Sollte die Rome Medien GmbH und deren Autorin Judith Sevinç Basad die Transaktivistin Janka Kluge nochmal als Mann bezeichnen, drohen ihnen empfindliche Strafen. Dabei gibt es kein Gesetz, das „Misgendern“ unter Strafe stellt. Auf welchen juristischen Grundlagen basiert also solch eine Verfügung?