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Kolumne „Der Schweizer Blick“

Impf-Ethiker am Limit

Es gibt Obligatorien. Es gibt eine Pflicht. Und es gibt den Zwang. Die Unterschiede seien riesig, belehren uns Experten. Aber die Empfänger der Botschaft haben wenig Sinn für derlei semantische Feinheiten. Ihnen geht es ums Prinzip.

Begonnen hat der Fall im Kanton St. Gallen im Osten der Schweiz. Dort steht die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes an. Die Regierung befand es als gute Idee, in diesem Zug eine Impfpflicht ins Gesetz zu nehmen. Im Gefahrenfall wie einer Pandemie will sie die Impfung für bestimmte Gruppen, beispielsweise das Pflegepersonal, zur Pflicht erheben, verbunden mit einer Buße bis zu 20.000 Schweizer Franken für diejenigen, die sich widersetzen. Denn der Einzelne könne sich nicht auf sein eigenes Entscheidungsrecht berufen, wenn die Öffentlichkeit bedroht ist. Das klingt bekannt.

Sechs Jahre nach dem Beginn der „Coronazeit“ hat das Wort Impfung für einen Teil der Bevölkerung allerdings einen schalen Beigeschmack. Entsprechend geharnischt fielen die Reaktionen aus – mit Tausenden von Protestbriefen, mit erbitterten Debatten in den sozialen Medien und einer schweizweiten Berichterstattung. Der für Gesundheit zuständige Regierungsrat zeigte sich vor den Kameras bass erstaunt über die vielen Rückmeldungen.

Neue Sensibilität nach Corona

Die traditionellen Medien stellten das Ganze als Sturm im Wasserglas dar. St. Gallen setze ja nur um, was das nationale Epidemiengesetz – 2013 in einer Volksabstimmung klar angenommen – ausdrücklich vorsehe. Den Kantonen steht es demnach frei, eine Impflicht, mancherorts auch als Impfobligatorium bezeichnet, einzuführen.

Wenn man es schon mit der Semantik hat, könnte man auch den Hilfsverben Beachtung schenken. Was man kann oder darf, das muss man nicht zwingend tun. Niemand hat die St. Galler Regierung genötigt zu diesem Schritt. Und sie hat damit wenig Sensibilität bewiesen.

Denn seit „Corona“ wissen zumindest aufgeklärte Leute: Eine offiziell erklärte Gefahr muss nicht so dramatisch sein wie behauptet; und das offiziell deklarierte einzige Gegenmittel wie eine Impfung muss nicht so effektiv sein wie behauptet. Dass sich heute sehr viel mehr Menschen an einer solchen Impfpflicht stören, als das noch vor wenigen Jahren der Fall gewesen wäre, ist deshalb wenig erstaunlich.

„Ein Mindestmaß an Selbstbestimmung“

Im Beobachter, einem Magazin rund um Konsumentenschutz, kommt ein Ethiker zu Wort, der am Ostschweizer Kinderspital als Arzt tätig ist. Von ihm verspräche man sich eine tiefere Analyse des Balanceakts zwischen Schutz der Allgemeinheit und dem Recht des Einzelnen. Aber auch Jürg C. Streuli verliert sich in einer Begriffsdiskussion.

Probleme hat er nur mit dem Impfzwang, der in einer Injektion gegen den Willen des Betroffenen münden könnte; das spricht gegen das von der Verfassung garantierte Recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers. Ein Impfobligatorium oder eine Pflicht wie in St. Gallen hingegen schränke dieses Recht zwar ein, sei „aber nicht automatisch unethisch“. Denn schließlich werde man dort nicht zum Stich gezwungen, die Verweigerung habe einfach „rechtliche oder soziale Konsequenzen“. Damit bleibe „ein Mindestmaß an Selbstbestimmung“ gewahrt.

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In St. Gallen sollen die Konsequenzen in einer happigen Geldbuße oder alternativ einem Gefängnisaufenthalt bestehen. In der Coronazeit bestanden sie im Entzug von Freiheitsrechten und einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Man wurde nicht auf eine Pritsche gefesselt und mit einer Spritze traktiert. Aber man durfte nicht in Restaurants und öffentliche Einrichtungen, man konnte kein Flugzeug besteigen, und man musste fremde Leute über die eigene Entscheidung informieren in Form eines Zertifikats.

Drei Voraussetzungen für eine Impfpflicht – eigentlich

Das alles spricht im Jahr 2026 aus Sicht eines Ethikers nicht gegen die Erlangung des Prädikats „ethisch in Ordnung“. Weil ein „Mindestmaß an Selbstbestimmung“ erreicht sei.

Es ist so eine Sache mit der Selbstbestimmung in modernen Zeiten. Dass sich ein Mann als Frau identifiziert oder umgekehrt, wird unter diesem Stichwort durch alle Böden verteidigt. Wir sollen doch schließlich alle selbst bestimmen dürfen, wer wir sein wollen. Aber über seinen eigenen Körper verfügen zu können, ohne deshalb von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden oder eine Gefängniszelle von innen kennenzulernen, soll vom Recht auf Selbstbestimmung nicht geschützt sein?

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Ein Impfobligatorium oder eine Impfpflicht, das sagt auch der bewusste Ethiker Jürg C. Streuli, sei nur dann ethisch, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Die Gefahr für die Öffentlichkeit muss ernsthaft und real sein, nicht einfach erzählt. Zweitens: Mildere Maßnahmen reichen nicht aus. Und drittens: Die Impfung muss „nachweislich wirksam und sicher sein“. In der Coronazeit war keiner der drei Punkte erfüllt, und dennoch wurde massiver Druck auf die Ungeimpften ausgeübt, der sich nur marginal von einer Impfpflicht unterschieden hat.

Heute so und morgen das Gegenteil: Ethiker sind beweglich

Es ist etwas billig, Kriterien für ethisches Verhalten zu definieren, es aber dann zu ignorieren, wenn diese gar nicht beachtet werden. Aber es erstaunt kaum. Ethiker, zumindest diejenigen, die man zu Wort kommen lässt, sind längst auch ein Teil des politisch-medialen Komplexes.

Ihr Vorteil ist die Bewegungsfreiheit ihrer Disziplin. Wissenschaftler aus anderen Bereichen mussten in der Coronazeit Erkenntnisse verschweigen oder verdrehen, um auf die gewünschte Botschaft zu kommen. Was sie damals sagten, wurde später in vielen Fällen als glasklare Lüge enttarnt.

Ethiker aber lügen nie. Denn ihre Beurteilungen sind stets subjektiv und entziehen sich damit einer neutralen Überprüfung. Sie kommen deshalb mit allem durch und haben auch die Freiheit, am nächsten Tag zu einem gegenteiligen Schluss zu kommen. Damit wiederum stehen sie in „bester“ Tradition der Coronazeit.

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