Vom „Schwachkopf“ zur Schleife an Stalins Bart
Der erst 2021 neu eingeführte Straftatbestand der Politiker-Beleidigung („Schwachkopf“-Affäre) ist verfassungswidrig und damit nichtig. Aber wie weit ist die real existierende Bundesrepublik noch entfernt von Stalins Artikel 58 des sowjetischen Strafgesetzbuchs?
Bettina Röhl & Wolfgang Brümmer