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Anschlag auf den CSD

Eine deutsche Lebenslüge

Lisa Müller, 29 Jahre alt, geht gerne mit ihren beiden Kindern Emma und Alexander ins Freibad. So wie früher auch ihre Mutter mit ihr im Sommer ins Freibad gegangen ist. Alexander ist drei und verbringt die meiste Zeit mit Mama im Babybecken oder auf der Liegewiese, die sechsjährige Emma kann schon schwimmen und traut sich inzwischen, vom Einmeterturm zu springen. Meistens erlaubt Lisa Müller ihr, eine Tüte Pommes und ein Kaktuseis zu kaufen, an dem auch der kleine Alex schlecken darf.

Es ist fast genauso wie mit ihrer Mutter damals. Aber nur fast. Denn seit dem vergangenen Jahr muss Lisa Müller am Eingang des Freibads ihren Personalausweis vorzeigen und ihre Taschen sowie den Buggy kontrollieren lassen, schließlich könnte sie eine Machete darin versteckt haben. Außerdem wird der Eingang nun videoüberwacht. Der Betreiber hat diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen“ ergriffen, weil es in den Monaten zuvor immer wieder „Tumulte und Gewaltvorfälle“ im Bad gegeben hatte. So steht es in der Zeitung. Dass die Gewalt fast ausschließlich von muslimischen Jugendlichen ausging, steht dort nicht. Natürlich weiß es trotzdem jeder. 

Lisa Müller und ihre Kinder sind erfundene Figuren. Die kleine fiktive Familie steht stellvertretend für die vielen Badegäste, die wegen der verfehlten Migrationspolitik repressive Maßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Das ist keine Erfindung, sondern bittere Realität in Deutschland. Das Prinzip dahinter zieht sich durch immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens: Weihnachtsmärkte gleichen mittlerweile Festungen, Silvesterfeiern in Großstädten wie Berlin erfordern ein Großaufgebot der Polizei, die „Messerverbotszone“ ist zur Normalität geworden. Der Staat zeigt nach innen die Härte, die er nach außen mit seiner liberalen Einwanderungspolitik vermissen lässt.

CSD-Anschlag ist das Produkt falscher Einwanderungspolitik

Dasselbe Muster bahnt sich nun auch nach dem Terroranschlag auf den Christopher-Street-Day in Berlin an. Der mutmaßliche Täter Abdul B. ist ein Produkt der naiven Einwanderungspolitik, die – das zeigt dieser Fall einmal mehr – nicht erst 2015 einsetzte. Zwar wurde der 21-Jährige in Deutschland geboren und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Eltern indes kamen aus dem Libanon nach Deutschland. Nach allem, was bislang bekannt ist, spielte seine muslimische Herkunft eine herausragende Rolle in seinem Leben, deutscher Pass hin oder her.

Doch statt angesichts des Anschlags weitreichende Maßnahmen bei der Migration zu ergreifen, etwa einen generellen Einwanderungsstopp bei bestimmten Herkunftsländern zu verhängen oder im Staatsbürgerschaftsrecht zum Abstammungsprinzip zurückzukehren, fordert eine Vielzahl von Politikern wieder mehr Härte nach innen.

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Da Abdul B. von den Sicherheitsbehörden als sogenannter Gefährder geführt wurde, soll es jetzt ein härteres präventives Vorgehen gegen Gefährder geben. Die „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten“ sollen stärker eingeschränkt werden, so drückte es der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann aus, der dem Geheimdienst-Kontrollgremium des Parlaments vorsitzt. 

Auf den ersten Blick mag die Forderung einleuchten. Aber nur auf den ersten Blick. Denn wer ein Gefährder ist, entscheidet der Staat. Er kann den Islamisten Abdul B. in diese Kategorie einordnen, ebenso aber rechte oder linke Aktivisten, deren Meinungen ihm einfach nicht passen. Auch im Demonstranten beim „Marsch für das Leben“ kann der übergriffige Staat morgen schon den christlich-fundamentalistischen Gefährder erkennen und seine Bürgerrechte einkassieren.

Härtere Strafen sind nicht die Lösung

Die Forderung nach härteren Strafen ist ebenfalls ein zweischneidiges Schwert. Abdul B. wurde im Mai 2026 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung und dazu verurteilt, an einem Deradikalisierungskurs teilzunehmen. Aber er blieb auf freiem Fuß. Verständlicherweise prangerten viele Politiker und Kommentatoren dieses vermeintlich milde Urteil an.

Andererseits betonen selbst Juristen, die als politisch rechts gelten, dass härtere Strafen nicht die Lösung sein können. Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der in mehreren Verfahren die AfD vertrat, bewertete es als „völlig normal“, dass die Strafe für Abdul B. nur zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er warnte vor der falschen Vorstellung, „Haftstrafen hätten den Zweck, irgendwelche Leute, denen alles Mögliche zuzutrauen ist, möglichst lange von der Menschheit fernzuhalten“. 

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Insbesondere aber brachte Vosgerau den Kern des Problems treffend auf den Punkt: Eine Rechtsordnung entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern folgt der kulturellen Entwicklung eines Landes. Dass unser Strafrecht vergleichsweise milde ist, liegt daran, dass die Deutschen relativ friedfertig sind. Das liberale Strafrecht gerät erst durch die Migrationspolitik ins Schlingern, weil die Millionen Einwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis deutlich gewaltbereiter sind als die hiesige Bevölkerung. Sie sind aus ihren Herkunftsländern weitaus härtere Strafen gewöhnt und empfinden unsere Milde als Einladung zu noch mehr Kriminalität. 

Ähnlich und vor allem ähnlich treffend äußerte sich Vosgeraus Juristenkollege Ralf Höcker: 

„Wenn wir Leute wie den CSD-Attentäter präventiv einsperren, kann uns das selbst auf die Füße fallen, weil dann jeder von uns präventiv eingesperrt werden könnte – wegen irgendetwas, was dem Staat gerade passend erscheint (Politikerbeleidigung, Keine-Maske-Tragen, was auch immer). Dann bleiben wir doch lieber bei einem zivilisierten Rechtssystem und sperren Leute mit Gefährderpotenzial nicht EIN, sondern lieber gleich ganz AUS. Wir brauchen wieder eine homogene High-Trust-Gesellschaft. Multikulti führt uns in allen Bereichen des Zusammenlebens nicht nur an unsere Grenzen, sondern weit darüber hinaus.“

Unschöne Bilder lassen sich nicht vermeiden

Wir als Gesellschaft müssen uns klarmachen, dass die verfehlte Migrationspolitik zwangsläufig zu mehr Repressionen führt. Die Frage ist nur, ob sich diese Repressionen gegen Immigranten richten, die aus nachvollziehbaren Gründen die deutsche Grenze überqueren wollen, oder gegen die gesamte deutsche Bevölkerung. 

Wollen wir unschöne Bilder an den Grenzen und bei Abschiebungen, wenn die Polizei Gewalt einsetzen muss, um Menschen an der Einreise zu hindern und sie zur Ausreise zu zwingen? Oder wollen wir unschöne Bilder auf dem Christopher-Street-Day, auf Weihnachtsmärkten und in der Bahn, wenn Attentäter in Menschenmengen rasen oder mit dem Messer auf ihre Mitmenschen einstechen? 

Auf einem Pappschild steht der inzwischen zur Worthülse verkommene Spruch „Wir lassen uns nicht spalten“

In den hohlen Beileidsbekundungen der Politiker nach dem CSD-Anschlag war vielfach davon die Rede, dass „wir uns unsere Art zu leben nicht kaputtmachen lassen dürfen“. Derzeit gehören zu unserer Art zu leben sowohl der liberale Rechtsstaat als auch eine liberale Einwanderungspolitik. Auf Dauer ist beides jedoch nicht miteinander vereinbar.

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