Damals waren die Bischöfe noch furchtlose Löwen
Katholische Bischöfe in der Kirchenprovinz engagieren sich heute wortmächtig für „unsere Demokratie“, treten ein für eine geschlechtersensible Sprache und für die gesellschaftliche Wertschätzung einer Vielfalt von Lebensformen und Liebesgemeinschaften. Seit Jahren wird in vielen Bistümern in ökumenischer Gemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland auch für das „Klimafasten“ geworben. Die kirchensteuerlich alimentierte kulturchristliche Aufmerksamkeit gilt der „Gemeinschaft mit allem Lebendigen“:
„Wo erlebe ich Leben in Gemeinschaft – mit Menschen, Tieren und Pflanzen? Nehme ich die Bedürftigen in meinem Umfeld wahr – mit Blick auf Raum, Zuwendung, Zeit, Geld? Sehe ich auch Mitgeschöpfe und das Klima als Teil dieser Verantwortung?“
Der Schutz für besonders bedrohte „Mitgeschöpfe“, nämlich für Kinder im Mutterleib, bleibt hier vollständig außen vor. Hat die Katholische Kirche in Deutschland heute das ungeborene Leben überhaupt noch im Blick?
2025 nahmen in Berlin der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer und der Berliner Weihbischof Matthias Heinrich am „Marsch für das Leben“ teil. Sie setzten sich damit dem medial geschürten Verdacht aus, mit der politischen Rechten zu sympathisieren. Tatsächlich traten sie mit ihrem Zeugnis als Staatsbürger für Artikel 1 Grundgesetz ein, also für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, und zeigten als Hirten zugleich ihre Treue zum Zweiten Vatikanischen Konzil, das Abtreibungen in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ eindeutig und unmissverständlich als „verabscheuenswürdige Verbrechen“ (Abschnitt 51) bestimmt. Allerdings war beim Berliner „Marsch für das Leben“ mit Ausnahme von Voderholzer und Heinrich weit und breit niemand aus dem deutschen Episkopat zu sehen. Der Großteil der Oberhirten zog es vor, zum Lebensschutz zu schweigen.
Abtreibung ist ein „verabscheuenswürdiges Verbrechen“
Ganz anders war das vor 50 Jahren, als 1976 der Paragraf 218 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches novelliert wurde. Damals positionierten sich die deutschen Bischöfe furchtlos für das Leben und traten im Vorfeld der parlamentarischen Debatte mit der Handreichung „Zur Neuregelung des § 218“ gemeinsam an die Öffentlichkeit. Mit einer aus heutiger Sicht beglückenden Eindeutigkeit erinnerten die Bischöfe zuerst nicht an christliche Wertvorstellungen, sondern an den Zusammenhang von Recht und Sittengesetz:
„Ein Staat aber, der keine sittlichen Grundwerte anerkennen, sondern sich auf weitgehend wertfreie äußere Ordnungsfunktionen beschränken wollte, würde zerfallen und sich letztlich selbst zerstören. Es ist daher falsch, Recht und Sittengesetz als zwei sich ausschließende Begriffe zu betrachten.“
Die Bischöfe grenzten sich damit von der zunehmend verbreiteten Meinung ab, dass Wahrheit im Diskurs entstünde und per parlamentarischem Mehrheitsbeschluss also Recht gesetzt werden könnte. Ein solcher Staat wäre, so ließe sich mit einem Wort von Augustinus sagen, das Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag 2011 aufgriff, nicht mehr als eine „Räuberbande“. 1976 zeigten die Bischöfe auf, dass das menschliche Leben nicht ein beliebiger sittlicher Grundwert, sondern ein „hohes Rechtsgut“ sei, nämlich die „vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grund- und Menschenrechte“. Die Bischöfe folgerten:
„Recht und Sittengesetz stimmen also überein, wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht. Nicht nur die Kirche, sondern auch der Staat und die Gesellschaft müssen Nein sagen und entschiedenen Widerstand leisten, wenn das Recht des Menschen auf sein Leben angetastet wird. Das gilt uneingeschränkt auch für das ungeborene Leben im Mutterschoße.“
1976 waren die katholischen Bischöfe in Deutschland auch noch konzilstreu, denn sie bekräftigten die Lehre, dass Abtreibung als verabscheuenswürdiges Verbrechen anzusehen sei. Als einzigen Grund für eine medizinische Indikation sahen sie die Lebensgefahr der Mutter durch die Schwangerschaft an.
Trotzdem stellte der Bundestag Abtreibung straffrei
Über die sogenannte soziale Indikation schrieben sie:
„Der Hinweis auf soziale Probleme, die mit einer Schwangerschaft verbunden sein können, darf bei dem Entwicklungsstand unserer Gesellschaft überhaupt keine Berechtigung haben. Niemals darf der Staat die Tötung eines ungeborenen Kindes aus sozialen Gründen zulassen. Gerade heute sind Staat und Gesellschaft mehr als je zuvor verpflichtet und auch in der Lage, sich all der Fälle anzunehmen und wirksame Hilfe zu leisten, in denen Frauen in einer Notlage sich mit dem Gedanken tragen, das ungeborene Leben zu vernichten. Ein Staat, der vor sozialen Schwierigkeiten und Notlagen kapituliert, hört auf, ein Sozialstaat zu sein.“
Ebenso unmissverständlich lehnten die deutschen Bischöfe die Tötung ungeborener Kinder aus eugenischen Gründen ab. Wer also die Tötung körperlich oder geistig beeinträchtigter Kinder im Mutterleib billige, verachte „unsere Mitbürger, die mit solchen Schäden leben müssen“, ein Staat, der solches zulasse, höre auf, „ein Rechtsstaat zu sein“. Die Bischöfe formulierten eindeutig: „Es geht darum, daß das Recht dem Leben dient, nicht aber, daß dem Töten ein pseudorechtlicher Freiraum gewährt wird.“
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Trotz des lauten kirchlichen Protests beschloss der Bundestag am 12. Februar 1976 die Novellierung des Paragrafen 218 und hob damit den umfassenden Rechtsschutz für das ungeborene Kind auf. Mit dem Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ führte die sozial-liberale Koalition aus SPD und FPD zudem eine neue Sprache der Verschleierung ein, hinter der sich bis heute ein zutiefst inhumanes Denken verbirgt.
Gesellschaft wird „nicht menschlicher, sondern unmenschlicher“
Die Bischöfe reagierten auf den Beschluss des Parlaments mit einer erneuten Erklärung. Am 7. Mai 1976 machten sie in „Zur Novellierung des § 218“ deutlich:
„Der Staat hält sich nicht mehr verpflichtet, Leben und Würde des Menschen im notwendigen Umfang auch strafrechtlich zu schützen. Diese Regelung erschüttert das Fundament unseres Rechtsstaats, sie zerstört das sittliche Bewusstsein der Bürger und macht die Gesellschaft nicht menschlicher, sondern unmenschlicher.“
Besonders adressierten die Bischöfe die Neufassung der medizinischen und sozialen Indikation, durch die die Tötung des ungeborenen Kindes durch einen Arzt nicht mehr strafbar war, sofern eine medizinisch-soziale, eugenische, kriminologische oder eine Notlagenindikation geltend gemacht wurde und der Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer bestimmten Frist erfolgte. Für die deutschen Bischöfe war dies nichts als ein „verhängnisvoller Rückschritt in der Entwicklung des sittlichen und rechtlichen Bewusstsein“. Wenn die schwangere Frau also eine vermeintliche Notlage geltend macht, ist das Kind in ihrem Mutterleib in tiefster Not und Gefahr. Die Bischöfe erklärten damals:
„Menschen maßen sich das Recht an, über Menschen zu bestimmen, ein Leben für schutzwürdig zu erklären, ein anderes nicht. Damit ist ein Anfang gemacht, Wert und Würde des Menschen zu manipulieren. Was könnte Menschen noch daran hindern, nicht nur über das ungeborene, sondern auch über das geborene Leben willkürlich zu verfügen.“
Außer Frage stand für die Bischöfe, dass es nun eine neue gesetzliche Regelung für Abtreibung geben mochte – die sittliche Bewertung jedoch dieselbe blieb. Katholiken wussten, davon waren die Oberhirten überzeugt, nach wie vor um die Schwere der Schuld, die mit der Vernichtung ungeborenen Lebens einhergeht.
Die heutigen Bischöfe schweigen lieber
An die schwangeren Frauen appellierten die Bischöfe:
„Wir bitten alle betroffenen Frauen, gewissenhaft zu bedenken, dass das, was ein Teil der Öffentlichkeit ‘Schwangerschaftsabbruch’ nennt, in Wirklichkeit die Tötung eines neuen Lebens ist, das ihnen anvertraut wurde. Was kann es rechtfertigen, diesen schutzlos preisgegebenen neuen Menschen seines fundamentalen Rechts, nämlich auf das Leben, zu berauben?“
Nachdrücklich warben die Bischöfe damals für eine Entscheidung für das Leben und schrieben:
„Wir müssen wieder zu einer vollen Bejahung dieses Lebens kommen, das ja nicht Produkt und Gegenstand unserer Verfügung ist, sondern von Gott geschaffene und geliebte unverwechselbare Person. Die Achtung vor jedem lebendigen und beseelten Wesen, das wie wir selbst die Auszeichnung trägt, Kind Gottes zu sein, muss wieder neu belebt und zur Grundlage unseres gesamten Umgangs miteinander gemacht werden.“
Dafür, betonten sie zu Recht, seien alle Christen mitverantwortlich.
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Dasselbe gilt heute. Die „Ehrfurcht vor dem ungeborenen Leben, seiner Würde und seinem Recht“, aus Liebe zum Kind, sollte wieder erkannt, anerkannt und gefestigt werden. Jeder Mensch, damit also jeder Christ in der Welt von heute, der gegen Abtreibung und für das Leben eintritt, ob gelegen oder ungelegen, ist – und dies ganz im Sinne der deutschen Bischöfe von 1976 – ein Verteidiger der deutschen Verfassung und damit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Umso dankbarer muss man den Beraterinnen und Beratern von Organisationen wie „Profemina“ sein, die täglich einen unverzichtbaren Dienst für den Schutz des Lebens leisten.
Doch wie ist es in der katholischen Kirchenprovinz Deutschland gegenwärtig um den Lebensschutz bestellt? Vom 13. bis 17. Mai 2026 findet in diesem Jahr der Deutsche Katholikentag statt. Stattliche 321 Seiten umfasst das Programm für die Würzburger Veranstaltung. Doch Diskussionen über Abtreibung sucht der Leser vergebens. Über alles Mögliche wird dort geredet werden, nicht aber über den Schutz des ungeborenen Lebens.
Jene deutschen Bischöfe, die sich 1976 für das Leben positionierten, waren Löwen. Sie würden sich heute über das skandalöse Schweigen über Abtreibung und Lebensschutz auf dem Katholikentag mit Recht empören, denn Kinder im Mutterleib sind und bleiben bedroht. Für den unbedingten Lebensschutz braucht auch unsere Zeit wieder Löwen.
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Kommentare
Die Linksradikalen 68er sind heute Bundespräsident und Ministerpräsident. Hofiert von einigen klimabeschützten Bischöfen. Traurig...