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Kolumne „Der Schweizer Blick“

Straßburg serviert vegan

Wer glaubt, in Schweizer Gefängnissen gehe es um Sühne, Resozialisierung oder den Schutz der Menschen draußen, der hat die Rechnung ohne den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemacht. Neuerdings fungiert Straßburg nämlich als Ernährungsberater für Häftlinge. 

Da sitzen zwei wackere Schweizer Aktivisten des sogenannten „Antispeziesismus“ im staatlichen Gewahrsam. Dabei handelt es sich nicht um eine Krankheit, sondern um eine philosophische Haltung, die jede Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit ablehnt. Ein Begriff, den ich offen gesagt zunächst durch Google jagen musste. Der eine wegen Sachbeschädigung in Genfer Untersuchungshaft, der andere in einer Waadtländer Psychiatrie. Beide eint die Überzeugung, dass Mensch und Regenwurm absolut gleichwertig sind. 

Soweit das persönliche Bekenntnis, das dem Duo unbenommen sein soll. Kompliziert wird es, wenn dieser Glaube hinter schwedischen Gardinen ausgelebt werden soll. Trotz aller Bemühungen der Schweizer Behörden – man reichte vegetarische Menüs und kaufte vegane Extras ein – passierte das Unvermeidliche: Es schlich sich ab und zu eine Zutat tierischen Ursprungs auf den Teller. Ein unhaltbarer Zustand, dachten sich die beiden und zogen mit ihrem Protest durch alle Instanzen.

Das Schweizer Bundesgericht, in einem raren Moment von verbliebenem gesundem Menschenverstand, winkte ab. Gegen einfache Antwortbriefe der Anstaltsleitung könne man nicht klagen, befanden die Lausanner Richter und lehnten eine inhaltliche Prüfung mangels formaler Grundlage ab.

Veganismus ist ein Menschenrecht

Doch wer die Schweizer Justiz blockiert, findet im fernen Straßburg stets ein offenes Ohr für Klagen. Je absurder, desto erfolgsträchtiger. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erbarmte sich der schwer traumatisierten Aktivisten. Das Verdikt: „Ethischer Veganismus“ fällt ab sofort unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Schweiz wurde verurteilt und muss 26.000 Euro Schmerzensgeld sowie Verfahrenskosten überweisen.

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Straßburg entscheidet nun also im Detail darüber, was in Genf oder Lausanne oder irgendwo sonst in der Schweiz auf den Gefängnisteller kommt. Auf der Grundlage einer noblen Konvention, die einst geschaffen wurde, um die Menschheit vor Folter, Willkür und totalitärer Tyrannei zu schützen. Stattdessen bietet sie nun einen All-inclusive-Anspruch auf die persönliche Wunschernährung im Strafvollzug. Man darf gespannt sein, wann der erste Häftling erfolgreich wegen einer schlecht gereiften Avocado vor den EGMR zieht, weil sein Recht auf kulinarische Selbstentfaltung beschnitten wurde.

Demokratie wird ausgehebelt

Es ist nicht das erste Beispiel für die schleichende Entmachtung der Schweizer Demokratie durch fremde Richter. Erinnern wir uns an das Urteil zu den „Klimaseniorinnen“. Damals erklärten die Straßburger Richter, dass die Schweiz zu wenig gegen die Erderwärmung tue und damit die Menschenrechte älterer Damen verletze. Ein Kollektiv von Aktivistinnen hebelte mit Schützenhilfe aus dem Ausland die direktdemokratischen Entscheide von Volk und Parlament aus.

Die Frage ist, wo das hinführt. Gestern Klimaziele, heute Veganismus im Knast, morgen vielleicht das bedingungslose Grundeinkommen als Menschenrecht? Gegenwehr leistet die politische Elite in Bern jedenfalls kaum. Sie kuscht vor internationalen Gremien, sie übernimmt vorauseilend EU-Sanktionen, sie blickt bang nach Brüssel und Straßburg, um ja als „Musterschüler“ zu gelten. Der Stolz und das Selbstbewusstsein der alten Eidgenossenschaft sind einer chronischen Sehnsucht nach internationalem Applaus gewichen. 

Es geht nur auf die harte Tour

Die Preisfrage lautet: Wie lösen wir uns aus diesem juristischen Korsett? Der Weg zurück zur echten Souveränität erfordert Mut. 

Erstens müssen wir aufhören, Urteile aus Straßburg wie göttliche Offenbarungen zu behandeln. Wenn ein Urteil den Kern der rechtsstaatlichen Ordnung oder den Volkswillen verletzt, muss die Schweiz die Courage haben, die Umsetzung schlicht zu verweigern. Das Parlament hat dies im Fall der Klimaseniorinnen richtigerweise im Ansatz versucht. Dieser Widerstand sollte zur Regel werden. 

Zweitens darf die Kündigung der Menschenrechtskonvention kein Tabu mehr sein. Der bloße Gedanke lässt die linke und nette Intellektuellenschar zwar im Dreieck springen. „Die Schweiz verlässt den Kreis der zivilisierten Staaten!“, wird es dann panisch aus den Redaktionen schallen. Was natürlich reiner Unfug ist. Die Schweiz besaß schon vor ihrem Beitritt zur EMRK im Jahr 1974 eine der vorbildlichsten Grundrechtsordnungen der Welt. Das Land braucht keine Aufpasser aus Straßburg, um zu wissen, wie man Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit garantiert.

Zieht die Schweiz diese Reißlinie nicht, regieren irgendwann nicht mehr Bundesrat, Parlament und Volk, sondern eine vegane, klimaneutrale und vollends abgehobene Richterkaste aus dem Elsass. Und das dürfte selbst dem tolerantesten Schweizer die Suppe gründlich versalzen. Ob vegan oder mit Fleischeinlage.

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