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Privatvergnügen oder Staatsräson?

Mehr Kinder braucht das Land – aber warum?

Ein politisches Tabu verliert zunehmend an Kraft. Immer mehr Bürgern steht vor Augen, dass Europa in eine fatale demografische Krise geraten ist. Derzeit gebären Frauen in Deutschland durchschnittlich etwa 1,3 Kinder. Das Erhaltungsniveau läge bei etwa 2,1 Kindern. In vielen anderen europäischen Ländern sind die Zahlen ähnlich.

Mit der Überalterung gehen nicht nur ökonomische Herausforderungen wie etwa die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung oder des Gesundheitswesens einher. Es geht auch um zivilisatorische Kraft, geistig-kulturellen Reichtum und wissenschaftliche Innovation. Europa droht, abgehängt zu werden. Das Europa, das wir kennen, wird untergehen, wenn es so weitergeht.

Kürzlich stolperte ich über einen Podcast, in dem der Journalist Constantin Schreiber mit Julia Ruhs über den sich verschärfenden Generationenkonflikt diskutiert. Die deutsche Journalistin Julia Ruhs wurde 2025 wegen Beiträgen im ARD-Reportageformat „Klar – Was Deutschland bewegt“ bekannt, in denen sie die Folgen der deutschen Asylpolitik kritisch beleuchtete. Das wiederum führte zu einem internen Protestschreiben von 250 Mitarbeitern. Daraufhin entschied der Sender, dass Ruhs die Sendung nicht mehr moderieren werde.

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Im Verlauf des Podcast kommt Julia Ruhs auf die demografische Krise zu sprechen. Sie berichtet (etwa von Minute 20.45 bis Minute 21.45): Etliche Frauen aus ihrem Umkreis hätten ihr auf Nachfrage hin bestätigt, keinen ausgeprägten Kinderwunsch zu haben.

Privatvergnügen oder Staatsräson?

Welche anderen Gründe, Kinder zu bekommen, könnte es geben? Nichts anfangen kann Ruhs mit der Argumentation: Um eines funktionierenden Sozialstaates willen bedürfe es einer höheren Geburtenrate. Mehr Kinder brauche das Land! Ruhs begrüßt es, wenn Kinder für jemanden zum persönlichen Glück gehörten und der Staat dies fördere. Aber Kinderkriegen aus Staatsräson? Nicht mit ihr.

Eine gewisse Ratlosigkeit klingt an. Ja, mehr Kinder braucht das Land. Wenn aber die Alternative individueller Kinderwunsch oder utilitaristische Staatsräson unbefriedigend bleibt, wie dann argumentieren? Die Fragestellung ist vielschichtig. Sie umfasst unter anderem biologische, psychologische, soziale, ethische, ökonomische, politische oder religiöse Gesichtspunkte, die nicht miteinander vermengt, sondern unterscheidend in Beziehung gesetzt werden sollten.

Dieser Beitrag beschränkt sich weitgehend auf moralisch-ethische Gesichtspunkte. Etwas zugespitzt lautet seine Frage: Gibt es eigentlich so etwas wie eine moralische Verpflichtung zu Kindern?

Warum nicht für Vater Staat oder das Mutterglück?

Zurück zu Julia Ruhs. Auf die Vorstellung des „Kinderkriegens für Vater Staat“ reagiert Ruhs mit Unverständnis. Nicht ohne Grund. Gemäß Kants kategorischem Imperativ ist jeder Mensch niemals nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck in den Blick zu nehmen: als Zweck an sich und damit als Selbstwert. Entsprechend gilt gemäß der katholischen Soziallehre: Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen. Würden Kinder ausschließlich oder vorwiegend als Mittel zum Zweck des Gemeinwohls oder der Staatsräson gelten, würde man ihre Selbstzwecklichkeit und damit ihre Menschenwürde missachten.

Auf der anderen Seite sind Kinder aber auch mehr als nur ein Mittel zum Zweck persönlicher Erfüllung. Wenn wir Kindern das Leben schenken, dann sollten wir das nicht zuletzt deshalb tun, weil sie einen unverfügbaren Wert und eine unantastbare Würde haben. Das schließt nicht aus, dass sie darüber hinaus auch für unsere persönliche Erfüllung wertvoll sein können. Dieser Gesichtspunkt ist indes von nachgeordneter Bedeutung. Das ist in einer Zeit hervorzuheben, in der Kinder zur Ware werden, wie im Fall der Leihmutterschaft, oder ihnen, wenn sie nicht in die Lebensplanung ihrer Eltern passen, Menschenwürde und Lebensrecht kurzerhand abgesprochen wird.

Wenn es darum geht, Kindern das Leben zu schenken, sollte also weder der individuelle noch der soziale Nutzen das zentrale Motiv bilden. Wenn aber ihre Selbstzwecklichkeit im Vordergrund stehen sollte, so fragt sich: Wie können Kinder gegebenenfalls einen Wert für den Menschen entfalten, der nicht durch Nutzenkalküle bedroht ist?

Menschennatur und Grundgüter

Das Naturrechtsdenken bietet einen Ansatzpunkt. Es reflektiert die mit dem Menschsein einhergehende Hinordnung auf Güter. Der Mensch strebt von Natur aus (kraft dessen, was ihn zum Menschen macht) nach Gütern, die sein Leben ermöglichen und erhalten, aber auch entfalten, fördern und erfüllen. Diese Güter sind Instanzen von Werten. Sie machen das individuelle und kollektive Leben von Menschen wertvoll.

Solche Güter sind Leben (individuell: Gesundheit, kollektiv: Nachkommen), Erkenntnis (z. B. Wissenschaft, Bildung, Weisheit), Gemeinschaft (z. B. Freundschaft, Ehe, Familie), Kreativität (z. B. Arbeit, Kunst), Muße (z. B. Erholung, Spiel), ästhetische Werte (z. B. Schönes, Erbauliches). Es handelt sich dabei um basale Güter oder Grundgüter. Dem Gut des Lebens kommt dabei insofern eine Sonderstellung zu, als andere Güter von ihm abhängen und auf ihm aufbauen.

Die Hinordnung des Menschen auf die genannten Grundgüter zeigt sich unter anderem an seiner Bedürfnisstruktur. Hunger verweist auf das Gut der Nahrung, Wissensdurst auf das Gut des Wissens. Die Sehnsucht nach menschlicher Nähe verweist auf das Gut der Gemeinschaft. Der Wunsch nach Muße auf das Gut der Erholung und des zweckfreien Daseins. Der Kinderwunsch auf das Gut der Nachkommenschaft.

Vernunftnatur und Verantwortung

Als vernunftbegabtes Lebewesen ist für den Menschen ein seiner Natur gemäßes Leben zugleich ein vernunftgemäßes Leben. Dieses besteht allgemein gesprochen darin, sich im Denken und Handeln an der Wirklichkeit zu orientieren. Als vernunftbegabtes Wesen steht der Mensch unter dem Anspruch, seine Entscheidungen vor der Vernunft und mit den Mitteln der Vernunft zu rechtfertigen. Ein vernunftgemäßes Leben beruht auf Entscheidungen und Handlungen, die im diskursiven Raum des Gründe-Gebens und -Nehmens bestehen können.

Davon ist auch die Entscheidung für oder gegen Kinder nicht ausgenommen. Kinder sind ein hohes Gut. Zuerst an und für sich, dann für ihre Eltern und Geschwister sowie für die Gesellschaft, die ohne Kinder keine Zukunft hat.

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Auf der Grundlage der bisherigen Ausführungen lässt sich nun argumentieren: Wenn und weil Güter (Werte) anzustreben und Übel (Unwerte) zu meiden sind, bedarf der freiwillige Verzicht auf die Realisierung eines Grundgutes für ein Vernunftwesen wie den Menschen einer Rechtfertigung mittels verhältnismäßiger Gründe. Anders formuliert: Wenn und weil wir Güter (Werte) nicht ohne verhältnismäßigen Grund unverwirklicht lassen oder opfern sollten, bedarf der freiwillige Verzicht auf Kinder verhältnismäßiger Gründe, die es moralisch gerechtfertigt erscheinen lassen, das Gut der Nachkommenschaft nicht zu realisieren.

Und die selbstbestimmte Familienplanung?

Nun könnte man einwenden: Obliegt die Entscheidung für oder gegen Kinder nicht der selbstbestimmten Familienplanung? Was gibt es da zu rechtfertigen?

Zunächst gilt es zu bedenken: Das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung umfasst eine positiv-rechtliche und eine vorpositiv-moralische Komponente. Sofern es sich dabei um ein vom Staat ratifiziertes Recht handelt, handelt es sich um ein Abwehrrecht, das die Bürger vor staatlichen Einmischungen in familiäre Angelegenheiten schützt. Sofern es sich um ein vorpositiv-moralisches Recht handelt, schützt es vor Einmischung des Sozialverbandes in familiäre oder persönliche Belange. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip stellt die Familie eine basale soziale Organisationseinheit dar, zu deren Verantwortungsbereich die Familienplanung gehört und deshalb grundsätzlich nicht von höheren Organisationseinheiten zu regeln ist.

Das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung entbindet allerdings nicht davon, die Entscheidung für oder gegen Kinder moralisch zu verantworten. Das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung ist nicht mit einem moralfreien Raum zu verwechseln, innerhalb dessen Entscheidungen keiner weiteren Begründung mehr bedürfen.

Das ist wichtig zu sehen, weil die Legalität einer Handlung nichts über ihre Moralität aussagt. Ob der assistierte Suizid moralisch erlaubt ist oder nicht, bemisst sich nicht an seiner Legalisierung. Allenfalls kann der Eindruck der Moralität entstehen, weil die Legalität einer Handlung ihre Moralität implizieren sollte.

Unsere lebensfeindliche Kultur

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen provokativen Gedanken: Die heutige Praxis, ungeborene Kinder für andere Güter zu opfern, bezeichneten die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ (GS 51,3). Moralisch gesehen ist Abtreibung natürlich in keiner Weise mit einem freiwilligen Verzicht auf Kinder vergleichbar. Aber vielleicht sollten wir uns die Frage Johannes Pauls II. gefallen lassen, ob nicht auch die Mentalität, Kinder in der Lebensplanung hintanzustellen, bisweilen Ausdruck einer letztlich lebensfeindlichen Kultur sein kann.

In seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ (1995) kritisiert der Papst, dass die „Anwendung der Empfängnisverhütung, der Sterilisation, der Abtreibung und selbst der Euthanasie als Zeichen des Fortschritts und als Errungenschaft der Freiheit“ hingestellt würden, während jene Personen und Positionen, die „bedingungslos für das Leben eintreten“, als „freiheits- und entwicklungsfeindlich“ beschrieben würden. Dies alles seien Anzeichen einer verbreiteten „Kultur des Todes“, in der die „Verbrechen gegen das Leben“ heute als „legitime Äußerungen der individuellen Freiheit“ vorgestellt werden, „die als wahre und eigene Rechte anerkannt und geschützt werden müssen“.

Besser vernunftgeleitete Einsicht statt wandelbarer Gefühle

Die bisherigen Überlegungen haben deutlich gemacht: Es bedarf verhältnismäßiger Gründe, die den freiwilligen Verzicht auf das Grundgut von Kindern moralisch rechtfertigen. Ob im Einzelfall solche Gründe vorliegen, um das Kinderkriegen zu verschieben oder ganz aufzugeben, ist bisweilen nicht einfach zu beurteilen. Ein verhältnismäßiger Grund könnte etwa darin bestehen, eine Ausbildung abzuschließen und einen Beruf zu ergreifen, bevor man Kinder zeugt. Gleichwohl ist heute die Tendenz festzustellen, die Eheschließung immer mehr hinauszuschieben oder die Karriereplanung der Familiengründung vorzuziehen, was dazu führen kann, dass es für Kinder unversehens zu spät ist.

Problematisch ist ebenfalls die Berufung auf einen fehlenden Kinderwunsch, weil wir das Streben nach Grundgütern weniger von wandelbaren Gefühlsstrebungen als von vernunftgeleiteter Einsicht abhängig machen sollten. Zwar verweist der Kinderwunsch auf den Wert von Kindern. Oft folgen die Gefühle aber auch der Einsicht. So wird der Wert von Kindern meist erfasst, wenn sie erst einmal da sind. Wer möchte seine Kinder missen?

Ehe und Ehelosigkeit

Eine Bemerkung zur Ehe: Aus katholischer Sicht stellt der Ehebund übrigens nicht nur eine unauflösliche Verbindung von Mann und Frau dar, sondern ist „in ihrer natürlichen Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet“ (CIC Can 1055 §1). Das bedeutet: Wer Kinder grundsätzlich ausschließt, kann deshalb keine gültige Ehe schließen (vgl. Can 1061 §1). Was lange als selbstverständlich galt, dürfte dem säkular geprägten Menschen zunehmend als fremd, wenn nicht sogar befremdlich erscheinen.

Gleichwohl kennt die Kirche die Möglichkeit, auf Ehe und Kinder um eines höheren Gutes willen zu verzichten. Der exemplarische Fall ist dabei die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (vgl. Mt 19,12 und 1 Kor 7,32–35.38). Berufungen zum gottgeweihten Leben waren freilich immer ein Ausnahmefall. Für den zölibatären Priester geht der Verzicht auf die leibliche Vaterschaft zudem mit einer Berufung zur geistigen Vaterschaft einher. Sie schließt die seelsorgliche Begleitung christlicher Ehen und Familien mit ein. Ein bemerkenswertes Detail: Statistiken zeigen, dass praktizierende Christen im Schnitt etwa doppelt so viele Kinder bekommen wie Konfessionslose.

Verpflichtung zu kinder- und familienfreundlicher Politik

Unsere Leitfrage lautete: Besteht im Licht des Naturrechts unter geeigneten Voraussetzungen eine moralische Verpflichtung, Kindern das Leben zu schenken? Wir können antworten: Ja, jedenfalls im weichen Sinn. Wenn nämlich Güter (Werte) anzustreben und Übel (Unwerte) zu meiden sind, dann bedarf der Verzicht auf die Realisierung eines Gutes einer Rechtfertigung mittels verhältnismäßiger Gründe; damit aber auch der freiwillige Verzicht auf das Grundgut (den Grundwert) der Nachkommenschaft.

Dabei wäre freilich auch eine sozialethische Verantwortung zu berücksichtigen. Über die Eltern hinaus trägt auch das politische Gemeinwesen dafür Verantwortung, dass das hohe Gut der Nachkommenschaft in einer Gesellschaft in guter Weise realisiert werden kann. In diesem Sinn besteht geradezu eine naturrechtliche Verpflichtung zu einer kinder- und familienfreundlichen Politik. Der Wiener Psychiater Raphael Bonelli ortet an diesem Punkt Versäumnisse:

„Eines der größten Probleme unserer Gesellschaft – der demografische Rückgang – wird kaum bekämpft. Maßnahmen, ihn zu reduzieren, werden als ‘Einschränkungen der Selbstbestimmung der Frau’ entwertet und abgelehnt. Es ist ein systemimmanentes Problem, das einen Lebensstil belohnt, der die Gesellschaft zersetzt […] Besonders paradox wird es, wenn man für das Klima auf Kinder verzichtet, wegen deren so gefährlichen ‘CO2-Fußabdruck’.“ („Tabu. Was wir nicht denken dürfen und warum“, Wien 2025, S. 86)

Ein falsches Verständnis des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung und ein Verlust des Naturrechtsdenkens hat dazu geführt, die Zeugung und Erziehung von Kindern gleichsam wie eine Privatangelegenheit oder gar Geschmackssache aufzufassen, die dem einen zusagt, dem anderen aber nicht. De gustibus non disputandum est – über Geschmäcker braucht man nicht streiten.

Und was die von Julia Ruhs ins Auge gefasste Alternative betrifft: Persönliche Erfüllung und Orientierung am Gemeinwohl schließen sich in der Perspektive des Naturrechtsdenkens nicht aus, solange Kinder zuerst und vor allem als Selbstzweck angestrebt werden. Genau so können sie dann aber auch für uns von größtem Wert sein: im Kleinen und im Großen. Solche Kinder bräuchte das Land.

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