Die Grünen wollen Abtreibung zum Zwang machen
Die Grünen nehmen in ihrem Kulturkampf erneut den Lebensschutz ins Visier und setzen einmal mehr auf radikale Forderungen. Geht es nach der selbsternannten Ökopartei, sollen christliche Krankenhäuser bald ihr Recht verlieren, Abtreibungen abzulehnen. Darüber hinaus sollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem verpflichtenden Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung werden.
Diese und weitere Forderungen sind Teil eines Antrags, den die Grünen-Fraktion unter dem Titel „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ in den Bundestag eingebracht hat. Federführend verantwortlich zeichnen unter anderem die Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws und der gesundheitspolitische Sprecher Janosch Dahmen. Ebenfalls an der Initiative beteiligt ist der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der im Parlament die dänischen und friesischen Minderheiten in Deutschland vertritt. Am Mittwoch soll der Antrag bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss diskutiert werden. Corrigenda ist vor Ort und wird über die Anhörung berichten.
Grüne arbeiten mit Fake News
Um das Vorhaben zu begründen, schrecken die Grünen auch vor Desinformation nicht zurück. So berufen sie sich insbesondere auf die ELSA-Studie (kurz für: „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“). Diese war 2020 vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben worden, um die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen wissenschaftlich zu untersuchen. Die ersten Ergebnisse wurden im April 2024 vorgestellt, die finale Studie im August 2025 veröffentlicht.
In ihrem Antrag behaupten die Grünen nun, die Studie habe gezeigt, dass die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in zahlreichen Regionen „unzureichend“ sei und deshalb „erheblicher Handlungsbedarf“ bestehe. Diese Behauptung steht jedoch in krassem Gegensatz zur Einschätzung zahlreicher Fachleute – und der ELSA-Studie selbst.
Der Berufsverband der Frauenärzte sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe etwa machten kurz nach der Veröffentlichung der Studie deutlich, in dieser fänden sich eben keine „Hinweise auf eine Fehl- oder Unterversorgung“. Im Gegenteil: Die Studie belege eine „gute Versorgungslage für Frauen mit Abbruchwunsch in Deutschland“.
Es gibt kein „Versorgungsproblem“
In der Fachzeitschrift Frauenarzt kam der geschäftsführende Oberarzt der Klinik für Gynäkologie an der Berliner Charité, Matthias David, zum gleichen Urteil. Die Ergebnisse der ELSA-Studie seien „nicht dazu geeignet, für die Bundesrepublik ein ‘Versorgungsproblem’ zu beweisen“, stellte er fest. Vielmehr würden die Resultate „eine gute bis sehr gute Erreichbarkeit und ‘Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen’ unterstreichen“.
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Tatsächlich gaben 90 Prozent der befragten Frauen in der ELSA-Untersuchung an, eine Einrichtung für den Schwangerschaftsabbruch sei für sie sehr gut oder gut zu erreichen gewesen. 80,1 Prozent der Frauen erklärten, zuvor eine entsprechende Einrichtung zu finden, sei sehr leicht oder eher leicht gewesen. In mehr als der Hälfte der Fälle lag die Einrichtung weniger als zehn Kilometer vom Wohnort entfernt. Lediglich 14,9 Prozent der Frauen mussten eine Entfernung von mehr als 50 Kilometern zurücklegen.
Ein Oberarzt an einer großen deutschen Versorgungsklinik, der nicht namentlich genannt werden will, sagte Corrigenda:
„Es dürfte zumindest den meisten informierten Fachleuten inzwischen klar geworden sein, dass die ELSA-Studie nur als Vehikel dient, um ein Kippen des Paragrafen 218 zu begründen und Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren.“
Grüne verlangen Gesetzesänderung
Neben den Falschbehauptungen zur Versorgungslage gibt es erhebliche Bedenken, ob die Forderungen der Grünen überhaupt rechtlich zulässig sind. Das betrifft vor allem das Ansinnen, christliche Krankenhäuser dazu zu zwingen, Abtreibungen vorzunehmen.
In ihrem Antrag weisen die Grünen-Abgeordneten darauf hin, dass es im Zuge der Krankenhausreform aus dem Jahr 2024 künftig vermehrt zu Fusionen von Kliniken kommen wird. Hier warnen sie explizit vor katholischen Krankenhäusern, die nach der Übernahme anderer Kliniken den dortigen Beschäftigten verbieten, Abtreibungen durchzuführen. Als Beispiel führen sie den Fall des Gynäkologen Joachim Volz am Klinikum Lippstadt an, der jüngst bundesweit für Aufsehen sorgte.
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Damit auch diese katholischen Kliniken Abtreibungen vornehmen müssen, verlangen die Antragsteller von der Regierung, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dort ist in Paragraf 12 geregelt, dass niemand verpflichtet ist, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Geht es nach den Grünen, soll dieses Weigerungsrecht künftig nicht mehr für „juristische Personen“ gelten, also beispielsweise für Krankenhäuser.
Experten halten Forderungen für rechtswidrig
Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, hält eine solche Gesetzesänderung für unzulässig. Gegenüber Corrigenda bekräftigt er:
„Das Bundesverfassungsgericht wertet zu Recht den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als rechtswidrig und niemand kann gesetzlich zu rechtswidrigem Handeln verpflichtet werden. Alles andere wäre ein unauflöslicher Widerspruch in der Rechtsordnung, für den Vorbilder fehlen. Zu Recht betonen deshalb auch Rechtsprechung und Gesetzgebungsmaterialien, dass sich auch juristische Personen darauf berufen können.“
Ähnlich sieht es sein Kollege Stefan Hillgruber, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn und Direktor des dortigen Instituts für Kirchenrecht. In seinen Augen ist die geforderte Gesetzesänderung weder mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht noch mit der Religionsfreiheit vereinbar, wie er gegenüber Corrigenda erläutert. Beide Rechte sind im Grundgesetz festgeschrieben.
Hillgruber argumentiert:
„Für eine Verfassungswidrigkeit der geforderten Neuregelung spricht insbesondere, dass der Betrieb eines katholischen Krankenhauses praktisch nicht mehr möglich wäre, wenn ein katholischer Krankenhausträger die Durchführung von Abtreibungen in der eigenen Einrichtung nicht wie bisher verweigern dürfte.“
Denn nach der katholischen Lehre, wie sie im Katechismus der Katholischen Kirche formuliert ist, wäre die Mitwirkung an einer Abtreibung „ein schweres Vergehen“, die zur Strafe der Exkommunikation führt.
Anders beurteilt Hillgruber die Forderung, Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung zu verankern. Studenten und Ärzte in Weiterbildung dürften zwar nicht dazu gezwungen werden, echte Abtreibungen vorzunehmen. Allerdings befindet der Rechtswissenschaftler:
„Die bloße Vermittlung theoretischer Kenntnisse oder das Üben an Papayas dürfte hingegen mit Blick darauf, dass Abtreibungen zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung von Ärzten durchgeführt werden müssen, verfassungsrechtlich zulässig sein.“
Kritik von Union und AfD
Kritik an den Forderungen der Grünen kommt auch von anderen Fraktionen im Bundestag. Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss unterstreicht gegenüber Corrigenda: „Für uns als Unionsfraktion ist klar: Wir lehnen den Antrag ab.“ Weiss wirft den Grünen vor, einen Notstand bei der Versorgungslage für Frauen mit Abbruchwunsch künstlich herbeizureden. „Die ELSA-Studie belegt vielmehr eine hohe Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit der medizinischen Einrichtungen“, stellt sie heraus.
Weiter betont die CDU-Abgeordnete:
„Was für Frauen in einer Notlage wirklich zählt, ist unser bewährtes Schutz- und Beratungskonzept: Fast 30 Prozent der beratenen Frauen entscheiden sich nach dem Gespräch in einer Beratungsstelle letztlich für das Kind. Dieser wertvolle Reflexionsraum muss erhalten bleiben, um sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch das Recht des ungeborenen Kindes zu wahren.“
Die AfD-Abgeordnete Martina Kempf, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss, äußert sich gegenüber Corrigenda empört über den Antrag:
„Die Grünen wollen mit ihrem Antrag alle Krankenhäuser verpflichten, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Selbst kirchliche Krankenhäuser wollen die Grünen dazu zwingen, Abtreibungspersonal einzustellen – was für ein Eingriff in die Gewissensfreiheit der Leiter!“
Sie lehne den Antrag „völlig ab“.
Kempf befürchtet zudem, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Krankenschwestern und -pfleger in der Ausbildung gezwungen werden sollen, Abtreibungen zu erlernen. Wenn sich die Grünen mit dieser Forderung durchsetzen, „könnte kein Christ mehr in Gesundheitsberufen tätig sein“, schlägt sie Alarm.
Ungewiss ist allerdings, ob der Bundestag überhaupt über den Antrag abstimmen wird. Dass die Grünen als Oppositionspartei damit eine parlamentarische Mehrheit finden, gilt als nahezu ausgeschlossen. SPD und Linkspartei dürften dem Anliegen zwar wohlgesonnen sein. Gegen Union und AfD haben Grüne, SPD und Linkspartei indes keine Mehrheit. Mit ihrem Vorstoß zielen die Grünen eher darauf ab, die öffentliche Debatte weiter zulasten des Lebensschutzes zu verschieben und das gesellschaftliche Klima langfristig in ihrem Sinne zu prägen.
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Kommentare
Ein sehr guter Beitrag. Es scheint, als wüsste diese Bewegung/Partei, die einst für den Naturschutz eintrat, nichts mehr von der "Ehrfurcht für das Leben" (Albert Schweitzer).
Lesenswert ist dieser Beitrag:
https://www.boell.de/de/2021/05/11/150-jahre-abtreibungsverbot-deutschland-wann-schwappt-die-gruene-flut-ueber-den-atlantik
Dort wird eine Signatur der Zeit beschrieben: "Lebensschützer" werden als "Menschenrechtsgegner*innen" bezeichnet. Wer also wider das behauptete "Menschenrecht auf Abtreibung" streitet, wird nach dieser Logik zum Gegner der Menschenrechte. Joseph Ratzinger - Benedikt XVI. hätte von der "Diktatur des Relativismus" gesprochen, und nichts anderes ist es.
@Thorsten Paprotny Das ist ja unfassbar! War mir bislang nicht bekannt. Es ist die totale Umkehrung der Werte, der Vernunft, des Wortes. Möge der Herr sich ihrer erbarmen! 🙏