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Kolumne „Der Philosoph“

Der Fall Lindsay Clancy und die Frage nach der moralischen Verantwortung

Selbst für einen hartgesottenen Konsumenten von „True Crime“-Podcasts wie mich gibt es Fälle, bei denen ich lieber sofort wegklicke. Das ist eigentlich immer der Fall, wenn es um Verbrechen an Kindern geht. Einer dieser Fälle aber verließ jüngst die Sphäre der „True Crime“-Podcasts und löste in den USA eine gesellschaftliche Debatte über Verantwortung und Zurechnungsfähigkeit aus. 

Lindsay Clancy soll am 24. Januar 2023 in Duxbury, Massachusetts, ihre drei kleinen Kinder im Alter von fünf und drei Jahren sowie von acht Monaten mit einem Gymnastikband erwürgt haben, nachdem sie ihren Mann für Besorgungen aus dem Haus geschickt hatte. Danach fügte sie sich Schnittverletzungen am Hals und an den Handgelenken zu und stürzte sich aus dem Fenster im zweiten Stock. 

Clancy überlebte, ist aber durch den Sturz querschnittsgelähmt. Vor Gericht argumentierte Clancys Verteidigung, sie sei unschuldig, nicht weil sie die Tat nicht begangen habe, sondern weil sie aufgrund einer postpartalen Psychose, auch „Wochenbettpsychose“ genannt, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei. Auch nach siebentägiger Beratung konnten sich die Geschworenen nicht einigen, weil einer von ihnen auf „schuldig“ beharrte, sodass der Richter am 4. September 2026 den Prozess schließlich für ungültig erklärte. Das Gericht vertagte die Anhörung auf den 2. November.

Was unbestritten ist

Unbestritten ist, dass Clancy in den Wochen und Monaten vor der Tat an einer schweren Wochenbettdepression einschließlich Schlafstörungen und Selbstmordgedanken litt und sich deswegen mehrfach in ärztliche Behandlung begab. Ihrem Mann erzählte sie auch von Gedanken, ihren Kindern etwas anzutun. Ob sie jedoch während der Tat tatsächlich eine männliche Stimme vernahm, die ihr das Verbrechen befahl und der sie willenlos aufgeliefert war, ist umstritten. Davon aber hängt es letztlich ab, ob sie zurechnungsfähig war oder nicht.

Der Fall schlägt in den USA hohe Wellen. Während vor allem Frauen Verständnis für Clancy zeigten und dem Verweis auf eine postpartale Psychose Glauben schenkten, waren Männer weniger geneigt, die Angeklagte für unzurechnungsfähig zu erklären. Zu geplant und durchdacht sei die schreckliche Tat vollzogen worden. Überhaupt dürften psychische Probleme nicht als Ausrede genommen werden, um Menschen die moralische und juristische Verantwortlichkeit zu nehmen. 

Auch wenn die Beurteilung des konkreten Falls Clancy von einer psychologischen Expertise über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Psychose abhängt, bieten sich doch einige grundlegende philosophische Überlegungen an.

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In der Tat hat es etwas Entwürdigendes, wenn der Mensch für unzurechnungsfähig und damit für unfrei erklärt wird. Aus einem Täter, der zwar verbrecherisch, aber eben doch aus freien Stücken gehandelt hat, wird dann nämlich ein von inneren Kräften Getriebener, ein Nicht-Handelnder. Der Mensch zeichnet sich im Vergleich zu anderen leiblichen Geschöpfen dadurch aus, dass er vernunftbegabt ist und seinen Willen nach eben dieser Vernunft zu richten vermag. 

Diese besondere Würde wird dem Täter, der für geistig unzurechnungsfähig gehalten wird, in einer gewissen Hinsicht abgesprochen. Aus einem zu bestrafenden Menschen wird dadurch – hart gesprochen – eine Art schädliches Tier, das es zu therapieren oder, wenn keine Behandlung fruchten will, unschädlich zu machen gilt. 

So hat Georg Wilhelm Friedrich Hegel richtigerweise davon gesprochen, dass durch die Strafe „der Verbrecher als Vernünftiges geehrt“ werde.

Das entscheidende Kriterium

Steht aber unsere Vernunft nicht ständig unter dem Beschuss der Emotionen und Leidenschaften? Wird unser Geist zuweilen nicht auch durch Krankheiten oder bestimmte Substanzen wie Alkohol vernebelt? Sind wir denn wirklich je ganz zurechnungsfähig? 

Wie eigentlich immer, wenn sich unser Denken nach Ordnung sehnt, lohnt es sich, bei Thomas von Aquin nachzulesen.

Das entscheidende Kriterium, so Thomas, ob wir für eine Tat, die wir begangen haben, moralisch entschuldigt sind oder nicht, ist die Freiwilligkeit. Wir müssen also fragen, ob eine Leidenschaft, die in uns entflammt ist, oder eine fixe Idee, die von unserem Geist Besitz ergriffen hat, unsere Freiwilligkeit außer Kraft setzt. 

Dabei gilt es allerdings zu beachten, ob wir nicht selbst dafür verantwortlich sind, dass wir in einen solchen Zustand geraten sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn wir aus freien Stücken im Übermaß Alkohol konsumieren. Der freiwillig Betrunkene, so Thomas, ist für alle Taten, die er begeht, moralisch verantwortlich, auch wenn er im Zustand des Rausches keine rationale Kontrolle mehr über sich hat. Gleiches gilt für die Leidenschaften: Wenn wir wissen, dass bestimmte Situationen unser Gemüt auf unkontrollierbare Weise in Wallung bringen und dadurch unsere Vernunft ausschalten, sind wir dafür verantwortlich, solche Situationen zu meiden. 

Moralisch entschuldigt sind wir dagegen nur, wenn unsere Rationalität durch äußere Einflüsse, für die wir nichts können, vollkommen außer Kraft gesetzt wird, wie etwa im Falle von schweren psychischen Krankheiten.

Welche Frage die Geschworenen beantworten müssen

Blickt man vor diesem Hintergrund auf den Fall von Lindsay Clancy, so ist ihr zugutezuhalten, dass sie sich vor der Tat tatsächlich wiederholt um medizinische Hilfe bemüht hat. Sie hat sich nicht nur nicht freiwillig in den schrecklichen Gemütszustand begeben, in dem sie sich und ihre Kinder töten wollte, sondern sie hat aktiv versucht, diesem Zustand zu entkommen. 

Und doch bleibt fraglich, ob ihre Krankheit sie schließlich gänzlich ihrer rationalen Entscheidungsfähigkeit beraubt hat oder diese nur eine Schutzbehauptung ist. 

Hatte sie etwa wirklich keine Wahl, als sie ihren Mann bewusst aus dem Haus schickte, um mit ihren Kindern allein zu sein? Sollte es zu einem zweiten Verfahren kommen, worüber Anfang November befunden wird, werden die Geschworenen genau diese Frage beantworten müssen.

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