Direkt zum Inhalt
Kolumne „Mild bis rauchig“

Wenn Humanität blind macht

Montag, 2. Februar 2026, mitten im Zürcher Stadtteil Wiedikon. Ein 26-jähriger orthodoxer Jude verlässt ein Haus. Kurz danach liegt er am Boden, traktiert von den Fäusten eines Mannes, der ihn mit antisemitischen Tiraden überzieht. Dass das Opfer nicht schlimmer verletzt wird, ist allein dem mutigen Eingreifen von Passanten zu verdanken. Selbst als Polizisten den Täter festnehmen, wütet dieser weiter verbal gegen Juden.

Man könnte diesen Vorfall als das traurige Ergebnis eines Einzeltäters abtun. Doch wer die Akte des 40-jährigen Kosovaren D. C. öffnet, blickt in den Abgrund eines Systems, das den Schutz des Täters über die Sicherheit der Allgemeinheit stellt. Es ist die Geschichte einer Kaskade des Irrsinns, in der juristische Haarspalterei und eine fehlgeleitete Humanität zur Gefahr für Leib und Leben werden.

Karriere im Schatten des Rechtsstaates

Der Täter kommt 1997 als Zwölfjähriger zusammen mit seiner Mutter aus dem Kosovo in die Schweiz. Seine Integration: Ein einziges Scheitern. Nach dem Besuch einer Sonderschule bricht er seine Berufsausbildung bald ab. Stattdessen startet er eine kriminelle Laufbahn, die ihresgleichen sucht. Sein Strafregister ist ein Manifest der Verachtung gegenüber der Gastgesellschaft: Raub, Einbruchdiebstähle, Körperverletzung, Verstöße gegen das Waffengesetz. Die neue Heimat des Zugezogenen ist nicht die Schweiz, sondern eine Gang von Gleichgesinnten.

Bereits 2010 hat das Zürcher Migrationsamt genug und entzieht dem Mann die Niederlassungsbewilligung. Ein Schritt, der in der gemächlichen Schweiz weder schnell noch leichtfertig vollzogen wird. Es hätte, vor über 15 Jahren, der Schlussakt sein können, sein müssen. Doch in diesem Fall beginnt erst jetzt der eigentliche kafkaeske Tanz durch die Instanzen. 

D. C. weiß die Klaviatur des Rechtsstaates meisterhaft zu bespielen. Kaum aus eigener Kraft, sondern mit der Hilfe von Rechtsberatern, die jede Lücke kennen. Als die Ausschaffung droht, entdeckt er plötzlich seine „politische Verfolgung“ im Kosovo – die vor seinem zwölften Lebensjahr ihren Lauf genommen haben müsste – und stellt ein Asylgesuch. Als das nicht fruchtet, zieht er die Karte der psychischen Gesundheit: Er leide an Schizophrenie und könne im Kosovo nicht adäquat behandelt werden.

Schizophrenie der Justiz

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen spielt mit. Es gewichtet das Interesse des Mannes an einer „intensiven psychotherapeutischen Betreuung“ höher als das öffentliche Interesse daran, dass ein notorisch Krimineller das Land verlässt. Drei Richter entscheiden, dass die Schweiz – koste es, was es wolle – für das Seelenheil eines mehrfach vorbestraften Gewaltverbrechers verantwortlich bleibt, weil die Versorgung in seiner Heimat angeblich nicht den Schweizer Goldstandard erreicht.

Denn nur hier, so steht es in der Begründung, profitiere der Kosovare von einer „interdisziplinären Behandlung“, die es so in seiner alten Heimat nicht gebe. Nicht auszudenken, wenn der erfolgreich eingeschlagene Weg an diesem Punkt unterbrochen würde. Die Richter mutieren zu Gesundheitsexperten: Sie können offenbar im Detail bewerten, wie die psychiatrische Gesundheitsversorgung im Kosovo aussieht und dass sie nicht dem entspricht, was der Mann – ein Einbrecher, ein Räuber, ein Gewalttäter – zur Genesung braucht.

Die Gefahr in Kauf genommen

Es ist eine Philosophie der totalen Verantwortung, die an ihre Grenzen stößt. Wir schützen den (potenziellen) Angreifer vor den Unwägbarkeiten seines Heimatlandes und nehmen dafür in Kauf, dass unsere eigenen Bürger auf offener Straße angegriffen werden. Der Versuch, gegenüber jedem maximal human zu sein, mutiert zur Grausamkeit gegenüber den Unschuldigen.

› Abonnieren Sie den Corrigenda-Newsletter und erhalten Sie einmal wöchentlich die relevantesten Recherchen und Meinungsbeiträge

Wenn die gesundheitliche Situation eines Mannes, der seit vielen Jahren durch Delikte und „ausgeprägte Uneinsichtigkeit“ auffällt, schwerer wiegt als das Sicherheitsbedürfnis eines jüdischen Mitbürgers oder der Gesellschaft überhaupt, dann ist der Kompass zerbrochen. Diese Form der Migrationspolitik ist kein Ausdruck von Stärke, sondern von humanistisch-moralischer Selbstfesselung. Die Schweiz wird zum globalen Krankenhaus, zuständig für die Gesundung eines jeden, der hierher findet, unbesehen davon, wie er die Gastfreundschaft belohnt.

Eine logische Konsequenz

Gut möglich, dass die „interdisziplinäre Behandlung“ in der Schweiz ausgereifter, besser, vollkommener ist als die Betreuung, die im Kosovo gewartet hätte. Nur sprechen wir eben von einem Kosovaren, dem bereits das Recht entzogen worden war, in der Schweiz zu sein. Damit wäre er ohne Zweifel nun das Problem seines Heimatlands und nicht mehr des Gastlands, in dem er bisher ausschließlich delinquiert und Sozialleistungen bezogen hat.

Was in Zürich geschehen ist, war kein Pech. Es war die logische Konsequenz eines Systems, das nicht mehr den Mut aufbringt, klare Grenzen zu ziehen. Wir importieren das Verbrechen, alimentieren es über Sozialversicherungen und Rechtsbeistände und staunen dann mit offenen Augen, sobald es sich gegen uns selbst wendet.

Wenn Humanität dazu führt, dass Menschen in der Schweiz Angst haben müssen, als Juden erkennbar zu sein, dann hat diese Humanität ihren Namen nicht verdient. Es wird Zeit, dass der Schutz der Bevölkerung wieder das höchste Gut wird. Und nicht die lückenlose Rundumbetreuung derer, die unsere Regeln mit Füssen treten.

› Kennen Sie schon unseren Corrigenda-Telegram- und WhatsApp-Kanal?

24
0

1
Kommentar

Kommentare