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Radikalfeministinnen gegen „Transgenderismus“

Elternratgeber für „Trans-Kinder“ landet auf Index

Neben Bushidos Album „Sonny Black“ oder dem frühen Ärzte-Song „Geschwisterliebe“ reiht sich nun ein neues Medium in die Liste jugendgefährdender Medien ein. Am 14. September entschied die gleichnamige Prüfstelle der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ zu indizieren. „Grund dafür ist vor allem die diskriminierende und mögliche verrohende Wirkung der Broschüre“, teilte eine Sprecherin der BzKJ Corrigenda mit.

Der kostenlose Elternratgeber der feministischen Initiative „Lasst Frauen sprechen“ geht davon aus, dass „Transgenderismus“ ein „Kult“ sei. Die „Genderidentitätsideologie“ habe einen „zerstörerischen Einfluss“.

Es sei wichtig, „die Destruktivität dieses Kults zu verstehen“, ist in der Broschüre nachzulesen. „Der Kult ist eine systematische und geplante Gehirnwäsche der Kinder und der Gesellschaft zum Zweck der Erreichung politischer und finanzieller Ziele“, heißt es weiter. „Lasst Frauen sprechen“ hat die Broschüre mittlerweile von ihrer Homepage entfernt. Der Elternratgeber gibt Eltern Tipps, wie sie mit einem Kind umgehen können, das sich als „trans“ bezeichnet.

Autorin mit christlich-konservativem Weltbild

Bei dem Ratgeber handelt es sich um eine Zusammenfassung des 2021 erschienenen Buchs „Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult“ der US-Amerikanerin Maria Keffler. Die Autorin ist Erziehungspsychologin und Mitbegründerin der Organisation „Advocates Protecting Children“.

Laut den Autorinnen der Broschüre, Stefanie Bode und Rona Duwe, komme Keffler aus einer christlich-konservativen Tradition und nicht, wie „Lasst Frauen sprechen“, aus einer radikalfeministischen. Im Gegensatz zu Queerfeministen, die sich für alle Personen einsetzen, die sich als Frau fühlen, kämpfen Radikalfeministinnen um die Rechte biologischer Frauen. Das Buch erachten Bode und Duwe trotz des christlich-konservativen Hintergrunds der Autorin als „so wertvoll“, dass sie unterschiedliche politische Haltungen zu anderen Themen als nicht hinderlich betrachten.

In einer Presseinformation der BzKJ werden weitere Gründe genannt für die Entscheidung, die Broschüre zu indizieren: Der Ratgeber erkenne „Transsexualität als Teil selbstbestimmter Persönlichkeit nicht an, sondern lediglich als Teil einer manipulierten“. Sie rate Eltern, ihre Trans-Kinder „zu ‘deprogrammieren’, im Zweifel diese gesellschaftlich zu isolieren bis hin sie von der Schule abzumelden“.

Queer-Beauftragter Sven Lehmann unterstützte den Antrag

Die BzKJ kritisiert, dass es hierbei um Konversion gehe, anstatt um eine Unterstützung bei essenziellen Fragen der Persönlichkeitsentwicklung. Auch könne die Broschüre „verrohend“ wirken auf Kinder, die nicht trans sind. Ressentiments gegen Transsexuelle könnten verstärkt und sie als „Opfer eines Transkults“ wahrgenommen werden – oder aber als Täter, die den Kult verbreiten.

Daher kam das zwölfköpfige Gremium der Prüfstelle zu dem Ergebnis, dass bei seiner Entscheidung der Jugendschutz gegenüber der Meinungsfreiheit überwiegt.

In einem Blogeintrag erläuterte Bode, wie es dazu kam, dass die BzKJ auf die Broschüre aufmerksam wurde. Am dritten Mai dieses Jahres postete der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), auf „X“ (vormals Twitter), dass er es gutheißt, wenn die Broschüre der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgelegt werde. Lehmann ist Staatssekretär beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches der BzKJ vorsteht.

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Gremium machte „voreingenommenen Eindruck“

Bei dem Beratungstermin der Prüfstelle am 14. September seien Bode und Duwe zeitweise anwesend gewesen und hätten die Gelegenheit bekommen, Stellung zu beziehen.

Die Wortmeldungen aus dem zwölfköpfigen Gremium, welches aus unterschiedlichen Vertretern der „Zivilgesellschaft“ zusammengesetzt sei, machten einen „voreingenommenen Eindruck“, schreibt Bode in dem Artikel.

Mitglied des Gremiums ist auch der SPD-Politiker Marc Jan Eumann. Er habe den Antrag eingebracht. Zudem ist Eumann Vorsitzender der „Kommission für Jugendmedienschutz“ von „die medienanstalten“ – der Dachmarke der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland, welche unter anderem für Jugendschutz zuständig ist. Zu Beginn der Anhörung wurde den Verfasserinnen des Elternratgebers mittgeteilt, dass Eumanns Stimme „normalerweise besonders ernst genommen werde“.

Die Autorinnen des Ratgebers finden die Entscheidung des BzKJ nicht gerechtfertigt, sagte Stefanie Bode gegenüber Corrigenda. „Wir finden nicht, dass die Broschüre jemanden diskriminiert. Wir denken im Gegenteil, dass sie für Eltern (und dadurch indirekt für ihre Kinder) eine große Hilfe darstellen kann“, sagte die Psychologin und Politikwissenschaftlerin.

„Antrag hat Transgender-Theorie als Grundlage“

Der Antrag zur Einstufung der Broschüre als jugendgefährdend und diskriminierend nehme die Weltanschauung der Transgender-Theorie als Grundlage, konstatiert Bode. Diese gehe von der Vorstellung aus, dass es Personen gebe, die sich nicht auf eine der zwei Geschlechter des Menschen festlegen lassen.

„Wie in dem Antrag erwähnt, wird außerdem die Idee vorausgesetzt, dass das Geschlecht bei Geburt zugewiesen werde. Die Transgender Theorie postuliert, es sei möglich, in einem falschen Körper mit falschem Geschlecht geboren zu sein. Der Theorie nach könne dem Abhilfe verschafft werden, indem der Körper an das ‘empfundene’ Geschlecht ‘angepasst’ werde – der Körper also invasiven chirurgischen Maßnahmen und der lebenslangen Einnahme gegengeschlechtlicher Hormone ausgesetzt werde. Wir teilen diese Vorstellung nicht“, erklärt Bode.

„Jugendliche können einem kultähnlichen Glaubenssystem verfallen“

„Wie die Autorin Maria Keffler, deren Buch wir in unserer Broschüre lediglich übersetzt und zusammengefasst haben, gehen wir davon aus, dass Kinder und Jugendliche einem kultähnlichen Glaubenssystem verfallen können, das ihnen die Annahmen der Transgender-Theorie suggeriert“, fuhr sie fort.

Bode und Duwe haben gegen die Entscheidung, die Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ zu indizieren, Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Auch Sänger Bushido klagte im Dezember vergangenen Jahres gegen die Einstufung seines Albums „Sonny Black“ als jugendgefährdend – und verlor. Die Indizierung verletze nicht die Kunstfreiheit, argumentierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

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