Überzeugt von der eigenen Brillanz
Es gibt an diesem Freitagabend mehrere Momente, die einen Einblick in Frauke Brosius-Gersdorfs Selbstbild gewähren. Dieser ist einer der eindrücklichsten. Die ehemalige ARD-Journalistin Anne Will, die die Buchpremiere der Rechtsprofessorin moderiert und im Laufe des Abends eine Reihe von Elogen auf die Juristin hält, ist gerade bei folgendem Satz angelangt, den sie an Brosius-Gersdorf richtet: „Unsere Gesellschaft muss lernen, Frauen wie Ihnen ihre Brillanz und den nächsten Karriereschritt zu gönnen.“
Im Publikum braust an dieser Stelle Applaus auf, begleitet von vereinzelten Jubelrufen. Und Brosius-Gersdorf? Die Juristin relativiert das Kompliment („Ihre Brillanz“) nicht, wie es Demut oder die Etikette nahelegen. Sie lässt den Satz unkommentiert stehen. Es handelt sich in ihren Augen wohl um eine simple Tatsachenfeststellung.
Rund 120 Zuhörer haben sich an besagtem Freitagabend vergangener Woche zur offiziellen Vorstellung von Brosius-Gersdorfs Buch „Wahl und Wahrheit“ in Berlin zusammengefunden. Die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam arbeitet in dem Werk ihre gescheiterte Wahl zur Bundesverfassungsrichterin im Sommer 2025 auf. Veranstaltungsort ist das „Kulturkaufhaus Dussmann“ in der berühmten Friedrichstraße, der Saal ist ausverkauft.
Brosius-Gersdorf beklagt Desinformationskampagne
Brosius-Gersdorfs Buch lässt sich auf zweierlei Weise deuten. Die eine Lesart geht so: Eine hochkompetente Richterkandidatin wurde zur Zielscheibe einer Desinformationskampagne, die betrieben wurde von der AfD, „zwei Journalisten“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), von Welt und Welt TV, neuen Medien wie Nius und Apollo News, von Nutzern in den sozialen Medien wie X und TikTok, von Vertretern der Katholischen Kirche sowie der „Szene der sogenannten Lebensschützer“. Die Kandidatin wurde als „ultralinke Aktivistin“ verunglimpft, indem ihre in Wahrheit gemäßigten wissenschaftlichen Positionen, insbesondere zum Schwangerschaftsabbruch, grob verzerrt dargestellt oder schlicht Fake News darüber verbreitet wurden.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, so geht diese erste Lesart weiter, ließen sich von der Kampagne ins Bockshorn jagen und die Richterwahl, die für gewöhnlich eine reine Formsache ist, im letzten Augenblick platzen. Daraufhin entschied die Kandidatin aus staatspolitischer Verantwortung, ihre Kandidatur zurückzuziehen, denn der Streit um ihre Wahl hätte womöglich zum Bruch der schwarz-roten Regierungskoalition und einer Staatskrise geführt.
Nun, mit einigem Abstand, blickt die gescheiterte Richterkandidatin auf die Geschehnisse des vergangenen Sommers zurück. Sie verfolgt mit dem Buch das Ziel, auf die Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat hinzuweisen, denn die seinerzeitige „Desinformationskampagne“ stelle nicht nur einen Angriff auf sie dar, sondern richte sich gleichermaßen gegen ebenjene beiden Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung.
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Das ist die Sichtweise, die Frauke Brosius-Gersdorf vertritt. Ihr Mann Hubertus Gersdorf sieht es ebenso. Der Staatsrechtsprofessor an der Universität Leipzig ist Co-Autor von „Wahl und Wahrheit“, als der er allerdings nur im Impressum, nicht auf dem Cover genannt wird. Bei der Buchpremiere sitzt er in der ersten Reihe. Auch Moderatorin Anne Will und das Publikum im Saal, das überwiegend aus Juristen und linksliberalem Bildungsbürgertum besteht, teilen diese erste Sichtweise.
Die zweite Interpretation fällt für Brosius-Gersdorf weniger schmeichelhaft aus. Demnach hat sie ihr Scheitern nicht verkraftet und handelt aus einem gekränkten Ego heraus. Der Umgang mit ihr war in Teilen unfair und einige ihrer Gegner arbeiteten mit Desinformation – aber daraus einen Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat abzuleiten, bedient vor allem die eigene Eitelkeit. Die Debatte um ihre Kandidatur war im Gegenteil ein Segen für die Demokratie, denn endlich wurde die Verfassungsrichterwahl aus dem parteipolitischen Hinterzimmer ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, wo breit darüber diskutiert wurde, wer warum und warum nicht geeignet ist für Karlsruhe.
Es sind nicht nur einige fragwürdige Argumente im Buch, sondern zudem Brosius-Gersdorfs Auftreten an diesem Abend, die einen stärker zur zweiten Sicht neigen lassen.
Die Juristin kritisiert insbesondere die „FAZ“
Für Anne Will hingegen war es mehr als eine Desinformationskampagne. Sie spricht von einer „Hass- und Hetzkampagne“ gegen Brosius-Gersdorf. Mit dieser Formulierung leitet Will den Abend ein. Sie sitzt neben der Potsdamer Juristin auf der Bühne und befragt sie wohlwollend zu ihrem Buch. Ergänzend liest Brosius-Gersdorf immer wieder Passagen aus ihrer Schrift vor.
Rasch möchte die Moderatorin von der gescheiterten Richterkandidatin wissen, ob diese denn Fehler gemacht habe, die möglicherweise zum Scheitern ihrer Kandidatur beigetragen haben. Brosius-Gersdorf antwortet ohne zu zögern: „Nein.“ Hinterfragen müssten sich andere.
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Gemeint sind die oben aufgelisteten Akteure, denen Brosius-Gersdorf im Buch jeweils ein eigenes Unterkapitel widmet. Eingeschossen hat sie sich speziell auf die FAZ, konkret auf zwei Journalisten der gerade bei Juristen hoch angesehenen Zeitung, die verzerrend über sie berichtet hätten. Die Namen der beiden nennt sie nicht, wer jedoch die damalige Debatte verfolgt hat, weiß, um wen es geht.
Die irreführende Berichterstattung eines Qualitätsmediums wie der FAZ sei ausgesprochen gravierend gewesen, weil sie den falschen Vorwürfen Glaubwürdigkeit verliehen habe, argumentiert die Professorin. Medien, die nach Brosius-Gersdorfs Auffassung eher auf Krawall gebürstet sind und das Siegel „Qualitätsmedium“ nicht verdienen – konkret nennt sie die Portale Nius und Apollo News –, hätten in ihren Artikeln immer wieder auf die FAZ verwiesen.
Man kann die Rolle der FAZ allerdings auch ganz anders bewerten. Denn es war das Frankfurter Blatt, das frühzeitig die Namen der drei Richterkandidaten – Brosius-Gersdorf, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold –, auf die sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD geeinigt hatten, in einem Artikel Ende Juni 2025 nannte. Ohne diesen ersten FAZ-Artikel hätten weder die Öffentlichkeit noch die Unionsabgeordneten erfahren, dass ihr damaliger Chef Jens Spahn grünes Licht für Brosius-Gersdorf, eine Abtreibungsbefürworterin, gegeben hatte. Die öffentliche Debatte, die kurz darauf einsetzte, hätte es ohne den frühen Bericht nicht gegeben. Auch nicht die zahlreichen E-Mails und Anrufe von konservativ-christlichen Unionswählern, die bei ihren Abgeordneten gegen Brosius-Gersdorf Sturm liefen.
Brosius-Gersdorf verspottet die Union
Die Unionsabgeordneten kriegen bei Brosius-Gersdorf ebenso wie die FAZ-Journalisten ihr Fett weg, wobei die These vom gekränktem Ego hier besonders starke Nahrung erhält. Sie liest einen Ausschnitt aus ihrem Buch vor, in dem sie die sogenannten Nicht-Gespräche mit den Bundestagsfraktionen beschreibt. Dabei handelt es sich um informelle Gespräche, die einige wenige Vertreter der jeweiligen Fraktionen mit den Verfassungsrichterkandidaten führen, nachdem sich die Fraktionsspitzen auf die Kandidaten verständigt haben.
Bei der Unionsfraktion zeichnen nach Corrigenda-Informationen die beiden damaligen Justiziare, die zugleich Abgeordnete sind, für die Unterhaltung mit Brosius-Gersdorf verantwortlich, die kurz vor erwähntem ersten FAZ-Artikel stattfindet. Weder die Öffentlichkeit noch die restlichen Unionsabgeordneten wissen zu diesem Zeitpunkt, wer für Karlsruhe auserkoren wurde.
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Brosius-Gersdorf macht sich in dem betreffenden Buchausschnitt über die Unionsleute lustig. Spöttisch schildert sie, wie einer der Abgeordneten, der „nach seinem Äußeren zu urteilen (was man natürlich nicht tun soll) der Generation Festnetzanschluss zu entstammen scheint“, eine Art Vorlesung hält, „leider ohne erkennbares Konzept und Struktur“. Am Ende seines Vortrags sehe es so aus, „als ob der Mann noch versucht, einen weiteren Gedanken zu fassen und zu formulieren, den Kampf aber verliert“. Klarstellen sollte man in diesem Zusammenhang, dass es keineswegs nur alte, knorrige Christdemokraten waren, die gegen Brosius-Gersdorf als Kandidatin intern den Mund aufmachten, sondern auch und gerade junge Unionsabgeordnete.
Die hämische Beschreibung mag zwar beim anwesenden CDU/CSU-phoben Publikum für Amüsement sorgen. Doch selbst wenn sich das Gespräch so zugetragen hat, wirkt der nachträgliche Spott reichlich unsouverän. Für den neutralen Beobachter ist es eher unangenehm zu sehen, wie eine arrivierte Persönlichkeit wie Brosius-Gersdorf so emotional unreif nachtritt.
Abtreibung bis zur Geburt erlauben?
Trittsicherer, wenn auch nicht überzeugend, bewegt sich Brosius-Gersdorf, als sie den Dreh- und Angelpunkt der Vorwürfe gegen sie aufrollt: Ihre Positionen zu Abtreibung. Sie beklagt zu Recht, dass ihr hier im vergangenen Sommer diverse extreme Standpunkte untergeschoben wurden, die sie nie vertreten hat. Die falschen Unterstellungen liefen auf die Behauptung hinaus, Brosius-Gersdorf fordere, Abtreibung bis zur Geburt zu legalisieren. Diese Forderung hat die Rechtswissenschaftlerin nie aufgestellt. Insofern wurde sie in diesem Fall tatsächlich Opfer von Desinformation.
Doch auch wenn Fake News über ihre Haltung zum Schwangerschaftsabbruch in Umlauf gebracht wurden: Der zentrale Vorwurf gegen Brosius-Gersdorf bleibt richtig. Mit ihr wäre eine Juristin ins höchste deutsche Gericht eingezogen, die offen dafür ist, den Schutz ungeborenen Lebens weiter aufzuweichen.
Brosius-Gersdorf empfiehlt dem Gesetzgeber, Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft zu legalisieren, also für straffrei und rechtmäßig zu erklären. Gegenwärtig ist der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen zwar straffrei, aber grundsätzlich rechtswidrig. Zu der Neuregelung riet die Professorin bereits 2024, nachdem sie von der damaligen Ampelregierung in die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ berufen worden war und dort neben acht weiteren Experten die Aufgabe hatte, Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. In „Wahl und Wahrheit“ bekräftigt sie die Empfehlung aus 2024.
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Mit Blick auf die „mittlere Phase der Schwangerschaft“ – laut Ampel-Kommission der Zeitraum von der Frühphase bis zum Eintritt der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs, also nach heutigem Stand der Medizin circa bis zur 22. Schwangerschaftswoche – plädiert Brosius-Gersdorf dafür, dem Gesetzgeber freie Hand zu lassen. Er könne an der bisherigen Gesetzeslage festhalten, wonach Abtreibungen in diesem Zeitraum sowohl grundsätzlich rechtswidrig als auch strafbewehrt sind. Indes sei es gleichermaßen möglich, den Abbruch in diesem Zeitraum straffrei zu stellen oder sogar als straffrei und rechtmäßig einzustufen.
Für die Spätphase der Schwangerschaft – circa ab der 22. Woche bis zur Geburt – darf der Gesetzgeber Brosius-Gersdorf zufolge an der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit nichts ändern. Sehr wohl stehe es ihm aber frei, Abtreibung auch in dieser Phase straffrei zu stellen. „Eine Strafandrohung zur Ahndung eines rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs ist legitim, der Gesetzgeber kann jedoch die rechtliche Missbilligung des Abbruchs auch anders zum Ausdruck bringen“, schreibt Brosius-Gersdorf dazu.
Mit anderen Worten: Sollte künftig eine Mehrheit im Bundestag indikationslose Spätabtreibungen zwar für rechtswidrig, aber straffrei erklären, hielte sie dies für verfassungsgemäß und würde die Maßnahme als Verfassungsrichterin durchwinken. De facto wären Abtreibungen bis zur Geburt dann straffrei und bedingungslos erlaubt.
Brosius-Gersdorf wird im Gespräch bleiben
Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht das einzige kontroverse Thema, zu dem Brosius-Gersdorf in ihrem Buch Stellung bezieht. So spricht sie sich für eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland aus und springt dem ehemaligen Unions-Fraktionschef Jens Spahn zur Seite, der nun von ähnlichen Gruppierungen bedrängt werde wie sie seinerzeit, weil er und sein Partner die Dienste einer Leihmutter in den USA in Anspruch genommen haben. Übrigens verrät Brosius-Gersdorf zu Beginn von „Wahl und Wahrheit“, Spahn habe sich bei ihr wegen der missglückten Kandidatur und der turbulenten Umstände entschuldigt.
Ferner analysiert sie die Voraussetzungen für ein AfD-Parteiverbot und legt dar, warum ein generelles Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen verfassungsrechtlich problematisch sei. Um eine weitere Politisierung der Verfassungsrichterwahl zu vermeiden – diese schwäche das Gericht, weil nicht mehr die fachliche Qualifikation, sondern die politischen Ansichten der Richter im Vordergrund stünden –, schlägt sie vor, die Richterwahl wieder allein in die Hände des Richterwahlausschusses zu legen.
Dieses kleine Gremium, das nach Brosius-Gersdorfs Dafürhalten aus juristischen Experten bestehen sollte, entschied bis 2015 eigenständig, wer einen der begehrten Richterstühle in Karlsruhe bekommt. Seitdem muss das Plenum des Bundestags die vom Wahlausschuss vorgeschlagenen Kandidaten mit Zweidrittelmehrheit bestätigen. Zur Prävention weiterer vermeintlicher Desinformationskampagnen präsentiert die Hochschullehrerin ebenfalls einige Ideen. Neben einer „staats- und regierungsfernen“ Aufsichtsbehörde für soziale und neue Medien regt sie eine Klarnamenpflicht für soziale Netzwerke sowie eine Regulierung der dort eingesetzten Algorithmen an.
Am Ende der Lektüre scheint angesichts der Fülle der Themen, zu denen sie sich äußert, eines sicher: Nach der gescheiterten Richterwahl beansprucht Frauke Brosius-Gersdorf nun dauerhaft einen Platz in der öffentlichen Debatte. Der Wirkungskreis als einfache Professorin an der Universität ist ihr zu eng. Außerdem wird sie weiterhin für hohe Staatsämter gehandelt werden. Gegenwärtig kursiert im politischen Berlin das Gerücht, die SPD bringe Brosius-Gersdorf für das Amt der Bundespräsidentin in Stellung.
Die Zuhörer in der Friedrichstraße wären darüber begeistert. Anne Will auch. Die Moderatorin beendet das Podiumsgespräch nach knapp zwei Stunden mit den Worten: „Danke für das Buch, danke für das, was Sie für unser Land getan haben.“ Anschließend bildet sich vor dem Signiertisch, an dem Brosius-Gersdorf gleich Platz nimmt, eine lange Schlange.
Kommentare
Jeder öffentliche Auftritt von ihr bestätigt es aufs Neue: Es ist ein Segen für unser Land, dass die Lebensschutzorganisationen da aufgepasst haben und sie uns als Richterin am BVerfG erspart geblieben ist. Ein herzliches Vergelt's Gott an alle, die sich an der Recherche ihrer Positionen zur Würde des Menschen und zum Lebensrecht der ungeborenen Kinder beteiligt und sich auch an die Entscheidungsträger im Bundestag gewandt haben.
Ich wünsche ihr persönlich alles Gute und Gottes Segen mit der Gnade der Umkehr und der Bekehrung – auch uns und allen Menschen immer wieder –, aber ich bin froh, dass sie dieses Richteramt nicht erhalten hat.
Es war mir ja auch ganz meinungsunabhängig nicht klar, wo die juristische Brillanz liegen soll, wenn man wie folgt argumentiert:
"1. Die herrschende Lehre und geltende Rechtsprechung sagt, zur Auslegung des Grundgesetzartikels X, Y, was ich auch nicht bestreite.
2. Es ist aber nicht zwingend erforderlich, aus X Y zu folgern."
- und meint, man hätte damit sein Ziel, gegen Y zu argumentieren, schon erreicht ohne noch etwas sagen zu müssen; selbst wenn (2) für sich genommen stimmte und ob nun Y die Menschenwürde auch der Ungeborenen ist oder was auch immer sonst. Das ist nicht Brillanz, auch nicht fehlgeleitete Brillanz, sondern einfach ein Fehler im Handwerk, in gerade dem also, wo sie angeblich so brillant sein soll.
(Der Verdacht liegt nahe, daß man bei gewissen Leuten ein ranghoher Titel und die aus Sicht der Leute richtige Meinung schon beeindruckend genug ist, daß man nicht genauer nachdenkt. Nun gut, derlei passiert zugegebenermaßen bei uns auch, und dann ist es auch bei uns falsch, aber in dem Fall war es aber eben nicht bei uns, sondern bei denen.)