„Zu wenig Abtreibungsärzte“: Sollen deswegen auch Hebammen abtreiben?
Hebammen stehen Frauen bei der Geburt ihres Kindes bei. Sie tragen dazu bei, dass eine Geburt gut verläuft und das Baby gesund zur Welt kommt. Auch nach der Geburt stehen sie den Müttern mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Wissen und ihr Beistand sind außerordentlich wichtig für Kind und Mutter und daher erfuhr das Berufsbild der Hebamme über Jahrhunderte hinweg größten Respekt. Hebammen sind Helferinnen für einen guten Start in das Leben.
Doch das ist nicht mehr ausschließlich so, denn sie können das Leben auch verhindern. Dass eine Hebamme auch bei einer Abtreibung mitwirkt, ist in mehreren Ländern bereits gang und gäbe. In Frankreich, Schweden und Nepal erfolgt eine Beratungsleistung und Ausgabe der Medikamente für eine medikamentöse Abtreibung auch durch Hebammen. In Frankreich dürfen Hebammen seit einer Gesetzesänderung am 16.12.2023 (Décret n° 2023-1194) auch instrumentelle Abbrüche durchführen. Anfang März 2024 wurde dort das „Freiheit zur Abtreibung“ sogar in die Verfassung aufgenommen.
In Deutschland führen Hebammen bislang keine Abtreibungen durch, weil dies im Hebammenberufsgesetz nicht verankert ist und Hebammen hierzu bisher keine medizinische Ausbildung erhalten. Zusätzlich steht dem der Paragraf 218a im Strafgesetzbuch (StGB) entgegen, weil dort geregelt ist, dass eine Abtreibung nur dann straffrei bleibt, wenn sie von einem Arzt vorgenommen wird.
Hebammen bieten in Deutschland lediglich Begleitung und Assistenz bei medikamentösen oder instrumentellen Spätabbrüchen nach auffälligen Ergebnissen in der Pränataldiagnostik. Sie klären in Pränatalambulanzen und geburtshilflichen Einrichtungen über „Möglichkeiten, Grenzen und Konsequenzen der pränataldiagnostischer Verfahren“ auf und bieten „psychosoziale Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und im weiteren Verlauf,“ erklärt Andrea Köbke, Mitglied im Präsidium des Deutschen Hebammenverbands (DHV), in der Fachzeitschrift Gyne 05/2025.
Es gibt Bestrebungen verschiedener Organisationen, Hebammen verstärkt bei Abtreibungen mit einzubeziehen. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation WHO als auch der Internationale Hebammenverband (ICM) und der Deutsche Hebammenverband (PDF) sprechen sich dafür aus, dass Hebammen in der Frühschwangerschaft zunehmend medikamentöse Abbrüche vornehmen dürfen. Doch wie begründen die Organisationen dies? Widerspricht die aktive Beendigung einer Schwangerschaft nicht fundamental den ethischen Maßgaben des Hebammenberufs?
Die Forderungen des DHV, der WHO und des ICM
Andrea Köbke fordert eine Einbindung der Hebammen in Schwangerschaftsabbrüche mit folgender Begründung: Dies könne eine Antwort auf den Personalmangel im Gesundheitssystem sein und Versorgungslücken schließen. Die Betreuung der Patientinnen könne zudem qualitativ verbessert werden. „Die Versorgung um den Schwangerschaftsabbruch sollte für alle Frauen wohnortnah, barrierearm und qualitativ hochwertig sein“, appelliert Köbke. Der Begriff Versorgung impliziert, Abtreibungen gehörten zu einer notwendigen Gesundheitsversorgung, auf die es einen Anspruch gäbe.
In der „Abortion Care Guideline“ der WHO ist vermerkt, dass Hebammen eine Kernrolle bei der Durchführung von Abtreibungen einnehmen. Abtreibung gilt in der Richtlinie als grundlegender Bereich der „reproduktiven Gesundheitsversorgung“. Abtreibungen unter dem Begriff „reproduktive Gesundheit“ einzuordnen, ist eine beliebte Strategie von Abtreibungsbefürwortern.
Hebammen sollen im ersten Trimester der Schwangerschaft Medikamente geben und gegebenenfalls instrumentelle Verfahren durchführen dürfen, und zwar ohne Angst vor „Diskriminierung oder Kriminalisierung“. Sie sollten Rechte und „Versorgungsoptionen“ erklären und die „Entscheidungsautonomie“ der Frauen fördern. Das Wort „Diskriminierung“ steht 77-mal in der „Abortion Care Guideline“, das Wort „Kriminalisierung“ 44-mal.
Ähnlich stellt es der ICM dar, der 2024 eine neue Version des Kompetenzrahmens für Hebammen „Essential Competencies for Midwifery Practice“ veröffentlichte. Eine grundlegende Veränderung im Kompetenzrahmen seit 2019 ist die Einführung einer neuen Kategorie Nummer zwei in den Kompetenzen mit dem Namen „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“. Die Hebamme wird vom ICM als ein Bestandteil der „Versorgung“ im Bereich der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ dargestellt. Zur Kategorie zwei gehören Beratung und Aufklärung, einschließlich Verhütung, Vorbereitung auf eine Schwangerschaft und umfassende Betreuung bei einer Abtreibung.
Unter anderem fordert der ICM andere Hebammenverbände dazu auf, sich für eine Entkriminalisierung von Abtreibung einzusetzen:
„Der ICM fordert Hebammenverbände auf, sich einzusetzen für: (...)
Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dort, wo sie unter Strafe stehen, einschließlich der Aufhebung von Sanktionen gegen Frauen, Gesundheitspersonal und Begleitpersonen.“
Gleichzeitig besteht die Empfehlung, Hebammen für Abtreibungen auszubilden und die verschiedenen Abtreibungsmethoden anzubieten, auch jene, die eine „Abtreibung auf Eigenregie“ zulassen. Gemeint ist die Abtreibungspille, deren Verwendung in den vergangenen zehn Jahren sehr deutlich zugenommen hat.
„Der ICM fordert Hebammenverbände auf, sich einzusetzen für: (...)
Eine Ausbildung und berufliche Weiterbildung für Hebammen, die sicherstellt, dass Hebammen über das erforderliche Wissen und die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um umfassende und sichere Abtreibungsdienste anzubieten. (...)
Die Umsetzung von Dienstleistungen, die gemäß den Empfehlungen der WHO eine umfassende Palette an Abtreibungsmethoden anbieten, einschließlich selbst durchgeführter Abtreibungen.“
Was müsste für eine Umsetzung dieser Forderungen in Deutschland passieren? Köbke erwähnt mehrere Punkte. Unter anderem sind es diese beiden: Unerlässlich sei die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die „Entfernung der Versorgung“ aus dem Strafgesetzbuch.
Die Forderung nach neuen „Versorgungspfaden“
Köbke äußert sich auch zu Spätabtreibungen mit medizinischer Indikation, das heißt nach auffälligen Befunden in der Pränataldiagnostik. Bei einer medizinischen Indikation sind Abtreibungen auch noch nach der 12. Schwangerschaftswoche möglich.
Als Vertreterin des DHV fordert sie geregelte „Versorgungspfade“ für Schwangerschaftsabbrüche nach auffälligen Befunden. Die Suche nach einem geeigneten Zentrum bei einem späten Schwangerschaftsabbruch sei für Schwangere in dieser emotional belastenden Situation eine zusätzliche psychische Belastung.
Es solle rechtsverbindliche Vorgaben für alle Einrichtungen existieren, die Pränataldiagnostik anbieten. Diese sollen dazu verpflichtet werden, diese Versorgungspfade herzustellen, inklusive einer strukturierten Überleitung in geeignete Zentren für Schwangerschaftsabbrüche im Fall einer entsprechenden Entscheidung der Frau. So könnten die „Lücken zwischen Pränataldiagnostik und Versorgung von Schwangeren“ nach auffälligen Befunden geschlossen werden.
Eine niedrigschwellige Unterstützung?
Köbke spricht von einer „niedrigschwelligen“ und „ganzheitlichen“ Unterstützung, die Hebammen bei Abtreibung bieten könnten. Eine niedrigschwellige Unterstützung impliziert, dass der Zugang zu Abtreibung vereinfacht werden soll. Ein Abbau von (Hemm-)Schwellen oder sonstigen Hindernissen hat aber auch Konsequenzen für das moralische Empfinden der Allgemeinheit, so wie es auch bei Werbung für Leihmutterschaft zu erwarten ist.
Abtreibung wird von breiten Teilen der Gesellschaft seit Jahrzehnten als Frauenrecht angesehen, jedoch wird sie noch stärker verharmlost und normalisiert. Die massive Zunahme des Verkaufs von Abtreibungspillen, teils möglichst „unkompliziert“ versendet per Post, trägt zu dieser Mentalität der Inanspruchnahme einer reinen Gesundheitsleistung bei.
Ist das Argument der Versorgungsansprüche haltbar?
Doch wie sieht es in der Realität mit den „Versorgungsansprüchen“ aus? Matthias David, geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Gynäkologie an der Berliner Charité, hat in der Fachzeitschrift Frauenarzt 11/2025 den Abschlussbericht der ELSA-Studie genauer analysiert. Die ELSA-Studie, kurz für „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“, untersuchte zwischen 2020 und 2024 die Versorgungssituation und Lebenslagen ungewollt Schwangerer.
Das Argument der Versorgung wurde bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs!“ und zum Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern!“ verstärkt herangezogen. Dazu sollte die ELSA-Studie die Wichtigkeit der damals geplanten Gesetzesänderung belegen.
Doch an der ELSA-Studie gibt es deutliche Kritik. Susanne Kummer, Direktorin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) berichtete bereits 2024 über Fehler in der Methodik. So erfuhr sie auf Nachfrage, dass in die Auswertung Abtreibungen seit 1995 einbezogen wurden, was die Ergebnisse verfälscht.
Matthias David kritisiert ebenfalls, dass die Studienergebnisse nicht auf repräsentativen Zahlen basierten. Doch selbst wenn man den Studienergebnissen trauen möchte, finden sich laut David hinreichend Belege für eine ausreichende Möglichkeiten für abtreibungswillige Frauen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Analyse Davids:
- Die Daten der Studie wurden zu einseitig interpretiert. Dies liegt daran, dass die Zahlen nicht repräsentativ genug sind und an weiteren methodischen Schwächen.
- Befragungen und Analysen zeigen eine hohe „Versorgungsqualität“ und ein großes Vertrauen in die Ärzteschaft.
- Die ELSA-Studie zeigt, dass Abtreibungseinrichtungen gut erreichbar sind. Dies bezogen auf die Distanz, die Kontaktaufnahme und die Terminvergabe für einen Abbruch.
- Es gibt keine wesentlichen Hinweise auf Informationsbarrieren. Befragte Frauen bewerteten den Zugang zu Informationen über Abtreibung als unkompliziert.
Ein genauerer Blick auf die ELSA-Ergebnisse zur Versorgungslage lohnt deshalb, weil Abtreibungsbefürworter immer wieder damit für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung werben. Die Zahlen geben eine solche Argumentation aber nicht her:
Terminvergabe und Finden einer Einrichtung. 71,7 Prozent der befragten Frauen fanden nach der Kontaktaufnahme schon eine Praxis oder Klinik für den Abbruch; nur 12,5 Prozent mussten eine zweite Einrichtung kontaktieren. 57,7 Prozent der Frauen fanden es leicht und weitere 22,4 Prozent eher leicht eine Einrichtung zu finden.
Entfernung der Praxis. Bei 52,8 Prozent der befragten Frauen lag die Einrichtung für den Abbruch nicht weiter als zehn Kilometer von der eigenen Wohnung entfernt. Bei 32,2 Prozent betrug die Entfernung zwischen zehn und 50 Kilometern. Gleichzeitig empfanden 64,8 Prozent der Befragten die Erreichbarkeit der Einrichtung als sehr gut und 26,2 Prozent als gut. Das sind insgesamt 91 Prozent.
Erhalt von Informationen: 80,3 Prozent der Frauen bewertete den Informationsstand zur Abtreibung als „umfassend und unproblematisch“.
Die ELSA-Studie ist also nicht dazu geeignet, einen Mangel bei der Versorgungslage zu belegen, ganz im Gegenteil. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass Stigmatisierungserlebnisse der Frauen, also Angst vor Verurteilung, erfolgte Verurteilung, versuchte Beeinflussung gegen eine Abtreibung oder Ähnliches, in den Umfragen Einzelfälle waren.
Die Wichtigkeit der Beratung
Dass es sich bei der dreitägigen Bedenkzeit nicht ganz einfach um eine nutzlose und für die Frau unnötig qualvolle Verzögerung handelt, ließe sich bei genügend repräsentativen Zahlen in der ELSA-Studie belegen. Laut der Erhebung spielte die Bedenkzeit eine wichtige Rolle bei einer Änderung der Entscheidung. So gaben 33 Prozent der Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchten, an, dass die Beratung oder die gesetzliche Bedenkzeit dazu beitrugen, sich umzuentscheiden.
Sehr wichtig ist offenbar die Rolle der Ärzte im Entscheidungs- und Betreuungsprozess, denn 84 Prozent der Frauen, die an einen Abbruch dachten, suchten zuerst eine gynäkologische Praxis auf.
Doch selbst wenn die Zahlen der Studie in diesem Punkt nicht verlässlich genug sein sollten, so bestätigen die Erfahrungen aus der Beratung Schwangerer in Not bei Profemina die Wichtigkeit der Zeit der Reflexion über diese drei Tage hinaus – und vor allem die Wichtigkeit, Alternativen zur Abtreibung und Lösungen in Form von praktischen, unkomplizierten Hilfen anzubieten.
Die Erfahrung nach über 500.000 beratenen Frauen in über 15 Jahren bei Profemina zeigt, dass die meisten beratenen Frauen sich schlussendlich für ihr Baby entscheiden, wenn ihnen die entsprechende Beratung und Hilfe zuteilwird. Der Schwangerschaftskonfliktreport von 2024 zeigt, dass sich 2024 64 Prozent der von Profemina beratenen Frauen für ihr Kind entschieden, nachdem 45 Prozent vor der Beratung zu einer Abtreibung tendierten und 46 Prozent gänzlich unentschieden waren. Die Daten aus weiteren Jahren bestätigen diese Tendenz der Entscheidung zum Kind.
Die Hauptursachen für einen Schwangerschaftskonflikt sind in biografischen Gründen, in Konflikten mit dem Partner oder dem Gefühl der Überforderung zu suchen, wie ein Blick in die Schwangerschaftskonfliktreporte verrät. Diese drei Hauptgründe sind seit Jahren führend und wechseln sich nur in der Reihenfolge ab.
Freiheit zur Nicht-Abtreibung
Pro Jahr werden allein in Deutschland über 100.000 Kinder abgetrieben. Abtreibung ist weltweit die Haupttodesursache noch vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Jährlich werden weltweit laut der WHO ungefähr 73 Millionen Kinder abgetrieben. Die Anzahl der Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wird auf knapp 22 Millionen weltweit geschätzt.
Andrea Köbke kommt in ihrem Beitrag zu folgender Schlussfolgerung:
Die „Integration der Hebammen in die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch ist eine logische Konsequenz aus internationalen Erkenntnissen von WHO und ICM, den gestiegenen Versorgungsansprüchen und dem demographischen Wandel.“
Dass Köbke mit dem demografischen Wandel argumentiert, erscheint widersinnig. Damit spielt sie auf den Fachkräftemangel im Gesundheitssystem an. Doch angesichts der aktuellen Abtreibungszahlen und der demografischen Katastrophe in Deutschland und in ganz Europa ist es im Interesse der Allgemeinheit, dass Frauen geholfen wird, ihre Kinder zu bekommen.
Ein Ausklammern von Abtreibung aus der demografischen Debatte ist eine Form der Realitätsverweigerung, da die demografische Entwicklung nicht nur eine Konsequenz aus Kinderwunsch und Geburten ist, sondern auch Kinder mit einschließt, die hätten leben können, aber nie geboren wurden. Frauen, die sich für Abtreibung entscheiden, fühlen sich häufig allein gelassen. Eine Freiheit zur Nichtabtreibung wäre ein möglicher Ansatz, der im Mainstream-Diskurs über Abtreibung nicht vorkommt.
Der Hebammenberuf vor dem Hintergrund des neuen Hebammenhilfevertrages
Selbst im Falle einer Befürwortung von Abtreibung stellt sich das Ansinnen, Abtreibungen in Deutschland zukünftig von Hebammen ausführen zu lassen, als widersinnig heraus. Dies deshalb, da bereits eine Versorgungsmangellage bei den Kernaufgaben des Berufes auftritt: Bei der Versorgung der Babys und der Gebärenden.
War die Versorgungslage bereits knapp, so ist zu befürchten, dass sich die Situation mit dem am 1. November 2025 in Kraft getretenen und durch die Schiedsstelle (PDF) einer außergerichtlichen Institution zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, festgesetzte Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB stark verschärft.
Grund hierfür ist, dass der neue Hebammenhilfevertrag ein verändertes Vergütungsmodell für Beleghebammen vorsieht. Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit einer oder mehreren Kliniken einen Vertrag geschlossen haben, um die dortigen Kreißsäle für Geburten zu nutzen. Sie müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen und können die Frauen so unter der Geburt bedarfsgerecht begleiten.
› Abonnieren Sie den Corrigenda-Newsletter und erhalten Sie einmal wöchentlich die relevantesten Recherchen und Meinungsbeiträge
Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen, begründet die Veränderungen gegenüber der ARD-„Tagesschau“ folgendermaßen: Mit dem neuen Hebammenhilfevertrag sollen 1:1-Betreuungen durch Beleghebammen bei der Geburt belohnt werden. Es gehe um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Hebammen und um eine bessere Betreuung der Mütter. Das klingt erst einmal positiv und der neue Hebammenvertrag sieht für Beleghebammen einen Bonus für die 1:1 Betreuung vor.
Betreuen diese aber zwei Frauen gleichzeitig bei der Geburt, dann fallen Zuschläge weg und sie bekommen weniger Geld als vorher. Da Geburten nicht planbar sind, ist die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig eine sehr häufige Situation.
Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands (DHV), Ulrike Geppert-Orthofer, rechnet für Beleghebammen mit Verdiensteinbußen von bis zu 30 Prozent. Der DHV rechnet hiermit verbunden mit einer massiven Kündigungswelle:
„Wegen des neuen Hebammenhilfevertrags planen Hebammen in der Hälfte aller bundesweit tätigen Beleghebammen-Teams, innerhalb der nächsten sechs Monate zu kündigen: Diese und weitere brisante Zahlen bringt eine aktuelle, vom Deutschen Hebammenverband (DHV) initiierte Umfrage unter Beleghebammen-Teams ans Licht. Der DHV warnt eindringlich davor, dass die geburtshilfliche Versorgung in vielen Regionen Deutschlands akut gefährdet ist.“
In weiteren zehn Prozent der Beleghebammen-Teams planen laut der Umfrage Hebammen den Ausstieg aus der Geburtshilfe in den nächsten ein bis zwei Jahren. Als Hauptgrund für einen möglichen Ausstieg gaben 99 Prozent der befragten Teams an, dass ihre Tätigkeit mit den erwarteten Einkommenseinbußen wirtschaftlich nicht mehr tragbar sei.
So viel zu der aktuellen Situation der Hebammen in Deutschland. Wie sieht es mit den Müttern und ihren Babys aus?
„Wir steuern auf eine geburtshilfliche Unterversorgung zu“
Der DHV weist darauf hin, dass bundesweit rund 20 Prozent aller Kinder von Beleghebammen zur Welt gebracht werden. In Bayern sind es bis zu 80 Prozent. Gerade Kliniken in strukturschwachen Regionen sind häufig im Belegsystem organisiert, erklärt der DHV. Hinzu komme die hohe Quote an geplanten und ungeplanten Kreißsaalschließungen der vergangenen Jahre. Die verbliebenen Kreißsäle können schnell überlastet werden und Fachkräfte zusätzlich aus diesem Grund kündigen.
Die Lage spitzt sich zu. „Wir steuern sehenden Auges auf eine geburtshilfliche Unterversorgung von Müttern, Kindern und Familien zu“, warnt Geppert-Orthofer. Zusätzlich kritisiert der DHV, dass der neue Stundensatz (PDF) mit 74,28 €, festgeschrieben bis zum 31.12.2027, für alle Leistungsbereiche deutlich zu niedrig sei.
Erste Analysen der Abrechnungszentrale für Hebammen bestätigen die Prognosen des DHV. Der Merkur berichtet von Umsatzverlusten von rund 20 Prozent seit Anfang November. Der Bonus für die 1:1-Betreuung sei nur bei 42 Prozent der Geburten abgerechnet worden. Die Hebammen könnten bei der Betreuung der ersten Frau nur noch 80 Prozent des Stundenlohns abrechnen und der Bonus kompensiert dies nicht. „Der Bonus müsste mindestens verdoppelt werden, damit die Hebammen genauso viel verdienen wie vorher“, erklärt Mechthild Hofner, Vorsitzende des Bayerischen Hebammenlandesverbands.
Die Vereinnahmung des Hebammenberufs durch die Abtreibungslobby
Angesichts der zu erwartenden Situation in der Geburtshilfe: Warum sollten Hebammen zusätzlich zu den Aufgaben ihres traditionellen Berufsbildes noch weitere erhalten?
Wer garantiert nun die lückenlose Versorgung der Mütter und ihrer Kinder? Es ist eine widersprüchliche Situation, zumal die Hebammen-Vertreterin Andrea Köbke, die auf die Forderungen von WHO und ICM verweist, ebenfalls dem DHV angehört.
Corrigenda fragte daher Köbke, ob sie eine Einbeziehung von Hebammen in Schwangerschaftsabbrüche auch vor dem Hintergrund der veränderten Gegebenheiten weiterhin befürworte oder dies wegen drohender Personalknappheit und damit verbundenen Engpässen in der Geburtshilfe nicht mehr oder nur eingeschränkt gutheiße.
Sie bestätigte gegenüber Corrigenda, dass der Hebammenhilfevertrag und die entstehenden Nachteile für die Vergütung, vor allem der Beleghebammen, den DHV politisch sehr beschäftigt. Dies sei „allerdings unabhängig von der Einbindung von Hebammen in die Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen zu sehen“. Es ginge um die „zukünftigen möglichen Rollen der Hebamme als Teil der Gesundheitsversorgung“. Eine Hebamme sei „eine Expertin für die reproduktive Phase“ und das Potential dieser Rolle sei „nicht annähernd ausgeschöpft“.
Köbke befürwortet also auch weiterhin die Einbeziehung von Hebammen bei Abtreibungen. Zusätzlich geht sie auf die hierarchisch organisierte „Versorgungslandschaft“ ein. Damit meint sie nicht nur Abtreibung:
„Die deutsche Versorgungslandschaft ist – anders als in den skandinavischen Ländern oder in UK – enorm hierarchisch und ärztlich ausgerichtet. Das gilt nicht nur für das Themenfeld des Schwangerschaftsabbruchs, sondern auch für Themen wie Familienplanung allgemein oder auch die Anbindung an Netzwerke in der frühen Familienphase. Hebammen können einen großenTeil von Prävention abbilden und erreichen Familien in ihrem eigenen Umfeld in einer Phase, die für Gesundheitsbildung enormes Potential hat. Allerdings muss diese Rolle im Gesundheitssystem gesehen und gefördert werden.“
„Prävention“ – ein positives Wort, das aber Familienplanung und damit verbunden die Abtreibung im Wortlaut der Organisationen WHO und ICM miteinschließt.
„Die Nachfrage nach Hebammenstudienplätzen ist ungebrochen hoch“
Bezüglich der Bedenken der Personalknappheit äußert sich Köbke folgendermaßen:
„Die Nachfrage nach Hebammenstudienplätzen ist ungebrochen hoch. Seit der Vollakademisierung haben wir eine viel größere Anzahl an Absolventinnen, so dass von einem Hebammenmangel nicht mehr gesprochen werden kann. Was uns fehlt, sind vielmehr Masterabsolventinnen, um fachlich spezifische Themen mehr zu besetzen. Diese Entwicklung steht noch aus, aber an sich können wir von einem Hebammenmangel in Deutschland nicht mehr sprechen. Wir benötigen angemessene Tätigkeitsfelder, die in anderen Ländern für Hebammen schon lange existieren.“
Es gibt viele Absolventinnen. Das Interesse am Hebammenberuf ist folglich weiterhin groß. Doch werden diese Absolventinnen auch auf Dauer unter den negativen Umständen im Beruf arbeiten – oder langfristig nach Alternativen suchen, wie es mittlerweile auch in anderen Gebieten des Gesundheitswesens gang und gäbe ist?
„Angemessene Tätigkeitsfelder“ – Köbke hatte in ihrem Beitrag nur das Tätigkeitsfeld „Abtreibung“ erwähnt. Warum nicht auch Alternativen?
Die „Versorgungslage“ als Druckmittel der Abtreibungsbefürworter
Hebammen sollen – nur angebliche – Versorgungslöcher bei Abtreibungen stopfen. Die Versorgungslage wird zum Scheinargument und Druckmittel der Abtreibungsbefürworter. Seit Jahren fordern Abtreibungsbefürworter die Abschaffung des Paragrafen 218 und die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland. Es ist nichts Neues, dass eine Berufsgruppe mit den Argumenten der Abtreibungslobby für Abtreibungen vereinnahmt werden sollte. Zu Zeit der Ampel-Regierung gab es die Bestrebung, Abtreibungen in die Ausbildung von Ärzten verpflichtend zu integrieren. Die deutsche Bundesregierung fördert diese Aktivisten indirekt mit Millionenförderungen der Abtreibungsorganisation International Planned Parenthood Federation (IPPF).
Klar ist: Eine solche Änderung hätte weitreichende Konsequenzen für das Berufsbild der Hebamme. Das Hebammengesetz und die Berufsordnung würden sich ändern. Die Ausbildungs- und Weiterbildungsinhalte ebenso.
Durch die aktuelle Situation der Hebammen in Deutschland treten die Bestrebungen des DHV, Hebammen mehr in Abtreibungen zu involvieren, in Deutschland möglicherweise vorübergehend in den Hintergrund. Mit zunehmendem Druck weltweit durch WHO und ICM ist dennoch zu rechnen.
Kommentare
Schaut Euch einfach mal die Zahlen anderer Länder an, wieviele Tötungsmediziner (Abtreiber) die vorweisen können und wie hoch die jährlichen Abtreibungszahlen dort sind. Man wir stauen und kommt zu dem Ergebnis, dass wir in D entweder zuviele Abtreiber haben oder die Zahlen manipuliert sind. Wenn AT für 30-40.000 Abtreibungen jährlich etwa 30 Mediziner benötigt und D für 100.000 Tötungen 1.200 Abtreiber zu wenig sein sollen, dann erkennt der Dümmste in D, dass da was nicht stimmen kann!!!