Anschlag auf die Gewissensfreiheit
Ursula Schauws genehmigt sich erst einmal ein Stück Kuchen: einen Käsekuchen mit Mandarinen. Setzt sich auf ihren Platz im Kreis der Abgeordneten neben Parteifreundin Kirsten Kappert-Gonther und schnabuliert. Das Löffelchen für den Kuchen erbittet sie sich von dem Kollegen zu ihrer Linken, dem Fraktionslosen Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband. Der verzichtet auf das Utensil, kann aber hinfort seinen Kaffee nicht mehr umrühren.
Die grauhaarige Grüne mit den markant männlichen Gesichtszügen, die in diesem Monat noch sechzig wird, gehört zu den lautstärksten Abtreibungsbefürwortern im Bundestag. Gemeinsam mit einigen weiteren Grünen-Abgeordneten sowie dem Mann aus dem äußersten Norden der Republik hat sie einen Antrag ins Parlament eingebracht (Corrigenda berichtete), der nun hier am Mittwochnachmittag bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert werden soll.
Die Forderungen, die die Grünen in dem Antrag mit dem Titel „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ (Drucksache 21/3909) aufstellen, wollen so gar nicht zu der Käsekuchen-Atmosphäre passen. Ganz im Gegenteil: Die selbsternannte Ökopartei setzt einmal mehr auf aggressiven Kulturkampf und verlangt vom Gesetzgeber radikale Maßnahmen gegen Lebensschutz und Lebensrecht.
Geht es nach den Grünen, soll der Bundestag beschließen, Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft ihr Recht zu entziehen, Abtreibungen aus Gewissensgründen abzulehnen. Darüber hinaus sollen Abtreibungen zum Pflichtteil in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden. Beides sei notwendig, da es in Deutschland nicht genügend Krankenhäuser und Ärzte gebe, die Abtreibungen vornehmen. Ursula Schauws stellt den Kuchenteller mit dem angefangenen Stück ein bisschen an den Rand ihres Tisches, denn die Anhörung im Sitzungssaal E300 des Paul-Löbe-Hauses, einem Funktionsgebäude im Berliner Spreebogen, beginnt. Es ist 16.01 Uhr.
Sachverständiger Volz redet sich in Rage
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU), nimmt freilich erst mit zweiminütiger Verspätung seinen Platz in der Runde ein. Die frühere SPD-Parteichefin Saskia Esken, derzeit Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, geht mit noch größerer Verspätung ganz ohne Eile auf ihren Platz. Später wird sie mit verkniffener Miene das Geschehen im Saal verfolgen, selbst aber keine Frage an die Sachverständigen richten.
Insgesamt haben die fünf Fraktionen im Bundestag neun Experten zu der Anhörung eingeladen. Die Fraktion, die die Vorlage formuliert hat, beginnt, so ist es guter Brauch im Hause, und so macht Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen, sie ist Obfrau im Gesundheitsausschuss, den Auftakt. Ihre Frage nach den Konsequenzen der aktuellen Rechtslage für die „Versorgungssicherheit“ von Patientinnen geht an den Gynäkologen Joachim Volz. Der Chefarzt war mit einer Klage gegen seinen Arbeitgeber, das Klinikum Lippstadt, bundesweit bekanntgeworden; Corrigenda hatte berichtet.
Volz zeigt sich unzufrieden mit geltendem Recht: Allein der Verweis auf die Gewerbeordnung genüge ja einem Krankenhaus-Träger, keine Abtreibungen vorzunehmen. Unzufrieden auch damit, dass bei niedergelassenen Ärzten keine Verpflichtung zur Abtreibung erreicht werden könne. Er kritisiert einen regionalen „Versorgungsmangel“, Patientinnen in seiner Region seien schlecht „versorgt“, die Versorgungssicherheit sei „zufällig“ und „nicht organisiert“. Zum Verständnis: „Versorgungssicherheit“ ist ein Tarnbegriff seines politischen Lagers und meint einen Zugang zu Abtreibungseinrichtungen, so leicht und unkompliziert wie etwa zu einer Lottoannahmestelle.
Volz hebt auf extreme wie seltene medizinisch schwere vorgeburtliche Schädigungen des Babys ab, die er „so ein bisschen pars pro toto“ sehen möchte. Eine Sichtweite, die sachlich nicht haltbar ist, denn das Gros der Abtreibungen geschieht nach der Beratungsregelung und bringt völlig gesunden Babys den Tod. Unter die medizinische Indikation fallen nicht nur die von Volz herangezogenen Fälle wie Anenzephalie, sondern auch Abtreibungen wegen Down-Syndrom oder sogar solche wegen psychischer Belastungen der Mutter.
Die aus seiner Sicht schlechte Versorgungslage mit Einrichtungen zum Töten des ungeborenen Kindes sei ein „Problem für unseren Rechtsstaat, der hier einfach seine Interessen, seine Gesetze, seine Ideen, die er hat, die er fixiert hat, die es gibt, einfach nicht durchsetzt“. An dieser Stelle und bei der Charakterisierung der Fusion seines evangelischen Krankenhauses mit einem katholischen als „dogmatische Übernahme der Katholiken“ redet sich der Professor richtiggehend in Rage.
Während er seine Stellungnahme als geladener Sachverständiger mit fahrig-nervösen Bewegungen der Hände untermalt, lässt ihn die ebenfalls als Sachverständige geladene Fachkollegin Professor Mandy Mangler zu seiner Linken nicht aus den Augen. Sie sitzt ihm zugewandt und lächelt verschmitzt und wissend. Nach Schluss der Sitzung wird Kappert-Gonther zu ihnen und der weiteren im Bunde, der Juristin und Gender-Forscherin Dana-Sophia Valentiner, hinzutreten, ihnen die Hand auf die Schultern legen und die Köpfe zusammenstecken.
Ein Eiferer reinsten Wassers
Im weiteren Verlauf der Anhörung wird Volz von Kappert-Gonther ein weiteres Mal gefragt, und zwar nach dem, was aus seiner Sicht gesetzgeberisch verbessert werden könne. Volz bekennt wie abgesprochen, er sehe in dem Antrag der Grünen-Fraktion eine gute Möglichkeit zu Verbesserungen. Wieder die Versorgungslage: Er erlebe Situation, wo die Patientinnen bei schlechtem Wetter und „im schlimmsten Falle mit der Deutschen Bahn“ kommen müssten – das Protokoll wird an dieser Stelle „Heiterkeit im Saal“ vermerken.
Als Eiferer reinsten Wassers zeigt Volz sich auch mit dem Vorschlag, über die Bezuschussung einen etwaigen Widerstand gegen Abtreibungen zu brechen. „Wir haben Komplettanbieter, die auch Schwangerschaftsabbrüche abbilden. Die bekommen ein volles Budget, und die anderen werden im Budget gekürzt.“
„Rosinenpickerei“ gelte es zu „unterbinden“; dann „haben wir ohne auf das Gewissen achten zu müssen eine Regelung“. Zum Schluss versteigt der Gynäkologe sich zu der Aussage, es sei „demokratiegefährdend, wenn wir zusehen, wie unsere Gesetze, wenn das, was wir wollen, einfach missachtet wird“: Wer hier ein „L’État, c’est moi“ heraushört, liegt nicht falsch.
Wörners Polit-Agenda: Abtreibung ist Menschenrecht
Strafrechtlerin Liane Wörner ist diesmal als Sachverständige für den Deutschen Juristinnenbund bestellt, abermals von den Grünen. Im Februar vergangenen Jahres warb sie für dieselbe Fraktion im Rechtsausschuss für ein abgestuftes Lebensrecht des ungeborenen Menschen: Ob man Mensch ist, hinge dann von der Körpergröße ab.
Als Abtreibungsbefürworterin nahm sie jetzt Paragraf 13, Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Fokus – das „ausreichende Angebot“, das die Bundesländer sicherstellen müssen – und malt dafür einen möglichen „Bundeszwang“ an die Wand. Vor dem Hintergrund, dass Krankenhäuser zunehmend von dem „kollektiven Weigerungsrecht“ Gebrauch machten auf der einen wie der „Einhaltung menschenrechtlicher Vorgaben“ auf der anderen Seite, müsse der Bund nachschärfen. Wörner verneint rundweg einen solchen kollektiven Gewissensvorbehalt.
„Zudem ist nämlich menschenrechtlich problematisch, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht als Gesundheitsleistung anerkannt ist. Deutschland wird deshalb vom Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gerügt.“
Die Tötung noch ungeborener Menschen als Menschenrecht: Das ist die Polit-Agenda der selbsternannten Ökopartei. Abtreibungen zu verhindern, auch das ein Glaubenssatz linksgrüner Akteure, gelinge am ehesten über deren Legalisierung. „Die Einordnung als Gesundheitsleistung wäre ein erster und wesentlicher Schritt.“ Etwa so wie: Verhindere Schwarzfahren, indem du es legal stellst. Abtreibungen möchte sie künftig vermehrt über „telemedizinische Optionen“ anregen. Da ist es nur konsequent, dann auch gleich das Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft nicht mehr unter Strafe zu stellen: eine Attacke auf Paragraf 219b StGB, der in Zukunft viele weitere folgen werden.
Bundeswehr-Uni-Professorin gegen die Gewissensfreiheit
Gegen die Gewissensfreiheit wendet sich auch die von der SPD-Fraktion geladene Dana-Sophia Valentiner, Professorin an der Bundeswehr-Universität Hamburg. Mit einer „Ergänzung“, wie sie das nennt, von Paragraf 12, Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz solle den öffentlichen wie den konfessionellen Krankenhäusern verdeutlicht werden, dass ihnen ein kollektives Weigerungsrecht nicht zustehe.
Bemerkenswert aus zweierlei Gründen: Noch die sozialliberale Regierungskoalition unter Schmidt/Genscher vertrat 1980 sehr wohl die Auffassung, dass „das im Gesetz geregelte Weigerungsrecht für Einzelpersonen, Ärzte und Krankenschwestern, aber auch für private und kirchliche Träger von Krankenhäusern gilt“. Zum anderen zwang nicht einmal die atheistisch-sozialistische Einparteiendiktatur der DDR die konfessionellen Krankenhäuser zu Abtreibungen.
In die gleiche Kerbe schlägt die ebenfalls von der SPD nominierte Sachverständige Mandy Mangler, Chefärztin der Gynäkologie am Vivantes-Klinikum in Berlin. Behauptete „Versorgungslücken“, wohin man gucke, Patientinnen sähen gar nicht mehr durch, wo einem geholfen würde und „wo werde ich stigmatisiert und weggeschickt“. Außerhalb Berlins gäbe es ganze Landstriche, wo man „niemanden auffindet“.
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Mangler will den Schwangerschaftsabbruch in die Weiterbildungsordnung für Ärzte aufgenommen sehen, und zwar „nicht nur in der Gynäkologie, sondern insgesamt“. Warum nun ein Gastroenterologe etwa oder ein HNO-Arzt unbedingt das Abtreiben gelernt haben soll, erschließt sich nicht, außer natürlich, man will das Töten ungeborener Kinder überhaupt weit verbreitet haben – Stichwort Lottoannahmestellen.
Ex-Pro-Familia-Vorsitzende Hahn: „Beratung spielt keine Rolle“
Die Gesundheitswissenschaftlerin an der Hochschule Fulda und frühere Bundesvorsitzende von Pro Familia, Daphne Hahn, stellt in ihrem Statement die Behauptung auf, dass Schwangerenkonflikt-„Beratung in der Regel keine Rolle“ spiele. Dass Kenner der Szene Pro-Familia-Büros mitunter als bloße „Scheinausgabestellen“ wahrnehmen, wird mit dieser Aussage der Ex-Chefin ja geradezu bestätigt. „Frauen sind entschieden, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen oder nicht“: Nein, diese Erfahrung hat die Beratungsorganisation Profemina gerade nicht gemacht. Eine liebevolle, empathische Beratung, die sich konsequent an die Seite der Frau stellt, hat ungezählten Babys das Leben gerettet und ebenso vielen Müttern zu Glück und Sinn verholfen. Auch Studien belegen dies. Bemerkenswert an diesem Moment im Ausschuss ist nicht nur Hahns Offenbarungseid, sondern auch, dass sie diese auf eine der vier Fragen der AfD-Bundestagsabgeordneten Martina Kempf kundtat. Dazu gleich mehr.
Ein Blick noch auf die Sprache. Wir hörten den Begriff „Verwaltungserfordernisse“. Jemand sagte: „Ich bin schon lange im Geschäft“, oder: „Wir machen viele Abbrüche“. Oft auch Demonstrativpronomen und Pronominaladverbien wie „das“ oder „dafür“ in Sätzen wie „Der macht das jetzt“ oder „Die Lösung dafür“: Wer Pronomen verwendet, braucht den Sachverhalt als solchen nicht nennen. So verhüllen die vom linken Lager bestellten Sachverständigen das Töten des empfangenen, aber noch im Mutterleib heranwachsenden kleinen Menschen. Der minikleine Mensch, dessen Töten die Sprecher hier sprachlich unsichtbar machen, der waren wir ausnahmslos alle einmal.
Warum haben die schwächeren Grünen mehr Sachverständige als die AfD?
Dass die Grünen als bloß viertgrößte Partei im Bundestag zwei Experten nominiert hatten, die AfD als zweitstärkste aber nur einen, ist bemerkenswert. Gemäß dem Anhörungsformat, das der Ausschuss für Beschlussanträge vorsieht, hat die Union drei Plätze frei, AfD und SPD je zwei, Grüne und Linke jeweils einen. Die antragstellende Fraktion darf einen Sachverständigen mehr einladen.
Die AfD hätte also einen Experten mehr nominieren können. Manchmal kann es sinnvoll sein, einen weniger zu nominieren, damit man den Experten vor Ort mehr Redezeit einräumen kann, dafür müsste man diesen dann aber auch befragen. Die AfD stellte zwei ihrer vier Fragen jedoch nicht dem von ihr nominierten Sachverständigen, sondern anderen.
Auch Unions-Experten reden teilweise den Grünen das Wort
Neben Hahn war das Marcel Bieniek, der von der Unionsfraktion nominierte Vertreter des Deutschen Caritasverbands. Kempf fragt ihn, wie er die Grünen-Forderung beurteilt, kirchliche Krankenhäuser zu Abtreibungen zu zwingen. Die AfD-Politikerin spricht an diesem Tag anders als alle anderen Fragesteller nicht von „Schwangerschaftsabbrüchen“, sondern von „vorgeburtlichen Kindstötungen“. Jedes Mal, wenn Kempf diese Begrifflichkeit verwendet, geht ein unwilliges Raunen durch den Saal.
Bedenkt man, dass es sich bei der Caritas um den Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche handelt und der Lebensschutz ein zentraler Teil der katholischen Morallehre ist, gibt Bieniek auf diese Frage eine leidenschaftslose Antwort. Er trägt vor, dass er sich nicht zur ethischen Dimension dieser Forderung äußern, sondern sich beschränken werde auf eine rechtliche Einschätzung.
Demnach sei die Forderung der Grünen „sehr problematisch, weil sie im Widerspruch steht zu dem, was die Rechtsordnung hergibt“. Hier verweist Bieniek konkret auf die Gerichtsentscheidung im Fall seines Expertenkollegen Volz vom Klinikum Lippstadt. Die Gerichte hätten in dem Fall entschieden, dass Krankenhäuser sich weigern dürfen, Abtreibungen durchzuführen, „und dass das sowohl für konfessionelle wie nicht-konfessionelle Träger gilt“.
Darüber hinaus stehe die Forderung der Grünen im Widerspruch zur geltenden Gesetzeslage, nach der Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sind. „Und dann passt es eben einfach nicht“, führt Bieniek aus, wenn man Krankenhausleitungen das Weigerungsrecht entziehen will. Ebenso wenig passe die Forderung der Grünen zum grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Wegen seines monotonen Tonfalls wirkt er dabei jedoch kaum wie ein überzeugter Lebensschützer – ein immenser Unterschied zu den Abtreibungsbefürwortern unter den Experten, die ihr Anliegen wesentlich energischer vertreten. Auch Bienieks Antwort auf die zweite Frage an ihn, diesmal von der Union, fällt aus Perspektive des Lebensschutzes ernüchternd aus. Die Unionsabgeordnete Anne Janssen möchte von ihm wissen, was der Gesetzgeber tun müsste, um schwangere Frauen zu unterstützen.
Bieniek fordert hier lediglich, die Schwangerschaftsberatung besser zu finanzieren sowie eine Rechts- und Finanzierungsgrundlage für „Babylotsen“ in Geburtskliniken zu schaffen. Diese sollen „insbesondere Familien in prekären Lebenslagen durch psychosoziale Beratung“ unterstützen, damit das neugeborene Kind von Anfang an gesund aufwachsen könne.
Unions-Expertin Wallwiener lehnt Antrag ab, aber ...
Stephanie Wallwiener, von der Union als Sachverständige bestellte Geburtsmedizinerin am Universitätsklinikum Halle, ist nicht vor Ort, sondern wie Daphne Hahn per Video in den Sitzungssaal zugeschaltet. Sie betont, dass es in Deutschland keine unzureichende „Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen“ gebe, wie die Grünen in ihrem Antrag behaupten. Vielmehr verfüge die Bundesrepublik über „ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden“. Das verdeutliche nicht zuletzt auch die ELSA-Studie, in der „80 bis 85 Prozent der Frauen berichteten“, sie seien zufrieden oder sehr zufrieden mit der Versorgung.
Gleichwohl würden die ELSA-Studie und andere Publikationen zeigen, „dass es regional unterschiedliche Dichten gibt“. Daher könnten „die regionale Verteilung und Organisation verbessert werden“, erklärt die Medizinerin, die allerdings darauf hinweist, dass regionale Unterschiede durchaus normal sind. Dabei ordnet sie – beabsichtigt oder nicht – Abtreibungen als normale Heilbehandlung ein.
Ihr eigenes Universitätsklinikum in Halle etwa sei in Sachsen-Anhalt zwar nahezu die einzige Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornehme. Doch mit Blick auf die Patientenzahlen reiche das „vollkommen aus“.
... zeigt Sympathien für Grünen-Forderung
Wallwieners Einschätzung zur Versorgungslage ist nicht überraschend, schließlich hatte sich die Union im Vorfeld der Anhörung gegenüber Corrigenda ähnlich geäußert und deutlich gemacht: „Für uns als Unionsfraktion ist klar: Wir lehnen den Antrag ab.“
Umso bemerkenswerter ist deshalb, dass Wallwiener für die zweite große Forderung der Grünen offen Sympathien zeigt. Denn zur Frage, ob Abtreibung zur Pflicht in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden solle, bekundet sie, Ärzte in der Aus- und Weiterbildung sammelten tatsächlich zu wenige praktische Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbrüchen. Beheben könne man dieses Defizit nur, indem man Abtreibungen „konsequent“ in der Fortbildung und in den Medizin-Lehrplänen an den Universitäten verankere.
Sie habe Anfang des Jahres an der Universität Heidelberg eine Studie veröffentlicht, die „einen positiven Effekt“ an den Universitäten belege, sobald man das Modul „Schwangerschaftsabbruch“ in den Lehrplan aufnehme: Mehr Ärzte und Assistenzärzte seien dann bereit, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.
Experten zerlegen ELSA-Studie
In ihrem Antrag behaupten die Grünen nun, die Studie habe gezeigt, dass die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in zahlreichen Regionen „unzureichend“ sei und deshalb „erheblicher Handlungsbedarf“ bestehe. Diese Behauptung steht jedoch in krassem Gegensatz zur Einschätzung zahlreicher Fachleute – und der ELSA-Studie selbst.
Der Berufsverband der Frauenärzte sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe etwa machten kurz nach der Veröffentlichung der Studie deutlich, in dieser fänden sich eben keine „Hinweise auf eine Fehl- oder Unterversorgung“. Im Gegenteil: Die Studie belege eine „gute Versorgungslage für Frauen mit Abbruchwunsch in Deutschland“.
In der Fachzeitschrift Frauenarzt kam der geschäftsführende Oberarzt der Klinik für Gynäkologie an der Berliner Charité, Matthias David, zum gleichen Urteil. Die Ergebnisse der ELSA-Studie seien „nicht dazu geeignet, für die Bundesrepublik ein ‘Versorgungsproblem’ zu beweisen“, stellte er fest. Vielmehr würden die Resultate „eine gute bis sehr gute Erreichbarkeit und ‘Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen’ unterstreichen“.
Tatsächlich gaben 91 Prozent der befragten Frauen in der ELSA-Untersuchung an, eine Einrichtung für den Schwangerschaftsabbruch sei für sie sehr gut oder gut zu erreichen gewesen. 80,1 Prozent der Frauen erklärten, zuvor eine entsprechende Einrichtung zu finden, sei sehr leicht oder eher leicht gewesen. In mehr als der Hälfte der Fälle lag die Einrichtung weniger als zehn Kilometer vom Wohnort entfernt. Lediglich 14,9 Prozent der Frauen mussten eine Entfernung von mehr als 50 Kilometern zurücklegen.
Ein Oberarzt an einer großen deutschen Versorgungsklinik, der nicht namentlich genannt werden will, sagte Corrigenda:
„Es dürfte zumindest den meisten informierten Fachleuten inzwischen klar geworden sein, dass die ELSA-Studie nur als Vehikel dient, um ein Kippen des Paragrafen 218 zu begründen und Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren.“
Mit einer anderen Aussage lässt Wallwiener ebenfalls aufhorchen. Als es darum geht, wie man die „Versorgung“ verbessern könne, schlägt sie vor, bei der Koordination zwischen Beratung und Durchführung anzusetzen. Konkret führt sie aus:
„Der Gynäkologe oder die Gynäkologin, die berät, darf nicht die durchführende Person sein. Hier findet man bei der Weiterentwicklung des Systems gute Ansatzpunkte.“
Wallwiener äußert sich hier schwammig, erweckt aber den Eindruck, als wolle sie – wie die Grünen – Paragraf 219 des Strafgesetzbuches ändern. Dort ist in Absatz 2 geregelt, dass der Arzt, der die schwangere Frau berät, nicht gleichzeitig der abtreibende Mediziner sein darf. Würde man diese Vorschrift abschaffen, entstünde für den Berater der Schwangeren ein Interessenkonflikt, da er finanziell stärker profitiert, wenn er nach der Beratung auch die Abtreibung vornimmt.
Evangelischer Krankenhausverband zeigt Verständnis für Grünen-Antrag
Ein weiterer Sachverständiger, der von der Union nominiert wurde, ist Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV). Obwohl die Union den Antrag der Grünen ablehnt, äußert auch er sich, ähnlich wie Wallwiener, nur bedingt kritisch zu den darin erhobenen Forderungen.
Er weist zwar darauf hin, dass die meisten Abtreibungen nicht in Krankenhäusern, sondern ambulant durchgeführt werden. Aus diesem Grund greife es zu kurz, sich bei der Versorgungslage auf die Krankenhäuser zu fokussieren und diese pauschal zu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Allerdings zeigt er Verständnis dafür, dass die Grünen die Versorgung mit Abtreibungsmöglichkeiten verbessern wollen. Er schlägt als Lösung etwa vor, dass Krankenhäuser lediglich die Räumlichkeiten für Abtreibungen zur Verfügung stellen und die Schwangerschaftsabbrüche selbst dann von externen Ärzten durchgeführt werden, die zu diesem Zweck ins Krankenhaus kommen.
Einziger Experte, der sich für den Lebensschutz starkmacht: Kristijan Aufiero
Kristijan Aufiero zeigt sich als einziger Sachverständiger, der sich konsequent für den Lebensschutz starkmacht. Der Geschäftsführer von 1000plus-Profemina (und Herausgeber dieses Magazins) wurde von der AfD-Fraktion nominiert. Er betont:
„Die Erfahrung aus abertausenden Beratungen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hat uns einfach zwei Dinge im Wesentlichen gelehrt: Erstens, die überwältigende Mehrheit der Frauen im Schwangerschaftskonflikt wünscht sich keine Abtreibung, sondern bevorzugt nach Möglichkeit die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Entscheidungsdilemmas.“
Würden im Beratungsprozess solche Lösungen erarbeitet, „entscheiden sich empirisch nachweisbar zwei Drittel für das Leben ihres ungeborenen Kindes“. Etwaige angebliche Engpässe bei der Versorgung, wie sie die Grünen behaupten, „entstünden erst gar nicht, wenn Schwangere in Not exzellente Hilfe statt Abtreibung in dem Maße erhalten, wie es sich die Frauen de facto auch wünschen“.
Er bekräftigt:
„In der Förderung und Bereitstellung lebensbejahender Beratung und Hilfe liegt der eigentliche Auftrag des Gesetzgebers, der hier adressiert wird, aber auch der Auftrag für unsere Gesellschaft und für jeden einzelnen Bürger unseres Landes, dem das Wohlergehen von schwangeren Frauen, ihren ungeborenen Kindern und ihren Familien wirklich am Herzen liegt.“
Er rät den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses eindringlich, den vorliegenden Antrag der Grünen abzulehnen.
Weiter stellt Aufiero die Behauptung infrage, es gebe in Deutschland eine unzureichende Versorgung mit Abtreibungen. „Ich frage mich einfach, wie sich das aus Ihrer Sicht zu den Fakten der Realität, den Fakten der Daten und Zahlen verhält“, gibt er den Anwesenden zu bedenken. Als er nun besagte Zahlen auflistet, beginnen mehrere SPD-Politiker, darunter Saskia Esken und die Ausschussvorsitzende Tanja Machalet (SPD), sowie die Leiterin des Ausschusssekretariats, Sabine Stuppert, sicht- und hörbar zu tuscheln. Auf der Besuchertribüne rollen mehrere Zuschauer ostentativ mit den Augen und bringen auf diese Weise ihre Missbilligung zum Ausdruck – obwohl Aufiero lediglich die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamts zitiert.
So ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Abtreibungen in Deutschland deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 106.455 Abtreibungen registriert. Bereits seit 2022 steigt die Zahl statistisch erfasster Abtreibungen und liegt bei durchgehend über 100.000 pro Jahr.
Auch die offizielle Bundesstatistik, mit der die Anzahl an Abtreibungen je 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis unter 50 Jahre) erhoben wird, unterstreicht diesen Trend. Dieser Indikator stieg von 56 je 10.000 Frauen im Jahr 2015 auf 63 je 10.000 Frauen im Jahr 2024, was einem Anstieg um sieben Punkte beziehungsweise 14,3 Prozent entspricht. Parallel dazu sind die Geburtenzahlen deutlich gefallen – von 792.141 Kindern im Jahr 2016 auf 677.117 im Jahr 2024.
Aufiero fasst die Daten wie folgt zusammen:
„Abtreibungen haben also sowohl in absoluten wie auch in relativen Zahlen deutlich zugenommen. Ich frage mich: Wo ist da ein Defizit?“
Dieser Befund decke sich mit den Beratungserfahrungen von Profemina. „Wir beraten jedes Jahr viele tausend Frauen im Schwangerschaftskonflikt aus ganz Deutschland, auch in Regionen, die angeblich unterversorgt sind“, erklärt Aufiero. „In all den Jahren hat sich nicht eine einzige Frau darüber beschwert, dass eine Klinik zu weit weg wäre.“
Zum Schluss hebt er abermals hervor:
„Was Frauen tatsächlich als Probleme benennen, sind nicht Anfahrtswege, sondern die Umstände, die sie überhaupt in den Schwangerschaftskonflikt gebracht und geführt haben: Äußerer Druck, fehlende Unterstützung durch den Partner, finanzielle Sorgen, Überlastung.“
Beim Thema Abtreibung sitzt die SPD mit den Grünen in einer Koalition
Wer als interessierter Bürger in die Anhörung reinschaute, der konnte dabei den Eindruck gewinnen, der Großteil der Experten und Politiker sei der Meinung, die Lage von abtreibungswilligen Frauen sei prekär, weil sie angeblich nicht wohnortnah abtreiben könnten. Den Eindruck bestätigen die Redezeiten: Die klaren Befürworter des Grünen-Antrags auf den Politiker- und Sachverständigenbänken sprachen während 35 der zur Verfügung gestellten insgesamt 60 Minuten.
Fügt man die sich zwiespältig äußernden Experten Wallwiener, Radbruch und Bieniek noch dazu, kommt man auf über 54 Minuten. In 90 Prozent der Zeit fand also der Grünen-Antrag eine mindestens wohlwollende Begleitung durch die Experten. Und das, obwohl die Fraktionen, die den Grünen-Antrag ablehnen, de facto im Bundestag eine Mehrheit haben. Das sind Union und AfD. Während die Regierungspartei SPD, wie auch an diesem Nachmittag offensichtlich wird, in einer informellen Koalition mit den oppositionellen Grünen und der Linkspartei sitzt.
Über die Nominierungspolitik von Union und AfD sowie ihre strategische Handhabung des Themas Abtreibung wird noch zu reden sein. Corrigenda wird nachhaken und dranbleiben. Der Grünen-Antrag wird trotz der Machtdemonstration der Abtreibungsbefürworter im Gesundheitsausschuss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Abgeordneten im Plenum abgelehnt werden. Es wird indes nicht der letzte Angriff auf das Leben gewesen sein.
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Kommentare
Erhellende Darstellung und Analyse – wieder einmal großen Dank an Christian Rudolf! – Und: Gott sei Dank war Kristijan Aufiero als Experte eingeladen. Er hat eine enorme rhetorische und persönliche Strahlkraft – niemand wird davon unbeeindruckt geblieben sein.
Die Vorstellung, dass es in Deutschland Menschen gibt, die anderen eine Pflicht zum Mord an ungeborenen Menschen auferlegen wollen, ist so gruselig, sooo ungeheuer gruselig!!! Es gibt keine Mordpflicht! Kann es auch nicht geben, denn das wäre gegen das Naturrecht. Eine derartige Ungeborenen-Mordpflicht anderen aufzuerlegen wäre damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und würde im nächsten Nürnberger Prozess (wo der auch immer stattfinden wird) entsprechende Urteile bedeuten. Und ausgerechnet Ärzten eine Mordpflicht aufzwingen zu wollen, ist ja nun komplett pervers, denn Ärzte sind dafür da, Leben zu retten, nicht, es zu vernichten.
Als Schwangere möchte ich, falls ich einen Gesprächspartner brauche
Für mich zeigt, daß es die Ökonomie ist, die zwingt, eine Schwangerschaft zu beenden.
Wir Frauen müssen, im Gegensatz zu früher, eine eigene Rente erarbeiten, da Sorg Arbeit nicht ausreichend in die Rentenberechnung einfließt. Wohnungsnot in Ballungsgebieten wird auch eine Rolle spielen.
2. Alleinerziehend ist Risiko Nummer eins, gerade für Frauen.
3. Nicht viele Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche sind nötig, sondern erfahrene, die routiniert und menschlich diese OP durchführt.
4. die Ausbildung zum Frauenarzt muß grundsätzlich auch das Können für einen Schwangerschaftsabbruch beinhalten. Dies heißt nicht, daß alle dies danach tun sollen/ müssen.
5. Aus Gewissensgründen dies dann nicht tun wollen, muß akzeptiert werden.
@Amgela Zu 4.: Die Grünen und ihre Helfershelfer in Unis wollen aber, dass es ein Zwang für alle Mediziner wird! Das ist ein Skandal!
Zu 1.: Wenn das so wäre, müsste es einen sichtbaren Unterschied geben zwischen armen und reichen Ländern. Tatsächlich sehen wir aber riesige Unterschiede zwischen wirtschaftlich gleich starken Ländern, z. B. Großbritannien und Deutschland.
Meiner bescheidenen Meinung nach haben Staat, Gesellschaft und Mitmenschen die Pflicht, Schwangeren so zu helfen, dass sie ihr Kind bekommen können; wenn es ganz schlimm kommt, dann gibt es die Möglichkeit der Adoption.
Richtig so. Krankenhäuser stehen im Dienste der Allgemeinheit und werden von der Allgemeinheit (über KK-Beträge) finanziert; sie haben sich den Regeln und Normen dieser Allgemeinheit zu unterwerfen.
Wer ein Krankenhaus betreibt muss die in unserer Gesellschaft üblichen medizinischen Leistungen anbieten. Wer Medizin studiert muss die in unserer Gesellschaft üblichen medizinischen Leistungen erlernen.
Es kann nicht sein dass kirchliche Einrichtungen und religiöse Menschen immer wieder für sich herausnehmen, Extrawürste gebraten zu bekommen.
@Hans Müller Lieber Hans Müller,
die Normen sind aber gerade so, dass Abtreibungen möglichst vermieden werden sollen. Sie sind rechtswidrig und die Beratung dient gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz dem Schutz des ungeborenen Kindes.
Hilfe statt Abtreibung heißt die Lösung. Und wenn auch das nicht genug ist, dann gibt es in Deutschland viele Paare, die ein Kind adoptieren möchten, es aber nicht können, weil es u.a. dank Abtreibung kaum mehr zur Adoption freigegebene Kinder gibt.
Mit den besten Grüßen
LS