Mann? Frau? Egal.
Der Begriffs-Wirrwarr ist total. Es geht um einen Mann, der sich als Frau identifiziert. Andere nennen das eine „Trans-Frau“. Wieder andere sprechen schlicht von einer Frau. Auch wenn, und das weiß man in diesem Fall sehr verlässlich, die Person, um die es geht, mit dem primären Geschlechtsteil eines Mannes bestückt war. Mann, Frau, Transfrau, sich als Frau fühlender Mann: Das Phänomen trägt viele Namen.
Gestalt nahm dieses Phänomen an im „Paradiesli“, einem abgetrennten Bereich im Freibad „Marzili“ in der Stadt Bern. Dort sollen sich, seit vielen Jahren etabliert, Frauen geschützt vor Männern aufhalten können. Bei Bedarf auch unverhüllt: Es ist ein FKK-Bereich für biologische Frauen. Das war jedenfalls die ursprüngliche Idee.
Nun hatte aber auch die offizielle Schweiz vor vier Jahren eine Idee. Nämlich die, dass man für 75 Schweizer Franken, das sind etwa 80 Euro, sein Geschlecht ganz offiziell ändern kann. Was der besagte Mann, pardon, die Transfrau, Verzeihung, die Frau, irgendwann auch tat. Der Eintrag im Zivilstandsregister veränderte sich, die Geschlechtsteile taten es nicht.
Aus der Anlage verwiesen
Die besagte Person besuchte nun vergangene Woche die FKK-Zone für Frauen, ausgestattet mit unverkennbaren männlichen Attributen: Keine Brüste, starke Körperbehaarung und ein eher schlecht verhüllter Penis unter einem Stringtanga. Der Auftritt löste bei einigen der anwesenden echten Frauen Unwohlsein aus. Sie meldeten sich beim Personal, und dieses wollte den Mann – vielleicht bleiben wir der Einfachheit halber bei dieser biologisch zutreffenden Bezeichnung – aus der Anlage verweisen.
Er weigerte sich. Also wurde die Polizei gerufen. Der Mann widersetzte sich und wollte auch keine Ausweispapiere zeigen. Er musste gewaltsam überwältigt und abgeführt werden.
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Was für nicht direkt Betroffene noch unterhaltsam klingen mag, nahm dann Fahrt auf in Richtung formvollendeter Realsatire. Wenige Stunden danach demonstrierten in Bern Vertreter der queeren Szene zugunsten des Abgewiesenen, dem furchtbares Unrecht widerfahren sei. Kritisiert wurde auch, dass männliche Polizisten in den FKK-Bereich der Frauen vorgedrungen seien. Die hätten dort nichts verloren, hieß es. Allerdings waren sie ihrerseits nur dort, um einen Mann abzuführen. Das kann man alles gar nicht erfinden.
Stadtregierung entschuldigt sich
Wiederum einige Stunden später publizierte die Berner Stadtregierung eine offizielle Entschuldigung. Der Polizeieinsatz sei falsch gewesen. Zutritt zu diesem für Frauen reservierten Bereich habe nämlich jeder, der sich als Frau fühle. Dazu reiche eine „Selbstdeklaration“. Es sei falsch, eine Person aus der Anlage zu verweisen, nur weil diese „nicht weiblich gelesen“ werde.
Das klingt wie ein Einladungsschreiben an Spanner, die gerne unter der Schirmherrschaft politischer Gremien ungestört nackt badenden Frauen zusehen. Wer soll sie unter diesen Voraussetzungen daran hindern?
Im Tages-Anzeiger meldete sich im Zug der Nachberichterstattung eine ältere Dame, die transparent machte, dass sie sich am bewussten Tag mit einer Meldung gegen die Anwesenheit des Penisträgers gewehrt habe. Als Kind sei sie missbraucht worden, und für sie sei das „Paradiesli“ immer ein geschützter Raum gewesen, in dem sie sich wohlgefühlt habe. Fernab von Männern, fernab von männlichen Geschlechtsteilen. Hier sei ihr ein solches präsentiert worden.
Die Dame hat Pech, denn sie ist einfach nur eine Frau, die auch nie etwas anderes sein wollte. Ihre Bedürfnisse gelten nichts gegenüber denen eines Mannes, der stolze 75 Franken investiert hat, um sich als „Frau“ auszuweisen, der aber auf sein Fortpflanzungsorgan keinesfalls verzichten will. Die Solidarität der offiziellen Politik in der Gestalt der Berner Stadtregierung gehört der selbstdeklarierten Frau, nicht der echten. Die muss sich eben eine andere Badeanstalt suchen.
Kein Schutz für Frauen mehr
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Eine Regierung pfeift die eigenen Ordnungshüter zurück und erklärt diesen, dass die Biologie außer Kraft gesetzt sei. Jeder ist das, wonach er sich gerade fühlt, und Polizisten haben sich dem zu fügen. Schutzzonen für Frauen beziehungsweise das, was man einst darunter verstanden hat, sind damit aufgehoben.
Wie geht es weiter? Es ist eine Frage der Zeit, bis der erste Mann in der Schweiz eine Frau vergewaltigt und straffrei davonkommt, weil er sich als Frau identifiziert und damit zwar technisch, aber nicht laut seiner „Selbstdeklaration“ zu einer Penetration fähig ist. Klingt verrückt? Das Gedankenspiel ist nur die logische Fortsetzung des eingeschlagenen Wegs.
Zeitungen rund um die Welt berichteten von dem Vorfall. Das ist allerdings kaum als touristisches Standortmarketing zu betrachten. Wer die Schweiz besucht, der muss, zumindest in der Stadt Bern, einfach wissen: Männliche Geschlechtsteile sind kein Hindernis, in der FKK-Zone für Frauen oder auch auf dem öffentlichen Damen-Klo aufzutauchen. Im Gegenteil: Sollte es die Polizei wagen, dort einzuschreiten, wird sie von der Politik zurückgepfiffen. Denn was da unter dem Stringtanga oder dem Feinripp baumelt oder auch ausgepackt wird, ist nicht entscheidend. Es ist die „Selbstdeklaration“, die zählt.
Auf dieser Basis kann eine Gesellschaft nicht funktionieren. Aber darum geht es ja auch längst nicht mehr. Entscheidend ist allein die sogenannte „Selbstbestimmung“. Wobei diese sehr selektiv gewährt wird. Während Corona wurden die individuellen Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung wird längst beschnitten, wenn die Meinung nicht dem Zeitgeist entspricht.
Dafür darf man nun staunenden Frauen in einem für sie zugewiesenen geschützten Bereich jederzeit sein männliches Geschlechtsteil präsentieren – und dabei auf staatlichen Schutz zählen.
Kommentare
Ein kluger Text, weil er den Blick von der einzelnen Provokation auf das eigentliche Prinzip lenkt. Es geht nicht um eine einzelne Person oder einen Einzelfall, sondern um die Frage, nach welchen Maßstäben unser Rechtsstaat objektive Grenzen zieht.
Gerade darin liegt der Widerspruch unserer Zeit: Selbstbestimmung wird zum höchsten Gut erklärt, aber nur dort, wo sie in das jeweils gewünschte gesellschaftliche Narrativ passt. Wo sie diesem widerspricht – etwa bei der Meinungsfreiheit oder anderen Freiheitsrechten –, wird sie plötzlich relativiert. Ein freiheitlicher Rechtsstaat kann auf Dauer jedoch nur bestehen, wenn seine Grundsätze für alle gleichermaßen gelten.