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Neues CDU-Grundsatzprogramm

Lebensschutz – aber nur auf dem Papier?

Nachdem die CDU Anfang dieser Woche ihren Entwurf für das neue Grundsatzprogramm vorgestellt hatte, sprachen viele Medien von einer Neuausrichtung hin zum Konservativismus. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb: „Die CDU rückt wieder nach rechts“. „Die CDU wird konservativer“, ordneten die Stuttgarter Nachrichten ein, und der Münchner Merkur verwendete die Begriffe „konservativer und kantiger“, um das neue Programm zu beschreiben. Tatsächlich finden sich in dem Papier mit dem Titel „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen“ im Vergleich zum noch aktuellen Programm von 2007 einige Verschärfungen in der Asyl- und Integrationspolitik. Und die Kernenergie, einst von Angela Merkel beerdigt, soll auch wieder reaktiviert werden.

Die CDU ist aber seit jeher auch die Partei für Familien und für das Lebensrecht ungeborener Menschen – zumindest auf dem Papier. Auch in dem aktuellen, Corrigenda vorliegenden Entwurf, welcher noch verändert werden kann und 2024 auf einem Parteitag beschlossen werden soll, findet sich ein entsprechender Punkt. „Wir sind für Lebensschutz“, steht in fetten Lettern in Zeile 947. „Der Schutz des Lebens in allen Lebenslagen hat für uns Christdemokraten eine überragende Bedeutung. Das ungeborene Leben bedarf unseres besonderen Schutzes.“ Die CDU wolle sich mit der „hohen Zahl an Abtreibungen“ nicht abfinden. „Um es Frauen und Männern in Konfliktsituationen zu erleichtern, sich für das Leben zu entscheiden, setzen wir uns für gute Hilfsangebote und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima ein.“ Aus Sicht eines Lebensschützers klingt das gut.

Doch im selben Absatz heißt es: „Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“ Gemeint ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie Paragraph 218 Strafgesetzbuch. Danach sind Abtreibungen strafbar. Der angesprochene Kompromiss findet sich in den Paragraphen 218a und 219 StGB: Erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch vor der zwölften Woche und wird er von einem Arzt nach einer Beratung vorgenommen, bleibt die Abtreibung straffrei. Auf diese Weise werden durchschnittlich jährlich 100.000 ungeborene Kinder abgetrieben.

CDU-Programme sind konstant pro life

Vergleicht man die bisherigen Grundsatzprogramme der CDU von 1978, 1994 und 2007 mit dem aktuellen Entwurf, fällt auf, dass die Partei beim Thema Lebensschutz in ihren Leitlinien zwar konstant pro life ist, konservativer geworden ist sie jedoch nicht. Bereits 1994 hieß es:

Wir treten nachdrücklich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein. Wir wollen die Grundlagen dafür verbessern, dass jedes ungeborene Kind, auch unter erschwerten Bedingungen, angenommen wird. Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen neben finanziellen Hilfen und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot auch für Kleinstkinder die volle Unterstützung vom Vater des Kindes, von ihrer Familie und der Nachbarschaft, von Arbeitgebern und Vermietern. Der Schutz des Lebens ungeborener Kinder muss in der Rechtsordnung unseres Staates verankert bleiben. Das Recht muss dazu beitragen, dass im Interesse des Lebensschutzes Recht und Unrecht unterschieden sowie ein Rechtsbewusstsein und entsprechende Verhaltensorientierungen erhalten und gebildet werden.

Vorschau Auszug aus dem Entwurf für das neue CDU-Grundsatzprogramm
Auszug aus dem Entwurf für das neue CDU-Grundsatzprogramm

2007 beschloss die Partei: „Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes. … Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.“

Am knappsten fiel die Passage zum Lebensrecht ungeborener Menschen im ersten Grundsatzprogramm 1978 aus. Und das, obwohl dies das Jahrzehnt war, in dem die sozialliberalen Regierungen unter Willy Brandt und Helmut Schmidt sich daranmachten, zunächst eine Indikationenregelung, schließlich dann eine Fristenregelung in Gesetzesform zu gießen, was 1976 erfolgte. In der DDR galt Abtreibung bereits ab 1972 als legal, wenn sie vor der zwölften Schwangerschaftswoche und nach einer Beratung stattfand.

Vorschau Ausschnitt aus dem ersten CDU-Grundsatzprogramm 1978
Ausschnitt aus dem ersten CDU-Grundsatzprogramm 1978

Seit 1976 sind in Deutschland allein laut offiziellen Zahlen 6,2 Millionen ungeborene Kinder abgetrieben worden. Rechnet man den Nachwuchs dieser nicht geborenen Kinder hinzu, dann fehlen heute rund zehn Millionen Menschen in Deutschland.

Was sagen Experten?

Corrigenda hat verschiedene Schwangerschaftskonflikts- und Lebensrechtsorganisationen angefragt und um ihre Sicht darauf gebeten. Berndhard Weiskirch von der Stiftung Ja zum Leben weist mit Blick auf die hohe Zahl vorgeburtlicher Kindstötungen darauf hin, dass sich jede dem Grundgesetz verpflichtete Partei die Frage stellen müsse, „ob die derzeitige Rechtslage das im Grundgesetz festgeschriebene Recht des Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit wirksam schützt“. Gleichzeitig lobt Weiskirch, „dass sich die CDU auch im kommenden Grundsatzprogramm dem Lebensschutz und der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens und der Würde verpflichten will“.

Auch Silja Fichtner vom Münchner Verein „Stimme der Stillen“, der unter anderem den Münchner Marsch fürs Leben organisiert, weist auf den Widerspruch in dem Programmentwurf hin. „Mein Eindruck ist, dass die CDU in ihren Reden und Programmen zu einem großen Teil noch eine vermeintlich konservativ-christliche Politik verkündet, ohne diese auch nur im Ansatz umzusetzen.“ Neben der „Ehe für alle“ eben auch Paragraph 218a. „Man ist für Lebensschutz, aber der § 218a StGB, dem jedes Jahr 100.000 ungeborene Kinder zum Opfer fallen, ist eine Rechtslage, zu der die CDU steht. Dabei ist der § 218a StGB gerade kein Ausdruck des Lebensschutzes.“

Ursula Frantzen, Leiterin Kommunikation bei 1000plus-Profemina, lobt die CDU-Forderung nach guten Hilfsangeboten: „Was hier über Schwangerschaftskonflikte und deren Lösung gesagt wird, geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Den Fokus darauf zu legen, was Schwangeren in Not hilft, sich fürs Leben zu entscheiden, ist aus Sicht von 1000plus-Profemina (die 1000plus-Profemina gGmbH verlegt dieses Onlinemagazin) tatsächlich der effektivste Lebensschutz.“ Auch sie mahnt, Paragraph 218 StGB sei verbesserungswürdig. Allerdings agiere die CDU „wohl in erster Linie realpolitisch als Opposition gegen eine weitere Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung“. Bei der Arbeit für Schwangere in Not habe 1000plus-Profemina bislang keine negativen Erfahrungen mit der CDU gemacht, ganz im Gegensatz zum Landesverband der Berliner SPD, der das dortige Beratungszentrum habe verbieten wollen.

Eine Anfrage an die CDU-Bundesgeschäftsstelle blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet. Wir tragen eine Antwort ggf. an dieser Stelle nach.

Die politischen Zeichen in Deutschland stehen im Sinne des Lebensschutzes derzeit nicht gut. Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat eine Kommission eingesetzt, die bis zum Frühjahr 2024 ausarbeiten soll, wie die Abschaffung von Paragraph 218 Strafgesetzbuch gelingen könnte (Corrigenda berichtete). Lebensrechtler warnen vor einer noch weitreichenderen Normalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis hin zur „Abtreibung bis zur Geburt“.

Was wäre zu tun?

Ob die Ampel-Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 bestehen bleibt, ist jedoch ungewiss. In der FDP findet gerade eine Mitgliederbefragung statt: „Soll die FDP die Koalition mit SPD und Grünen als Teil der Bundesregierung beenden?“ Und in der Grünen-Basis brodelt es ebenfalls. In Umfragen liegt die Union klar an erster Stelle. Welche Sofortmaßnahmen zum Lebensschutz könnte eine unionsgeführte Regierung erlassen?

Ursula Frantzen setzt auf das Engagement des Einzelnen: „Anstatt Forderungen für Sofortmaßnahmen zu nennen, die dann wiederum Dritte durchführen sollen, würde ich an dieser Stelle lieber an die Verantwortung und den Gestaltungsspielraum eines jeden Einzelnen appellieren.“ Ihre Organisation habe etwa die Kampagne „Lifefluencer“ gestartet. Jeder könne zu einem Influencer für die „Kultur des Lebens“ werden, ob in seinem Umfeld, in sozialen Netzwerken, auf der Arbeit oder in der Kirchengemeinde. Oftmals beginne ein solcher kultureller Wandel schon „mit dem aufmerksamen Blick auf Frauen oder Familien, die vielleicht unsere Hilfe brauchen“.

„Jeder kann einer Schwangeren, der er begegnet, ein Lächeln schenken, sie beglückwünschen oder ein anderes Zeichen der Wertschätzung geben. Dann hat jeder die Möglichkeit, in alltäglichen Begegnungen und Gesprächen die Not verzweifelter Schwangerer aus der gesellschaftlichen Tabuzone herauszuholen und darauf aufmerksam zu machen, ihre Situation und den furchtbaren inneren Konflikt, den sie durchmachen, zu verbalisieren.“

Bernhard Weiskirch von der Stiftung Ja zum Leben nennt gegenüber Corrigenda die Förderung eines „vielschichtigen, wirksamen und nachhaltigen Beratungs-, Begleitungs- und Sozialsystems für die Unterstützung und Bestärkung von Frauen im und nach einem möglichen Schwangerschaftskonflikt“. Zudem sollten die Gründe für eine Entscheidung gegen das Leben weiter erforscht werden. Der Experte konstatiert überdies: „Das gesellschaftliche Klima hat sich zu Ungunsten des ungeborenen Kindes gewandelt, daher bedarf es fortlaufend sachlicher und professioneller Aufklärungsprogramme auch in den öffentlich-rechtlichen Medien, die das Lebensrecht des Menschen ab der Befruchtung und mögliche physische und psychische Gesundheitsrisiken von Abtreibungen behandeln.“

Silja Fichtner vom Verein „Stimme der Stillen“ fordert Steuerentlastungen für Bürger, insbesondere für Familien mit Kindern. Sie betont mit Blick auf das gesellschaftliche Klima den individuellen Einsatz eines jeden Menschen, in seinem Umfeld eine „Kultur des Lebens“ mit aufzubauen.

Allerdings hat die CDU wie in der Asyl- und Migrationspolitik auch ein Glaubwürdigkeitsproblem beim Lebensschutz. Fichtner formuliert es so: „Die CDU hat die meiste Zeit der vergangenen 30 Jahre, also seit der letzten Änderung des § 218a StGB (mit-)regiert: hätte sie nicht genügend Zeit gehabt, ‘gute Hilfsangebote und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima’ zu schaffen? Warum soll man ihr jetzt glauben?“

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Veritas
Vor 4 Monate 1 Woche

Früher habe ich CDU gewählt. Heute undenkbar.
Meiner Meinung nach muss sich die Partei glaubhaft von der Ära Merkel distanzieren – und sich ernsthaft entschuldigen! Das Vertrauen zu verlieren, geht schnell. Das Vertrauen zu gewinnen, das dauert.

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Veritas
Vor 4 Monate 1 Woche

Früher habe ich CDU gewählt. Heute undenkbar.
Meiner Meinung nach muss sich die Partei glaubhaft von der Ära Merkel distanzieren – und sich ernsthaft entschuldigen! Das Vertrauen zu verlieren, geht schnell. Das Vertrauen zu gewinnen, das dauert.