt sie den „kulturell bedingten Status der Geschlechtsidentität“ vom vorgegebenen „anatomischen Geschlecht“.
Die Identität wird zu einem „freischwebenden Artefakt“ und damit gänzlich fluide: „Die Begriffe Mann und männlich können dann ebenso einfach einen männlichen und einen weiblichen Körper bezeichnen wie umgekehrt die Kategorien Frau und weiblich.“ (ebd., S. 23) Nicht Identität als Kontinuität wird angestrebt, sondern eine Vielfalt von Identitäten, die auch in Bewegung bleiben. Butler bekennt sich – und das ist ihr zweifellos gelungen – zu dem „Versuch, zur Geschlechter-Verwirrung anzustiften“ (ebd., S. 61), um die vermeintlich gesellschaftlich bedingte normative Vorgabe der Heterosexualität zu überwinden.
Butlers Pseudo-Aufklärung mündet in einer vollständigen Konfusion: „Die kulturellen Konfigurationen von Geschlecht und Geschlechtsidentität können sich vermehren, oder besser formuliert: ihre gegenwärtige Vervielfältigung könnte sich in den Diskursen, die das intelligble Kulturleben stiften, artikulieren, indem man die Geschlechter-Binarität in Verwirrung bringt und ihre grundlegende Unnatürlichkeit enthüllt.“ (ebd., S. 218) Butler, und mit ihr die Gefolgsleute der Gender-Ideologie, vermischen die philosophische Diskussion über Identität und das subjektive Erleben, in dem sie auch dem biologischen Geschlecht den Charakter einer kulturellen Prägung zuweisen wollen, die vollkommen unwissenschaftlich ist.
Eine notwendige Richtigstellung
Arne Brettschneider schreibt über die begriffliche Unschärfe im Deutschen Ärzteblatt (5/26): „In der medizinischen Terminologie bezeichnet ‘Geschlecht’ primär reproduktionsbiologische Merkmale, einschließlich chromosomaler und hormoneller Einflussfaktoren. Demgegenüber wird ‘Geschlechtsidentität’ als subjektives Erleben und Selbstzuschreibung verstanden und damit als psychologisches Konstrukt beschrieben. Beide Ebenen sind analytisch zu unterscheiden. Während die Kategorien ‘männlich’ und ‘weiblich’ in der Regel auf biologisches Geschlecht Bezug nehmen, bezeichnet ‘nicht binär’ eine Identitätsangabe und keine zusätzliche biologische Kategorie.“
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Der Bezeichnung des Nicht-binär-Seins kommt damit kein ontologischer Status zu. Er führt weiter aus: „Die Selbstbezeichnung ‘nicht binär’ bezieht sich im Regelfall auf eine subjektive geschlechtliche Selbstverortung innerhalb sozialer und kultureller Bedeutungszusammenhänge und ist nicht gleichzusetzen mit dem Vorliegen einer medizinisch diagnostizierten Variante der Geschlechtsentwicklung.“ Vor allem müsse berücksichtigt werden, dass die „momentane Selbstzuschreibung“ von „nicht binär“ nicht als „stabile Eigenschaft“ gedacht werden sollte.
Für Judith Butler allerdings sind erwünschte, beliebige „Konstruktionen von Identität“ ein „politisches Ziel“ („Das Unbehagen der Geschlechter“, S. 21), und der von ihr inszenierte „Gender Trouble“ fand in den zurückliegenden Jahrzehnten parteiübergreifend Eingang in die Politik.
Gute Immigranten vs. böse weiße Rassisten
Radikale politische Ansichten vertritt die Philosophin nicht nur, wenn es um „Gender“ geht. Unverstellt, zugleich banal stellt Butler fest, dass etwas „falsch“ laufe und die Welt „anders geordnet“ sein müsse (Butler: „Rücksichtslose Kritik. Körper, Rede, Aufstand.“ Konstanz University Press, 2019, S. 13). Sie will die „gegenwärtige Version der Realität“ durchbrechen.
In dem Essay äußert sie Verständnis für beispielsweise rebellierende Immigranten in Sammelunterkünften, deren Widerstand sie als adäquat ansieht: „Die unbefristete Internierung ist der am schnellsten wachsende Sektor der Gefängnisindustrie und als solcher Migrantinnen, politischen Dissidenten (wie wir in der Türkei und in Palästina sehen) und all denen vorbehalten, durch die amtierende Regierungen ihre Macht bedroht sehen. Unter dem Banner der ‘Sicherheit’ kann sich der Rassismus frei entfalten. Und man könnte sich schon fragen, wessen Sicherheit durch diese Berufung auf Sicherheit eigentlich geschützt wird. Ist es die Sicherheit Europas oder nicht doch die Sicherheit weißer Privilegien im heutigen Europa?“ (ebd., S. 108)
Das Rassismusverdikt wird reflexionslos aufgegriffen. Immigranten, die für „für die Menschenrechte der Palästinenserinnen und Palästinenser demonstrierten oder gegen die Tötung von Zivilpersonen im Gazastreifen“ protestierten, würden „automatisch des Antisemitismus“ (ebd., S. 109) verdächtigt. Sie behauptet: „Wie wir inzwischen alle wissen, glauben ein paar Rassisten, dass man ihnen zu lange den Mund verboten hat und dass sie Mut beweisen, wenn sie öffentlich zu ihrem Rassismus stehen.“ (ebd., S. 114) Diskreditiert werden Gegenmeinungen: „Die weiße Rassistin empfindet sich gegenüber liberalen oder linken Formen von Politik, die ihrer Meinung nach zu Unrecht tonangebend geworden sind, als mutig.“ (ebd., S. 114)
Gute arabische Gewalt gegen Israel vs. böse konservative Gender-Kritiker
Schließlich plädiert die Philosophin, immer noch in der Maske wissenschaftlicher Analyse, für den politischen Aufstand, denn ein politisch aktives „Wir“ entstehe in dem „Gefühl gemeinsamer Empörung“ (ebd., S. 132). Judith Butler wählt als Beispiel die gewaltsamen Proteste von Palästinensern gegen Israel. Die intifāḍa wird am sichtbarsten als ein „Akt des Aufstehens“ (ebd., S. 133) verstanden, den sie zu den „Ausdrucksformen eines Volkswillens“ (ebd., S. 135) zählt und, wie den Arabischen Frühling, der „Überlieferungskette demokratischer Aufstände“ (ebd., S. 146) zuordnet.
Judith Butler hält einige Aufstände für zulässig, andere Proteste für unzulässig. Dazu zählen, wenig überraschend, konservative oder auch rechte Vertreter: „Was aber sollen wir mit dem Aufstand einer Gruppe anfangen, die sich von Demokratie, Gleichheit oder Frauenrechten, von gleichgeschlechtlicher Ehe oder dem Genderbegriff ‘unterdrückt’ fühlt? Wer sind diese Leute? Sind sie etwa ‘das Volk’?“ (ebd., S. 148)
Die Reihung muss beachtet werden. Der Kritiker des Genderbegriffs oder auch jene Christen, die aus religiösen Gründen gleichgeschlechtliche Verbindungen ablehnen und dies in demokratischer Weise artikulieren, werden analog zu Aufständischen gesetzt, die wider die Demokratie streiten. Wer also die Gender-Theorie und auch die Gendersprache nicht gutheißt oder gar missbilligt, den zählt Judith Butler zu den Gegnern der freiheitlichen Demokratie.
Auch in der großen Politik auf Abwegen
Verantwortlich für den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel ist nach Auffassung der Philosophin auch nicht die islamistische Hamas. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau legt sie dar:
„Wenn wir nur daran interessiert sind zu klären, wer für die Anschläge am 7. Oktober verantwortlich ist, dann beginnen wir die Geschichte an diesem Tag. Wenn wir aber verstehen wollen, wie es zu diesen Anschlägen kam, dann müssen wir viel früher mit der historischen Erklärung beginnen. […] Wenn wir wissen wollen, was die Gewalt in der Region reproduziert, um der Gewalt endgültig Einhalt zu gebieten, dann müssen wir mit den Historikern zusammenarbeiten, um die selbsternannte Kolonisierung dieser Länder durch die politischen Zionisten, die Bedingungen, unter denen der Staat Israel gegründet wurde, und die Geschichte der Enteignung, Entrechtung, Inhaftierung, Belagerung und Bombardierung zu verstehen. Wenn wir Frieden für die Region und eine Zukunft anstreben, in der alle Bewohner des Landes unter Bedingungen der Gleichheit und Freiheit leben, dann müssen wir gemeinsam neu darüber nachdenken, wie sich Staatsgebilde im Laufe der Zeit verändern können und sollten.“
Judith Butler stellt damit nicht explizit das Existenzrecht Israels in Frage, aber rüttelt sibyllinisch an den Grundfesten desselben, denn sie will Staatsgebilde transformiert wissen. Das Massaker vom 7. Oktober 2023 erklärte sie im März 2024 zu einem „act of armed resistance“, zu einem „Akt des politischen Widerstands“ also: „We can have different views about Hamas as a political party, we can have different views about armed resistance. But [...] the uprising of October 7th was an act of armed resistance. [...] This was an uprising“, denn ihres Erachtens erhoben sich Unterdrückte gegen einen gewalttätigen Staatsapparat, und damit entwirft sie eine Apologie der Gewalt, die scheinbar gegen ein gewaltsames Regime stattfindet. Die Troublemakerin Judith Butler setzt damit das hemmungslose Morden der Hamas-Terroristen mit dem Aufstand gegen einen totalitären Staat gleich.
Mit ihren philosophischen Werken, aber auch mit ihren politischen Meinungen hat die Philosophin wahrhaft konsequent Verwirrung gestiftet. Dass Michel Foucault, der „Sprengmeister“ des Abendlandes, zu den von ihr bewunderten geistigen Vorbildern gehört, verwundert nicht im Geringsten. Wer etwa, wie Judith Butler, das Inzesttabu und -verbot in Frage stellt und damit antastet, der positioniert sich bewusst und willentlich gegen die unantastbare Würde des Menschen.
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Hinweis der Redaktion: Im Folgenden finden Sie weitere Porträts von Thorsten Paprotny über Denker, Schriftsteller und Philosophen, deren Wirkmacht noch heute für Unordnung und Verwirrung sorgt.
Albert Camus: Keine Philosophie der Freiheit
Jürgen Habermas: Ein Revolutionär im Diskursgewand
Louis Althusser: Der rote Brother Louie
Herbert Marcuse: Das Gehirn der 68er
Simone de Beauvoir: Feindbild Mutterschaft
Friedrich Nietzsche: Denker der Vernichtung
Michel Foucault: Sprengmeister der europäischen Kultur
Kommentare
Und es gibt noch unzählige andere Frauen und Männer, welche diesem Wahnsinn folgen. Einer davon war "Helmut Kentler". Hier ein Video:
https://www.youtube.com/watch?v=U7LsOeWn8oU