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Erbschaftsteuer

Wie der Fiskus den Generationenbund bricht

Es gibt Momente, in denen die technokratische Maske der Steuerpolitik fällt und das weltanschauliche Gesicht dahinter sichtbar wird. Ein solcher Moment ereignete sich in dieser Woche, als SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf das neue Erbschaftsteuer-Konzept seiner Partei vorstellte, über dessen Details das ARD-Hauptstadtstudio, die Bild-Zeitung und Die Zeit übereinstimmend berichteten.

Auf den ersten Blick wird mit Zahlen jongliert: Ein „Lebensfreibetrag“ von 900.000 Euro soll die bisherigen Freibeträge ersetzen. Was als Vereinfachung verkauft wird, ist eine drastische Verschärfung, da die Zähleruhr des Fiskus nun ein Leben lang mitläuft und sich nicht mehr alle zehn Jahre zurücksetzt. Doch der eigentliche Skandal, der zivilisatorische Dammbruch, verbirgt sich in einem einzigen Satz der Begründung, den die Berichte zitieren: Bei den Steuersätzen soll künftig „keine Rolle mehr spielen, wie eng der Verwandtschaftsgrad“ ist.

Damit vollzieht die Sozialdemokratie den finalen Schritt zur Entkernung der Familie. Wenn der Staat bei der Vermögensübergabe keinen Unterschied mehr macht zwischen dem eigenen Sohn und einem wildfremden Dritten, dann leugnet er die Ordo Caritatis, die natürliche Liebesordnung, die die Blutsbande über die beliebige Bekanntschaft stellt. Die Familie wird zur reinen Zufallsgemeinschaft degradiert, das Erbe zur staatlich gewährten Zuwendung, die jederzeit abgeschöpft werden kann.

Weit mehr als eine Steuererhöhung

Besonders perfide trifft es den Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen gelten der SPD als „unfair“ und sollen fallen. Wer ein Unternehmen im Wert von mehr als fünf Millionen Euro erbt – in der Substanz deutscher „Hidden Champions“ keine Seltenheit –, soll voll besteuert werden. Das bedeutet im Klartext: den Verkauf, die Zerschlagung des Lebenswerks der Eltern, um die Steuerschuld zu begleichen.

Und der gegenwärtige Koalitionspartner im Bund? Unionsfraktionsvize Jens Spahn, der in der Vergangenheit selbst mit der Vermögensverteilung haderte, kritisiert das Vorhaben lediglich als Debatte zum „falschen Zeitpunkt“. Eine Bankrotterklärung. Es geht hier nicht um das Timing. Es geht um das Wesen des Eigentums und den Schutz der kleinsten Einheit. Wer hier nur taktisch argumentiert, hat den Ernst der Lage nicht begriffen.

Dieser Vorstoß ist mehr als eine Steuererhöhung. Er ist der Versuch, den Staat endgültig zum Miterben in jedem deutschen Haus zu machen. Es ist die politische Exekution dessen, was wir theologisch als Bruch des Generationenbundes begreifen müssen.

1. Das unsichtbare Erbe

Jede Gesellschaft, die über den Tag hinaus Bestand haben will, lebt von einem unsichtbaren Kapital. Es steht in keiner Bilanz, und doch ist es der eigentliche Währungsschatz des Abendlandes: Es ist das Vertrauen darauf, dass das Heute nicht das Ende ist. Dieses Kapital entsteht dort, wo Menschen nicht als isolierte Atome agieren, sondern als Glieder einer Kette – verantwortlich vor den Vätern und sorgend für die Enkel.

Das Institut des Erbes ist der Mechanismus, der den sündigen, ichbezogenen Menschen zwingt, über seine eigene biologische Lebensspanne hinauszudenken. Es ist der ökonomische Beweis dafür, dass der Mensch transzendent veranlagt ist. Er baut Häuser, in denen er nicht sterben wird. Er pflanzt Bäume, deren Schatten er nicht mehr genießt.

Wegekreuz am Jackelberg in den bayerischen Voralpen: Der Mensch ist transzendent veranlagt. „Er baut Häuser, in denen er nicht sterben wird. Er pflanzt Bäume, deren Schatten er nicht mehr genießt.“

Doch dieser zivilisatorische Mechanismus wird heute systematisch zerstört. Unser moderner Steuerstaat behandelt Eigentum, Einkommen und Nachlass nicht mehr als pflegliche Verantwortung des treuhänderischen Bürgers, sondern als vorläufige Leihgabe der Obrigkeit, die jederzeit widerrufen werden kann. Wer vorsorgt, wird belastet. Wer erbt, wird als „leistungsfrei“ diffamiert.

Hier müssen wir theologisch klar sein: Die Erbschaftsteuer ist keine Frage der „Gerechtigkeit“, sondern ein direkter Angriff auf das vierte Gebot („Du sollst Vater und Mutter ehren“) und das Eigentum. Sie verwandelt den Tod eines Bürgers in eine Einnahmequelle des Staates und zwingt Familien oft, den mühsam aufgebauten Oikos (das „Ganze Haus“) – seien es Immobilien oder der Familienbetrieb – zu zerschlagen. Vater und Mutter zu ehren bedeutet auch, ihr Lebenswerk bewahren zu dürfen. Wer das Erbe fiskalisiert, zwingt die Kinder zur Entweihung dessen, was die Eltern aufgebaut haben.

Hier wiederholt sich eine Sünde, die Christus bereits den Pharisäern vorwarf: die „Korban“-Praxis (Markus 7,11). Damals entzog man Geld der familiären Fürsorgepflicht, indem man es fromm als „Tempel-Weihgeschenk“ deklarierte. Heute deklariert der Staat das Erbe als „Gemeinwohl-Opfer“. Die Logik bleibt dieselbe: Eine abstrakte, machtbasierte „Moral“ (Gesetz/Tradition) wird genutzt, um das konkrete göttliche Gebot der familiären Solidarität außer Kraft zu setzen. Der Staat verbietet den Kindern faktisch, das Erbe der Väter zu erhalten, weil er das Vermögen für seinen eigenen Tempelschatz beansprucht. Das ist kein sozialer Fortschritt, das ist die institutionalisierte Aufhebung von Gottes Wort.

2. Sphärenverwirrung: Wenn das Schwert nähren will

Um das Ausmaß der Zerstörung zu begreifen, müssen wir uns an die biblische Bundesordnung (Lex Foederis) erinnern. Sie kennt eine klare Arbeitsteilung der Sphären. Da ist die Oeconomia – der Hausstand. Sie ist nutritiv, also nährend. Hier wird Leben geschaffen, gepflegt, erzogen und Kapital gebildet. Und da ist die Politia – der Staat. Er ist forensisch, also richtend. Er trägt das Schwert, um Unrecht zu strafen, hat aber keinen Auftrag und keine Fähigkeit, Leben zu „schaffen“ oder zu „versorgen“.

Das Drama der Gegenwart ist die Invasion des Staates in den Hausstand. Der Staat versucht, Vater und Mutter zu sein. Er will erziehen, versorgen, pflegen und neuerdings auch erben. Doch weil der Staat keine eigenen Mittel hat – er produziert nichts, er nimmt nur –, muss er kannibalisch werden: Er muss die Familien plündern, um sie zu „retten“.

Brot, Wasser, Wohnraum und Energie sind Elemente der Lebensbewahrung. Ihre Besteuerung ist ein Angriff auf die Substanz. Wenn der Staat den Ertrag der Arbeit abschöpft, bevor die Familie genährt ist, pervertiert er seine Rolle. Aus freien Haushaltern werden abhängige Klienten: Wer für den Fiskus arbeitet, bevor er seine Kinder füttern darf, lebt nicht in Freiheit, sondern in einer verdeckten Form der Leibeigenschaft.

3. Der Staat als Götze

Hinter der technischen Maske des Steuerrechts verbirgt sich eine religiöse Anmaßung. Der christliche US-Philosoph Roy A. Clouser (Jahrgang 1937) hat gezeigt, dass jedes politische System eine „unbedingte Realität“ voraussetzt, von der alles andere abhängt. Im biblischen Recht ist Gott der Eigentümer der Welt („Die Erde ist des Herrn“, Psalm 24,1); der Mensch ist nur Treuhänder (Steward).

Im modernen Steuerstaat aber setzt sich der Staat faktisch selbst als Eigentümer. Er betrachtet Privateigentum als eine staatliche Konzession, ein Lehen, das er durch Steuern, Inflation oder Enteignung modifizieren kann. Das stille Axiom lautet: Alles gehört dem Staat, er lässt dir nur (noch) etwas übrig.

Damit beansprucht der Staat die Position des Suzeräns, also Gottes. Er wird zum universellen Miterben, der Anteil nimmt, ohne je gesät zu haben. Doch er begnügt sich längst nicht mehr damit, zeitlebens von der Produktivität seiner Bürger zu zehren – mit dem Zugriff auf das Erbe verzehrt er die Substanz selbst. Er will nicht nur die Früchte, er will den Baum. Dies ist Götzendienst in Paragrafenform.

4. Der gläserne Bürger, ein Sakrileg

Die Verteidiger hoher Steuern und totaler Transparenz berufen sich oft auf das Pauluswort in Römer 13: „Gebt jedem, was ihr schuldig seid“. Doch eine genaue Exegese entlarvt den modernen Überwachungsstaat als gotteslästerlich. Paulus bezeichnet die Obrigkeit als leitourgoi – Diener im öffentlichen Auftrag. Steuern (phoros) sind demnach Entgelte für eine konkrete Dienstleistung: den Schutz des Rechtsfriedens.

Doch der moderne Staat begnügt sich nicht mit einer Gebühr. Er verlangt die totale Inventarisierung: Vermögensregister, Konteneinsicht, gläserne Bürger. Hier wird eine tödliche Grenze überschritten, die das Bundesrecht bereits in Exodus 30,12-16 zieht. Dort heißt es über die Volkszählung:

„Wenn du die Israeliten zählst [...] so soll jeder dem Herrn ein Sühnegeld (Kopher) geben für sein Leben, damit ihnen keine Plage widerfahre beim Zählen.“

Die theologische Logik ist zwingend: Zählen darf nur der Eigentümer. Wenn Gott zählt, ist es Gnade. Wenn der Staat zählt (Zensus/Inventur), ohne das Sühnegeld zu achten – also ohne die Souveränität Gottes anzuerkennen –, begeht er einen Übergriff auf fremdes Eigentum. Er behandelt den Bürger als sein Inventar, seine Ressource.

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Der moderne, allwissende Steuerstaat ist daher nicht nur ökonomisch schädlich, er ist ein kultisches Sakrileg. Er maßt sich das Dominium (Eigentum) über Menschen an, wo ihm nur das Ministerium (Dienst) zusteht. Eine Ordnung, die alles wissen will, um alles besteuern zu können, ist kein Diener der Ordnung mehr, sondern ein Rivale Gottes.

5. Der Staat verbrennt die Zukunft

Kapital ist geronnene Zeit. Es ist der Verzicht von heute für die Freiheit von morgen. Die moderne Besteuerung, insbesondere die Erbschaftsteuer, ist ein Angriff auf die Zeit selbst. Durch den Zugriff auf die Substanz zwingt der Staat die Bürger in die Kurzfristigkeit. Betriebe denken nur noch in Quartalen, Politiker in Legislaturen, und Bürger leben von Gehaltsscheck zu Gehaltsscheck.

„Allegorie der Vergänglichkeit“ (um 1654) von Antonio de Pereda (1611-1678)

Der Staat verspricht das Paradies im Hier und Jetzt – Sicherheit, Rente, Gesundheit –, muss dafür aber die Zukunft verbrennen. Das ist immanentisierte Eschatologie: der Versuch, den Himmel auf Erden zu bauen, indem man das Fundament der Kinder verfeuert.

Echtes Eigentum hingegen ist Verpflichtung. Es verlangt Disziplin. Ein System aber, das Eigentum verdächtigt und bestraft, erzieht Menschen, die nichts mehr besitzen und nichts mehr weitergeben wollen. Es produziert eine infantilisierte Gesellschaft im Zustand permanenter Unmündigkeit.

6. Metanoia: Die Rückkehr zum Auftrag

Ein freies Gemeinwesen braucht keine Steuerreform im technischen Sinne, sondern eine Metanoia – eine geistige Umkehr im Verständnis von Macht und Eigentum.

Der Staat muss sich auf das Ministerium zurückziehen: Er ist Dienstleister für Rechtsschutz, finanziert durch Gebühren (Tributum), nicht durch konfiskatorische Enteignung. Was einmal versteuert wurde, ist Eigentum des Bürgers – und letztlich Gottes. Jeder weitere Zugriff, jede Substanzsteuer, ist Diebstahl. Zudem muss die Privatsphäre des Forum Internum und der ökonomischen Verhältnisse wiederhergestellt werden. Der Staat hat kein Recht auf den „gläsernen Bürger“.

7. Die Strategie der Festung: Praktische Gegenwehr

Doch solange diese politische Umkehr auf sich warten lässt, sind christliche Familien nicht zur Passivität verdammt. Es gilt, die Familie als strategisches Bollwerk, als Oikos, wiederzuentdecken. Wir dürfen nicht warten, bis der Staat das Erbe zerteilt; wir müssen aktiv werden.

Vom Angestellten zum Eigentümer: Der moderne Bürger denkt wie ein Angestellter, die Dynastie denkt wie eine Institution. Reiche Familien – wie die Fugger oder Haniels – haben Jahrhunderte überdauert, weil sie sich organisierten. Wir müssen dieses Prinzip demokratisieren. Das bedeutet: Institutionalisierung des Eigentums. Ob durch eine Familien-GbR, Genossenschaftsmodelle oder Stiftungen – Vermögen, das in Strukturen gebunden ist, ist schwerer zu greifen als das Konto einer Privatperson. Es geht darum, das Eigentum zu entpersonalisieren, um es der Willkür des Fiskus zu entziehen.

Schenkung statt Erbe: Die warme Hand gegen die kalte Hand Das biblische Prinzip der „warmen Hand“ ist keine steuerliche Finesse, sondern eine Ordnungsfrage. Die Schrift kennt Erbe nicht primär als juristischen Akt nach dem Tod, sondern als verantwortete Übergabe unter Lebenden. Eigentum soll aus der warmen, verantwortlichen Hand weitergegeben werden – nicht aus der kalten Hand des Todes, wenn Beziehung, Unterweisung und Korrektur nicht mehr möglich sind.

Der Vater, der zu Lebzeiten überträgt, bleibt rechenschaftsfähig. Er segnet, prüft, begrenzt und ordnet. Er bindet Eigentum an Charakter. Die kalte Hand hingegen überlässt die Übergabe anonymen Regeln, Gerichten und dem Fiskus. Wo niemand mehr Verantwortung trägt, übernimmt der Staat – und nennt es „Gerechtigkeit“.

Die moderne Erbschaftsteuer lebt von dieser Verzögerung. Sie setzt darauf, dass Familien ihre Ordnung aufschieben, bis der Tod Fakten schafft. Wer wartet, überlässt dem Staat das Timing. Vorweggenommene Erbfolge ist deshalb nicht nur klug, sondern biblisch geboten: Sie hält Eigentum im Bund, nicht im Nachlassverfahren. Eigentum ist kein Endzustand, sondern ein Trainingsfeld. Wer Kindern früh Verantwortung überträgt, erzieht keine Konsumenten staatlicher Transfers, sondern Haushalter. Die warme Hand schützt Familie, Freiheit und Zukunft – gerade, weil sie Verantwortung nicht vertagt, sondern einübt.

Rechtliche Autonomie: Wer ohne Testament stirbt oder ohne Ehevertrag lebt, akzeptiert die „Standardeinstellungen“ des Staates. Das BGB ist in vielen Teilen darauf ausgelegt, Vermögen zu vereinzeln und dem Zugriff Dritter zu öffnen. Christliche Freiheit bedeutet hier: Nutzung der Privatautonomie. Maßgeschneiderte Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern der Bauplan der familiären Arche.

Schluss: Die Zukunft gehört den Erben

Freiheit entsteht nicht im Parlament. Sie entsteht im Haus, das Menschen selbst verwalten, und im Erbe, das sie weitergeben dürfen. Das Erbe ist kein Privileg der Reichen, sondern der theologische Schutzwall gegen den totalen Staat. Solange Väter und Mütter Eigentum an Kinder weitergeben können, hat der Staat keinen totalen Zugriff auf die nächste Generation.

Wer den Bund des Eigentums zerreißt, trennt sich von der Ordnung, durch die Freiheit Bestand hat. Wir müssen wählen: Wollen wir Bürger im Bund Gottes sein oder Inventar im Staatshaushalt?

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