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Faktencheck zum ORF-„Thema“

„Braucht es Schutzzonen?“ Was stimmt – und was nicht

Nun hat sich also auch der ORF in einem längeren Beitrag eines Themas angenommen, das eigentlich keines ist, aber von Ultralinken und selbsternannten Feministen zu einem gemacht wird: Bannmeilen rund um Abtreibungseinrichtungen. Oder wie es in Österreich euphemistisch genannt wird: „Schutzzonen“. Schutz ist aber nur dann nötig, wenn es eine Bedrohung, eine Gefahr gibt.

Wie Corrigenda bereits mehrfach berichtete, müssen Abtreibungseinrichtungen aber nicht von der Polizei geschützt werden, weil etwa extremistische Lebensschützer gewalttätig gegen sie vorgingen. So etwas gibt es nicht. Andersherum aber schon: Lebensschützer werden attackiert – und das nicht nur verbal.

Während im Nationalrat bereits erste Schritte unternommen werden, um „Schutzzonen“ per Gesetz festzulegen, was eine Diskriminierung von Lebensschützern und einen drastischen Eingriff in die Versammlungs- und Religionsfreiheit bedeuten würde, veröffentlichte der ORF also am Montagabend einen Bericht mit der Frage, ob es „Schutzzonen“ brauche. Der Beitrag wirft insofern Fragen auf, als er die gesamte politische Ebene ignoriert. Er hätte fragen können, warum mit Juliane Bogner-Strauß eine ÖVP-Politikerin sich vor den linken Karren spannen lässt und einen entsprechenden Antrag zur Prüfung von „Schutzzonen“ mitträgt. Die von der Allgemeinheit finanzierten ORF-Journalisten hätten darauf hinweisen können, dass es bislang zu keinem polizeilich relevanten Vorfall gekommen ist, wenn Lebensschützer vor Abtreibungseinrichtungen beten.

Stattdessen ließen sie Abtreibungsaktivisten ausführlich zu Wort kommen, ohne ihre Äußerungen einer Faktenprüfung zu unterziehen. Das übernimmt nun Corrigenda. Wir haben die wichtigsten Behauptungen in dem ORF-Beitrag einem Faktencheck unterzogen.

Welche Behauptungen sind wahr und welche nicht?

Behauptung: Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich kann nur geschätzt werden.

Bewertung: RICHTIG ✅

In Österreich gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, in denen Abtreibung zumindest teilweise legalisiert ist, keine Meldepflicht für die Eingriffe und daher auch keine zentrale Statistik. Der landesweit bekannte Abtreibungsarzt Christian Fiala schätzt, dass es derzeit in Österreich etwa 25.000 bis 30.000 Abtreibungen pro Jahr gibt. In der Anmoderation ist bis zu 60.000 die Rede. Belege gibt es allerdings für keine der Zahlen.

Hintergrund für das Fehlen der Statistik ist auch die Tatsache, dass Abtreibungen in Österreich nicht über die Krankenkassen abgerechnet, sondern privat bezahlt werden. Seit einigen Jahren setzen sich verschiedene Initiativen vergeblich für die Einführung einer Statistik ein, so zum Beispiel im Jahr 2021 die beiden Bürgerinitiativen „#fairändern“ sowie „Fakten helfen!“ mit jeweils rund 60.000 Unterschriften. Aktuell läuft eine weitere Petition von #fairändern zur Einführung einer Abtreibungsstatistik im Land Salzburg.

Behauptung: Schwangerschaftsabbrüche in Österreich sind dank der Fristenregelung von 1975 innerhalb der ersten drei Monate straffrei.

Bewertung: RICHTIG ✅

Schwangerschaftsabbrüche sind im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 96 bis 98 geregelt. § 97 (1) Abs. 1 umfasst die sogenannte Fristenregelung, die am 1. Jänner 1975 in Kraft trat: „Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird“.

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Behauptung: „Religiöse Fundamentalisten“ beim Tiroler Marsch fürs Leben in Innsbruck wollen die Fristenregelung wieder abschaffen.

Bewertung: FALSCH ❌

Es wurde weder ein Nachweis dafür erbracht, dass sich „religiöse Fundamentalisten“ unter den Teilnehmern befanden, noch dafür, dass die Abschaffung der Fristenlösung eine gemeinsame Forderung wäre. Die im Film gezeigten Plakate sowie mündlichen Interviewaussagen legen vielmehr nahe, dass es den Veranstaltern und Teilnehmern darum ging, einerseits die Abtreibungsmöglichkeiten nicht weiter auszubauen und andererseits Abtreibung durch wirksame Hilfe abzuschaffen. Corrigenda war bei der Veranstaltung zugegen und fand keine Hinweise auf „religiösen Fundamentalismus“.

Behauptung: Der Marsch fürs Leben in Innsbruck wurde von einem christlichen Verein veranstaltet.

Bewertung: RICHTIG ✅

Der Marsch wurde von der Jugend für das Leben veranstaltet, der seit 1996 im zentralen Vereinsregister eingetragen und seit 1997 von der österreichischen Bischofskonferenz als katholischer Verein anerkannt ist.

Behauptung: „Christliche Fundamentalisten“ belästigten die Protagonistin Anja Mochar auf dem Weg zu ihrer Abtreibung, indem sie ihr in den Weg traten und „körperlich von der Tür wegdrängten“, ihr „Plastikföten vors Gesicht“ hielten, sie des Mordes beschuldigten, ihr versprachen, sie werde so „nicht ins Paradies kommen“, ihr sagten, dass ihr „nie verziehen“ werde und dass sie das „größte Verbrechen begehe“.

Bewertung: KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Die Protagonistin spricht in ihrer Situationsbeschreibung in der dritten Person („man“). Es ist unklar, ob sie eine Einzelsituation beschreibt, die sie selbst so erlebt hat bzw. erinnert, oder ob sie exemplarisch aufzählt, was sie unter „Belästigung durch christliche Fundamentalisten“ versteht. Der diese Passage einleitende Kommentar lässt eine Einordnung wie „nach eigener Aussage“ vermissen. Ein Nachweis, dass die Situation so stattgefunden hat und es sich bei den Tätern um „christliche Fundamentalisten“ handelte, erfolgt nicht. Durch die in der dritten Person erfolgte Beschreibung wird suggeriert, dass diese Belästigungen regelmäßig bis immer auftreten und daher verallgemeinert werden können. Wie bereits erwähnt, demonstrieren Lebensschützer friedlich.

Behauptung: Rund 150 Menschen haben sich zum Marsch fürs Leben in Innsbruck versammelt.

Bewertung: KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Auf Nachfrage von Corrigenda gaben die Veranstalter 200 bis 250 Teilnehmer an, seitens der Polizei wurden keine Teilnehmerzahlen veröffentlicht. Die angegebene Zahl ist also allein die Schätzung des ORF. Dabei findet die linksgerichtete Gegendemonstration hier ebenso wenig Erwähnung wie die von ihr kassierten sieben Anzeigen wegen Ordnungsstörung, Anstandsverletzung und Vermummungsverbot sowie zwei Platzverweise.

Veronika Huber von der Jugend für das Leben

Behauptung: Die Botschaft des Marschs fürs Leben sei „Abtreibung ist Mord“.

Bewertung: FALSCH ❌

Auf Nachfrage von Corrigenda gaben die Veranstalter an, dass diese Aussage kein einziges Mal getroffen wurde. Auch der Corrigenda-Reporter vernahm keine derartige Äußerung. Stattdessen gab es auch im Beitrag zahlreiche Redebeiträge und Schilder, die ganz anderes aussagen. Zum Beispiel: „Eine Frau hat etwas Besseres verdient! Mehr Abtreibungsmöglichkeiten verdecken die eigentlichen Probleme.“ Die Verkürzung all dieser gezeigten Botschaften auf einen nicht verwendeten Slogan ist journalistisch nicht nachvollziehbar.

Behauptung: Die Vorstandsmitglieder scheinen sich uneins darüber zu sein, wie das Ziel, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, erreicht werden soll.

Bewertung: FALSCH ❌

Es wurden in den gezeigten Interviews von den Vorstandsmitgliedern der Jugend für das Leben verschiedene Aussagen zu diesem Thema getroffen, die nicht im Gegensatz zueinander stehen müssen. Auf Corrigenda-Nachfrage gab die Jugend für das Leben an, dass alle Aussagen von sämtlichen Vorstandsmitgliedern geteilt wurden. In dem einen Interview sei es mehr um die Maßnahmen im Vorfeld gegangen, mit denen Abtreibungen verhindert werden sollen, in dem anderen um das schlussendliche Ziel eines Abtreibungsverbots. Der Kommentar ist daher irreführend und sät unnötige Zweifel an den Statements der Interviewpartner.

Behauptung: Die Rechte von Frauen und geborenen Kindern zählen für Lebensschützer nicht gegenüber dem Lebensrecht eines „Zellhaufens“.

Bewertung: KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Die von Anja Mochar getroffene Formulierung hätte als subjektive Empfindung eingeordnet oder mit Aussagen von Lebensschützern belegt werden müssen. Die im Film gezeigten Plakate sowie mündlichen Interviewaussagen legen vielmehr nahe, dass es den Veranstaltern und Teilnehmern darum ging, Frauen zu unterstützen und ihnen „etwas Besseres“ zu ermöglichen als eine Abtreibung.

Abtreibungsarzt Christian Fiala

Behauptung: Die Einführung von „Schutzzonen“ ist notwendig, damit rund um medizinische Einrichtungen in Österreich keine Belästigung stattfinden kann und damit Personen ungestört Zugang zu medizinischer Versorgung haben.

Bewertung: FALSCH ❌

Die Aussage der Protagonistin Flora Rajakowitsch, warum es sogenannte „Schutzzonen“ brauche, ist nicht zutreffend und hätte entsprechend als Meinungsäußerung eingeordnet werden müssen. Wie eine Stellungnahme von ADF International zur vorgeschlagenen Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes bereits im Oktober 2025 klarstellte, bietet das geltende Straf- und Verwaltungsstrafrecht „ein dichtes Netz an Regelungen, um Störungen, Behinderungen oder Belästigungen zu unterbinden“. Auch können laut Versammlungsgesetz „sicherheitsgefährdende oder gesetzwidrige Versammlungen untersagt werden“.

Ebenfalls bleibt unerwähnt, dass laut Polizei bisher kein einziger Fall einer Belästigung gemeldet wurde, wie die Recherchen von Corrigenda ergaben. Das Ergebnis der Recherche hatte Corrigenda auch dem ORF zukommen lassen.

Behauptung: Die Jugend für das Leben führt während der Fastenzeit eine 40 Tage und 40 Nächte dauernde Gebetsaktion vor der Praxis GynMed von Abtreibungsarzt Fiala in Wien durch. Es handelt sich um eine angemeldete und genehmigte Demonstration.

Bewertung: NUR TEILWEISE RICHTIG ⚠️

Die Formulierung „vor der Ordination“ suggeriert eine unmittelbare Nähe des Gebetszelts zu der betreffenden Praxis. Auf Nachfrage von Corrigenda gaben die Veranstalter an, dass sich das Zelt rund 25 Meter Luftlinie von der Praxis entfernt befinde. Das Zelt steht auf der anderen Straßenseite, und mit dem Mariahilfer Gürtel liegt eine dreispurige Straße dazwischen. Um zur Abtreibungspraxis zu kommen, ist es für Patienten nicht notwendig, an dem Zelt der Lebensschützer vorbeizukommen.

Abstand zwischen der Lebensschutzkundgebung und der Praxis von Christian Fiala

Behauptung: Nach Ansicht der Protagonistin Narisa Ramović geht es bei der 40-tägigen Gebetsaktion darum, Frauen auf dem Weg zur medizinischen Versorgung einzuschüchtern und zu belästigen.

Bewertung: FALSCH ❌

Die Meinung der Protagonistin wird zwar im Gegensatz zu der Aussage der Beter gesetzt, die angeben, niemanden anzusprechen und auch keine Frauen zu belästigen. Der Beitrag bezieht jedoch keine Stellung dazu, welche Aussage nun stimmt. Fakt ist, dass die Genehmigung der besagten Gebetsaktion gerichtlich erteilt wurde, nachdem festgestellt wurde, dass „friedliches Beten eine durch die Verfassung geschützte Versammlung darstellt“ und eine Einschränkung nur dann zulässig wäre, wenn eine „rechtlich relevante Schwelle der Belästigung überschritten wird, etwa durch Anschreien, Festhalten oder gezielte, aufdringliche Ansprache“.

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Behauptung: Die Betenden stellen ihre Forderungen nicht an Männer, Schulen, Arbeitgeber oder Politik, welche die Frauen mit der Last der Care-Arbeit im Stich lassen, sondern an die betroffenen Frauen.

Bewertung: FALSCH ❌

Der Beitrag offenbart hier einen grundsätzlichen Mangel an religiösem Verständnis von Gebet, welches sich in erster Linie an Gott richtet. Zudem formuliert eine der Beterinnen im vorausgehenden Interview den Wunsch, dass Frauen die Hilfe bekommen mögen, die sie brauchen, um nicht abtreiben zu müssen.

Auffällig ist, dass im Beitrag hier das einzige Mal, wenn auch indirekt, mögliche Ursachen für Abtreibungen angesprochen werden, nämlich, dass Frauen sich von ihren Partnern und der Gesellschaft alleingelassen fühlen. Hätte man diesen Aspekt zu Ende gedacht, würde dies die Zielsetzung der Lebensschützer unterstützen, Abtreibungen durch wirksame Hilfeleistungen ein Ende zu setzen.

Behauptung: Die meisten Frauen, die zur Abtreibung kommen, sind bereits Mütter.

Bewertung: RICHTIG ✅

Dies deckt sich mit offiziellen Abtreibungsstatistiken z. B. in Deutschland. Laut dem Statistischen Bundesamt waren 57 Prozent der Frauen, die 2024 eine Abtreibung vornehmen ließen, bereits Mütter.

Narisa Ramović (l.) und Flora Rajakowitsch

Behauptung: Es ist absurd, dass unsere Gesellschaft Frauen die Beendigung schwermachen oder verbieten will. Es ist unklar, warum der österreichische Gesetzgeber diesen religiösen Fundamentalisten so viel Freiheit gibt und warum die medizinische Versorgung von Frauen dem untergeordnet wird.

Bewertung: FALSCH ❌

Diese von Abtreibungsarzt Christian Fiala getroffene Aussage wird unkommentiert stehengelassen, offenbart jedoch mangelhaftes Demokratieverständnis und hätte entsprechend eingeordnet werden müssen.

Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ist nicht „absurd“, sondern lässt sich vernünftig und auch ohne religiösen Bezug begründen, wie zum Beispiel durch Mediziner und Juristen in Deutschland geschehen.

Zudem sind die Aktivitäten der betenden Lebensschützer – wie auch friedliche Aktivitäten von Pro-Choice-Aktivisten – durch die Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit demokratisch geschützt. Fiala scheint den Lebensschützern jedoch durch das Wording „religiöse Fundamentalisten“ die Freiheit absprechen zu wollen, öffentlich eine andere Meinung vertreten zu dürfen als die seine.

Behauptung: In Deutschland und Frankreich gibt es einen gesetzlich festgelegten Radius, in dem Demonstrationen nicht erlaubt sind.

Bewertung: NUR TEILWEISE RICHTIG ⚠️

In Deutschland wurde im November 2024 ein „Belästigungsverbot“ in einem Bereich von 100 Metern rund um die Eingänge von Abtreibungseinrichtungen gesetzlich wirksam, was ein erklärtes Ziel der Ampelkoalition gewesen war.

In Frankreich gibt es keinen festgelegten Radius. Der Code de la santé publique legt in Artikel L2223-2 lediglich fest, dass der Zugang zu und die Bewegung von Personen innerhalb von Abtreibungseinrichtungen nicht gestört werden darf.

Behauptung: Abtreibung stellt eine große psychische und körperliche Belastung für die Frau dar. Eine Abtreibung macht immer etwas mit einem.

Bewertung: RICHTIG, ABER KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Bei einer so umstrittenen Frage wie der nach den Folgen einer Abtreibung für die einzelne Frau ist es erstaunlich, dass diese Aussage – die in diesem Fall von einer Abtreibungsbefürworterin kommt – nicht weiter eingeordnet wird. Dass diese Behauptung weder bestätigt noch widerlegt wird, kann jedenfalls nicht daran liegen, dass es dazu kein Material gäbe. Auf der Beratungswebseite von Profemina werden sowohl die körperliche Ebene als auch die psychische Seite unter Angabe von wissenschaftlichen Quellen ausgewogen beleuchtet. Es bleibt die Frage, warum diese Feststellung kein Anlass dafür ist, nach Alternativen zur Abtreibung zu suchen.

Behauptung: In Tirol ist die Situation besonders „prekär“, da nur ein niedergelassener Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Bewertung: KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Die Bewertung der Situation als „prekär“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig ein Nachweis erbracht worden wäre, dass das vorhandene Angebot die Nachfrage nicht decken könnte. Laut der Tiroler Ärztekammer kommt es zu keinen langen Wartezeiten.

Behauptung: Besagter Tiroler Arzt findet keinen Nachfolger, weil niemand eine Demonstration vor seiner ärztlichen Einrichtung haben will und weil die Kirche im „Heiligen Land Tirol“ noch immer eine dominante Kraft ist.

Bewertung: KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Die Verknüpfung der vergeblichen Suche nach einem Nachfolger mit den Demonstrationen suggeriert, dass der Zugang zur Abtreibung in Tirol künftig nur noch durch die Einrichtung von „Schutzzonen“ gesichert werden könne. Gleichzeitig unterbleibt jedoch jeglicher Beleg für diesen Zusammenhang, z. B. die Aussage eines Arztes, der wegen der Beter keine Abtreibungen anbietet. Auch die kirchenfeindliche Aussage der feministischen Aktivistin wird ohne Einordnung stehengelassen.

Behauptung: Die Aussagen der Protagonistin Anja Mochar stehen für viele.

Bewertung: KEIN NACHWEIS ERBRACHT ⚠️

Es ist davon auszugehen, dass es ebenso viele Frauen gibt, die dankbar für die Hilfe sind, dank derer sie nicht abtreiben mussten, oder die sich heute wünschten, eine solche Hilfe erhalten zu haben. Es ist unausgewogen, keine solche Frau zu Wort kommen zu lassen.

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