Schmerz kennt kein Ende
Die Schweiz steht kurz davor, ein Unikum aus der Welt zu schaffen: Die Verjährung von Mord. Wer hier einen Menschen umbringt und drei Jahrzehnte unentdeckt hinter sich bringt, kann nach 30 Jahren und einem Tag in eine Polizeistation spazieren und seine Tat gestehen. Man wird es zur Kenntnis nehmen und ihn ungehindert wieder gehen lassen. Das Verbrechen ist verjährt, der Täter hat nichts mehr zu befürchten.
Ein Vorstoß, der das ändern will, war soeben im Ständerat, der kleinen Kammer des Bundesparlaments, erfolgreich. Eine Schlussabstimmung steht noch aus, aber es sieht danach aus, dass der Schutzschirm der Zeit für Mörder wegfällt.
Selbstverständlich war das nicht. In einer Vernehmlassung 2024 äußerten sich noch die meisten Kantone gegen die Abschaffung der Verjährung, über Parteigrenzen hinaus machten viele Politiker ebenfalls mobil dagegen. Sie vertraten eine Vielzahl von Argumenten, einige juristischer, andere eher moralischer Natur.
Den „Rechtsfrieden“ wahren
Nach Jahrzehnten werde es immer schwieriger, eine Tat zu beweisen, hieß es beispielsweise. Zeugen sterben, Erinnerungen verblassen, Akten gehen verloren. Damit steige die Gefahr eines Fehlurteils. Zudem mache man Angehörigen von Opfern falsche Hoffnung, indem man ihnen suggeriere, die Zeit arbeite dank des Fortschritts der Technik für sie. Irgendwo, irgendwann werde eine DNA-Spur doch noch zum Durchbruch verhelfen. Doch reiche eine solche meist nicht für eine Verurteilung aus.
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Und dann ist da noch der sogenannte „Rechtsfrieden“, der auch bei schwersten Delikten irgendwann eintreten müsse. Das kann man sehr frei so übersetzen: Auch der größte Übeltäter hat das Recht, nach so langer Zeit in Ruhe gelassen zu werden. Alle Beteiligten müssten nach 30 Jahren die Tatsache akzeptieren, dass die Tat nun eben ungesühnt bleibt.
Diese Betrachtung lässt etwas außer Acht: Die Angehörigen der Opfer eines Gewaltverbrechens würden sich genau wie der Täter auch wünschen, in Ruhe gelassen zu werden, einfach vergessen zu können, die Sache zu den Akten legen zu dürfen. Die wenigsten von ihnen schaffen es. Wer einen geliebten Menschen auf diese Weise verloren hat, wird ihn nie vergessen. Und damit auch die Tat nicht. Der Gedanke, nicht zu wissen, wer es war und weshalb er es getan hat und dass er bis zum Tod unbescholten bleiben wird, ist ihr ständiger schmerzhafter Begleiter.
Die Akte wird nicht geschlossen
Die Abschaffung der Verjährung wird nicht auf wundersame Weise zu einer Fülle von neuen Urteilen in jahrzehntealten Fällen führen. Sie gilt zudem nicht rückwirkend, sondern lediglich für „neue“ Morde. Es werden sich nun also keine Heerscharen von Ermittlern durch sogenannte „Cold Cases“ wühlen. Für frühere Betroffene ist es eine späte Genugtuung ohne reale Auswirkungen.
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Auch in Zukunft wird nicht einfach alles besser. Man kann sich guten Gewissens fragen, ob ein Strafprozess nach 40 oder 50 Jahren wirklich noch verlässlich Recht herstellen kann. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass künftig Verdächtige auch nach so langer Zeit doch noch vor Gericht stehen und schließlich freigesprochen werden, weil die Beweise nicht ausreichen. Das wäre ein neuer Schmerz für die Opferfamilien.
Andererseits haben sie nun Gewissheit, dass nicht einfach irgendwann aufgehört wird, nach dem Täter zu suchen. Die Verjährung von Mord war ein politisch definierter, rein technisch-juristischer Abschluss eines Vorgangs, mit dem Betroffene nie abschließen können. Vielen von ihnen dürfte es nur schon Genugtuung verschaffen, dass sich auch nach 30 Jahren noch jemand um ihr Schicksal kümmern muss und nicht einfach einen „Erledigt“-Stempel auf die Akten drücken kann.
Dunkle Jahre in der Schweiz
Rückblickend ist es erstaunlich, dass sich die Verjährung von Mord in der Schweiz überhaupt so lange halten konnte. Zwischen 1980 und 1989 verschwanden 21 Kinder und Jugendliche, bei denen man von einem Entführungs- und Tötungsdelikt ausging. Von sieben von ihnen fehlt bis heute jede Spur, rund die Hälfte der Fälle ist nach wie vor ungeklärt. Es waren dunkle Jahre für ein Land, das sich selbst als sicher wähnte und in dem damals viele Haustüren einfach unverschlossen blieben.
Eltern und Geschwister der Opfer jener Zeit dachten kaum über die Verjährungsfrist nach, wenn sie ihnen überhaupt bekannt war. Nur schon die Vorstellung, dass das Verbrechen 30 Jahre lang unaufgeklärt und ungesühnt bleiben könnte, wäre für sie wohl zu viel gewesen. Man muss aber davon ausgehen, dass es da draußen Täter in diesen Fällen gibt, die heute noch leben und wissen, dass ihnen juristisch nichts mehr passieren kann. Der eine oder andere ist vielleicht gestraft genug durch die Schuld, die auf ihm lastet und ihm keine ruhige Minute lässt. Aber es gibt auch kalte Seelen, die weiter in den Spiegel schauen können.
Juristen sind meist nüchterne Zeitgenossen. Sie können eloquent über die Schwierigkeit von Beweislagen nach langer Zeit und die Einhaltung des Rechtsfriedens dozieren. Aber es gibt neben dem Recht auch eine Gerechtigkeit. Selbst wenn diese nicht zum Durchbruch kommt, dürfte es für Betroffene eine Erleichterung sein, dass künftig zumindest weiter nach ihr gesucht wird.
Die Politik darf nicht immer nur nach dem Machbaren suchen. Manchmal muss sie auch einfach Hoffnung schenken. Es wird auch in der Schweiz weiterhin ungelöste Verbrechen geben und Täter, die davon kommen. Aber man wird wohl wenigstens bald weiter nach ihnen suchen. Und das ist ein wichtiges Signal an die Angehörigen. Es lautet: Jeder zählt – für immer.
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