Impf-Ethiker am Limit
Es gibt Obligatorien. Es gibt eine Pflicht. Und es gibt den Zwang. Die Unterschiede seien riesig, belehren uns Experten. Aber die Empfänger der Botschaft haben wenig Sinn für derlei semantische Feinheiten. Ihnen geht es ums Prinzip.
Begonnen hat der Fall im Kanton St. Gallen im Osten der Schweiz. Dort steht die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes an. Die Regierung befand es als gute Idee, in diesem Zug eine Impfpflicht ins Gesetz zu nehmen. Im Gefahrenfall wie einer Pandemie will sie die Impfung für bestimmte Gruppen, beispielsweise das Pflegepersonal, zur Pflicht erheben, verbunden mit einer Buße bis zu 20.000 Schweizer Franken für diejenigen, die sich widersetzen. Denn der Einzelne könne sich nicht auf sein eigenes Entscheidungsrecht berufen, wenn die Öffentlichkeit bedroht ist. Das klingt bekannt.
Sechs Jahre nach dem Beginn der „Coronazeit“ hat das Wort Impfung für einen Teil der Bevölkerung allerdings einen schalen Beigeschmack. Entsprechend geharnischt fielen die Reaktionen aus – mit Tausenden von Protestbriefen, mit erbitterten Debatten in den sozialen Medien und einer schweizweiten Berichterstattung. Der für Gesundheit zuständige Regierungsrat zeigte sich vor den Kameras bass erstaunt über die vielen Rückmeldungen.
Neue Sensibilität nach Corona
Die traditionellen Medien stellten das Ganze als Sturm im Wasserglas dar. St. Gallen setze ja nur um, was das nationale Epidemiengesetz – 2013 in einer Volksabstimmung klar angenommen – ausdrücklich vorsehe. Den Kantonen steht es demnach frei, eine Impflicht, mancherorts auch als Impfobligatorium bezeichnet, einzuführen.
Wenn man es schon mit der Semantik hat, könnte man auch den Hilfsverben Beachtung schenken. Was man kann oder darf, das muss man nicht zwingend tun. Niemand hat die St. Galler Regierung genötigt zu diesem Schritt. Und sie hat damit wenig Sensibilität bewiesen.
Denn seit „Corona“ wissen zumindest aufgeklärte Leute: Eine offiziell erklärte Gefahr muss nicht so dramatisch sein wie behauptet; und das offiziell deklarierte einzige Gegenmittel wie eine Impfung muss nicht so effektiv sein wie behauptet. Dass sich heute sehr viel mehr Menschen an einer solchen Impfpflicht stören, als das noch vor wenigen Jahren der Fall gewesen wäre, ist deshalb wenig erstaunlich.
„Ein Mindestmaß an Selbstbestimmung“
Im Beobachter, einem Magazin rund um Konsumentenschutz, kommt ein Ethiker zu Wort, der am Ostschweizer Kinderspital als Arzt tätig ist. Von ihm verspräche man sich eine tiefere Analyse des Balanceakts zwischen Schutz der Allgemeinheit und dem Recht des Einzelnen. Aber auch Jürg C. Streuli verliert sich in einer Begriffsdiskussion.
Probleme hat er nur mit dem Impfzwang, der in einer Injektion gegen den Willen des Betroffenen münden könnte; das spricht gegen das von der Verfassung garantierte Recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers. Ein Impfobligatorium oder eine Pflicht wie in St. Gallen hingegen schränke dieses Recht zwar ein, sei „aber nicht automatisch unethisch“. Denn schließlich werde man dort nicht zum Stich gezwungen, die Verweigerung habe einfach „rechtliche oder soziale Konsequenzen“. Damit bleibe „ein Mindestmaß an Selbstbestimmung“ gewahrt.
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In St. Gallen sollen die Konsequenzen in einer happigen Geldbuße oder alternativ einem Gefängnisaufenthalt bestehen. In der Coronazeit bestanden sie im Entzug von Freiheitsrechten und einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Man wurde nicht auf eine Pritsche gefesselt und mit einer Spritze traktiert. Aber man durfte nicht in Restaurants und öffentliche Einrichtungen, man konnte kein Flugzeug besteigen, und man musste fremde Leute über die eigene Entscheidung informieren in Form eines Zertifikats.
Drei Voraussetzungen für eine Impfpflicht – eigentlich
Das alles spricht im Jahr 2026 aus Sicht eines Ethikers nicht gegen die Erlangung des Prädikats „ethisch in Ordnung“. Weil ein „Mindestmaß an Selbstbestimmung“ erreicht sei.
Es ist so eine Sache mit der Selbstbestimmung in modernen Zeiten. Dass sich ein Mann als Frau identifiziert oder umgekehrt, wird unter diesem Stichwort durch alle Böden verteidigt. Wir sollen doch schließlich alle selbst bestimmen dürfen, wer wir sein wollen. Aber über seinen eigenen Körper verfügen zu können, ohne deshalb von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden oder eine Gefängniszelle von innen kennenzulernen, soll vom Recht auf Selbstbestimmung nicht geschützt sein?
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Ein Impfobligatorium oder eine Impfpflicht, das sagt auch der bewusste Ethiker Jürg C. Streuli, sei nur dann ethisch, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Die Gefahr für die Öffentlichkeit muss ernsthaft und real sein, nicht einfach erzählt. Zweitens: Mildere Maßnahmen reichen nicht aus. Und drittens: Die Impfung muss „nachweislich wirksam und sicher sein“. In der Coronazeit war keiner der drei Punkte erfüllt, und dennoch wurde massiver Druck auf die Ungeimpften ausgeübt, der sich nur marginal von einer Impfpflicht unterschieden hat.
Heute so und morgen das Gegenteil: Ethiker sind beweglich
Es ist etwas billig, Kriterien für ethisches Verhalten zu definieren, es aber dann zu ignorieren, wenn diese gar nicht beachtet werden. Aber es erstaunt kaum. Ethiker, zumindest diejenigen, die man zu Wort kommen lässt, sind längst auch ein Teil des politisch-medialen Komplexes.
Ihr Vorteil ist die Bewegungsfreiheit ihrer Disziplin. Wissenschaftler aus anderen Bereichen mussten in der Coronazeit Erkenntnisse verschweigen oder verdrehen, um auf die gewünschte Botschaft zu kommen. Was sie damals sagten, wurde später in vielen Fällen als glasklare Lüge enttarnt.
Ethiker aber lügen nie. Denn ihre Beurteilungen sind stets subjektiv und entziehen sich damit einer neutralen Überprüfung. Sie kommen deshalb mit allem durch und haben auch die Freiheit, am nächsten Tag zu einem gegenteiligen Schluss zu kommen. Damit wiederum stehen sie in „bester“ Tradition der Coronazeit.
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Kommentare
"Man kann aus der Geschichte lernen, dass die Menschen nichts aus der Geschichte lernen", hat Max Thürkauf einmal gesagt. Krasse Fehlentscheidungen aus der Corona-Zeit, schlimme Impfschäden haben offensichtlich zu keiner Einsicht geführt. Aus wissenschaftlicher Perspektive dienen Unterscheidungen (Differenzierungen) eigentlich dazu, eine Sache, die aus sich heraus nicht klar ist, klarer zu machen. Hier verhält es sich genau umgekehrt: Die Unterscheidung von Pflicht und Zwang verdeckt den wahren aus sich heraus klaren Sachverhalt: Es soll etwas am Körper von Menschen gemacht werden, auch gegen ihren Willen. Solche Maßnahmen sind deshalb eine neue Stufe des Totalitarismus, da über den Körper verfügt wird und damit in gewisser Weise über den ganzen Menschen. Dass "die Wissenschaft" hierbei mitmacht und die Wahrheit verdunkelt statt sie zu erhellen ist wahrlich kein Ruhmesblatt.
@EUM Dass "die Wissenschaft" hierbei mitmacht und die Wahrheit verdunkelt statt sie zu erhellen ist wahrlich kein Ruhmesblatt.
Bitte "die Wissenschaft" nicht mit dem Geltungsdrang einzelner Vertreter oder mit den medialen Vermittlungsmechanismen verwechseln.
>>Ein Impfobligatorium oder eine Impfpflicht, das sagt auch der bewusste Ethiker Jürg C. Streuli, sei nur dann ethisch, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind.
Also ich bin ja durchaus der Meinung, daß diese Dinge voneinander zu unterscheiden sind, aber mit einem ganz großen Aber.
Das sogenannte Obligatorium ist viel, viel schlimmer als der nackte Zwang!
Der Zwang greift nur in die körperliche Selbstbestimmung ein. Das immerhin, aber nur das. Nicht in die geistige, geistig hat er immer noch abgelehnt. – Hingegen: Dann auch noch die Zustimmung dafür erzwingen wollen und auch noch darauf bestehen, die Ausrede zu haben, letztlich habe der andere doch irgendwie eingewilligt – und dann allen Ernstes noch frech zu behaupten, immerhin habe man ja keinen Zwang ausgeübt und das sei milder? Das ist perfide, und deshalb um einiges schlimmer als den Verweigerer als Gegner ernstzunehmen, und ihm die Impfung gewaltsam zu verabreichen.
Übrigens hätte nackter Zwang den Vorteil, daß sowohl PR-mäßig ungünstige Bilder entstehen, aber – wohl noch wichtiger – sich das eigene Gewissen zu Wort meldet... und einer den Zwang dann vielleicht doch unterläßt, wenn er ihn nicht für richtig notwendig hält. "Ich finde, Fabian hat Unrecht, und bin der vollen Überzeugung, daß Fabian so handeln dürfen soll, wie er will" ist eine Haltung, zu der sich, als ernstgemeint und nicht nur so dahingesagt, viele nicht durchringen werden (und unter einflußreichen und engagierten Leuten noch einmal besonders viele). "Fabian hat Unrecht, aber ich werde ihn trotzdem nicht in die Ohnmacht prügeln, um dann mit ihm zu tun, was ich für richtig halte" ist dagegen eine Haltung, die die meisten wohl im allgemeinen tatsächlich zu haben fertigbringen.
Stand heute sind immerhin knapp 6% der Leser dieses Artikels der Ansicht, Stefan Millius habe Unrecht. Das erschüttert mich noch mehr als der Inhalt des Artikels.
@Ronald D. Das erschüttert mich noch mehr als der Inhalt des Artikels.
Das muss Sie nicht erschüttern. Sie können beruhigt davon ausgehen, dass die meisten Leute, die eine von Ihnen abweichende Meinung vertreten, ihren Verstand auch noch beisammen haben.
Oder muss man Herrn Millius’ Ausführungen neuerdings für der Weisheit letzten Schluss halten?